Öffentliches Recht_Skriptum Flashcards

1
Q

Erklären Sie den Begriff “Normen”?

A

Normen sind eine Anordnung wie wir und verhalten sollen.
• sie regeln menschliches Verhalten
• sind von Menschen gesetzt
• von einer Autorität angeordnet
• oder haben sich durch langandauernde Gewohnheit herausgebildet

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2
Q

Welche Arten von Normen gibt es?

A

• Normen der Sitte
o in bestimmten sozialen Gruppe oder Gemeinschaft entstanden
• Normen der Moral
o hier werden ethische Gesichtspunkte beachtet
• Normen der Religion
o aufgrund von Religiösen Gruppen
• Normen des Rechts
o werden als Rechtsnormen bezeichnet die von einer staatlichen Autorität gesetzt (erlassen) wurden und allenfalls mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden.

das gesetzte Recht wird auch als das „positives Recht“ bezeichnet“

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3
Q

Erklären Sie die Begriffe “Geltung” und Effektivität”.

A
  • eine Rechtsnorm hat dann Geltung, wenn sie Bestandteil der Gesetzesordnung ist, sie gilt auch wenn sich niemand daranhält!
  • die Effektivität (=Wirksamkeit) ist nur dann gegeben, wenn die Norm auch befolgt wird.
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4
Q

Was ist ein Normenkonflikt?

A

Ein Normenkonflikt entsteht dann, wenn eine Norme ein bestimmtes Verhalten verbietet währenddessen eine andere Norm dasselbe Verhalten gebietet.

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5
Q

Wie kann man Normenkonflikte vermeiden?

A
  • Zuständigkeiten so aufteilen, dass nicht ein und dieselbe Angelegenheit durch verschiedene Normletzter geregelt werden
  • „lex specialis“ die speziellere Regel geht der generellen Regel vor
  • „lex posterior“ die später erlassene (aktuellere) Regel geht der früher erlassenen vor
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6
Q

In welche Wissenschaftszweige sind Rechtswissenschaften unterteilt?

A
  • Rechtstheorie
  • Rechtsphilosophie
  • Rechtssoziologie
  • Rechtsgeschichte
  • Rechtspolitik
  • Rechtsvergleichung
  • Rechtsdogmatik
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7
Q

Erklären Sie Rechtstheorie.

A

o Ziel ist es, unabhängig vom Inhalt einer konkreten Rechtsordnung, allgemeine Aussagen über Wesen, Struktur und Anwendung von Rechtsnormen zu machen

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8
Q

Erklären Sie Rechtsphilosophie.

A

o Beschäftigt sich mit philosophischen Grundlagen des Rechts, etwa die mit der Frage nach dem Zweck und der Notwendigkeit im menschlichen Zusammenleben

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9
Q

Erklären Sie Rechtssoziologie.

A

o Beschäftigt sich mit den Wirkungsweisen, etwa der Frage der Effektivität von Rechtsnormen

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10
Q

Erklären Sie Rechtsgeschichte.

A

o Untersucht Rechtsordnungen die nicht mehr in Geltung sind um zu zeigen welche Fakten zum heute geltendem Recht geführt haben

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11
Q

Erklären Sie Rechtspolitik.

A

Erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung des Rechts

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12
Q

Erklären Sie Rechtsvergleichung.

A

o Untersucht und vergleicht Regelungen in verschiedenen Rechtsordnungen oder rechtlicher Systeme

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13
Q

Erklären Sie Rechtsdogmatik.

A

o Der Inhalt des geltenden Rechts soll systematisch erfasst und dargestellt werden

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14
Q

Erklären Sie “Sachverhalt” und “Tatbestand”.

A

Sachverhalt: ist das Tatsächliche Geschehen.
Tatbestand: ist das verbotene Handeln, auf das sich die Strafbarkeit bezieht.

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15
Q

Wie heißt der intellektuelle Vorgang, der darin besteht, aus einem Sachverhalt die rechtserheblichen Sachverhaltselemente herauszuheben und zu prüfen, ob diese die
gesetzlichen Tatbestandselemente erfüllen

A

Subsumtion

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16
Q

Welche Theorien gibt es um ÖR und PR zu unterscheiden?

A
  • Interessenstheorie
  • Subjektionstheorie
  • Subjektstheorie
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17
Q

Was besagt die Interessenstheorie?

A

o Öffentliches Recht –> Schutz öffentlicher Interessen

o Privatrecht –> Schutz privater Interessen

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18
Q

Was besagt die Subjektionstheorie?

A

o Öffentliches Recht –> Über- und Unterordnung (juristische Herrschaftsverhältnisse)
o Privatrecht –> Gleichordnung

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19
Q

Was besagt die Subjekttheorie?

A

o stellt darauf ab ob ein Beteiligter des konkreten Rechtsverhältnisses, der berechtigt oder verpflichtet wird, „Imperium“(Hoheitsgewalt) hat und insoweit „für den Staat“ handelt

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20
Q

Welche Untergliederungen hat das ÖR?

A
  • Verfassungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • Organisations- und Prozessrecht
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21
Q

Wofür wird, im juristischen Sprachgebrauch, die Bezeichnung “Öffentliches Recht” als Synonym verwendet?

A

Verfassungs- und Verwaltungsrecht (früher Staatsrecht)

22
Q

Verfassungsrecht kann man in … und … unterscheiden.

