U-Haft, Verdunkelungsgefahr Flashcards
Verdunklungsgefahr
besteht, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde einer der in Abs.2 Nr.3a)-c) umschriebenen, auf Beweismittelvereitelung abzielenden, Handlungen vornehmen und wenn deshalb die Gefahr droht, dass die Ermittlungen der Wahrheit erschwert werde.
Dringender Verdacht der Verdunkelung
Liegt vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, der Beschuldigte werde versuchen, in unstatthafter Weise die Beweislage zu verändern, wenn er nicht verhaftet wird
Beweismittel beiseiteschaffen
Ein Beweismittel wird beiseitegeschafft, wenn der Beschuldigte bewirkt, dass es den Ermittlungsbehörden nicht mehr jederzeit und unverändert zur Verfügung stehen.
Einwirken auf Beweismittel
Unter Einwirken ist eine vom Beschuldigten ausgehende unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung zu verstehen.
Unlautere Einwirkung
Unlauter ist die Einwirkung, wenn die gegen das Gesetz verstößt oder die Ermittlung des Sachverhalts in einer vom Gesetz nicht gebilligten Weise stört.