Vorgehen 7. Teil UmwStG Flashcards

1
Q

Vorgehen

A
  1. Erstellung steuerlicher Eröffnungsbilanz
  2. Veräußerungsgewinn
  3. Veräußerung der Beteiligung isd. §24 Abs.5
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2
Q
  1. Erstellung steuerlicher Eröffnungsbilanzen
A

drei Möglichkeiten
1. Buchwertansatz in Gesamthandbilanz und keine Ergänzungsbilanzen
- Ansatz der Werte in GHB zu Buchwerten, keine Veränderung der Werte der Kapitalkonten
2. Brutto-Methode
- eine negative Ergänzungsbilanz und so Anpassung der Kapitalverhältnisse in GHB
3. Netto-Methode
- Buchwertansatz in GHB und negative und positive Ergänzungsbilanzen
- Angleichen der Kapitalverhältnisse mit vorhandenen Buchwerten

Zu beachten bei EGB: AfA ggf. mit einzurechnen: In EGB wird nur der Unterschied zwischen der alten und neuen AfA vermerkt. gem. §24 Abs. 4

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3
Q
  1. Veräußerungsgewinn
A

gem. §24 Abs. 3 Umwstg
Wertansatz GHB
-/+ Ergänzungsbilanzen
=V-Preis gem. §24 Abs. 3 UmwstG
-BW Eigenkapital
=V-Gewinn
gem. §24 Abs. 3 S. 3 UmwstG ivm. §16 Abs.2 S. 3 EStG aufzuteilen in einen nicht begünstigten laufenden Gewinn und einen V-Gewinn
- laufender Gewinn: (Anteil der Beteiligung am neuen UN * Gewinn) (§16 Abs.2 S.3 EstG)
–> Gewerbesteuerpflichtig
- Veräußerungsgewinn: (1-Anteil der Beteiligung am neuen UN * Gewinn) (§16 Abs.2 S.1 EStG)
–> keine Gewerbesteuer gem. §7 GewstG
–> §§16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG auf Antrag möglich, wenn älter als 55
–> §34 Abs. 1 EStG grundsätzlich möglich

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4
Q
  1. Veräußerung der Beteiligung isd. §24 Abs. 5 - Ansatz ohne EGB
A

u.a. stille Reserven, die bis zum EBZ entstanden sind entfallen z.T. auf einen durch §8b KStG begünstigten Mitunternehmer
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind muss EBG II besteuert werden
Berechnung ivm. §22 Abs. 2 S.3 UmwStG
gW WA
- Kosten Einbringung
- WA Sacheinlage gem. §24 Abs. 2 UmwStG
= vorläufiger EBG II (stR)
* Anteil des durch §8b begünstigten
- 1/7 für jedes Jahr
= EBG II nach §20 Abs. 2 UmwStG ivm. §16 EStG, davon gem. §3 Nr. 40 ivm. §3c Abs. 2 S.1 EStG 60% steuerfrei

Gewinnverteilung:
gW Veräußerungspreis
- BW GHB
- zusätzliche AK (EBG II)
= Veräußerungsgewinn
–» prozentual aufteilen, bei nat. Personen gem. §3 Nr. 40 ivm. §3c Abs. 2 S.1 EStG 60% steuerpflichtig

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5
Q
  1. Veräußerung der Beteiligung isd. §24 Abs. 5 - Ansatz mit EGB
A

Gewinnverteilung:
gW Veräußerungspreis
- BW Gesamthandsbilanz
= Veräußerungsgewinn aus GHB (aufteilen nach Verhältnis)
+ Auflösen Ergänzungsbilanzen
=Gewinnanteil
gem. §3 Nr. 40 ivm. §3c Abs. 2 S.1 EStG 60% steuerpflichtig

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