UE_Öffentliches Recht_Fragenkatalog Flashcards

1
Q

Was charakterisiert Normen?

A

a. Normen sind ein Sollen wie sich der Mensch verhalten soll.
b. Sie regeln das Menschliche Verhalten und sind von Menschen gesetzt.

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2
Q

Die Polizeibeamtin Eva hat einen schlechten Tag und straft den jungen Alexander, weil
er einer alten Dame in der U-Bahn seinen Sitzplatz nicht angeboten hat, obwohl die Wiener Linien in den Durchsagen dazu aufgefordert haben. Begeht er damit einen Rechtsverstoß?

A

Die Wiener Linien sind keine staatliche Autorität, daher wird auch nicht gegen eine Rechtnorm verstoßen.

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3
Q

Da man traditionell von „positiven“ Vorschriften spricht, behauptet Claudia, dass Verbote „negative“ Vorschriften sind. Stimmt diese Schlussfolgerung?

A

Positives Recht = gesetztes Recht, ein Verbot genauso ein gesetztes Recht sein daher Nein!

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4
Q

Anna und Steve haben eine lange Partynacht im Volksgarten hinter sich und überqueren um 6 Uhr die Ringstraße, obwohl die Fußgängerampel rot anzeigt. Anna meint nur, dass unsinnige Vorschriften grundsätzlich keine Geltung haben. Nehmen Sie dazu Stellung.

A

Eine Norm hat Geltung, auch wenn das gebotene Verhalten von niemanden befolgt wird, keine Sanktion ausgeführt wird und wie in dem Fall nicht anerkannt wird!

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5
Q

Die Rechtsanwältin Ulrike erzählt, dass eine Frau in Frankreich bestraft wurde, weil sie gegen das Gesetz verstoßen hat, das das Tragen eines traditionellen Ganzkörperschleiers verbietet, der in einigen islamischen Kulturen gebotenen ist. Sie fragt sich, um welche „Normensysteme“ es sich handelt, welche Gemeinsamkeiten haben diese und was unterscheidet sie?

A

A ) Normen des Rechts vs. Normen der Religion
a. Gemeinsamkeiten:
beschreiben ein Soll-Verhalten und haben Sanktionen gegen nicht Einhaltung
b. Unterschiede
Religiöse Normen werden von einer religiösen Gruppe, Rechtsnormen von einer Staatlichen Autorität erfasst.

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6
Q

Wie werden Konflikte zwischen Rechtsnormen vermieden?

A

a. Zuständigkeiten werden aufgeteilt damit die selbe Angelegenheit nicht durch verschiedene Normsetzer geregelt wird
b. oder es gibt die Regel, dass die speziellere Regel der generellen Regel vorgeht (lex specialis Regel)
c. und es gibt die Regel, dass die aktuellere (später erlassene) Regel der älteren Regel vorgeht (lex posterior Regel)

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7
Q

Dr. Dorian stellt fest, dass § 1 „GesundheitsinformationsG“ grundsätzlich jedermann
Zugang zu Gesundheitsinformationen gewährt. § 3 „PatientenschutzG“ erlaubt wiederum die Auskunft ausnahmsweise zu verweigern, wenn die Privatsphäre von Patienten berührt ist. In welchem Verhältnis stehen „GesundheitsinformationsG“ und „PatientenschutzG“ zueinander?

A

Es kommt zu einem Rechtskonflikt, in dem Fall gilt aber § 3 „PatientenschutzG“, da hier die lex speciales Regel in Kraft tritt, hier geht die spezielle Regel der generellen vor!

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8
Q

Julia beschäftigt sich mit historischen Rechtsnormen aus Österreich und Großbritannien, insbesondere mit der Effektivität und der Notwendigkeit für das menschliche Zusammenleben, und möchte Verbesserungsvorschläge einbringen, aber auch auf das Wesen von Rechtsnormen eingehen. Welche(n) Zweig(e) der Rechtswissenschaft erkennen Sie?

A

a. Rechtsphilosophie
b. Rechtssoziologie
c. Rechtspolitik
d. Rechtsvergleichung
e. Rechtsgeschichte

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9
Q

Was ist das Ziel der Rechtsdogmatik und welcher Methode bedient sie sich?

A

Den Inhalt des geltenden positiven Rechts systematisch zu erfassen und darzustellen.

