Rechtsformen der Unternehmen Flashcards

1
Q

Handelsgesetzbuch (HGB)

A

regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Das Handelsrecht ist nur anzuwenden, wenn die Kaufmannseigenschaft gegeben ist.
(Коммерческое право применимо только при наличии статуса торговца.)

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2
Q

Kaufmann

A

ist, wer ein Gewerbe betreibt.

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3
Q

Kennzeichen von Handelsgewerbe

A
  • selbständig (freie Gestaltung seiner Tätigkeit und seiner Arbeitszeit)
  • auf Dauer (planmäßige Tätigkeit, keine Gelegenheitsgeschäfte)
  • Gewinnerziehlungsabsicht (nur die Absicht; nicht ob tatsächlich Gewinne erzielt werden)
  • außen gerichtet Tätigkeit (nach außen erkennbares marktorientiertes Tätigwerden (über den Privatbereich hinaus))
  • unabhängig von der Branche (z.B. Betreiber Fitnessstudio = Kaufmann)
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4
Q

Kriterien der Buchhaltungspflicht erfüllt sind:

A

gesetzlich nicht geregelt, Notwendigkeit kaufmännischer Einrichtungen wie Buchführung.
- > 50.000 € Gewinn im Geschäftsjahr
- > 500.000 € Umsatz im Geschäftsjahr
- > 5 Beschäftige

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5
Q

keine Gewerbe

A

Freiberufler = Nichtkaufleute
(Ärzte, Künstler, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater

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6
Q

deklaratorische (rechtsbezeugende) Eintragung ins Handelsregister

A

d.h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung ins HR eingetreten, die Eintragung bezeugt nur die Tatsache

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7
Q

Kannkaufmann

A

konstitutive (rechtserzeugende) Eintragung ins HR, d.h. Eintragung erzeugt Rechtswirkung

Freiwillige Eintragung ins HR
(Landwirte, Forstwirte, Kleingewerbetreibender)

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8
Q

Formkaufmann

A

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) und eingetragene Genossenschaften wird aufgrund der Rechtsform von Gesetz
konstitutive Eintragung

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9
Q

Personengesellschaften (Istkaufmann)

A
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • OHG (offene Handelsgesellschaft)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
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10
Q

Firma

A

Name, unter dem ein Kaufmann Geschäft betreibt, seine Unterschrift abgibt, klagt bzw. verklagt werden kann. Die Firma besteht aus einem Firmenkern und einem Firmenzusatz.

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11
Q

Geschäftsbezeichnungen

A

sind Namen von Nichtkaufleuten (Freiberufler, Kleingewerbetreibende), die nicht im Handelsregister eintragen sind.

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12
Q

Handelsregister

A
  • ist ein öffentliches Register alle Kaufleute, das von dem Amtsgerichten geführt wird.
  • gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse der Unternehmen
  • Einsicht ins HR ist jedem erlaubt
  • seit 01/2007 elektronisch geführtes HR
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13
Q

Inhalt der Eintragung

A
  • Firma (Geschäftsname eines Unternehmens)
  • Sitz des Unternehmens
  • vertretungsberechrigte Personen (z.B. Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist, persönlich haftende Gesellschafter)
  • Grundkapital (AG) oder Stammkapital (GmbH)
  • Name und Einlage des Kommanditisten (KG)
  • Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
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14
Q

Anzumelden sind:

A
  • Neueintragungen (z.B. Firmengründung)
  • Veränderungen (z.B. Wechsel des Geschäftsführers)
  • Löschungen (z.B. Geschäftsaufgabe)
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15
Q

Auf jedem Geschäftsbrief müssen …

A

Firma, Sitz und Rechtsform des Unternehmens, sowie das Registergericht und Handelsregisternummer angegeben sein.

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16
Q

Was ist Einzelunternehmen (e.K.) ?

A

Eine einzelne natürliche Person (Einzelunternehmer/in) ist selbstständig tätig. Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer Person aufgebracht wird.

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17
Q

Gründung des Einzelunternehmens

A
  • eine Person
  • Eintrag ins HR
  • formlos (keine Verträge)
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18
Q

Einzelunternehmen (e.K.)

