Vertragsrecht Flashcards
Personen
Natürliche und Juristische Personen
Natürliche Personen
Menschen vom Geburt bis zum Tod
Juristische Personen
Personen des privaten Rechts: eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften
Des öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen, Stiftungen
Wodurch wird die Rechtsfähigkeit erlangt?
Juristische Personen des
privaten Rechts: Eintragung in ein Register
öffentlichen Rechts: Gesetz oder Verwaltungsakt
Bei natürlichen Personen durch Geburt
Wie kommen Rechtsgeschäfte zustande?
Einseitiges Rechtsgeschäft (nur eine Willenserklärung notwendig):Nicht empfangsbedürftig (Testament) sind gültig mit Abgabe der Willenserklärung, Empfangsbedürftige )Kündigung einer Mietwohnung) sind gültig mit der Zustellung der Willenserklärung
Mehrseitige Rechtsgeschäfte (zwei oder mehrere übereinstimmende Willenserklärungen notwendig): Bei einseitigen Rechtsgeschäften übernimmt nur ein Partner Pflichten (Schenkung), bei mehrseitigen Rechtsgeschäften übernehmen beide Partner Verpflichtungen (Kaufvertrag)
Wie kommen Willenserklärungen zustande?
Ausdrückliche Äußerung, Schlüssiges Handeln, Schweigen
Formen der Rechtsgeschäfte
Notarielle Beurkundung: Echtheit der Unterschrift und Inhaltes (Ehevertrag)
Öffentliche Beglaubigung: Echtheit der Unterschrift (Anmeldung zum Handelsregister)
Formlos: Mündlich, schriftlich (Kaufvertrag)
Schriftform: Unterschrift (Ratenkauf)
Rechtsgeschäfte sind nichtig bei…
Verstoß gegen gesetzl. Verbot Geschäftsunfähigkeit Bewusstlosigkeit Formmangel Sittenwidrigkeit, Wucher Scherzgeschäft Scheingeschäft
Rechtsgeschäfte sind anfechtbar bei…
Wird durch Anfechtung rückwirkend nichtig
Arglistiger Täuschung
Widerrechtlicher Drohung
Irrtum
Kaufvertrag
Inhalt: Art der Ware, Qualität der Ware, Menge, Preis, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Abschluss: Antrag und Annahme
Besitz: Tatsächliche Verfügungsgewalt
Pflichten: Verkäufer: Übergabe der Sache, Übertragung des Eigentums, Annahme des Kaufpreises.
Käufer: Annahme der Sache, Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum: Rechtliche Herrschaft
Besitz: Tatsächliche Verfügungsgewalt
Rechte des Käufers bei Lieferverzug
Ohne Nachfrist: Auf Lieferung bestehen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen
nach angemessener Nachfrist: Vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz statt der Leistung verlangen
Mangelhafte Lieferung
Mangel an:
Beschaffenheit, Güte, Art, Menge, Montage
Rechte bei mangelhafter Lieferung
Vorrangiges Recht: Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Nachrangiges Recht: Rücktritt, Minderung und/oder Schadenersatz
Verjährungsfristen
30 Jahre bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, Familien- und Erbrechtlichen Ansprüchen, Schadenersatz bei Körperverletzung
10 Jahre: Ansprüche aus Rechten an Grundstücken, sonstige Schadenersatzansprüche
5 Jahre: Gewährleistungsansprüche bei Bauwerken
2 Jahre: Ansprüche aus Kauf- Werk- und Werklieferungsverträgen
Hemmung der Verjährung
Durch Verhandlungen, Rechtsverfolgung, Höhere Gewalt.