Auftragsabwicklung nach den Vertragsbedingungen der VOB Teil B Flashcards

1
Q

Muss neben der VOB/B die VOB/C gesondert vereinbart werden, damit die Vertragsbestandteil wird?

A

Nein, da mit der Vereinbarung der VOB/B immer auch die VOB/C mit vereinbart ist.

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2
Q

In zusätzlichen Vertragsbedingungen ist festgelegt, dass der Verbau des Rohrgrabens in den Rohrgrabenaushub einzurechnen ist. Im Leistungsverzeichnis sind jedoch Verbau und Aushub in getrennten LV-positionen ausgeschrieben. Was gilt?

A

Es gilt das LV. Das LV geht stets den Zusätzlichen Vertragsbedingungen vor. § Abs. 1 VOB/B.

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3
Q

Beim Bau eines Bürogebäudes werden Stahlbetonstützen erforderlich, die nicht im Vertrag (LV) enthalten sind. Muss der AN diese Leistung ausführen?

A

Der AN muss die Stahlbetonstützen ausführen, wenn diese zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden § 1 Abs. 4 VOB/B.

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4
Q

Der AG will dem AN für die Rohbauarbeiten eines Werkstattgebäudes auch die Pflasterung der PKW-Stellplätze übertragen. Muss der AN diese Leistung ausführen?

A

Diese zusätzlcihen Leistungen können dem AN nur mit seiner Zustimmung übertragen werden, da sie nicht zur Ausführung der vertraglichen Leistung (Rohbau) erforderlich werden. § 1 Abs. 4 VOB/B

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5
Q

Welche vier verschiedene Möglichkeiten einer Kündigung durch den AG kennt § 8 VOB/B?

A
  • Jederzeitige Kündigung § 8 Abs. 1 VOB/B
  • Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit des AN Insolvenzverfahren § 8 Abs. 2 VOB/B
  • Kündigung wegen grober Vertragsverstöße des AN § 8 Abs. 3 VOB/B
  • Kündigung wegen Baupreisabsprache § 8 Abs. 4 VOB/B
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6
Q

Welcher Vergütungsanspruch besteht für den AN nach einer ordentlichen Kündigung des AG?

A

Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich der Kosten, die er infolge der Aufhebung des Vertrages erspart hat § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B

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7
Q

Wann kann der AG bei mangelhafter Leistung den Vertrag kündigen?

A

AG kann kündigen, wenn eine nach § 4 Abs. 7 VOB/B gesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

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8
Q

Der AG stellt fest, dass der AN an einer Preisabsprache aus Anlass der Vergabe beteiligt war. Muss der AG den AN den Auftrag entziehen?

A

AG kann kündigen. Kündigung muss aber innerhalb von 12 Werktagen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden. § 8 Abs 4 VOB/B

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9
Q

Darf der AN einen Bauvertrag jederzeit kündigen?

A

Nein, der AN darf nur bei Vorliegen der Vorraussetzungen des § 9 Abs. 1 VOB/B kündigen.

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10
Q

Welche zwei grundsätzlichen Möglichkeiten einer Kündigung durch des AN gibt es?

A
  • Annahmeverzug § 9 Abs. 1a VOB/B

- Schuldnerverzug § 9 Abs. 1b VOB/B

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11
Q

Ein AG zahlt eine fällige Abschlagszahlung auch nach Mahnung nicht. Was muss der AN tun, um den Vertrag kündigen zu können?

A

Der AN muss die Kündigung schriftlich erklären. § 9 Abs. 2 VOB/B

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12
Q

In welchem Fall kann jeder Vertragsteil den Vertrag kündigen?

A

Bei einer Unterbrechung der Ausführung, die länger als 3 Monate dauert. § 6 Abs. 7 VOB/B

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13
Q

Wer trägt die kosten eines Schiedsgutachtens bei Meinungsverschiedenheiten über die Eigenschaften von Stoffen und Bauteilen?

A

Die kosten trägt der unterliegende Teil. § 18 Abs. 3 VOB/B

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14
Q

Darf der AN bei Streitfällen die Arbeiten einstellen?

