Vergabewesen/Angebot/Auftrag - VOB/A Flashcards

1
Q

Was ist ein Bauvertrag?

A

Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der Bauleistungen zum Gegenstand hat. Er ist dem privaten Recht zuzuordnen.

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2
Q

Wo ist das Werksvertragsrecht geregelt?

A

IM BGB ind den §§ 631 - 651.

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3
Q

a) Gilt die VOB bei jedem Bauvertrag?

b) Entsprechen die Regelungen der vOB dem BGB (Allg. Geschäftsbedingungen)?

A

a) Die VOB gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden ist.
b) Die VOB entspricht dem BGB nur, wenn sie unverändert, als Ganzes verienbart wird.

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4
Q

Worauf ist bei der Formulierung von Vertragsbedingungen, die immer wieder verwendet werden, besonders zu achten?

A

Die Vertragsbedingungen müssen BGB (§ 305 ff) konform sein.

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5
Q

In wie viele Abschnitte ist die VOB/A gegliedert?

A

zwei Abschnitte:
Abschnitt 1: Basisparagraphen
Abschnitt 2: Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der Richtlinie 2004/18EG

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6
Q

Wer muss die VOB/A anwenden?

A

Alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Länder, Städte, Gemeinden, Landkreise, Bezirke)

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7
Q

Was sind Bauleistungen nach der VOB?

A

Alle Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 1 VOB/A).

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8
Q

Welche Vergabebestimmungen sind maßgebend, wenn keine Bauleistung vorliegt?

A

Die Verdingungsordnung für Lieferungen - VOL/A

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9
Q

Was Versteht man unter einer Ausschreibung?

A

Das Verfahren zur Erlangung von Angeboten

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10
Q

Welche Ausschreibungsart ist nach VOB/A der Regelfall?

A

Die öffentliche Ausschreibung (§ 3 Abs. 2 VOB/A)

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11
Q

Nennen SIe 4 Merkmale der öffentlichen Ausschreibung!

A
  • Öffentliche Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten (§ 3 Abs. 1 VOB/A)
  • Unterlagen aller Bewerber, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
  • Bekanntmachung in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern u.ä. (§ 12 Abs. 1 VOB/A)
  • Entschädigung: Selbstkosten der Vervielfältigung (§ 8 Abs. 7 VOB/A)
  • Pfüfung der Eignung der Bieter erst nach Vorliegen der Angebote (§ 16 Abs. 2 VOB/A)
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12
Q

Was ist eine beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb?

A

Nach öffentlicher Aufforderung reichen die Firmen Teilnahmeanträge ein. Die ausschreibende Stelle (AG) wählt geeignete Bieter aus, die dann die Verdingungsunterlagen erhalten (§ 3 Abs. 1 und 4 VOB/A)

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13
Q

Kann bei besonderer Dringlichkeit eine freihändige Vergabe durchgeführt werden?

A

Bei besonderer Dringlichkeit ist die freihändige Vergabe zulässig (§ 3 Abs. 5 VOB/A)

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14
Q

Was zählt zu den Vertragsunterlagen?

A

Die Leistungsbeschreibung (LB), die AVB (VOB/B), die ATV (VOB/C), die ZVB, die ZTV und BVB.

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15
Q

Worauf ist bei der Abfassung der Leistungsbeschreibung zu achten?

A
  • Umfassende und eindeutige Beschreibung der Leistung.
  • Keine unkalkulierbaren Risiken für den Bieter.
  • Angabe aller den Preis beeinflussenden Umstände.
  • Markennamen nur ausnahmsweise verwenden und nur mit Zusatz “oder gleichwertig” (§ 7 VOB/A)
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16
Q

Wie bezeichnet man die kleinste Einheit in einem Leistungsverzeichnis?

A

Position

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17
Q

Nennen Sie andere Ausdrücke für Bedarfsposition und Wahlposition!

A

Bedarfsposition - Eventualposition

Wahlposition - Alternativposition

18
Q

Was sind zusätzliche Vertragsbedingungen?

A

Grundsätzliche Regelungen eines AG als Ergänzung zur VOB/B (§ 8 Abs. 6 VOB/A)

19
Q

Welche Eigenschaften haben besondere Vertragsbedingungen?

A

BVB sind auf Besonderheiten einer Baumaßnahme zugeschnitten und ergänzen VOB/B und ZVB (§ 8 Abs. 6 VOB/A)

20
Q

Welche Regelungen sind wesentliche Bestandteile der BVB?

A

Regelungen bezüglich Ausführungsfristen, Gewährleistung, Sicherheitsleistung, Preisgleitklauseln, Benutzung von Lagerplätzen und Zufahrtswegen und Verteilung der Gefahr (§ 8 Abs. 6 VOB/A)

21
Q

Was versteht man unter Angebotsfrist?

A

Zeit für die Bearbeitung und Einreichung von Angeboten (§ 10 Abs. 1 VOB/A)

22
Q

Wann endet die Angebotsfrist?

A

Mit dem Eröffnungstermin (§ 10 Abs. 2 VOB/A)

23
Q

Bis zu welchem Zeitpunkt können Angebote zurückgezogen werden?

A

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (§ 10 Abs. 3 VOB/A)

24
Q

Was geschiet beim Eröffnungstermin?

A

Die Angebote werden geöffnet, Namen der Bieter mit den Angebotsendbeträgen verlesen, Kennzeichnung der Angebote.
Der Verhandlungsleiter prüft vorher die Anwesenheit der Bieter und den Verschluss der Angebote (§ 14 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)

25
Q

Nennen Sie drei Aufgaben des Verhandlungsleiters beim Eröffnungstermin!

