Vertrag (BWL) Flashcards
das Recht
Das Recht regelt das geordnete Zusammenleben der Menschen innerhalb eines Staates.
Rechtsordnung
Eine Rechtsordnung besteht aus Rechtsnormen, die von staatlichen Organen erlassen werden.
Öffentliches Recht
- Rechtsbeziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und zwischen staatlichen Institutionen untereinander.
- Zwingendes Recht (der Einzeln kann die im Gesetz enthaltenen Regelungen nicht Vereinbarungen verändern)
- Prinzip der Über- und Unterordnung
Privates Recht
- regelt die Rechtsbeziehungen der Privatpersonen untereinander
- Nachgiebiges Recht ( Rechtsverhältnisse können durch privatrechtliche Verträge frei gestalten werden)
- Prinzip der Gleichordnung
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Wer ist rechtsfähig?
Rechtssubjekte
Natürliche Personen und juristische Personen
Natürliche Personen
alle Menschen von der Geburt bis zum Tod
die Kinder auch
Rechte: Schulbildung, Eigentum
Pflichten: Steuerpflicht, Schulpflicht
Juristische Personen
Vereinigung von rechtsfähigen Menschen
Von der Eintragung bis zur Löschung in einem Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister)
Juristische Personen des Privatrechts
von der Eintragung bis zur Löschung in einem Register
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH) корпорации
- eingetragene Vereine
- eingetragenen Genossenschaft (зарегистрированные кооперативы)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
von der staatlichen Verleihung (Gesetz) bis zum Entzug
- Körperschaften (BRD, Stadt, Land)
- Anstalten ( Schulen, Unis, ARD)
- Stiftungen
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig und rechtswirksam anzuschließen
Geschäftsunfähig
- Kinder bis zum 7. Lebensjahr
- Personen, die dauerhaft geistesgestört
Ausnahme: Botengänge
Rechtsgeschäfte sind nichtig
Beschränkt geschäftsfähig
- Personen vom 7. bis zum 18. Lebensjahr
Ausnahme:
- Taschengeldparagraph
- Geschäfte, die ein erlaubtes Arbeitsverhältnis betreffen
- Geschäfte, die rechtliche Vorteile bringen (подарок от кого то, нетребующий разрешение)
Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Das heißt nur gültig, wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt,
unbeschränkt geschäftsfähig
- Personen ab dem 18. Lebensjahr
- Juristische Personen
Rechtsgeschäfte sind voll gültig
Willenserklärung
Äußerung eines Willens durch eine geschäftsfähige Person, die einen Rechtserfolg (z.B. Kaufvertrag) beabsichtigt
Arten der Willenserklärung
- ausdrückliche Äußerung (mündlich, schriftlich)
- konkludentes Handeln (Gesten, Automatenkauf)
- Schweigen (gilt als Ablehnung)
Ausnahme: Kaufmann, der regelmäßig Geschäfte mit einem anderen Kaufmann ausführt. Dann gilt Schweigen als Zustimmung
Einseitige Rechtsgeschäft
Sie entstehen, wenn nur eine Person oder Partei eine Willenserklärung abgibt.
- empfangsbedürftig (Abgabe und Zugang)
z.B. Kündigung, Mahnung, Anfechtung - nicht empfangsbedürftig
z.B. Testament
Empfangsbedürftig (Kündigung/Anfechtung) wann wirksam?
Die sind wirksam, wenn die betroffene Person sie erhalten hat.
Nicht empfangsbedürftig (Testament)
wann wirksam?
Es erlangt seine Gültigkeit bereits bei der Niederschrift.
(Вступает в силу с момента его написания)
Wie entsteht (kommt zustande) ein Vertrag?
Ein Vertrag entsteht (kommt zustande) durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. (Antrag und Annahme)
Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Sie entstehen durch übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Beteiligten.
z.B. alle Verträge
Wie entstehen Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte entstehen durch die Abgabe von Willenserklärungen.
Formfreiheit
Rechtsgeschäfte können in beliebiger Form angeschlossen werden.
Warum ist es besser, wichtige Verträge schriftlich niederzulegen?
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und es ist leichtere Beweisbarkeit bei Abweichungen von gesetzliche Regelungen
Formvorschriften
- Schriftform (eigenhändige Unterschrift)
z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Ratenkaufvertrag, Kündigung - öffentliche Beglaubigung (eigenständig Unterschrift wird vom Notar beglaubigt)
z.B. Anträge auf Eintragung ins Handelsregister oder Vereinsregister - notarielle Beurkundung (Notar bestätigt Echtheit von Unterschrift und Inhalt)
z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Schenkungsversprechen
Nichtige Rechtsgeschäfte
sind von Anfang an ungültig
- Geschäftsunfähige
- Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Form (falsche Formvorschrift)
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot (наркотики, оружие)
- Verstoß gegen die guten Sitten
- Scherzgeschäfte
- Scheingeschäfte (сделки продолжаются, которые уже закончились)