A

AN darf Arbeiten nicht einstellen § 18 Abs. 4 VOB/B

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15
Q

Ist eine mündliche Kündigung des AG wirksam?

A

Nein, VOB schreibt ausdrücklich die Schriftform vor! § 8 Abs. 5, § 9 Abs. 2, § 6 Abs. 7 VOB/B

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16
Q

Was bestimmt die VOB/B zur Übergabe der Ausführungsunterlagen?

A

Die Ausführungsunterlagen sind dem AN unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben § 3 Abs. 1 VOB/B

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17
Q

Muss der AN die vom AG übergebenen Unterlagen auf etwaige Unstimmigkeiten überprüfen?

A

Der AN muss prüfen, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört. § 3 Abs. 3 VOB/B

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18
Q

Der AN hat lt. Vertrag die statische Berechnung zu beschaffen. Wann hat er sie den AG zu übergeben?

A

Nach Aufforderung durch den AG rechtzeitige Vorlage an den AG. § 3 Abs. 5 VOB/B

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19
Q

Wer hat auf der Baustelle das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln?

A

Der AG. § 4 Abs. 1 VOB/B

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20
Q

Kann der AN den Bauherrn von der Baustelle verweisen?

A

Nein, der AG hat stets ein Recht auf Zutritt zur Baustelle. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B

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21
Q

Wer hat nach VOB/B für den notwendigen Energieanschluss zu sorgen und von wem sind die anfallenden Energiekosten zu tragen?

A

Für den Energieanschluss hat der AG zu sorgen. Die Energiekosten hat der AN zu tragen. § 4 Abs. 4c VOB/B

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22
Q

Sind Einzelfristen lt. Bauzeitplan verbindliche Vertragsfristen?

A

Nein, außer es besteht eine ausdrückliche Vereinbarung. § 5 Abs. 1 VOB/B

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23
Q

Was gilt, wenn kein Termin für den Baubeginn vereinbart ist?

A

Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen § 5 Abs. 2 VOB/B

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24
Q

Welche drei Pflichten hat der AN im Hinblick auf eine rechtzeitige und termingerechte Bauausführung?

A
  • Der AN muss rechtzeitig beginnen
  • der AN muss die Ausführung angemessen fördern
  • der AN muss die Arbeiten vereinbarungsgemäß vollenden § 5 Abs. 1 VOB/B
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25
Q

Kann der AG beim AN auf die Beschleunigung der Baumaßnahme hinwirken?

A

Ja, wenn der AN die vereinbarten Ausführungsfristen offenbar nicht einhalten wird. § 5 Abs. 3 VOB/B

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26
Q

Was muss der AG tun, wenn er dem AN wegen nicht fristgerechter Fertigstellung kündigen will?

A

Er muss dem AN eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er nach furchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entzieht. § 5 Abs. 4 VOB/B

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27
Q

Bei welchen Sachverhalten muss der AN Bedenken anmelden?

A
  • Gegen die vorgesehene Art der Ausführung
  • Gegen die Güte der vom AG gelieferten Stoffe und Bauteile
  • Gegen die Leistungen anderer Unternehmer
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28
Q

Welche fünf voraussetzungen muss der AN bei der Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B erfüllen?

A
  • der AN muss überhaupt Bedenken haben
  • Bedenkenanmeldung in der richtigen Zeit (unverzüglich)
  • Bedenkenanmeldung in der richtigen Form (schriftlich)
  • An die richtige Adresse (AG)
  • Notwendiger Inhalt (Konkretisierung)
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29
Q

Welche Rechtsfolgen hat die Bedenkenanmeldung nach § 4 Abs. 3 VOB/B?

A

Haftungsausschuss gemäß § 10 Abs. 2 VOB/B und Ausschluss von Mängelansprüchen gemäß § 13 Abs. 3 VOB/B

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30
Q

Bei einem Bauvorhaben konnte im Mai 2014 3 Tage wegen starkem Regen nicht gearbeitet werden. HAt der AN einen Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfrist nach VOB/B?

