Verkehrsrecht Flashcards
Rechtlich öffentlicher Verkehrsraum
R.ö.V. sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die nach dem Straßenrecht jedermann zum Gemeingebrauch vorrangig zu Verkehrszwecken gewidmet sind.
Jedermann
Jedermann ist jede natürliche Person von der Geburt bis zum Tod.
Anderer
Anderer ist jeder beliebige Mensch, der vom Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmers betroffen wird.
Verkehrsteilnehmer
Verkehrsteilnehmer ist wer öffentliche Straßen Wege und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt.
Fahrzeugführer
Fahrzeugführer ist, wer ein Kfz unter bestimmungsmäßiger Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung setzt und die dafür erforderlichen Tätigkeiten vornimmt.
Fahrzeughalter
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat, die Verfügungsgewalt darüber besitzt und den Nutzen aus seiner Verwendung zieht.
Kraftfahrzeug
Ein Kfz ist jedes motorisierte Fahrzeug, dass zur Fortbewegung an Land dient und nicht dauerhaft spurgeführt ist.
Fahrzeug
- Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. 2. Fahrzeuge sind alle Fortbewegungsmittel, die zum Transport von Personen oder Sachen dienen.
Fahrzeugteile
Fahrzeugteile bilden eine technische Einheit, durch Schrauben, Schweißen und Nieten.
In Betrieb setzen
In Betrieb setzen ist die bestimmungsmäßige Verwendung als Fortbewegungsmittel (fahren).
Inbetriebnahme
Inbetriebnahme ist Einwirkung auf die bestimmungsmäßigen Triebwerksteile (für den Verkehr bereitstellen).
Mangel
Ein Mangel i.S.d. § 2 FeV ist jedes Fehlen oder jede Schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, die für die Verkehrssicherheit bedeutsam ist.
- körperlich/geistig
- dauerhaft/vorübergehend
Vorsorgepflicht
Die Vorsorgepflicht (§ 2 FeV) obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
Geeignet
Geeignet zum führen von Kfz (§ 3 FeV) ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw Strafgesetze verstoßen hat.
Führerschein
Der Führerschein § 2 StVG ist der amtliche Nachweis dafür, dass die im Führerschein genannte Person im Besitz einer eingetragenen Fahrerlaubnis ist.
Änderung
Eine Änderung ist bzw setzt ein willentlich auf die Änderung gerichtetes Tun voraus damit die BE erlischt.
- ändern
- austauschen
- hinzufügen
- entfernen …. von Fahrzeugteilen
Pkw
Bei einem Pkw handelt es sich um ein Fahrzeug, also um ein Fortbewegungsmittel, welches zur Beförderung von Menschen bestimmt und geeignet ist.
Vermeidbare Behinderung
Vermeidbare Behinderung (§ 1(2) StVO) ist die im einzelnen festzustellende Beeinträchtigung des zulässigen, berechtigten Verhaltens eines anderen ohne, dass dieser gefährdet oder geschädigt zu sein braucht.
Vermeidbare Belästigung
Vermeidbare Belästigung (§ 1(2) StVO) ist die Zufügung von körperlichem oder seelischen Unbehagen.
Konkrete Gefährdung
Eine konkrete Gefährdung (§ 1(2) StVO) liegt vor, wenn die Gefahr eines Unfalls in bedrohliche oder nächste Nähe gerückt ist und dessen Ausbleiben nur vom Zufall abhängt.
Schädigung
Eine Schädigung (§ 1(2) StVO) liegt vor, wenn ein körperlicher oder ein Sachschaden entstanden ist.
Überholen
Überholen liegt vor, wenn ein VT von hinten an einem anderen VT vorbeifährt, der sich auf der selben Fahrbahn in die selbe Richtung bewegt.
Vorfahrt
Ein Vorfahrtsfall ist gegeben, wenn an einer Kreuzung oder Einmündung mindestens zwei Fahrzeuge, die sich im Querverkehr zu einander befinden, sich so aufeinander zu bewegen, dass sich ihre Fahrlinien bei einer Weiterfahrt schneiden, berühren oder hemmend nähern würden.
Kreuzung
Eine Kreuzung liegt vor, wenn sich eine oder mehrere Fahrbahnen schneiden, sodass jede über den Schnittpunkt hinaus fortgesetzt wird.
