Weitere Rahmenwerke der nachhaltigen ENtwicklung Flashcards
Sie planen, mit einem Start-up neu durchzustarten. Da Sie Dienstleistungen anbieten, die auf den spanischen Markt ausgerichtet sind, melden Sie Ihr Unternehmen an Ihrem Feriendomizil in Mallorca an. Gründen Sie mit Ihrem Start-up ein multinationales Unternehmen?
Unter einem multinationalen Unternehmen, alternativ auch transnationales Unternehmen genannt, wird eine Unternehmensgruppe verstanden, die in zwei oder mehreren Staaten tätig ist. Die Mitglieder der Unternehmensgruppe sinddurch ein Managementsystem miteinander verbunden, das eine kohärente Unternehmenspolitik, eine gemeinsame Strategie und damit einheitliches Entscheiden und Handeln ermöglicht. Das Start-up hat seinen Unternehmenssitz in Spanien und bietet auf den spanischen Markt ausgerichtete Dienstleistungen an. Es erfüllt damit nicht die Kriterien eines multinationalen Unternehmens.
Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine Teilnahme am UN Global Compact. Zu welchen Prinzipien müssen Sie sich bekennen?
Die Teilnahme am UN Global Compact setzt voraus, dass sich Unternehmen dazu bekennen, heute und in Zukunft insgesamt 10 Prinzipien aus den Themenfeldern Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung in ihrem jeweiligen Einflussbereich – dem „sphere of influence“ – zu beachten und umzusetzen. Im Einzelnen gilt es – mit Bezug zum Themenfeld Menschenrechte – den Schutz der internationalen Menschenrechte zu unterstützen und zu achten. Es ist sicherzustellen, dass sich das Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Hinsichtlich des Themenfelds Arbeitsnormen wird das Unternehmen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Es wird für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, für die Abschaffung von Kinderarbeit sowie für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Im Themenfeld Umwelt wird der Umgang des Unternehmens mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Das Unternehmen wird Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern sowie die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu beschleunigen. Darüber hinausgehend wird sich das Unternehmen gegen alle Arten der Korruption aussprechen, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Mit Ihrem multinationalen Unternehmen gehören Sie zum Adressatenkreis der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO. Welchen Mindestanforderungen müssen Ihre unternehmerischen Aktivitäten gerecht werden und was kommt im Falle von Verstößen gegen diese Anforderungen auf Ihr Unternehmen zu?
Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO lässt sich als Referenzrahmen für multinational tätige Unternehmen interpretieren. Dieser enthält Leitlinien zu den Kernarbeitsnormen der ILO sowie zu internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen. Mit diesen werden keine Mindestanforderungen an multinationale Unternehmen formuliert. Entsprechend werden diese Unternehmen auch nicht zu bestimmen Aktivitäten verpflichtet. Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung ist vielmehr ein Appell an die unternehmerische Verantwortung für Arbeitnehmer. Insofern kann sie Unternehmen als Orientierungshilfe dienen, damit diese ihren Möglichkeiten entsprechend und an die Verhältnisse und Bedarfe in den Gastländern angepasst agieren und sich engagieren können. Die Dreigliedrige Grundsatzerklärung bietet damit auch nicht die Basis für die Sanktion eines von den Leitlinien der Erklärung abweichenden Handelns. Dies scheitert bereits daran, dass Unternehmen in den im Vierjahresrhythmus zu erstellenden Regionalberichten nicht namentlich genannt werden können und kein adäquater Beschwerdemechanismus vorgesehen ist.
Sie führen ein in Deutschland ansässiges, international tätiges Unternehmen mit insgesamt 750 Mitarbeitern. Welchen Erwartungen aus dem NAP zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020 sehen Sie sich gegenüber?
