Gefahrenstufen Flashcards
Abstrakte Gefahr
Liegt vor, wenn bei einer gedachten Sachlage bei ungehindertem Ablauf des Objektiv zu erwartetem Geschehens infolge eines Zustandes oder Geschehens nach allgemeiner Lebenserfahrung mit hinreichender Warscheinlichkeit ein möglicher Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eintreten könnte
Konkrete Gefahr
Ist eine bestimmte Sachlage(=konkreter Einzelfall), die bei ungehindertem Ablauf des Objektiven zu erwarteten Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Warscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird
Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn mit hoher Warscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sich bei einer Verzögerung der Durchführung der Maßnahme durch die Einhaltung der Verfahrens- bzw. Formvorschriften der Schaden realisieren wird
Gefahrenverdacht
Bei einem gefahrenverdacht kann nicht feststellt werden, ob eine Gefahr tatsächlich vorliegt. Es fehlen ausreichende Anhaltspunkte, die letztlich eine zumindest konkrete Gefahr begründen, die notwendig ist um Eingriffsmaßnahmen durchzuführen.
Gegenwärtige Gefahr
Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit in allernächster Zeit oder unmittelbar bevorsteht bzw. Bereits begonnen hat oder andauert
Gegenwärtige erhebliche Gefahr
Eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ist eine gegenwärtige Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut
Gemeine Gefahr
Gemeine gefahren sind gefahren für eine Vielzahl von Personen für Leib, leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte. Dazu zählen Katastrophen, Großbrände
Anscheinsgefahr
Eine Anscheinsgefahr liegt vor, wenn nach pflichtgemäße, besonnener und verständiger Lagebeurteilung von einer tatsächlichen Gefahrensituation auszugehen ist.
Dringende Gefahr
Eine dringende Gefahr liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Verlauf des Objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Warscheinlichkeit ein wichtiges Rechtsgut schädigen wird.
Gefahr für Leib und Leben
Bei einer Gefahr für Leib und Leben droht der Eintritt einer nicht nur leichten KV oder der Tod
Putativgefahr
Scheingefahr
Man spricht von einer Putativgefahr, wenn der handelnde Beamte von einer Gefahr ausgeht. Ein objektiver Beobachter kennt das keine Gefahr vorliegt. Maßnahmen sind in diesem Fall immer rechtswidrig.