A

Nein, da mit drei vollen Regentagen im Mai gerechnet werden muss. “Normale Witterungsverhältnisse” gelten nicht als Behinderung. § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B

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31
Q

Beim Bau eines Wohnblocks kann der AG die Bewehrungspläne für die Decke über EG nicht rechtzeitig an den AN aushändigen. Kann der AN eine Behinderung geltend machen?

A

Ja, weil die Behinderung vom AG zu vertreten ist. § 6 Abs. 2 Nr. 1a VOB/B

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32
Q

Was hat der AN zu tun, wenn die hindernden Umstände weggefallen sind?

A

Er hat unverzüglich und ohne Aufforderung des AG die Arbeiten fortzusetzen und den AG davon zu benachrichtigen § 6Abs. 3 VOB/B

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33
Q

Welche fünf Anforderungen stellt die VOB an eine Behinderungsanzeige?

A
  • Der AN muss sich behindert glauben
  • Behinderungsgründe an den richtigen Adressaten (AG)
  • In der richtigen Zeit (unverzüglich)
  • In der richtigen Form (schriftlich)
  • Notwendiger Inhalt (konkrete Angaben)
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34
Q

Wie wird bei der Behinderung oder unterbrechung die Fristverlängerung berechnet?

A

Nach der Dauer der Behinderung + Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten + Zuschlag für Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit. § 6 Abs. 4 VOB/B.

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35
Q

Wann kann ein AN bei einer Behinderung gegenüber dem AG Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn verlangen?

A

Wenn der AG vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden des AN verursacht hat. § 6 Abs. 6 VOB/B

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36
Q

Welche 5 verschiedene Arten der Abnahme gibt es?

A
  • Formlose Abnahme § 12 Abs. 1 VOB/B
  • Förmliche Abnahme § 12 Abs. 4 VOB/B
  • Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsanzeige § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
  • Fiktive Abnahme durch Benutzung § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B
  • Konkludente Abnahme (duch schlüssiges Verhalten)
37
Q

Wann sind Teilabnahmen möglich?

A

Bei in sich abgeschlossenen Teilen der Leistung und bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. § 12 Abs. 2 und § 4 Abs. 10 VOB/B

38
Q

Kann ein Rohbauunternehmer bei einem Mehrfamilienhaus nach Fertigstellung des 1. Stockwerks eine Teilabnahme fordern?

A

Nein, da der AN nur für ein sich abgeschlossene Teile der Leistung eine Teilabnahme verlangen kann. § 12 Abs. 2a VOB/B.

39
Q

Kann der AG die Abnahme verweiger, wenn bei einer Kanalmaßnahme die Schutzfänger der Einsteigschächte fehlen?

A

Nein, da es sich hier nicht um einen wesentlichen Mangel handelt. § 12 Abs. 3 VOB/B

40
Q

Bei welcher Art der Abnahme ist eine Niederschrift zu fertigen und welche Punkte werden in die Niederschrift aufgenommen?

A

Bei der förmlichen Abnahme nach § 12 Abs. 4 Abs. 1 VOB/B.
Neben dem Befund sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen und etwaige Einwendungen des AN aufzunehmen.

41
Q

Was sind die wichtigsten Rechtsfolgen der Abnahme (mind. 5)?

A
  • Ende des Erfüllungsstadiums/Ende der Vorleistungspflicht des AN
  • Unkehr der Beweislast
  • Gefahrübergang
  • Fälligkeit der Schlusszahlung
  • Verfall der Vertragsstrafe ohne Vorbehalt
  • Beginn der Frist für Mängelansprüche
42
Q

Was versteht man unter Gefahrtragung?

A

Die Frage, wer bei Beschädigung oder Zerstörung der fertiggestellten Leistungsteile das Risiko der Neuherstellung und der Zahlung der Vergütung für den Fall des zufälligen Unterganges zu tragen hat.

43
Q

Zählen auf der Baustelle lagernde Baustoffe und abgestellte Baumaschinen zur ganz oder teilweise ausgeführten Leistung?