Dem NAP zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020 entsprechend sind vom Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Im Einzelnen sollten Unternehmen fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht in die Unternehmensprozesse integrieren. Unternehmen sollten ihre Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in einer – von der Unternehmensleitung zu verabschiedenden – Erklärung zum Ausdruck bringen und diese dann unternehmensintern und -extern kommunizieren. Es sind Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte zu implementieren. Dabei sollte die Analyse potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte sowohl im Rahmen der Planung neuer Geschäftsbereiche, Produkte oder Prozesse erfolgen, als auch die bereits laufende Geschäftstätigkeit begleiten. Zudem ist aufzuzeigen, welche Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen vom Unternehmen eingeleitet werden und mit welchem Vorgehen (z. B. Dialog mit Betroffenen) die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft wird. Als Beispiele können Maßnahmen von der Mitarbeiter- oder Lieferantenschulung über die Anpassung von Managementprozessen und die Veränderung von Lieferketten bis hin zum Beitritt zu Brancheninitiativen reichen. Zudem ist eine Berichterstattung zu etablieren, mit der sowohl die tatsächlichen als auch die potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns aufgezeigt werden. Ebenfalls erwartet wird die Etablierung eines Beschwerdemechanismus oder die aktive Beteiligung an externen Beschwerdeverfahren, bspw. an Verfahren auf der Ebene des zuständigen Unternehmensverbandes. Die Beschwerdeverfahren sollten anonyme Beschwerden berücksichtigen, Transparenz gegenüber allen Beteiligten ermöglichen und konform mit den internationalen Menschenrechtsstandards gestaltet sein.
Sie führen ein in Deutschland ansässiges, international tätiges Unternehmen mit insgesamt 750 Mitarbeitern. Im Prozess der praktischen Umsetzung der im NAP verankerten Sorgfaltspflichten zum Menschenrechtsschutz benötigen Sie Unterstützung. An welche im NAP aufgeführten Institutionen können Sie sich wenden?
Die NAP zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016–2020 dienen der Unterstützung von Unternehmen im Prozess der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zum Menschenrechtsschutz. Hierzu gehören im Einzelnen das nationale CSR-Forum, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Helpdesk der ILO, das Business and Human Rights Ressource Center, die Industrie- und Handelskammern sowie die Außenhandelskammern.
Sie sind Mitglied der Geschäftsführung der Stadtwerke einer mittelgroßen Gemeinde und haben sich zum Ziel gesetzt, in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusteigen. Welchen Berichtsstandard können Sie zugrunde legen? Erläutern Sie diesen kurz.
Als Berichtsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Stadtwerke kann der Deutsche Nachhaltigkeitskodex des RNE zugrunde gelegt werden. Dieser stellt Unternehmen und anderen Organisationsformen jeder Größe, Rechtsform und Branche einen Rahmen für die Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistungen und ihr Nachhaltigkeitsmanagement zur Verfügung. Dem DNK liegt ein Verständnis von Nachhaltigkeit zugrunde, das mit den globalen Nachhaltigkeitszielen – den Sustainable Development Goals – sowie der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie konform ist. Dieses Nachhaltigkeitsverständnis ist in die 20 Kriterien und ausgewählten Leistungsindikatoren eingegangen, die den Kern des DNK bilden.
2 dieser Kriterien sind:
DNK-Kriterium 11: Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen: Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden, Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, ABfall, Energie, Fläche, Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Kriterium 17: Menschenrechte:
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auf die Ergebnisse der Maßnahmen und eventuelle Risiken einzugehen.
Orientiert an diesen Kriterien, können Unternehmen zu Strategien, Zielen, Maßnahmen, Konzepten und Risiken im Kontext der Nachhaltigkeit berichten. Eine branchenbezogene Spezifizierung des DNK für die Stadtwerke liegt mit dem Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Energiewirtschaft vor, der vom Verband kommunaler Unternehmen herausgegeben worden ist. Die Spezifizierung bietet eine Orientierungshilfe für die Anwendung des DNK auf den zu erstellenden Nachhaltigkeitsbericht und enthält textuelle Hilfestellungen zur Formulierung der Berichtsinhalte.
Sie sind Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und vertreiben Produkte, für deren Herstellung Wolfram benötigt wird. Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dem Dodd-Frank Act für Ihr Unternehmen?
