Strafrecht Flashcards
Kausalität
im Sinne der Conditio - sine - qua - non Formel ist jede Bedingung , die nicht
hinweggedacht werden kann , ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Objektive Zurechnung
eines Taterfolgs setzt voraus , dass der Täter durch sein Verhalten eine
rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im konkreten tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklicht hat.
Vorsatz
bedeutet das wissen und wollen der TatbestandsVerwirklichung in Kenntnis aller
Umstände.
- Grades, dolus directus
Eintritt des Erfolg möglich /Sicher, handelt um den Erfolg
herbeizuführen
- Grades, dolus directus
Eintritt des Erfolg sicher , steht dem Erfolg gleichgültig gegenüber
Bedingter Vorsatz, dolus eventualis
Erkennt die Möglichkeit des Erfolgs als nicht ganz
fernliegend, nimmt ihn billigend in Kauf oder findet sich mit ihm ab
Körperliche Misshandlung
Eine körperliche Misshandlung gem 223 I StGB ist
eine üble , unangemessene Behandlung , die das körperliche Wohlbefinden
oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur erheblich beeinträchtigt.
Gesundheitsschädigung
ist das Hervorrufen oder steigern eines krankhaften , d.h. Von den
normalen Körperfunktionen abweichenden Zustandes
Sache
Sachen sind alle körperlichen Gegenstände
Fremd
Fremd ist eine Sache , wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist .
Zerstört
Zerstören ist eine Einwirkung auf die Sache , die ihre Brauchbarkeit vollständig aufhebt
Beschädigung
Beschädigung setzt eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit der Sache durch unmittelbare körperliche Einwirkung voraus.
Angriff
Bedrohung rechtlich geschützter (Individual) Güter und (Individual ) Interessen
durch menschliches Handeln.
Gegenwärtigkeit des Angriffs
Wenn er unmittelbar bevorsteht , gerade stattfindet oder noch andauert
Rechtswidrigkeit des Angriffs
Angriff steht im Widerspruch zur Rechtsordnung
Erforderlichkeit
die Handlung muss geeignet sein, die Gefahr abzuwenden und das mildeste,
unter gleich geeigneten Mitteln darstellen
Geeignet
Verteidigungshandlung ist in der Lage den Angriff zu beenden oder zu erschweren.
Mildestes Mittel
Bei mehreren Verteidigungsmitteln ist nur der Einsatz desjenigen zulässig,
das
bei gleicher Wirksamkeit am wenigsten gefährlich bzw . schädlich ist .
Angemessen
die Handlung darf nicht gegen die Gesamtrechtsordnung bzw.
deren Prinzipien
verstoßen.
Gefahr
ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritt bzw. einer Rechtsgutverletzung bei ungehindertem
Geschehensablauf
Gegenwärtigkeit
Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn der erwartende Schadenseintritt durch
späteres Handeln nicht mehr aufgehalten werden kann oder der Zustand jederzeit in einen Schaden umschlagen kann
Notwendigkeit
notwendig ist eine Einwirkung,
wenn sie geeignet ist , die Gefahr abzuwehren und
kein milderes, gleich geeignetes Mittel zu diesem Zweck zur Verfügung steht .
= Erforderlich
Verhältnismäßigkeit
wenn der eingetretene Sachschaden erheblich geringer ist als die abgewehrte
Gefahr für das gefährdete Rechtsgut.
Befriedetes Besitztum
Sind Grundstücksflächen, die in äußerlich erkennbarer Weise mit
zusammenhängenden Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch Andere gesichert sind
Geschäftsräume
sind Räumlichkeiten , die gewerblicher , wissenschaftlicher , kuenstlerischer oder
ähnlicher Betätigung dienen
Eindringen
ist das Betreten gegen oder ohne den Willen des Hausinhabers.
Verweilen trotz Aufforderung
erfasst die Fälle , in denen sich der Täter vorher rechtmäßig
aufhält.
Tatentschluss
Vorsatz bzgl . Tat
Unmittelbares Ansetzen
der Täter setzt unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum
„Jetzt - gehts Los”
überschreitet und Handlungen vornimmt , die nach seiner Vorstellung unmittelbar
ohne wesentlichen Zwischenakt in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen. 122 StGB)