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10
Q

Wie heißt der intellektuelle Vorgang, der darin besteht, aus einem Sachverhalt die rechtserheblichen Sachverhaltselemente herauszuheben und zu prüfen, ob diese die
gesetzlichen Tatbestandselemente erfüllen?

A

Subsumtion

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11
Q

Lesen Sie Art 10 Abs. 1 Z 6 B-VG; was wird dort geregelt? Kennen Sie ähnliche Beispiele
zur Unterscheidung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht?

A

Unterscheidung Privatrecht und öffentlichem Recht
I. Art 10 Abs. 1 Z 6 B-VG Bundeskompetenz für Zivilrechtswesen
II. §1 JN: Gerichte für bürgerliche

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12
Q

Was bedeutet es, dass das B-VG davon ausgeht, dass alles staatliche Handeln eine
gesetzliche Grundlage braucht?

A

a. Das die Verwendung sowie das generelle Handeln an das Gesetz gebunden sind.
b. Gesetzgeber ist an die Verfassung gebunden
c. Verwaltung an Gesetze gebunden
d. Gerichtliches Handeln muss auf Gesetzten basieren

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13
Q

Adelheit will ein Haus errichten und kauft zunächst einen Baugrund. Für die Errichtung eines Gebäudes benötigt sie eine verwaltungsbehördliche Bewilligung. Sodann vermietet sie eine Wohnung im Haus. Die Einkünfte aus Vermietung unterliegen der Einkommensbesteuerung. Um welche Rechtsgebiete handelt sich jeweils und welche Theorien ziehen dazu heran? Welche „Konsequenzen“ hat die Unterscheidung?

A

a. Um das Öffentliche- und das Privatrecht
b. Subjektionstheorie
I. Im Öffentlichen Recht: Über- und Unterordnung
II. Im Privatrecht: Gleichrangig
c. Interessentheorie
I. Dient jeweiligen Interessen
d. Subjektstheorie
I. Ein Beteiligter tritt mir „Imperium“ auf

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14
Q

Mit welchem Rechtsgebiet befassen sich Professoreninnen, die am Institut für Staatsrecht beschäftigt sind?

A

Verfassungs- und Verwaltungsrecht = Öffentliches Recht

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15
Q

Das bis heute in Österreich geltende EheG ist das von nationalsozialistischem Gedankengut bereinigte „Nationalsozialistische Ehegesetz 1938“. Welche Thematik wird angesprochen?

A

a. Rechtsüberleitung
b. Nach politischen Umbrüchen wird oftmals die Verfassung geändert, jedoch viele Gesetze beibehalten, da die Gesetzgebungskapazität

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16
Q

Was versteht man unter Verfassungsrecht im materiellen / formellen Sinn?

A

a. Verfassungsrecht im materiellen Sinn
I. Regelt den Aufbau, die Organisation und die Machtverteilung in einem Staat
b. Verfassungsrecht im formellen Sinn
I. Regelt Angelegenheiten bei denen es einer strengeren Anforderung bedarf.

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17
Q

Ist es möglich, dass materielles Verfassungsrecht als einfaches BundesG erlassen wird
und wieso? Führen Sie Beispiele an.

A

a. Ja, weil besondere Verfassungsgesetzliche Ermächtigungen für Ausnahmen bestehen.
b. Beispiele:
I. Wahl zum Nationalrat
II. Regelungen zur Gesetzgebung
III. Regelungen zum Volksbegehren
IV. Regelungen über die Volksabstimmung

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18
Q

Welche Verfassungsnormen regeln die grundlegenden Rechte der Bürger?

A

a. Staatsgrundgesetz (StGG) 1867

b. EMRK 1958

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19
Q

Raphaela sucht vergeblich das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im B-
VG. Wieso könnte dies woanders zu finden sein?

A

Weil das B-VG die Interessen der Öffentlichkeit vertritt.

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20
Q

Lisa behauptet, dass im einfach-gesetzlich geregelten ForstG eine Bestimmung bzgl. der
Erstellung von Gutachten über Waldverwüstung durch jagdbare Tiere Teil des
Verfassungsrechts ist. Wie erklären Sie sich Lisas Aussage?

A

a. Formelles Verfassungsrecht (1/2 Präsenzquorum +2/3 Konsensquorum) + Kennzeichnung als Verfassungsbestimmung

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21
Q

Was versteht man unter den Baugesetzen der Verfassung?