A
  • Firma: Sach-, Personen-, Fantasie-, oder Mischfirma und Zusatz e.K/ e.Kfm/e.Kffr
  • Kapitalaufbringung: durch Einzelunternehmer (allein entscheiden)
  • Haftung: Einzelunternehmer alleine und unbeschränkt (d.h. Geschäfts- und Privatvermögen)
  • Geschäftsführung und Vertretung: allein durch Einzelunternehmer
  • Gewinn- und Verlustverteilung: erhält den Gewinn bzw. trägt den Verlust des Einzelunternehmer
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19
Q

Firmenkern

A
  • Personenfirma (Name und Vorname)
  • Sachfirma (Gegenstand)
  • Gemischte Firma ( Name und Gegenstand)
  • Fantasiefirma
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20
Q

Firmenzusatz

A
  • Art und Umfang
  • Angabe
  • Unterscheidungsmerkmale
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21
Q

Firmengrundsätze

A
  • Firmenwahrheit/Firmenklarheit
    (unrichtige Hinweise auf die Art, Name, und Umfang des Unternehmens)
  • Firmenausschliesslichkeit
    (Die Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, um Verwechslungen auszuschließen.)
  • Firmenbeständigkeit
    (Inhaberwechsel. Der neue Inhaber übernimmt alle Verbindlichkeiten und Forderungen.)
  • Firmenöffentlichkeit
    (Alle Änderungen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eintragen lassen.)
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22
Q

Vorteile der Einzelunternehmung

A
  • Alleiniger Gewinnanspruch
  • Alleine und schnelle Entscheidung
  • Schnelle Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen
  • Unabhängigkeit gegenüber anderen Meinungen
  • kein Mindestkapital
  • unkomplizierte Gründung
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23
Q

Nachteile der Einzelunternehmung

A
  • Alleinige Übernahme des Verlustrisiko
  • Unternehmer haftet unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
  • begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
  • Nachfolge des Inhabers kann Probleme bereiten
  • Gefahr von Fehlentscheidungen
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24
Q

Welche Gründe könnten einen Einzelunternehmer veranlassen, sein Unternehmen in ein Gesellschaftsunternehmen umzuwandeln?

A
  • Verteilung der Arbeitsbelastung
  • einfachere Kapitalbeschaffung (höhere Kreditwürdigkeit)
  • Risikoverteilung
  • Haftung vermindern
  • persönliche Gründe (Alter, Gesundheit …)
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25
Q

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

A

Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines gemeinsamen Handelsgewerbes gerichtet ist, wobei alle Gesellschafter uneingeschränkt haften.

26
Q

OHG

A

Gründung:
- mindestens 2 Personen
- kein Mindestkapital
- Gesellschaftsvertrag formfrei
- Gesellschaft ist zur Eintragung ins HR (HRA) anzumelden

Firma: Sach-, Personen-, Fantasie-, oder Mischfirma und Zusatz OHG

Kapitalaufbringung:
- kein Mindestkapital
- verbesserte Möglichkeiten der Fremdkapitalaufbring durch Verbreitung der Eigenkapitalbasis und Haftung (gegenüber e. K.)

Haftung:
- unbeschränkt: jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Kapital (Geschäfts- und Privatvermögen)
- unmittelbar: persönlich: Gläubiger kann sich an jeden beliebigen Gesellschafter wenden
- solidarisch: gesamtschuldnerisch: jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der OHG

Geschäftsführung/Vertretung:
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, allein die Geschäfte zu führen und die Gesellschaft im Außenverhältnis zu vertreten. Jeder hat die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.

Gewinn-/ Verlustverteilung:
- Für die Gewinnverteilung gilt: #121 HGB: 4% auf das eingesetzte Kapital, Rest nach Köpfen oder laut Gesellschaftsvertrag.
- Verlustverteilung nach Köpfen oder laut Gesellschaftsvertrag

27
Q

KG (Kommanditgesellschaft) (#161-177 HGB) Definition

A

Handelsgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und ein Gesellschafter in Höhe seiner Einlage (Kommanditist) haftet.

