Verkehrsrecht Flashcards
Öffentlich rechtlicher Verkehrsraum
Unter öffentlich rechtlichem Verkehrsraum
versteht man alle Straßen, Wege, Plätze und
Flächen, die jedermann auf Grund einer
wegerechtlichen Widmung zur Nutzung
tatsächlich offen stehen
Öffentlich tatsächlicher Verkehrsraum
Unter öffentlich tatsächlichem Verkehrsraum
versteht man alle Straßen, Wege, Plätze und
Flächen, die jedermann ohne Rücksicht auf
die Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung
oder unter stillschweigender Duldung zur
Nutzung tatsächlich offen stehen
Verkehrsteilnehmer
Verkehrsteilnehmer ist, wer sich durch
Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen
verkehrserheblich verhält und auf
Verkehrsvorgänge einwirkt
Anderer
Anderer ist jede fremde Person,
gleichgültig ob selbst Verkehrsteilnehmer
oder nicht
Schädigung
Schädigung ist die Zufügung eines
wirtschaftlichen, d.h. vermögensrechtlich
messbaren Nachteils in Form eines
Körper- oder Sachschadens
Gefährdung
Als Gefährdung ist jeder Zustand zu
bezeichnen, bei dem die Sicherheit einer
bestimmten Person oder Sache so stark
beeinträchtigt ist, dass es vom Zufall
abhängt, ob das Rechtsgut (Leib, Leben,
Eigentum) verletzt wird oder nicht
Vermeidbar
Vermeidbar ist der Eintritt einer Folge,
wenn dem Verursacher ein anderes
Verhalten möglich, d.h. zumutbar ist
Behinderung
Eine Behinderung ist jede
Beeinträchtigung der zulässigen
Verkehrsteilnahme, gleichgültig ob die
Verkehrsteilnahme gänzlich vereitelt,
erschwert oder nur geringfügig gestört
wird
Belästigung
Eine Belästigung ist die Verursachung
körperlichen oder seelischen
Unbehagens
Fahrzeug
Ein Fahrzeug ist jedes Fortbewegungsmittel
zu Lande, unabhängig der Antriebsart
Fahrbahn
Fahrbahn ist der Teil der Straße, der durch
die Art seiner Befestigung für den
Fahrzeugverkehr geeignet und für diesen
freigegeben ist
Seitenstreifen
Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der
Fahrbahn liegende, befestigte Teil der
Straße. Er ist nicht Bestandteil der Fahrbahn
Fahrzeugführer
Fahrzeugführer ist, wer das Fahrzeug unter
bestimmungsgemäßer Anwendung seiner
Antriebskräfte unter eigener Allein oder
Mitverantwortung in Bewegung setzt
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge sind nicht dauerhaft
spurgeführte Landfahrzeuge, die durch
Maschinenkraft bewegt werden
PKW
PKW sind für die Personenbeförderung
ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit
mind. 4 Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen
außer dem Fahrersitz
LKW
LKW sind Kraftfahrzeige, die nach ihrer
Bauart und Einrichtung zur Beförderung von
Gütern bestimmt sind
Anhänger
Anhänger sind zum anhängen an ein
Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete
Fahrzeige
Fahrrad
Ein Fahrrad i.S.d. StVO ist ein Fahrzeug mit
mind. 2 Rädern, das durch Muskelkraft des
Fahrers oder der Fahrer mit Hilfe von
Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird
Abstand
Abstand umfasst die Entfernung zwischen
vorderem und hinterem Fahrzeug
Plötzlich bremsen
Plötzlich gebremst heißt für den
Nachfolgenden überraschend
Zwingender Grund
Ein zwingender Grund ist die Abwendung
einer plötzlich ernsten Gefahr für Leib und
Leben, bedeutende Sachwerte bzw. einer
gefährlichen Verkehrssituation
Starker bremsen
Stark ist ein Bremsvorgang, bei dem die
Geschwindigkeit auf kurzer Distanz erheblich
verringert wird
Überholen
Überholen liegt vor, wenn ein
Verkehrsteilnehmer von hinten nach vorne an einem anderen vorbeifährt, der sich auf
derselben Fahrbahn, in derselben Richtung
bewegt oder nur verkehrsbedingt wartet