Der US Dodd-Frank Act thematisiert in den Paragrafen 1502 bis 1504 Konfliktmineralien geschützter Staaten, den sogenannten Covered Countries. Als solche werden die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten genannt. Zu den im US Dodd-Frank Act aufgezählten Konfliktmineralien gehört auch Wolfram. Die Verpflichtung zur Offenlegung der Verwendung von Konfliktmineralien, die für die Funktionalität erstellter Produkte oder für die Herstellung der Produkte erforderlich sind, besteht dem US Dodd-Frank Act zufolge für an der US-Börse notierte Unternehmen. Dazu gehört die in Deutschland ansässige GmbH nicht. Dies schließt jedoch eine freiwillige Berichterstattung zum Einsatz von Konfliktmaterialien nicht aus. Dazu wäre dann die Herkunft des Wolframs zu klären.
Sie sind Mitglied der Geschäftsführung eines in Deutschland ansässigen Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Angesichts Ihrer geschäftlichen Tätigkeit im Vereinigten Königreich stellen Sie sich die Frage, inwieweit sich für Ihr Unternehmen Verpflichtungen aus dem Modern Slavery Act ergeben. Gehen Sie bei der Beantwortung dieser Frage auch auf den Inhalt des „Inhalt des Modern Slavery Act ein.
Der Fokus des UK Modern Slavery Act liegt auf der Einführung des Straftatbestandes der Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie des Menschenhandels. Ergänzend sind Transparenzpflichten geregelt, die Unternehmen zum Umgang mit moderner Sklaverei entlang ihrer Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten auferlegt werden. Da das Unternehmen einen Jahresumsatz erwirtschaftet, der die von der britischen Gesetzgebung festgesetzten 36 Millionen britische Pfund übersteigt, ist es aufgefordert, für jedes Geschäftsjahr eine Erklärung zu Sklaverei und Menschenhandel abzugeben. Die Erklärung ist vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung zu verabschieden, von einem Organmitglied zu unterschreiben und auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Verfügt das Unternehmen über keine Website, ist eine Kopie der Erklärung auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Anfrage zur Verfügung zu stellen. In der Erklärung zu Sklaverei und Menschenhandel sollen diejenigen Maßnahmen dargelegt werden, die das Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres eingeleitet hat, um sicherzustellen, dass entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette keine Straftaten in Bezug auf Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Menschenhandel verübt worden sind. Alternativ kann das Unternehmen auch eine sogenannte Nicht-Erklärung abgeben und damit dokumentieren, dass das Unternehmen keinerlei Maßnahmen zur Verhinderung von Straftatbeständen entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette ergriffen hat.
Sie sind Inhaber eines in Deutschland ansässigen, kleinen Unternehmens der Automobilzulieferindustrie und erwägen eine EMAS-Registrierung. Welche Vorteile können mit einer solchen Registrierung verbunden sein?
Eine EMAS-Registrierung kann eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen. Die mit EMAS verbundene Auseinandersetzung mit den Umweltaspekten und die angestrebte kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen durch ein zu implementierendes Umweltmanagementsystem kann zu Energie- und Ressourceneinsparungen sowie – damit einhergehend – zu Kosteneinsparungen führen. Die Übernahme von Verantwortung für die Umwelt kann sich auf die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit positiv auswirken. Dies kann zu einer Verbesserung von Personalrekrutierung und Personalbindung führen und zugleich die Marktchancen des Automobilzulieferunternehmens verbessern.
Als Inhaber eines in Deutschland ansässigen, kleinen Unternehmens der Automobilzulieferindustrie haben Sie sich zur EMAS-Registrierung entschlossen. Wie ist das Vorgehen für die EMAS-Registrierung? Sehen Sie Erleichterungen für kleine Unternehmen?
