Rechtsformen der Unternehmen Flashcards
Handelsgesetzbuch (HGB)
regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Das Handelsrecht ist nur anzuwenden, wenn die Kaufmannseigenschaft gegeben ist.
(Коммерческое право применимо только при наличии статуса торговца.)
Kaufmann
ist, wer ein Gewerbe betreibt.
Kennzeichen von Handelsgewerbe
- selbständig (freie Gestaltung seiner Tätigkeit und seiner Arbeitszeit)
- auf Dauer (planmäßige Tätigkeit, keine Gelegenheitsgeschäfte)
- Gewinnerziehlungsabsicht (nur die Absicht; nicht ob tatsächlich Gewinne erzielt werden)
- außen gerichtet Tätigkeit (nach außen erkennbares marktorientiertes Tätigwerden (über den Privatbereich hinaus))
- unabhängig von der Branche (z.B. Betreiber Fitnessstudio = Kaufmann)
Kriterien der Buchhaltungspflicht erfüllt sind:
gesetzlich nicht geregelt, Notwendigkeit kaufmännischer Einrichtungen wie Buchführung.
- > 50.000 € Gewinn im Geschäftsjahr
- > 500.000 € Umsatz im Geschäftsjahr
- > 5 Beschäftige
keine Gewerbe
Freiberufler = Nichtkaufleute
(Ärzte, Künstler, Architekten, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberater
deklaratorische (rechtsbezeugende) Eintragung ins Handelsregister
d.h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung ins HR eingetreten, die Eintragung bezeugt nur die Tatsache
Kannkaufmann
konstitutive (rechtserzeugende) Eintragung ins HR, d.h. Eintragung erzeugt Rechtswirkung
Freiwillige Eintragung ins HR
(Landwirte, Forstwirte, Kleingewerbetreibender)
Formkaufmann
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) und eingetragene Genossenschaften wird aufgrund der Rechtsform von Gesetz
konstitutive Eintragung
Personengesellschaften (Istkaufmann)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- OHG (offene Handelsgesellschaft)
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Firma
Name, unter dem ein Kaufmann Geschäft betreibt, seine Unterschrift abgibt, klagt bzw. verklagt werden kann. Die Firma besteht aus einem Firmenkern und einem Firmenzusatz.
Geschäftsbezeichnungen
sind Namen von Nichtkaufleuten (Freiberufler, Kleingewerbetreibende), die nicht im Handelsregister eintragen sind.
Handelsregister
- ist ein öffentliches Register alle Kaufleute, das von dem Amtsgerichten geführt wird.
- gibt Auskunft über die Rechtsverhältnisse der Unternehmen
- Einsicht ins HR ist jedem erlaubt
- seit 01/2007 elektronisch geführtes HR
Inhalt der Eintragung
- Firma (Geschäftsname eines Unternehmens)
- Sitz des Unternehmens
- vertretungsberechrigte Personen (z.B. Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist, persönlich haftende Gesellschafter)
- Grundkapital (AG) oder Stammkapital (GmbH)
- Name und Einlage des Kommanditisten (KG)
- Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften)
Anzumelden sind:
- Neueintragungen (z.B. Firmengründung)
- Veränderungen (z.B. Wechsel des Geschäftsführers)
- Löschungen (z.B. Geschäftsaufgabe)
Auf jedem Geschäftsbrief müssen …
Firma, Sitz und Rechtsform des Unternehmens, sowie das Registergericht und Handelsregisternummer angegeben sein.
Was ist Einzelunternehmen (e.K.) ?
Eine einzelne natürliche Person (Einzelunternehmer/in) ist selbstständig tätig. Gewerbebetrieb, dessen Eigenkapital von einer Person aufgebracht wird.
Gründung des Einzelunternehmens
- eine Person
- Eintrag ins HR
- formlos (keine Verträge)
Einzelunternehmen (e.K.)