A

Nein. § 7 Abs. 3 VOB/B

44
Q

Durch wolkenbruchartige Regenfälle entstehen an einer neu hergestellten Straßenböschung Abschwemmungsschäden. Besteht ein Vergütungsanspruch des AN?

A

Wolkenbruchartige Regenfälle sind unabwendbare, vom AN nicht zu vertretende Umstände nach § 7 Abs. 1 VOB/B. Der AN hat somit Ansprüche nach § 6 Abs. 5 VOB/B.

45
Q

Wie ist die Haftung von AG und AN zueinander geregelt?

A

Nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. Haftung für Vorsatz, Fahrlässigkeit und Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 10 Abs. 1 VOB/B.

46
Q

Der AN hat ein angrenzendes Grundstück unberechtigt als Zufahrt zur Baustelle benutzt und ist dem grundstückseigentümer zu Schadenersatz verpflichtet. Muss der AN den Schaden alleine tragen?

A

Der AN trägt den Schaden allein. § 10 Abs. 3 VOB/B

47
Q

Für welche drei Sachverhalte hat der AN Gewähr zu leisten?

A
  • Die Leistung hat die vertraglich zugesicherten Eigenschaften
  • Die Leistung entspricht den Regeln der Technik
  • Die Leistung ist nicht mit Fehlern behalftet, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder vermindern. § 13 ABs. 1 VOB/B
48
Q

Nach der Abnahme rügt der AG einen Mangel. Der AN erwidert, dass er für den Mangel nichts könne, da er nicht wüsste, dass das von ihm gekaufte Baumaterial den Mangel aufgewiesen habe. Da kein Verschulden vorliege, könne er für den Mangel nicht einstehen.
Ist die Erwiderung des AN von rechtlicher Beseutung?

A

Nein, da das Recht auf mangelfreie Leistung völlig unabhängig ist vom Verschulden. Der AN schuldet ein mangelfreies Werk. § 13 Abs. 1 VOB/B

49
Q

Bei welchen drei Mängelursachen muss der AN nicht haften und welche Voraussetzungen muss der AN dabei erfüllen?

A

Der MAngel muss zurückzuführen sein:
- auf die Leistungsbeschreibung oder eine Anordnung des AG
- auf vom AG gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile
- auf Vorleistungen eines anderen Unternehmens § 13 Abs. 3 VOB/B
Der AN muss aber seine Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B angemeldet haben.

50
Q

Wenige Tage vor dem Ende der Frist für Mängelansprüche für ein Bauwerk stellt der AG Risse im Mauerwerk fest, die vorher noch nicht aufgefallen waren. Was muss der AG tun, um die Frist zu unterbrechen?

A

Der AG muss den Mangel gegnüber dem AN schriftlich rügen. § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B.

51
Q

Während der Frist für Mängelansprüche rügt ein AG gegenüber dem AN das Absinken von Gehwegplatten. Er fordert unter Fristsetzung die Mängelbeseitigung. Nach Ablauf der Frist lässt der AG den Mangel von einer Drittfirma beseitigen und verlangt vom AN die Erstattung der angefallenen Kosten. Zu Recht?

A

Ja, da der AG bei Vorliegen der Abnahme gegnüber dem AN gleich zur Ersatzvornahme greifen kann wenn dieser die gerügten Mängel nicht innerhalb der Nachfrist beseitigt. § 10 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B.

52
Q

Nach der Abnahme tritt ein Baumangel auf. Der AG macht gegenüber dem AN sofort Minderung geltend. Der AN will den Mangel nachbessern. Muss der AN die geltend gemachte Minderung hinnehmen?

A

Nein, die Nachbesserungsverpflichtung stellt auch ein Recht des AN auf Nachbesserung dar. § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
Minderung nur nach § 13 Abs. 6 VOB/B

53
Q

Wann kann der AG bei Vorliegen eines Mangels eine Minderung der Bergütung verlangen?