Einmündung
Eine Einmündung liegt vor, wenn eine oder mehrere Straßen in eine durchgehende Straße führen, ohne fortgesetzt zu werden.
Abknickende Vorfahrt
Zwei Straßen, die entgegen ihrem natürlichen Verlauf entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einer Vorfahrtsstraße zusammengefasst werden.
Abbiegefall
Abbiegen umfasst die Bewegung durch die der Fahrzeugführer die bisher benutzte Straße oder Fahrbahn nach der Seite verlässt oder auf ihr in einem Bogen die Gegenrichtung oder den gegenüberliegenden Straßenrand zu erreichen versucht.
Regelabstand
Regelabstand ist der Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz, der die Strecke deutlich übersteigt, die das nachfolgende Fahrzeug in der Reaktions- und Bremsansprechzeit zurücklegt (ca. 1,5 Sekunden). A = (V : 3,6) x 1,5
Gefährdungsabstand
Gefährdungsabstand ist der Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz, welcher der Strecke entspricht, die das nachfolgende Fahrzeug in der Reaktionszeit zurücklegt (ca. 0,8 Sekunden)
Bsp: 90 km/h ÷ 3,6 = 25 m
25 × 0,8 = 20 m
Einscherabstand
Einscherabstand ist ein Abstand, der ermöglichen soll, dass ein überholendes Kfz einschreiten kann.
2 × Einscherabstand + eine Fahrzeuglänge (5 m)
Mindestabstand
Mindestabstand ist ein festgelegter Abstand zu einem vorausfahrenden Kfz, der nicht unterschritten werden darf.
Mindestens 50 Meter!
Mäßige Geschwindigkeit
Die Möglichkeit anzuhalten, ohne hartes, erschreckendes Bremsen.
Schrittgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit ist dir Durchschnittsgeschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers (4 - 7 km/h).
Vorrang
Vorrang ist das Recht vor einem anderen Verkehrsteilnehmer fahren zu dürfen.
Hoheitliche Aufgabe
Hoheitliche Aufgabe ist jede zugewiesene Aufgabe der einzelnen Hoheitsträger (sachliche Zuständigkeit).
Grundlage hierfür sind Gesetze, Verordnungen oder sonstige Anweisungen.
Unfall
Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.
Fahrbahn
Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße.
Sritenstreifen
Sritenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße.
Dringend geboten
Wenn die Einhaltung der Verkehrsvorschriften der Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe hindernd im Wege stünde, d.h. Die Aufgabe kann nicht so rasch wie zum allg. Wohl erforderlich erledigt werden.
Einfahren
Einfahren ist eine Fortbewegung aus einem Grundstück, Fußgängerbereich, verkehrsberuhigten Bereich, anderen Straße oder über abgesenkte Bordsteine hinweg auf die dem durchgehenden Verkehr dienende Fahrbahn.
Anfahren
Anfahren ist eine Fortbewegung vom rechten oder linken Fahrbahnrand aus, mit nachfolgender Benutzung des für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrbahnbereichs ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung.
Vorbeifahren
Vorbeifährt, wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will.
Warten
Warten liegt vor, wenn jemand durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten wird und verkehrsbedingt warten muss.
Hindernis
Hindernisse sind alle körperlichen Gegenstände auf der Fahrbahn.
Halten / Parken
Halten / Parken liegt vor, wenn ein Fahrzeug bewusst zum Stillstand gebracht wird.
Unklare Verkehrslage
Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn mit einem ungefährlichen Überholen nicht gerechnet werden kann.
Höchste Eile
Wenn die konkrete Situation begründeten Anlass zu der Befürchtung gibt, dass ohne diese Eile infolge von Zeitverlust ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten oder vergrößert werden.
Typvariante
Durch die Änderung sind die ursprünglich maßgebenden Merkmale der Fahrzeugart nicht mehr gegeben (z.B. Pkw zu Lkw).
Gefährdungsvariante
Teile werden verändert, die für die Betriebssicherheit besonders wichtig sind (z.B. Distanzscheiben oder Anhängerkupplung).
Umweltvariante
Änderungen der Teile führen bei Abgasen und Geräuschen zu höheren Emissionswerten als zulässig (z.B. Ausbau Schalldämpfer oder Änderung Ansauganlage).