- Firma: Sach-, Personen-, Fantasie-, oder Mischfirma und Zusatz e.K/ e.Kfm/e.Kffr
- Kapitalaufbringung: durch Einzelunternehmer (allein entscheiden)
- Haftung: Einzelunternehmer alleine und unbeschränkt (d.h. Geschäfts- und Privatvermögen)
- Geschäftsführung und Vertretung: allein durch Einzelunternehmer
- Gewinn- und Verlustverteilung: erhält den Gewinn bzw. trägt den Verlust des Einzelunternehmer
Firmenkern
- Personenfirma (Name und Vorname)
- Sachfirma (Gegenstand)
- Gemischte Firma ( Name und Gegenstand)
- Fantasiefirma
Firmenzusatz
- Art und Umfang
- Angabe
- Unterscheidungsmerkmale
Firmengrundsätze
- Firmenwahrheit/Firmenklarheit
(unrichtige Hinweise auf die Art, Name, und Umfang des Unternehmens) - Firmenausschliesslichkeit
(Die Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, um Verwechslungen auszuschließen.) - Firmenbeständigkeit
(Inhaberwechsel. Der neue Inhaber übernimmt alle Verbindlichkeiten und Forderungen.) - Firmenöffentlichkeit
(Alle Änderungen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister eintragen lassen.)
Vorteile der Einzelunternehmung
- Alleiniger Gewinnanspruch
- Alleine und schnelle Entscheidung
- Schnelle Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen
- Unabhängigkeit gegenüber anderen Meinungen
- kein Mindestkapital
- unkomplizierte Gründung
Nachteile der Einzelunternehmung
- Alleinige Übernahme des Verlustrisiko
- Unternehmer haftet unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen
- begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
- Nachfolge des Inhabers kann Probleme bereiten
- Gefahr von Fehlentscheidungen
Welche Gründe könnten einen Einzelunternehmer veranlassen, sein Unternehmen in ein Gesellschaftsunternehmen umzuwandeln?
- Verteilung der Arbeitsbelastung
- einfachere Kapitalbeschaffung (höhere Kreditwürdigkeit)
- Risikoverteilung
- Haftung vermindern
- persönliche Gründe (Alter, Gesundheit …)
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines gemeinsamen Handelsgewerbes gerichtet ist, wobei alle Gesellschafter uneingeschränkt haften.
OHG
Gründung:
- mindestens 2 Personen
- kein Mindestkapital
- Gesellschaftsvertrag formfrei
- Gesellschaft ist zur Eintragung ins HR (HRA) anzumelden
Firma: Sach-, Personen-, Fantasie-, oder Mischfirma und Zusatz OHG
Kapitalaufbringung:
- kein Mindestkapital
- verbesserte Möglichkeiten der Fremdkapitalaufbring durch Verbreitung der Eigenkapitalbasis und Haftung (gegenüber e. K.)
Haftung:
- unbeschränkt: jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Kapital (Geschäfts- und Privatvermögen)
- unmittelbar: persönlich: Gläubiger kann sich an jeden beliebigen Gesellschafter wenden
- solidarisch: gesamtschuldnerisch: jeder Gesellschafter haftet für die gesamten Schulden der OHG
Geschäftsführung/Vertretung:
Jeder Gesellschafter ist berechtigt, allein die Geschäfte zu führen und die Gesellschaft im Außenverhältnis zu vertreten. Jeder hat die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.
Gewinn-/ Verlustverteilung:
- Für die Gewinnverteilung gilt: #121 HGB: 4% auf das eingesetzte Kapital, Rest nach Köpfen oder laut Gesellschaftsvertrag.
- Verlustverteilung nach Köpfen oder laut Gesellschaftsvertrag
KG (Kommanditgesellschaft) (#161-177 HGB) Definition
Handelsgesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär) und ein Gesellschafter in Höhe seiner Einlage (Kommanditist) haftet.