A

a. Den Versuch mittels Grundprinzipien/Kontrollmechanismen einen Machtmissbrauch zu verhindern.
b. 6 Grundprinzipien
I. gewaltteilende
II. republikanische
III. bundesstaatliche
IV. demokratische
V. liberale
VI. rechtsstaatliche

22
Q

Markus meint, dass man mindestens 50 Artikel des B-VG ändert sollte. Julia wendet ein,
dass dazu immer eine Volksabstimmung von Nöten ist. Was fällt Ihnen dazu ein?

A

Wenn es eine Gesamtänderung der Grundprinzipien ist, dann ist eine Volksabstimmung von Nöten.

23
Q

Christina ist der Meinung, dass die klassische Gewaltentrennung nach Montesquieu nur in den Vereinigten Staaten ordentlich verwirklicht wurde. Was meinen Sie dazu?

A
In Österreich ist die „Staatsgewalt“ ebenfalls organisatorisch getrennt:
I.	Legislative (Gesetzgebung)
II.	Vollziehung
i.	Exekutive (Verwaltung)
ii.	Judikative (Gerichtsbarkeit)
24
Q

Die Kompetenzverteilung Art 10 - 15 B-VG wird geändert. So soll der Bund für Naturschutz zuständig sein, nicht mehr die Bundesländer. Alexandra freut sich schon darauf ihre Stimme bei der Volksabstimmung abzugeben. Nehmen Sie dazu Stellung.

A

Bundesstaatliche Grundprinzip
I. Berührt durch Änderung der Kompetenzverteilung
II. Aber stellt keine Gesamtänderung dar keine Volksabstimmung

25
Q

Frederike fordert nach Schweizer Vorbild eine Stärkung der unmittelbaren Demokratie. Wieso könnte diese Gesetzesänderung zwingend einer Volksabstimmung zu unterziehen sein?

A

Laut Art 44 Abs. 3 B-VG ist jede „Gesamtänderung“ der Bundesverfassung mit einer Befragung des gesamten Volkes zu untersuchen.

26
Q

Artikel6 StGG besagt, dass „[j]eder Staatsbürger […] unter den gesetzlichen
Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben [kann].“ Man spricht von der grundrechtlichen Erwerbsfreiheit. Welches Grundprinzip könnte damit angesprochen sein?

A

a. Liberale Grundprinzip, hat eine gewisse Freiheit vom Staat
I. Möglichkeit privater Wirtschaftlicher Aktivität, die nur unter bestimmten Vorrausetzungen…

27
Q

Die Monarchisten Partei fordert gemäß ihrem Parteiprogramm einen Monarchen als Staatsoberhaupt. Lesen Sie Art 1 B-VG. Was fällt Ihnen dazu ein?

A

Art 1 B-VG: „Österreich ist eine Demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Somit müsste die Mehrheit des Volkes für eine Monarchie bzw. für einen Monarchen stimmen.

28
Q

Was könnte damit gemeint sein, wenn man von Österreich als Verfassungs-, Gesetzes- und Rechtsschutzstaat spricht? (lesen Sie Art 18 B-VG)

A

a. Rechtsstaatliche Grundprinzip
b. + Gesetzgeber an Verfassung gebunden
c. + Vollziehung (Exekutive und Judikative) an Gesetze gebunden
d. + Einzelnen kann Rechtsschutzverfahren bei unabhängig

29
Q

In welche Bereiche kann man die Vollziehung unterteilen?

A

a. Exekutive (Verwaltung)

b. Judikative (Gerichtsbarkeit)

30
Q

Wer wählt die Landtage, wer den Nationalrat? Erklären Sie was man unter
Zweikammersystem versteht.

A

a. Zweikammersystem: Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus (Art 24 ff B-VG)
b. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesvolk gewählt werden.

c. Die Landtage werden von den Landesbürgern nach dem Verhältniswahlprinzip gewählt.

31
Q

Martina möchte wählen gehen. Sie hat aber beide Arme im Gips und lässt sich daher den Stift führen. Sie ist wirklich glücklich, dass in Österreich das passive Wahlrecht gilt. Nehmen Sie dazu Stellung.