A
  • Verschluss der Angebote feststellen (§ 14 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
  • Feststellung, dass nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sind (§ 14 Abs. 1 VOB/A)
  • Unterzeichung der Niederschrift (§ 14 Abs. 4 VOB/A)
  • Verlesen der Angebote/Nebenangebote (§ 14 Abs. Nr. 2 VOB/A)
26
Q

Wie sind Angebote zu behandeln, die bei Öffnung des ersten Angebotes nicht vorgelegen haben?

A

In der Niederschrift oder einem Nachtrag dazu besonders aufführen, Eingangszeit vermerken, Umschlag aufbewahren (§ 17 Abs. 5 VOB/A)
Ausschluss von der Wertung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1a VOB/A)
Sonderfall: § 14 Abs. 6 VOB/A

27
Q

Was versteht man unter Zuschlags- und Bindefrist?

A

Frist ab Eröffnungstermin, innerhalb der der Auftrag zu erteilen ist und die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (§ 10 Abs. 5 - 7 VOB/A)

28
Q

Wann beginnt die Zuschlagsfrist?

A

Mit dem Eröffnungstermin (§ 10 Abs. 5 VOB/A)

29
Q

Worauf müssen die Bieter bei Änderungen an ihren Eintragungen achten?

A

Die Änderungen müssen zweifelsfrei sein (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A)

30
Q

Ein Bieter nimmt Änderungen an den vom AG aufgestellten Verdingnungsunterlagen vor. Darf er das?

A

Nein (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A)

31
Q

Muss ein Angebot, das nicht rechtsverbindlich unterschrieben ist, geprüft werden?

A

Nein (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und § 16 Abs. 1 Nr. 1b VOB/A) => Ausschluss!!

32
Q

Bei der Prüfung der Angebote ergibt sich folgender Sachverhalt:
Pos. 5 Erdabtrag
500 m³ -> EP: 25 €/m³ -> Ges.Pr.: 17.500€
Welcher Preis ist maßgebend?

A

EP ist maßgebend und GP ist auf 12.500€ zu berichtigen (§ 16 Abs. 4 Nr. 1 VOB/A)

33
Q

Welche Angebote sind vor der Wertung auszuschließen?

A
  • Angebote, die beim Eröffnungstermin bei der Öffnung des ersten Angebots nicht vorlagen (Ausnahme $ 14 Abs. 6 VOB/A)
  • Angebote, die nicht rechtsverbindlich unterschrieben sind
  • Angebote mit unklaren Änderungen an den Eintragungen der Bieter
  • Angebote mit Änderungen an den Verdingungsunterlagen
  • Angebote, deren Bieter eine Preisansprache getroffen haben
  • Angebote von Bietern, auf die § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A zutrifft, können ausgeschlossen werden.
34
Q

Bei einer Beschränkten Ausschreibung kommt für den Zuschlag ein Bieter in Betracht, an dessen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Zweifel bestehen. Kann diesem Bieter der Auftrag erteilt werden?

A

Der Zuschlag ist diesem Bieter zu erteilen. Bei beschränkter Ausschreibung muss die Prüfung der Eignung der Bieter vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgen (§ 6 Abs. 6 VOB/A)
Jedoch keine Zuschlagserteilung, wenn die Zweifel an der EIgnung erst nach der Aufforderung aufgetaucht sind (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A)

35
Q

Wie sind die Änderungsvorschläge und Nebenangebote bei der Wertung zu behandeln?

A

Sie sind zu werten, außer es waren Nebenangebote nicht zugelassen.

36
Q

Nach dem Eröffnungstermin teilt ein Bieter mit, dass er einen nachträglichen Preisnachlass gewährt und darüber verhandeln möchte. Wie hat sich der Vertreter des AG zu verhalten?

A

Nachträglicher Preisnachlass und Verhandlungen sind abzulehenen, da nach § 15 Abs. 3 VOB/A nicht zulässig.

37
Q

Worüber darf nach Öffnung der Angebote mit Bietern verhandelt werden?

A

Aufklärung des Angebotsinhalts in Bezug auf die Eignung des Bieters, das Angebot selbst, die Art der Durchführung, die Angemessenheit der Preise, Bezugsquellen von Baustoffen und Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen (§ 15 Abs. 1 VOB/A)

38
Q

Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist nur 1 Angebot angegeben worden. Kann deshalb die Ausschreibung aufgehoben werden?

A

Entspricht dieses Angebot den Ausschreibungsbedingungen und ist auch kein anderer Grund nach § 17 Abs. 1 VOB/A gegeben, kann nicht aufgehoben werden. Dass nur ein Angebot abgegeben wurde, ist kein Aufhebungsgrund.

39
Q

Die Zuschlagsfrist endet lt. Verdingungsunterlagen am 15.10.2014. Der Bieter erhält das Zuschlagsschreiben am 18.10.2014. Muss er den Auftrag annehmen?

A

Nein, da der Bieter nach Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot nicht mehr gebunden ist (§ 10 Abs. 7 und § 1 VOB/A)

40
Q

Von einer ausgeschriebenen Straßenbaumaßnahme kann wegen Grunderwerbsschwierigkeiten nur ein Teilstück ausgeführt werden. Worauf hat der AG bei der Erteilung des Zuschlags zu achten?

A

Der AG muss den Bieter mit dem Zuschlag auffordern, sich über die Annahme des (verringerten) Auftrags zu erklären (§ 18 Abs. 2 VOB/A)