Komplementär (Vollhafter)
persönliche/unbeschränkte Haftung
=> Es gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie für die Gesellschafter einer OHG
Kommanditist (Teilhafter)
auf Vermögenseinlage beschränkte Haftung
=> Es gelten besondere Regelungen der KG
KG
Gründung
- mindestens 2 Personen
- Gesellschaftsvertrag
- kein Mindestkapital
- Gesellschaft ist zur Eintragung ins HR (HRA) anzumelden
Firma
Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz KG
Kapitalaufbringung
- kein Mindestkapital
- Verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalaufbringung durch die Aufnahme von Kommanditisten
Haftung
- Komplementär: unbeschränkt, unmittelbar, solidarisch
- Kommanditisten: in Höhe seiner Einlage
Geschäftsführung/Vertretung
- Komplementär: führt die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen
-Kommanditist: ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen; Widerspruchsrecht, Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen
Gewinn-/Verlustverteilung
- für die Gewinnverteilung gilt: #121, 168 HGB: 4% auf das eingesetzte Kapital, Rest im angemessenen Verhältnis (anteilig der Einlage) oder It. Gesellschaftsvertrag
- Verlustverteilung: angemessen, d.h. im Verhältnis der Anteile, Verlust der Kommanditisten ist auf die Höhe der Einlage beschränkt oder It. Gesellschaftsvertrag
GmbH & Co. KG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. KG, bei der eine GmbH (juristische Person) Vollhafter ist.
Ziel der GmbH & Co KG
Ziel ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Die GmbH als Komplementär haftet zwar unbeschränkt mit ihren Stammeinlagen (mindestens 25.000€)
GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) (#705 BGB)
Mindestens 2 Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels zusammen
Gemeinsamer Zweck: kein Betrieb eines Handelsgewerbes (sonst OHG)
z.B. Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden, Anwaltssozietäten, ärztliche Gemeinschaftspraxen, Musikgruppen
GbR
Haftung:
unbeschränkt, persönlich, solidarisch
Kapitalaufbringung:
Kein Mindestkapital; wenn nichts anderes vereinbart, alle Gesellschafter gleiche Beiträge
Geschäftsführung/Vertretung:
gemeinsam
Gewinn:
gleiche Anteile (nach Köpfen)
Warum die GbR die einfachste Unternehmensform darstellt?
- kein Mindestkapital
- wenig organisatorischen Aufwand
- gemeinsame Geschäftsführung und gleiche Gewinnverteilung
- kein Handelsgewerbe —> keine Eintragung ins HR
- formlose Vereinbarungen (auch mündlich möglich)
Besonderheiten der GmbH & Co KG
ist eine KG, deren Komplementär eine GmbH (juristische Personen) ist . => Haftungsbeschränkung
Unterschied zwischen Komplementär und Kommanditist einer KG
- Komplementär – Vollhafter
Komplementäre führen die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. - Kommanditist – Teilhafter
Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen (Widerspruchsrecht, Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen)
Wirkung der Eintragung der GmbH in das HR
Die Eintragung in das HR ist konstitutiv, denn erst durch die Eintragung entsteht eine GmbH als juristische Person und erlangt somit Rechtsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
- juristische Personen: eigene Rechtspersönlichkeit
- entstehen durch die Eintragung ins HR (konstitutive Eintragung)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Definition
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Gesellschafter mit ihrem Nennbetrag der Gesellschaftsanteile beteiligt sind, ohne persönlich zu haften
GmbH
Gründung:
- Mindestanzahl nicht vorgeschrieben (Ein-Mann-GmbH)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins HR
Firma: Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz GmbH
Kapitalaufbringung:
- Stammkapital mindestens 25.000,-€ (Gesellschaftsvermögen)
- Nennbetrag der Geschäftsanteile je Gesellschafter mind. 1,-€