28
Q

Komplementär (Vollhafter)

A

persönliche/unbeschränkte Haftung
=> Es gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie für die Gesellschafter einer OHG

29
Q

Kommanditist (Teilhafter)

A

auf Vermögenseinlage beschränkte Haftung
=> Es gelten besondere Regelungen der KG

30
Q

KG

A

Gründung
- mindestens 2 Personen
- Gesellschaftsvertrag
- kein Mindestkapital
- Gesellschaft ist zur Eintragung ins HR (HRA) anzumelden

Firma
Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz KG

Kapitalaufbringung
- kein Mindestkapital
- Verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalaufbringung durch die Aufnahme von Kommanditisten

Haftung
- Komplementär: unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch
- Kommanditisten: in Höhe seiner Einlage

Geschäftsführung/Vertretung
- Komplementär: führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen
-Kommanditist: ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen; Widerspruchsrecht, Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen

Gewinn-/Verlustverteilung
- für die Gewinnverteilung gilt: #121, 168 HGB: 4% auf das eingesetzte Kapital, Rest im angemessenen Verhältnis (anteilig der Einlage) oder It. Gesellschaftsvertrag
- Verlustverteilung: angemessen, d.h. im Verhältnis der Anteile, Verlust der Kommanditisten ist auf die Höhe der Einlage beschränkt oder It. Gesellschaftsvertrag

31
Q

GmbH & Co. KG

A

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. KG, bei der eine GmbH (juristische Person) Vollhafter ist.

32
Q

Ziel der GmbH & Co KG

A

Ziel ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Die GmbH als Komplementär haftet zwar unbeschränkt mit ihren Stammeinlagen (mindestens 25.000€)

33
Q

GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) (#705 BGB)

A

Mindestens 2 Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammen
Gemeinsamer Zweck: kein Betrieb eines Handelsgewerbes (sonst OHG)
z.B. Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden, Anwaltssozietäten, ärztliche Gemeinschaftspraxen, Musikgruppen

34
Q

GbR

A

Haftung:
unbeschränkt, persönlich, solidarisch

Kapitalaufbringung:
Kein Mindestkapital; wenn nichts anderes vereinbart, alle Gesellschafter gleiche Beiträge

Geschäftsführung/Vertretung:
gemeinsam

Gewinn:
gleiche Anteile (nach Köpfen)

35
Q

Warum die GbR die einfachste Unternehmensform darstellt?

A
  • kein Mindestkapital
  • wenig organisatorischen Aufwand
  • gemeinsame Geschäftsführung und gleiche Gewinnverteilung
  • kein Handelsgewerbe —> keine Eintragung ins HR
  • formlose Vereinbarungen (auch mündlich möglich)
36
Q

Besonderheiten der GmbH & Co KG

A

ist eine KG, deren Komplementär eine GmbH (juristische Personen) ist . => Haftungsbeschränkung

37
Q

Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist einer KG

A
  • Komplementär – Vollhafter
    Komplementäre führen die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen.
  • Kommanditist – Teilhafter
    Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen (Widerspruchsrecht, Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen)
38
Q

Wirkung der Eintragung der GmbH in das HR

A

Die Eintragung in das HR ist konstitutiv, denn erst durch die Eintragung entsteht eine GmbH als juristische Person und erlangt somit Rechtsfähigkeit

39
Q

Kapitalgesellschaften

A
  • juristische Personen: eigene Rechtspersönlichkeit
  • entstehen durch die Eintragung ins HR (konstitutive Eintragung)
40
Q

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Definition

A

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter mit ihrem Nennbetrag der Gesellschaftsanteile beteiligt sind, ohne persönlich zu haften

41
Q

GmbH

A

Gründung:
- Mindestanzahl nicht vorgeschrieben (Ein-Mann-GmbH)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins HR

Firma: Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz GmbH

Kapitalaufbringung:
- Stammkapital mindestens 25.000,-€ (Gesellschaftsvermögen)
- Nennbetrag der Geschäftsanteile je Gesellschafter mind. 1,-€
- Fremdkapitalbeschaffung durch Beschränkung der Haftung problematisch

Haftung: es haftet die juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen (Die Gesellschafter haften mit ihrem Anteil)

Geschäftsführung/Vertretung:
durch Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung

Gewinn-/Verlustverteilung:
- für die Gewinnverteilung gilt: im Verhältnis der Geschäftsanteile oder laut Gesellschaftsvertrag, Gewinnrücklagenbildung
- für die Verlustverteilung gilt: Aufzehrung der Rücklagen, bei Überschuldung Insolvenz

42
Q

Organe der GmbH

A
  • Geschäftsführer
  • Gesellschaftsversammmlung
  • Aufsichtsrat
43
Q

Geschäftsführer (Organ)