A

Nur wenn es unmöglich ist, einen Mangel zu beseitigen oder die Mängelbeseitigung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht. § 13 Abs. 6 VOB/B

54
Q

Welche Fristen für Mängelansprüche bestehen nach VOB/B für

a) Grundstücksarbeiten z.B. Landschaftsbau (nach VOB/B)
b) Arbeiten an einem Bauwerk (nach VOB/B)
c) arglistig verschwiegene Baumängel (nach BGB)

A

a) 2 Jahre § 13 Abs. 4 VOB/B
b) 4 Jahre § 13 Abs. 4 VOB/B
c) 30 Jahre entspr. BGB

55
Q

Welchem Zweck dienen Sicherheitsleistungen?

A

Der AG wird mit einem Geldbetrag in vereinbahrter Höhe während der Ausführung und während der Gewährleistung vor Schaden bewahrt.

56
Q

Wann muss der AG eine Bürgschaft an den AN zurückgeben?

A

Nach Ablauf der vereinbarten Frist für Mängelansprüche, soweit zu diesem Zeitpunkt keine Mängelansprüche des AG offen sind § 17 Abs. 8 VOB/B

57
Q

Welche drei verschiedenen Arten von Sicherheitsleistungen kannt die VOB?

A
  • Einbehalt
  • Hinterlegung von Geld
  • Bürgschaft § 17 Abs. 2 VOB/B
58
Q

Zwischen AG und AN ist vereinbart, dass der AG von der Schlussrechnung einen 5%-igen Sicherheitseinbehalt vornehmen darf. Was muss der AG dabei beachten?

A

Er muss die Höhe des einbehaltenen Betrags dem AN mitteilen und den Betrag binnen 18 Wektagen auf ein Sperrkonto einzahlen. § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B.

59
Q

Wem stehen gemäß VOB/B die Zinsen für einen solchen einbehaltenen Betrag zu?

A

Dem AN. § 17 ABs. 5 VOB/B

60
Q

Wer hat nach VOB/B ein Wahlrecht unter den verschiedenen Arten der Sicherheitsleistung?

A

Der AN. § 17 Abs. 3 VOB/B

61
Q

Der AG vergisst bei der Abnahme im Abnahmeprotokoll einen Hinweis auf die Vertragsstrafe mit aufzunehmen, obwohl dies aufgefallen wäre. Kann der AG die Vertragsstrafe bei der Schlussrechnung in Abzug bringen?

A

Nein, da der AG stets bei der Abnahme sich die Vertragsstrafe vorbehalten mass. § 11 Abs. 4 VOB/B

62
Q

Kann der AG eine vereinbarte Vertragsstrafe auch dann verlangen, wenn ihm durch die verspätete Fertigstellung keinerlei Schaden entstanden ist?

A

Ja, da es bei einer verwirkten Vertragsstrafe nicht darauf ankommt, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

63
Q

Wann wird die Vertragsstrafe fällig?

A

Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn der AN in Verzug gerät. § 11 Abs. 2 VOB/B

64
Q

Vereinbart ist eine Vertragsstrafe im Fall des Verzugs von 0,2 % der Abrechnungssumme pro Werktag. Wird bei einer solchen Klausel der Samstag mitgezählt, wenn an Samstagen bei diesem Bauvorhaben nicht gearbeitet würde?

A

Samstage werden mitgezählt, da auch Samstage als Werktage zählen.

65
Q

Kann eine Vertragsstrafe in unbegrenzter Höhe verlangt werden?

A

Nein, die Vertragsstrafenregelung muss eine Begrenzung nach oben aufweisen. Lt. BGH Obergrenze bis 5%.

66
Q

Wenn zwischen den Vertragsparteiein die VOB vereinbart ist, aber keine ausdrückliche Art der Berechnung der Vergütung, wie ist dann abzurechnen?

A

Es gilt die Abrechnung nach Einheitspreisen. § 2 Abs. 2 VOB/B.

67
Q

In einem LV sind 700 m³ Erdaushub ausgeschrieben. Tatsächlich fallen 965 m³ an. Wer kann nach VOB/B die Vereinbarung eines neuen Einheitspreises verlangen und für welche Menge ist der neue EP maßgebend?