- Fremdkapitalbeschaffung durch Beschränkung der Haftung problematisch
Haftung: es haftet die juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen (Die Gesellschafter haften mit ihrem Anteil)
Geschäftsführung/Vertretung:
durch Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung
Gewinn-/Verlustverteilung:
- für die Gewinnverteilung gilt: im Verhältnis der Geschäftsanteile oder laut Gesellschaftsvertrag, Gewinnrücklagenbildung
- für die Verlustverteilung gilt: Aufzehrung der Rücklagen, bei Überschuldung Insolvenz
Organe der GmbH
- Geschäftsführer
- Gesellschaftsversammmlung
- Aufsichtsrat
Geschäftsführer (Organ)
Funktion: Leitungsorgan
Aufgaben: Geschäftsführung, Vertretung
Gesellschaftsversammlung (Organ)
Funktion: Beschlussorgan (орган, принимающий решения)
Aufgaben:
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über Verwendung des Jahresgewinns
- Bestellung, Abberufung von GF
Aufsichtsrat (Organ)
> 500 AN
Funktion: Kontrollorgan
Aufgaben:
- Überwachung GF
- Prüfung Jahresabschluss
Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
Besondersform der GmbH
„Mini-GmbH“, „1€-GmbH“
Gleiche Regelungen wie bei der GmbH
Unterschiede zwischen UG und GmbH
- mindestens 1€ Stammkapital
- Gründung maximal 3 Gesellschafter
- Zwingende Bildung von Rücklage (обязательное формирование резервов)
- Abkürzung der Bezeichnung „haftungsbeschränkt“ nicht erlaubt
- vereinfachte Gründung: notarielle Musterprotokolle
Beliebtheit der GmbH
- Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen (haftungsbeschränkt), nur die GmbH (juristische Person) haftet mit dem Gesellschaftsvermögen
- relativ wenig Eigenkapital
- mindestens eine Person zur Gründung
Welche Probleme könnten bei einer Bankkreditaufnahme für GmbH ergeben?
Aufgrund der Haftungsbeschränkung ist nur eine beschränkte Kreditaufnahme möglich. Zur Absicherung sind Sicherheiten erforderlich.
Entscheidungsmerkmale zur Wahl einer Unternehmensrechtsform
- Mindestkapital
- Art der Haftung
- Mindestanzahl der Gesellschafter (Gründer)
- Gewinn-/Verlustverteilung
- Formvorschriften
- Geschäftsführung und Vertretung
Formelle Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag
- notarielle Form
- Firma
- Mindestkapital (Stammkapital, Gründkapital)
- inhaltliche Vorschriften
Aktie
Wertpapier, Urkunde über die Beteiligung am Grundkapital einer AG. Sie wird zum Nennwert ausgeben.
Börse
Aktie werden gehandelt.
Aktienmarkt
Aktiengesellschaft AG (Definition)
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
AG
Gründung:
- mindestens 1 Person (natürlich, juristisch)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- konstitutive Eintragung ins HR (HRB)
- Gründer einer AG erhalten für ihre Einlagen Aktien
Firma: Sach-, Personen-, Fantasie- oder Mischfirma und Zusatz AG
Kapitalaufbringung:
- Grundkapital 50.000€ ist in Aktiem zerlegt.
- mindestens 25% des Nennwertes der Akrien muss zur Gründung einbezahlt werden
- Geschäftsanteile: Aktie, mindestens 1€
Haftung:
- es handelt die juristische Person mit ihrem gesamten Vermögen
-Gesellschafter (Aktionäre) haften mit ihrem Anteil
Geschäftsführung: Vorstand
Gewinn-/ Verlustverteilung:
- Gewinnverteilung: Dividende pro Aktie nach Beschluss der Hauptversammlung. 5% des nicht ausgeschütteten Gewinns müssen als Rücklage gebildet bis 10% des Grundkapital erreicht ist.
- Verlustverteilung: Aufzehrung der Rücklagen, bei Überschuldung Insolvenz
Organe der AG
Vorstand (Leistungsorgan) (Bestellung auf 5 Jahre)
Aufsichtsrat (Kontrollorgan) (Wahl auf 4 Jahre) wählt Arbeitnehmer
Hauptversammlung (Beschlussorgan) (Aktionäre)
Nennwert
Der Wert, der auf die Aktie aufgedruckt ist.
mindestens 1€
Kurswert
Der Verkaufspreis, der sich an der Börse durch Angebot und Nachfrage ergibt.
Rechte des Aktionärs
- Anspruch an Dividende (Gewinnanteil)
- Stimmrecht in der Hauptversammlung
Abteilungen der Handelsregistern
Abteilung A: KG, OHG, Einzelunternehmen
Abteilung B: AG, GmbH