A

a. Grundsätze des Wahlrechts:
I. Grundsatz des Allg. Wahlrechts:
i. Aktives Wahlrecht (Die Mitglieder des NR’s sind vom Bundesvolk zu wählen)
ii. Passives Wahlrecht (Wählbar sind die zum Nationalrat Wahlberechtigten, die am Stichtag die öst. Staatsbürger und das 18. Lebensjahr vollendet, haben
II. gleich
i. jede Stimme hat den gleichen Zählwert
III. unmittelbar
i. Die Wahl der Abgeordneten des NR’s hat unmittelbar durch die Wahlberechtigten selbst zu erfolgen
IV. persönlich
i. die Wahl hat durch die Wahlberechtigten persönlich zu erfolgen
V. geheim
i. die Stimmabgabe muss so erfolgen, dass niemand sich Kenntnis über den Inhalt oder individuellen Stimmgabe verschaffen kann.
VI. frei
i. es ist sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Wahlberechtigten, ohne Zwang und ohne unsachliche Beeinflussung, getroffen werden
VII. Verhältniswahl
Die Verteilung der Mandate hat nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zu erfolgen

32
Q

Der Nationalratsabgeordnete Dr. Müller ist als ehemaliger Krankenhausleiter gegen die
Abschaffung des Gesundheitsministeriums und stimmt als einziger seiner Partei dagegen. Die anderen Parteimitglieder werfen ihm vor, dass er sich mit dieser
persönlichen Meinung nicht an den Wählerauftrag gehalten habe und wollen Ihn deswegen wegen Betrugs am Wähler anklagen. Ist das möglich?

A

a. „Freies Mandat“:
I. Abgeordnete entscheiden nach ihrem Gewissen, was im Interesse des Staates liegt
II. Nicht an Wählerauftrag gebunden; kein „Rätesystem“
III. Klubzwang: keine Grundlage freiwillig; Austritt aus Partei verliert Mandat nicht
b. Immunität
I. Berufliche
II. Außerberufliche
c. Freies Mandat und Immunität schützen die Unabhängigkeit der Abgeordneten

33
Q

Wer wählt die Bundesräte und welche Einflussmöglichkeiten hat der Bundesrat im
Gesetzgebungsverfahren des Bundes?

A

a. Bundesrat:
I. Partialerneuerung: von Landtagen gewählt und entsendet 61 Mitglieder
II. Länderkammer: Bundestaatliche Prinzip
b. Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren
I. Gesetzinitiative
II. Suspensives (aufschiebend) Veto: Einspruch (aber Beharrungsbeschluss des NR)
III. Zustimmungsrecht (absolutes Veto): Verfassungsbestimmung über BR

34
Q

Österreich ist eine mittelbare Demokratie – stimmt das so? Wie unterscheiden sich die
Instrumente direkter Demokratie?

A

a. Mittelbare Demokratie
I. Gewählte Repräsentation -> bilden Volkswillen
b. Unmittelbare Demokratie
I. Instrumente direkter Demokratie
i. Volksbegehren
1. Gesetzesantrag, der direkt durch die Wahlberechtigten gestellt wird
ii. Volksabstimmung
1. Direkte Abstimmung der Wahlberechtigten über einen Gesetzesbeschluss
iii. Volksbefragung
1. Die Wahlberechtigten werden über Angelegenheiten, die in die Kompetenz des Gesetzgebungsorganes fallen, befragt

35
Q

In Österreich wurde das Volk über den Beitritt zur Nato befragt. Die Regierungsparteien
gaben im Vorfeld bekannt sich an das Ergebnis halten zu wollen. Als das Ergebnis nicht wie gewünscht ausfällt, macht die Bundesregierung dennoch was sie will. Ist dies möglich?

A

a. Volksbefragung:

I. Ergebnis ist politisch zu würdigendes Signal (nicht verbindlich)

36
Q

Lesen Sie Art 10 – 15 B-VG. Was wird dort geregelt?

A

Kompetenzverteilung: Staatsgebunden

37
Q

Wie und durch wen wird das Gesetzgebungsverfahren beim Bund eingeleitet?

A

I. Der Gesetzesantrag („Gesetzesinitiative“) kann von

i. der Bundesregierung („Regierungsvorlage“),
ii. den Mitgliedern des Nationalrates,
iii. vom Bundesrate,
iv. oder vom Volk („Volksbegehren“), gestellt werden.

38
Q

Wie funktioniert das Gesetzgebungsverfahren in Österreich? Welche Unterschiede kann
es geben?

A
  • Antrag
  • Behandlung durch den Nationalrat
  • Beschluss
  • Bundesrat
  • Bundespräsident
  • Kundmachung
39
Q

Was finden sie unter dieser Internetadresse „www.ris.bka.gv.at“?