A

Sowohl AG als auch AN.
Der neue EP gilt für die Menge, die den ausgeschriebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet. D.h. für die Menge über 700 + 10% = 770m³, also für 965m³ - 770m³=195m³.
§ 2 Abs. 3 Nr. 32 VOB/B

68
Q

Welche Kosten sind bei einem neuen EP wegen Mengenmehrung über 10% zu berücksichtigen?

A

Die Mehr- oder Minderkosten § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B.

69
Q

In einem LV sind 120m³ Beton für Fundamente ausgeschrieben. Zur Ausführung kommen aber nur 80m³. Kann der AN eine höhere Vergütung verlangen und welche Kosten sind zu berücksichtigen?

A

Der AN kann nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B eine Erhöhung des Einheitspreises verlangen, außer es erfolgt ein Ausgleich durch erhöhte Mengen bei anderen Positionen.
Auf die verringerte Menge werden folgende Kosten umgelegt: Baustelleneinrichtungskosten, Baustellengemeinkosten und allgemeine Geschäftskosten.

70
Q

Der AG ordnet während der Baudurchführung an, dass statt der ausgeschriebenen Bodenfließen Marmorplatten einzubauen sind.
Welche Kostenfaktoren sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und wann soll die Preisvereinbarunggetroffen werden?

A

Es sind die Mehr-oder Minderkosten maßgebend. Preisvereinbarungen möglichst vor der Ausführung. § 2 Abs. 5 VOB/B

71
Q

Im Zuge der Außenanlagen für ein Schulgebäude ist zusätzlich auch eine Parkplatzbefestigung mit Betonpflaster auszuführen. Diese Leistung ist im Vertrag nicht enthalten.
Was ist bei der Preisermittlung nach VOB/B zu beachten?

A

Der AN muss dem AG seinen Anspruch ankündigen. Für den Preis sind die Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und die Kosten der zusätzlichen Leistungen maßgebend. § 2 Abs. 6 VOB/B.

72
Q

Unter welchen Vorraussetzungen ist die Änderung einer Pauschalsumme möglich?

A
  • Wenn ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist.
  • Wenn § 2 Abs. 4, Abs.5 oder Abs. 6 VOB/B zutreffen. § 2 Abs. 7 VOB/B.
73
Q

Der AN muss aus technischen Gründen von der ausgeschriebenen Bauausführung abweichen. Ein Aushub ist nicht möglich, die Leistung muss sofort ausgeführt werden. Der AN erreicht aber den AG nicht, um die Abweichung vor Ausführung abklären zu können. Was hat der AN zu tun, um vergütungsmäßig keinen Nachteil zu erleiden?

A

Der AN darf abweichen, wenn er dies dem AG unverzüglcih anzeigt und davon ausgehen konnte, dass die Abweichung dem Willen des AG entsprach. § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.

74
Q

Bei einem Bauvertrag für gärtnerische Außenanlagen erklärt der AG gegenüber dem AN, dass er die vereinbarten Baumliferungen nicht mehr durchführen müsse, da er (der AG) die Bäume selbst sehr billig beschaffen kann.
Welche Rechtsfolgen hat die Entscheidung des AG?

A

Der AG darf stets Bauleistungen selbst übernehmen. In einem derartigen Fall wird der AG so gestellt, als ob er die betreffende Leistung dem AN gekündigt hätte (§ 2 Abs. 4 VOB/B). D. h. die Vergütung regelt sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B

75
Q

Welche fünf Voraussetzungen muss der AN erfüllen, damit seine Rechnung prüfbar ist?

A
  1. AN muss die Rechnung übersichtlich aufstellen
  2. Die einzelnen Positionen der Schlussrechnung müssen der Reihenfolge der LV-Positionen entsprechen
  3. Die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen sind zu verwenden
  4. Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (Nachträge) sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen.
    § 14 Abs. 1 VOB/B
76
Q

Gelten die VOB-Bestimmungen zur Abrechnung nur für die Schlussrechnung oder auch für die Abschlagsrechnungen?

