WaffGG Flashcards
Unter welcher Voraussetzung sind OdöS zum mindergefährlichen Waffengebrauch nach §2 Zif. 1 ermächtigt?
Im Falle gerechter Notwehr
Unter welcher Voraussetzung sind OdöS zum mindergefährlichen Waffengebrauch nach §2 Zif. 2 ermächtigt?
Zur Überwindung eines auf die Vereitlung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstands
Unter welcher Voraussetzung sind OdöS zum mindergefährlichen Waffengebrauch nach §2 Zif. 3 ermächtigt?
Zur Erzwingung einer rechtmäßigen Festnahme
Unter welcher Voraussetzung sind OdöS zum mindergefährlichen Waffengebrauch nach §2 Zif. 4 ermächtigt?
Zur Verhinderung des Entkommens einer rechtmäßig festgehaltenen Person
Unter welcher Voraussetzung sind OdöS zum mindergefährlichen Waffengebrauch nach §2 Zif. 5 ermächtigt?
Zur Abwehr einer von einer Sache drohenden Gefahr
Welche Gegenstände bzw. Waffen gelten als Dienstwaffe im Sinne des §3 WaffGG?
- Gumminknüppel und andere Einsatzstöcke
- Trängengas/ reizauslösende Mittel (kurzfristige Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes z.B. Taser)
- Wasserwerfer
- Schusswaffen (Glock 17, 19, 26, StG 77, MP 88)
§4 bestimmt die Umstände nach denen ein Waffengebrauch zulässig ist. Nenne diese!
Zulässig wenn ungefährliche/ weniger gefährliche Maßnahmen ungeeignet erscheinen bzw. als wirkungslos erwiesen haben
- Aufforderung Herstellung gesetzmäßiger Zustand
- Androhung Waffengebrauch
- Verfolgung eines Flüchtenden
- Anwendung Körperkraft, andere gelinder Mittel
Nach §5 WaffGG hat man, beim zur Verfügung stehen mehrerer Waffen, von welcher Gebrauch zu machen?
Von der am wenigsten gefährlichen, allerdings nach der jeweiligen Lage noch am geeignetsten erscheinenden Waffe
Was ist der Zweck eines Waffengebrauchs gegen einen Menschen?
§6 Abs. 1 WaffGG
Angriffs-, widerstands oder fluchtunfähig zu machen.
Was ist nach §6 WaffGG unter Berücksichtigung des Zwecks eines Waffengebrauchs noch zu beachten?
Jede Waffe ist mit möglichster Schonung des Menschen und Sachen zu gebrauchen.
Waffengebrauch nur gegen Menschen, wenn Zweck der Anwendung durch Waffenwirkung gegen Sachen nicht erreicht werden kann.
Der lebensgefährdender Waffengebrauch wird in §7 geregelt. Wann ist dieser nach Ziffer 1 zulässig?
Im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen
Der lebensgefährdender Waffengebrauch wird in §7 geregelt. Wann ist dieser nach Ziffer 2 zulässig?
Zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs
Der lebensgefährdender Waffengebrauch wird in §7 geregelt. Wann ist dieser nach Ziffer 3 zulässig?
Zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens , einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, die für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet
Der lebensgefährdender Waffengebrauch wird in §7 geregelt. Wann ist dieser nach Ziffer 4 zulässig?
Zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemeiin gefährlich ist.
Was ist nach §8 WaffGG vor jedem lebensgefährdenden Waffengebrauch zu tun?
Der Waffengebrauch ist anzudrohen
- ausdrücklich
- zeitlich unmittelbar vorangehend
- deutlich wahrnehmbar
Gegenüber einer Menschenmenge: Mehrmals