Urkundendelikte Para. 267 ff Flashcards

1
Q

Täuschung

A

Irrtumserregung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Rechtsverkehr

A

Summe rechtserheblichen Verhaltens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Urkunde

A

Ist jede verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller erkennen lässt (Garantiefunktion)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Beweiszeichen

A

Beweiserhebliche menschliche Gedankenerklärung, die durch Zeichen oder Symbol verkörpert wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Kennzeichen

A

Zeichen oder Symbole, die lediglich Ordnungs- oder Unterscheidungsaufgaben erfüllen oder der Sicherung oder dem Verschluss von Sachen dienen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Zusammengesetzte Urkunde

A

Liegt vor, wenn eine verkörperte Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweismitteleinheit verbunden ist, so dass beide zusammen einen einheitlichen Erklärungsinhalt ergeben

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Gesamturkunde

A

Liegt vor, wenn mehrere einzelnen Urkunden in dauerhafter und fester Form derart miteinander verbunden sind, dass dadurch ein über die Beweiskraft der einzelnen Urkunde hinausgehender, weiterer Aussagegehakt der Zusammensetzung entnommen werden kann und due Gesamturkunde nach Gesetz, Herkommen oder Vereinbarung dazu bestimmt ist, ein erschöpfendes Bild über einen bestimmten Kreis fortwährender Rechtsbeziehung zu vermitteln

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Absichtsurkunde

A

Ist eine Urkunde, die von dem Aussteller gerade zu dem Zweck hergestellt wurde, im Rechtsverkehr über eine bestimmte Tatsache Beweis zu erbringen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Zufallsurkunde

A

Ist eine Urkunde, bei der die Beweisbestimmung der im Nachhinein entweder durch den Aussteller selbst oder durch einen Dritten getroffen wird

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Aussteller

A

Ist der, der geistig hinter den gedanklichen Inhalt steht, sich also nach außen hin ausdrücklich zu der Urheberschaft bekennt oder sich diese nach den Umständen zurechnen lassen muss

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Unecht

A

Unecht, wenn der Erklärungsinhalt nicht von demjenigen stammt, der aus der Urkunde als Aussteller = Erklärender hervorgeht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Herstellen

A

Sämtliche zur Anfertigung unmittelbar erforderlichen Handlungen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Verfälschen

A

Verfälschen ist jede nachträgliche Änderung des gedanklichen Inhalts und damit der Beweisrichtung einer echten Urkunde

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Gebrauchen

A

Verschaffen der Möglichkeit zur Kenntnisnahme

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Vernichten

A

Unter einem Vernichten versteht man die völlige Zerstörung der beweiserheblichen Substanz
(Das Beweismittel hört also auf, als solches zu existieren)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Beschädigen

A

Eine Urkunde bzw technische Aufzeichnung ist beschädigt, wenn sie derart verändert worden ist, das sie in ihrem Wert als Beweismittel mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist

17
Q

Unterdrücken

A

Ein Unterdrücken der Urkunde bzw der technischen Aufzeichnung liegt vor, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, durch die dem Berechtigten die Nutzung der Urkunde als Beweismittel zumindest zeitweilig entzogen oder vorenthalten wird

18
Q

Technische Aufzeichnung

A

Ist eine Darstellung von Daten, Mess-oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbstständig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen lässt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleich viel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird