Vernehmung Flashcards
Vernehmung
= ist eine amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten oder Zeugen zu einem strafrechtlich relevanten SV durch Strafverfolgungsbehörden
Ziele Vernehmung
= Erforschung bestimmter strafrechtlich relevanter SV mit der Klärung folgender Fragen:
- Liegt Straftat vor? –> Welche
- Wer ist Täter/ Teilnehmer?
- Objektiver/subjektiver TB des Täters erfüllt?
- Schuldausschließungsgründe?
- Tatbesonderheiten?
Arten der Vernehmung
Informatorische Befragung:
> Klärung des vorliegenden SV ( Straftat,Unfall..)
> Klärung der Art der Beteiligung
( Wer Zeuge, Verdächtiger, unbeteiligte Dritter)
—-> Herumfragen in der Phase des Verdachtschöpfens.
Allerdings! : nur bis Status von Person geklärt
Spontanäußerung:
> Initiative zur Äußerung geht von Aussageperson aus
> Vor Äußerung keine Möglichkeit der Belehrung durch PVB
> ohne Belehrung verwertbar
Wichtig!!!:
=Spontanäußerung/ informatorische Befragung dürfen nicht beliebig ausgeweitet werden
Beschuldigtenbelehrung
- Eröffnung Tatvorwurf §163 a StPO
- Aussageverweigerungsrecht
- Verteidigerkonsultation
- Beweiserhebungsanträge
- Verständnis abfragen
Zeugenbelehrung
- Grund der Vernehmung §69 StPO
- Person des Beschuldigten, soweit bekannt
- Zeugnisverweigerungsrecht §52 StPO
- Auskunftsverweigerungsrecht
§55 StPO - Angaben zur Person §111 OwiG
- Ermahnung zur wahrheitsgemäßen Auskunft §57 StPO
- Verständnisfrage
- Pflicht zum Erscheinen, Aussage, Beleidigung
- Bei Verstoß gegen die Pflichten
—–> Ordnungsmittel, Kosten durch StA und Gericht auferlegt
-
Beschuldigtenbelehrung ausführlich
-Nach Feststellung d. Personalien ist Tatvorwurf bekannt zu machen
——-> in Klartext
- Aussageverweigerungsrecht zur Sache bzw. das Recht sich zu äußern
- Recht Verteidiger zu nehmen
- Recht Beweisanträge zu stellen
- Recht sich in geeigneten Fällen schriftlich zu äußern
- I
Recht auf Täter- Opfer- Ausgleich in geeigneten Fällen
Qualifizierte Belehrung
- Bei Verstoß gegen Formvorschriften
—> Beweisverwertungsverbot - PGÜ explizit auf den Fehler und Nichtverwertbarkeit hinweisen bis zum bisherigen Zeitpunkt
- PGÜ über Rechte und Pflichten belehren
- Frage ob die bisherigen Aussagen verwendet werden dürfen
PEACE- Modell
P= Planning/ Preparation
–> Planung und Vorbereitung
E= Engage/ Explain
–> Einvernehmen herstellen/ Erläutern
A= Account/ Clarification/ Challenge
–>Freier Bericht und Verhör
C= Closure
–> (positiver) Abschluss
E=Evaluation
–> Nachbereitung/ Auswertung
Vernehmungsmethoden
- Sondierungsmethode
- Festlegemethode
- Überraschungsmethode
- Überzeugunsmethode
Vernehmung von Kindern allgemein
Kinder kommen als Täter/ Zeugen in Betracht
–> jedoch nicht strafbar–> nur Anhörung
—> deshalb Tatverdächtiger Zeuge
Besonderheiten Anhörung Kinder
- Anwesenheitsrecht Erzb.
- Anwesenheitspflicht Erzb.
- Informieren Kinderamt
- Eindrucksvermerk
- Zeugenbelehrung
- Nur bei Tageszeit
Besonderheiten Vernehmung Jugendliche
- Vorladung an Erzb.
- Anwesenheitsrecht für Erzb.
- Anwesenheitsrecht ablehnbar
- Eindrucksvermerk
- Belehrung als volljährige BES/Zeuge
- Prüfung Beteiligung Jugendamt
Besonderheit. Vernehmung Dolmetscher
- Sitzformation” Dreieckskommunikation”
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Überraschungsmoment verpufft
- Gefahr Befangenheit
- Unterschiedliche Rollenverständnisse
- Dolmetscher unterschreibt für Richtigkeit