A

a. Rechtsinformationssystem des Bundes
b. Seit 2004: authentische Kundmachung
c. 3 Teile
I. Bundesgesetze
II. Verordnung des Bundes
III. Staatsverträge

40
Q

Art 99 Abs 1 B-VG lautet „Die durch Landesverfassungsgesetz zu erlassende
Landesverfassung kann, insoweit dadurch die Bundesverfassung nicht berührt wird,
durch Landesverfassungsgesetz abgeändert werden.“ Was ist damit gemeint?

A

41
Q

Die Bundesfinanzbehörden sollen bei der Vollziehung eines LandesG mitwirken. Was ist
erforderlich?

A

Bedarf Zustimmung der Bundesregierung gem. Art 97 Abs2 B-VG

42
Q

Ein Gesetz über die Abfalltrennung wird im Bundesgesetzblatt am 22. 3. 2016
kundgemacht. Alex meint: „Das Gesetz ist also ab diesem Tag in Geltung und
verbindlich“. Claudia widerspricht ihm. Wer hat Ihrer Meinung nach Recht?

A

a. Geltung: Bestandteil der Rechtsordnung
I. Nach dem vorgesehenen Regeln beschlossen
II. Durch Kundmachung
b. Inkrafttreten am Tag nach der Kundmachung
I. 23.03.2016, 00:00 Uhr

43
Q

Wie nennt man die Anordnung, dass das heute kundgemachte Gesetz erst ab dem 24.
12. 2016 in Kraft treten soll?

A

Legisvakanz:

I. Beginn der Anwendbarkeit ab einem späteren Zeitpunkt, als den der Kundmachung folgenden Tag

44
Q

Peter wird auf Grundlage des heute in Kraft getretenen AbfalltrennungsG zu einer
Geldstrafe verurteilt, da er am 01. 9. 2013 Glasflaschen in den Biomüllcontainer geworfen hat. Gibt es damit ein Problem und auf welche gesetzlichen Grundlagen sollte er sich berufen?

A

a. Rückwirkung von Gesetzen: Gesetz auf Sachverhalte angewandt, die vor Kundmachung liegen
b. Grundsätzlich möglich, aber Rückwirkungsverbot im Strafrecht

45
Q

Das neue VignettenG trat am 1. 1. 2016 in Kraft und verpflichtet Autohalter dazu eine Vignette zu kaufen und auf der Windschutzscheibe anzubringen. Strafen sind jedoch erst ab dem 15. 11. 2016 vorgesehen. Ist das möglich?

A

Ja, Bedingungsbereich und Rechtsfolgebereich fallen auseinander

46
Q

Nennen Sie die obersten Organe der Verwaltung.

A

a. Bundespräsident
b. Bundesregierung
I. Bundeskanzler
II. Vizekanzler
III. Bundesminister

47
Q

Der Bundespräsident ist mit der politischen Ausrichtung der Bundesregierung nicht
einverstanden und erteilt dem Wirtschaftsminister die Weisung, dass die Universitäten
mehr Geld bekommen sollten. Geht das?

A

Zwischen den obersten Organen besteht keine Über- und Unterordnung, also Nein!

48
Q

Was versteht man unter dem Begriff „Misstrauensvotum“?

A

Dass der Nationalrat, entweder der gesamten Bundesregierung oder einem einzelnen Mitglied, das Vertrauen entziehen kann.

49
Q

Die Bundesversammlung tobt und beschließt den Bundespräsidenten loszuwerden. Was
ist die Bundesversammlung und was kann sie machen; und welche Grundprinzipien
erkennen Sie?

A

a. Die Bundesversammlung ist ein Organ welches aus Nationalrat und dem Bundesrat besteht und ermächtigt ist eine Volksabstimmung zu verlangen, welche dann auch durchgeführt werden muss.
b. Der Bundespräsident kann durch eine Volksabstimmung vor dem Ablauf seiner Funktionsperiode abgesetzt werden.

50
Q

Wer wählt das oberste Organ der Landesverwaltung des Landes Burgenland und wer
sind die Mitglieder?

A

a. Das Oberste Organ der Landesverwaltung ist die Landesregierung bestehende aus:
I. Landeshauptmann
II. sonstige Mitgliedern („Landesräte“)
b. diese ist vom jeweiligen Landtag zu wählen (Art 101 Abs. 1 B-VG)