A

Funktion: Leitungsorgan
Aufgaben: Geschäftsführung, Vertretung

44
Q

Gesellschaftsversammlung (Organ)

A

Funktion: Beschlussorgan (орган, принимающий решения)
Aufgaben:
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über Verwendung des Jahresgewinns
- Bestellung, Abberufung von GF

45
Q

Aufsichtsrat (Organ)

A

> 500 AN
Funktion: Kontrollorgan
Aufgaben:
- Überwachung GF
- Prüfung Jahresabschluss

46
Q

Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

A

Besondersform der GmbH
„Mini-GmbH“, „1€-GmbH“
Gleiche Regelungen wie bei der GmbH

47
Q

Unterschiede zwischen UG und GmbH

A
  • mindestens 1€ Stammkapital
  • Gründung maximal 3 Gesellschafter
  • Zwingende Bildung von Rücklage (обязательное формирование резервов)
  • Abkürzung der Bezeichnung „haftungsbeschränkt“ nicht erlaubt
  • vereinfachte Gründung: notarielle Musterprotokolle
48
Q

Beliebtheit der GmbH

A
  • Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen (haftungsbeschränkt), nur die GmbH (juristische Person) haftet mit dem Gesellschaftsvermögen
  • relativ wenig Eigenkapital
  • mindestens eine Person zur Gründung
49
Q

Welche Probleme könnten bei einer Bankkreditaufnahme für GmbH ergeben?

A

Aufgrund der Haftungsbeschränkung ist nur eine beschränkte Kreditaufnahme möglich. Zur Absicherung sind Sicherheiten erforderlich.

50
Q

Entscheidungsmerkmale zur Wahl einer Unternehmensrechtsform

A
  • Mindestkapital
  • Art der Haftung
  • Mindestanzahl der Gesellschafter (Gründer)
  • Gewinn-/Verlustverteilung
  • Formvorschriften
  • Geschäftsführung und Vertretung
51
Q

Formelle Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

A
  • notarielle Form
  • Firma
  • Mindestkapital (Stammkapital, Gründkapital)
  • inhaltliche Vorschriften
52
Q

Aktie

A

Wertpapier, Urkunde über die Beteiligung am Grundkapital einer AG. Sie wird zum Nennwert ausgeben.

53
Q

Börse

A

Aktie werden gehandelt.
Aktienmarkt

54
Q

Aktiengesellschaft AG (Definition)

A

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

55
Q

AG

A

Gründung:
- mindestens 1 Person (natürlich, juristisch)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- konstitutive Eintragung ins HR (HRB)
- Gründer einer AG erhalten für ihre Einlagen Aktien

Firma: Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz AG

Kapitalaufbringung:
- Grundkapital 50.000€ ist in Aktiem zerlegt.
- mindestens 25% des Nennwertes der Akrien muss zur Gründung einbezahlt werden
- Geschäftsanteile: Aktie, mindestens 1€

Haftung:
- es handelt die juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen
-Gesellschafter (Aktionäre) haften mit ihrem Anteil

Geschäftsführung: Vorstand

Gewinn-/ Verlustverteilung:
- Gewinnverteilung: Dividende pro Aktie nach Beschluss der Hauptversammlung. 5% des nicht ausgeschütteten Gewinns müssen als Rücklage gebildet bis 10% des Grundkapital erreicht ist.
- Verlustverteilung: Aufzehrung der Rücklagen, bei Überschuldung Insolvenz

56
Q

Organe der AG

A

Vorstand (Leistungsorgan) (Bestellung auf 5 Jahre)

Aufsichtsrat (Kontrollorgan) (Wahl auf 4 Jahre) wählt Arbeitnehmer

Hauptversammlung (Beschlussorgan) (Aktionäre)

57
Q

Nennwert

A

Der Wert, der auf die Aktie aufgedruckt ist.
mindestens 1€

58
Q

Kurswert

A

Der Verkaufspreis, der sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage ergibt.

59
Q

Rechte des Aktionärs

A
  • Anspruch an Dividende (Gewinnanteil)
  • Stimmrecht in der Hauptversammlung
60
Q

Abteilungen der Handelsregistern

A

Abteilung A: KG, OHG, Einzelunternehmen
Abteilung B: AG, GmbH