Verdachtsstufen Flashcards
Einfache Tatverdacht
Liegt vor, wenn es aufgrund von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten i.S.d. 152 II StPO und nicht aufgrund von bloßen Vermutungen möglich erscheint, dass der Beschuldigte Beteiligter einer Straftat gewesen ist
Hinreichender Tatverdacht
Liegt vor, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon ausgegangen werden kann, dass mir Warscheinlichkeit dem Beschuldigten in einer künftigen Hauptverhandlung die Tat nachzuweisen und seine Verurteilung zu erwarten ist
Dringender Tatverdacht
Wenn nach dem Ermittlungsstand eine große Warscheinlichkeit dafür spricht, dass der Beschuldigte die Tat als Täter oder Teilnehmer schuldhaft gegangen hat.
Beschuldigter
Ist derjenige der einer Straftat verdächtigt ist und gegen den zielgerichtete Ermittlungshandlung angeordnet werden
Verdächtiger
Wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese als Täter oder Teilnehmer einer Straftat in Betracht kommt