A
  • Verfassungsrecht im materiellen Sinn

* Verfassungsrecht im formellen Sinn

23
Q

Verfassungsrecht im formellen Sinn ?

A

o bei Regelungen die in einem Rechtserzeugungsverfahren erzeugt werden bei denen strengere rechtliche Anforderungen gelten als bei „einfach Gesetzen“

24
Q

Verfassungsrecht im materiellen Sinn ?

A
o	wird verwendet um Regelungen mit einem bestimmten Inhalt zu umschreiben
o	regelt:
♣	den Aufbau,
♣	die Organisation und
♣	die „Machtverteilung“ in einem Staat
25
Q

Wenn man von der „österreichischen Verfassung“ spricht, meint man in der Regel…

A

das Bundes-Verfassungsgesetz (BV-G)

26
Q

Welche anderen Verfassungsnormen gibt es?

A
  • Staatsgrundgesetz (StGG)

* EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention)

27
Q

Erklären Sie das StGG.

A

o regelt grundlegende Rechte der Bürgerinnen und Bürger

28
Q

Was hat es mit der EMRK

auf sich?

A

=(Europäische Menschenrechtskonvention)
o Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten
o gilt innerstaatlich als Bundesverfassungsgesetz (BVG)

29
Q

Was regeln die Grundprinzipen der Ö. Bundesverfassung?

A
  • regeln wer Macht um Staat ausübt
  • kontrollieren dies auch
  • die Sicherheit & Freiheit
30
Q

Welche Grundprinzipen gibt es?

A
o	Gewaltentrennendes Grundprinzip
o	Bundestaatliches Grundprinzip
o	Demokratisches Grundprinzip
o	Liberales Grundprinzip
o	Rechtsstaatliches Grundprinzip
o	Republikanisches Grundprinzip
31
Q

Erklären Sie das Gewaltentrennende Grundprinzip.

A

♣ Gesetzgebung (Legislative)
♣ Gerichtsbarkeit (Judikative)
♣ Verwaltung (Exekutive)
♣ „checks and balances“ (System der wechselseitigen Abhängigkeit und Kontrolle)

32
Q

Erklären Sie das Bundesstaatliche Grundprinzip.

A

♣ Aufteilung zw. Bund
♣ und Ländern
♣ Gerichtsbarkeit ist überwiegend Bundessache
♣ Landesorgane sind Landesverwaltungsgerichte

33
Q

Erklären Sie das Demokratische Grundprinzip.

A

♣ Menschen nur an solche Normen gebunden die sie selber erlassen haben

34
Q

Erklären Sie das Liberale Grundprinzip.

A

garantiert dem Einzelnen eine gewisse „Freiheit vom Staat“

35
Q

Erklären Sie das Rechtsstaatliche Grundprinzip.

A
  • alle staatlichen Akte basieren auf Gesetzen
  • sind überprüfbar
  • einzelne Personen können auch Rechtsschutzverfahren einleiten
36
Q

Erklären Sie das Republikanische Grundprinzip.

A
  • gewähltes Staatsoberhaupt
  • dessen Amtsdauer zeitlich beschränkt ist und
  • das für seine Amtsführung verantwortlich ist
37
Q

Was muss laut Art 44 Abs. 3 B-VG bei einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gemacht werden?

A

Eine Volksabstimmung!

38
Q

Wer erlässt Gesetze des Bundes?

A

o Nationalrat
o Bundesrat

–> „Zweikammersystem“

39
Q

Wer erlässt Gesetze der Länder?

A

o Landtage

–> „Einkammersysteme“

40
Q

Wie ist der Nationalrat aufgebaut?

A

183 Abgeordnete

auf Dauer von 5 Jahren

41
Q

Erklären Sie “aktives Wahlrecht”.

A

Ist die Wahl der Abgeordneten die vom Bundesvolk zu wählen sind.
Bundesvolk(=Ö. Staatsbürger die am Wahltag >=16J.)

42
Q

Erklären Sie “passives Wahlrecht”.

A

Sind die Ö. Staatsbürger die am Wahltag >=18J., die zum Abgeordneten Wählbar sind.

43
Q

Nach welchen Grundsätzen ist der Nationalrat zu wählen?

A
nach dem:
o gleichen
o unmittelbaren,
o persönlichen,
o freien
o geheimen Wahlrechts
o Grundsätzen der Verhältniswahl
44
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “gleich”

A

i. jede Stimme hat den gleichen Zählwert

45
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “unmittelbar”

A

i. Die Wahl der Abgeordneten des NR’s hat unmittelbar durch die Wahlberechtigten selbst zu erfolgen

46
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “persönlich”

A

i. die Wahl hat durch die Wahlberechtigten persönlich zu erfolgen

47
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “geheim”

A

i. die Stimmabgabe muss so erfolgen, dass niemand sich Kenntnis über den Inhalt oder individuellen Stimmgabe verschaffen kann.

48
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “frei”

A

i. es ist sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Wahlberechtigten, ohne Zwang und ohne unsachliche Beeinflussung, getroffen werden

49
Q

Erklären Sie den Wahlrechtsgrundsatz: “Verhältniswahl

A

i. Die Verteilung der Mandate hat nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen zu erfolgen

50
Q

Die Eigenschaften des Bundesrats?

A
  • besteht aus 61 Mitgliedern.
  • werden vom jeweiligen Landtag gewählt
  • sind Träger des „freien Mandats“
  • genießen Immunität
51
Q

Seite 6 Landtage

A