Zur Vorbereitung der EMAS-Registrierung hat das Automobilzulieferunternehmen eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese bildet die Basis für die Einführung eines Umweltmanagementsystems, das einer internen Umweltbetriebsprüfung und einer Managementbewertung zu unterziehen ist. Es ist eine Umwelterklärung mit Informationen zu Struktur und Tätigkeiten der Organisation, zur Umweltpolitik und zum Umweltmanagementsystem, zu Umweltaspekten und Umweltauswirkungen, zu Umweltprogramm und Umweltzielen sowie zur Umweltleistung und zur Einhaltung der geltenden umweltrechtlichen Verpflichtungen zu erstellen. Es ist ein Umweltgutachter zu bestellen, der die (erste) Umweltprüfung sowie das Umweltmanagementsystem begutachtet und die Umwelterklärung validiert. Erst im Anschluss daran kann das Unternehmen bei der dafür zuständigen Registrierungsstelle (in Deutschland: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) die EMAS-Registrierung beantragen. Die Eintragung in das EMAS-Register berechtigt Organisationen, das EMAS-Logo zu führen.Die Teilnahme an EMAS ist ein fortlaufender Prozess. Erleichterungen in diesem Prozess können dem Automobilzulieferunternehmen auf Antrag eingeräumt werden. Wird diesem stattgegeben, muss das Unternehmen seine Umwelterklärung nur alle zwei Jahre anstatt jährlich aktualisieren. Eine Validierung der Umwelterklärung durch einen zugelassenen Umweltgutachter muss nur alle vier Jahre – anstatt alle drei Jahre – erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Umweltgutachter bestätigt, dass von diesem Unternehmen keine wesentlichen Umweltrisiken ausgehen, das Unternehmen keine wesentlichen Änderungen plant sowie keine lokalen Umweltprobleme vorliegen, zu denen das Unternehmen beiträgt.
Als Inhaber eines in Deutschland ansässigen Chemieunternehmens planen Sie die Auditierung und Zertifizierung nach ISO 14001. In der ISO 14001 werden Anforderungen (auch) an die oberste Leitung von Unternehmen formuliert. Welcher Verantwortung und Verpflichtung müssen Sie in Bezug auf das Umweltmanagementsystem gerecht werden?
Die ISO 14001 weist der obersten Leitung von Unternehmen eine Verantwortung und Verpflichtungen in Bezug auf die Planung, Steuerung und Kontrolle des Umweltmanagementsystems zu. Dieser folgend, hat die Unternehmensführung die Rechenschaftspflicht für die Wirksamkeit des Managementsystems zu übernehmen. Zudem kommt der Führung die Aufgabe zu, sicherzustellen, dass eine den Anforderungen der ISO 14001 entsprechende Umweltpolitik formuliert wird und die Anforderungen des Umweltmanagementsystems entlang der unternehmerischen Geschäftsprozesse umgesetzt werden. Die für die Implementierung des Umweltmanagementsystems erforderlichen Ressourcen sind bereitzustellen. Das Umweltmanagementsystem ist ergebnisorientiert auszurichten. Zudem sind den Mitarbeitern die Bedeutung eines wirksamen Umweltmanagementsystems sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems zu vermitteln. Es kommt der Führung zu, dafür zu sorgen, dass die mit dem Umweltmanagementsystem beauftragten Mitarbeiter dazu angeleitet und darin unterstützt werden, einen Beitrag zu seiner Wirksamkeit zu leisten. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems ist zu fördern. Dazu sind andere für das Umweltmanagementsystem relevante Führungskräfte von der Unternehmensführung dabei zu begleiten, ihre Führungsrolle im jeweiligen Verantwortungsbereich auszufüllen
012 Im Rahmen der CSR-Debatte in Ihrem Unternehmen planen Sie, sich in der konsequenten Ausrichtung aller unternehmerischen Aktivitäten auf die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung an State-of-the-Art-Empfehlungen auszurichten. Ein Geschäftspartner hat Ihnen nahegelegt, sich mit ISO 26000 auseinanderzusetzen. Worauf bezieht sich dieser Standard und welche Grundsätze sowie Kernthemen gesellschaftlicher Verantwortung benennt er?