A

Für die Schlussrechnungen und die Abschlagsrechnungen

77
Q

Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ist nach VOB/B ein gemeinsames Aufmaß zu erstellen?

A

Bei Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind. § 14 Abs. 2 VOB/B

78
Q

Innerhalb welcher Frist hat der AN nach Fertigstellung seiner Bauleistung die Schlussrechnung aufzustellen?

A

Frist ist abhängig von der vertraglichen Ausführungsfrist § 14 Abs. 3 VOB/B

79
Q

Welche Möglichkeiten hat der AG, wenn sich der AN mit der Erstellung seiner Schlussrechnung zu viel Zeit lässt?

A

AG kann dem AN eine angemessene Nachfrist setzen und dann die Schlussrechnung auf Kosten des AN selbst aufstellen oder erstellen lassen. § 14 Abs. 4 VOB/B

80
Q

Welche vier Arten von Zahlungen kennt die VOB/B?

A
  1. Abschlagszahlung
  2. Vorauszahlung
  3. Schlusszahlung
  4. Teilschlusszahlungen
81
Q

Muss der AG auch bei Abschlagszahlungen die vom AN geltend gemachte Mehrwertsteuer bezahlen?

A

Ja, entsprechend § 16 Abs. 1 VOB/B

82
Q

Unter welchen Voraussetzungen sind Teilschlussrechnungen möglich?

A

Nach Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Vertragsleistung. § 16 Abs. 4 VOB/B

83
Q

Ist für die Fälligkeit einer Abschlagsrechnung die Abnahme der bisher durchgeführten Bauleistung durch den AG erforderlich?

A

Nein, bei der Abschlagsrechnung ist die Abnahme keine Fälligkeitsvoraussetzung. § 16 Abs. 1 VOB/B

84
Q

Ein AG kürzt die Schlussrechnung in eigenen Positionen und leitet die Schlusszahlung. Er teilt dies dem AN mit und weist ihn auf die Ausschlusswirkung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B hin.
Was muss der AN tun, um seine Ansprüche zu wahren?

A

AN muss innerhalb von 24 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Schlusszahlung einen Vorbehalt erklären und diesen innerhalb von weiteren 24 Werktagen, beginnend am Tag nach Ablauf der ersten 24 Werktage begründen oder eine prüfbare Rechnung einzureichen. § 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B.

85
Q

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ein AN nach Stundenlohn abrechnen darf?

A

Vor Durchführung der Arbeiten muss vereinbart werden, dass diese auf Stundenlohnbasis abgerechnet werden. § 2 Abs. 10 VOB/B und § 15 Abs. 1 VOB/B

86
Q

Welches Recht hat der AG, wenn der AN Stundenlohnzettel nicht rechtzeitig vorgelegt hat und über den Umfang der Stundenlohnarbeiten Zweifel bestehen?

A

Der AG kann die Vereinbarung einer Vergütung für die nachweisbar ausgeführten Leistungen in Höhe des wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes verlangen. § 15 Abs. 5 VOB/B

87
Q

Was hat der AG zu tun, wenn er vom AN Stundenlohnzettel erhalten hat, um Nachteile zu vermeiden?

A

Er muss sie innerhalb von 6 Werktagen dem AN zurückgeben und schriftlich Einwendungen erheben, da sonst die nicht fristgemäß zurückgegebenen Stundenlohnzettel als anerkannt gelten. “ 15 Abs. 3 VOB/B

88
Q

Welche drei Verpflichtungen hat der AN zu erfüllen, selbst wenn bereits eine wirksame Vereinbarung mit dem AG über Stundenlohnarbeiten besteht?

A
  1. Anzeige der Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn § 15 Abs. 3 VOB/B
  2. Einreichung von werktäglichen oder wöchentlichen Stundenlohnzetteln § 15 Abs. 3 VOB/B
  3. Einreichung von Stundenlohnrechnungen spätestens im Abstand von 4 Wochen § 15 Abs. 4 VOB/B