Die ISO 26000 ist ein international anerkannter Standard, der Organisationen unabhängig etwa von ihrer Größe, Eigentümerstruktur, Branchenzugehörigkeit, kulturellem sowie religiösem Kontext oder geografischem Standort darin unterstützt, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Die ISO 26000 ist nicht zertifizierbar. Ihr kommt vielmehr der Charakter eines Referenzrahmens zu, der Anleitungen für das Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung gibt. Hierzu werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – insgesamt sieben Grundsätze formuliert, an denen sich unternehmerisches Handeln ausrichten kann. Diese Grundsätze sind im Einzelnen Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten, Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Achtung internationaler Verhaltensstandards sowie Achtung der Menschenrechte. Die Grundsätze gelten als Voraussetzung für die glaubwürdige und nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den Kernthemen – im Detail Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenanliegen sowie Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft – und der diesen zugeordneten Handlungsfelder und Maßnahmen.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens planen Sie die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Als Rahmenwerk steht Ihnen der DNK zur Verfügung. Dieser verweist auf Leistungsindikatoren der GRI. Inwieweit ist diese Initiative für Ihr Vorhaben von Relevanz?
Die GRI hat einen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt, der weltweite Anerkennung und Anwendung findet. Dieser beschreibt Prinzipien und Indikatoren für die Berichterstattung zu den ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Leistungen. Intention ist es, durch eine Standardisierung von Kennzahlen und Indikatoren zu den nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen auf die Erhöhung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten hinzuwirken. Das mit der Aufgabenstellung angesprochene Unternehmen kann die Kennzahlen einem unternehmensinternen sowie unternehmensübergreifenden Benchmarking seiner Nachhaltigkeitsleistungen zugrunde legen. Der DNK sieht Indikatoren des GRI Sustainable Reporting vor, weitere Indikatoren sind in den vorliegenden branchenbezogenen Anpassungen bzw. Ergänzungen verankert. Insbesondere dann, wenn kein entsprechender Leitfaden vorhanden ist, können die GRI Sustainability Reporting Standards – hier insbesondere die „Topic-specific Standards“ – eine Hilfestellung bieten.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens planen Sie eine vornehmlich an den Informationsinteressen Ihrer Investoren ausgerichtete Integrierte Berichterstattung. Als Grundlage soll der International Integrated Reporting Framework dienen. Wie ist ein solcher Bericht aufzubauen? Welche Kapitalarten werden differenziert?
Das International Integrated Reporting Framework ist darauf ausgerichtet, aufzuzeigen, dass das berichtende Unternehmen über die Zeit hinweg Wertschöpfung schafft. Im Aufbau des Integrated Reporting sind als zentrale Bausteine – dem International Integrated Reporting Framework folgend – die Leitprinzipien („Guiding Principles“) sowie die inhaltlichen Elemente („Content Elements“) zu berücksichtigen. Im Einzelnen sind Leitprinzipien die strategische Ausrichtung, die vernetzte Information, Beziehungen zu den Anteilseignern, Wesentlichkeit, Prägnanz, Verlässlichkeit und Vollständigkeit sowie Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit. Inhaltliche Elemente sind organisatorischer Aufbau und Organisationsumfeld, Governance als Aufsichts- und Führungsstruktur, Geschäftsmodell, Risiken und Chancen, Strategie und Ressourceneinsatz, Performance, Zukunftsperspektiven, Grundlagen der Erstellung und Darstellung sowie allgemeine Hinweise zur Berichterstattung. Als Kapitalarten sind Finanzkapital, Produktionskapital, Intellektuelles Kapital, Humankapital, soziales Kapital und natürliches Kapital zu differenzieren.
Als Geschäftsführer eines Unternehmens der Konsumgüterindustrie erwägen Sie, sich der Initiative AIM Progress anzuschließen. Wofür steht diese Initiative und mit welchen Themenfeldern setzt sich die Initiative auseinander?
Die Initiative AIM-Progress hat sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit von Unternehmen entlang der Lieferkette zu verbessern. Insbesondere strebt sie an, im Sinne eines Responsible Sourcing, verantwortungsvolle Einkaufs- bzw. Beschaffungspraktiken umzusetzen und nachhaltige Produktionsprozesse zu fördern. Dabei fokussiert die Initiative als Themenfelder die wechselseitige Anerkennung ethischer Audits, den Ausbau der Kompetenzen bei Lieferanten, den Schutz vor Verletzungen der Menschenrechte, die Integrität in Geschäftsbeziehungen sowie die Reduzierung von Umweltwirkungen.