Tenorierung Verwaltungsrecht Flashcards
Klageabweisung Verwaltungsrecht
Die Klage wird abgewiesen
Vollstreckungstenor bei Klageabweisung/ Stattgabe (Anwaltsgebühren unter oder über 1500 €)
- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Aufkündigung des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Das Urteil ist bezüglich der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Anfechtungsklage Stattgabe
Der Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 1. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2017 wird aufgehoben.
Ausspruch gem. 162 VwGO
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Anfechtungsklage Teilstattgabe
Des Bescheid des Bezirksamt Berlin Mitte vom 1. Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2010 wird aufgehoben, soweit die Gebührenforderung 100 € übersteigt, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Verpflichtungsklage Stattgabe
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 1. Februar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2010 verpflichtet, dem Kläger die am 1. November 2009 beantragte Sondernutzungserlaubnis für einen Imbisswagen vor der Kirchstraße 7 in Berlin Moabit zu erteilen.
Verpflichtungsurteil, Stattgabe als Bescheidungsurteil
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 1. Februar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2017 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 1. November 2009 auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Imbisswagen vor der Kirchstraße 7 in Berlin-Moabit unter Beachtung des Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Leistungsklage, Stattgabe
Der beklagte wird beurteilt an den Kläger 6.000 € zu zahlen.
Fortsetzungsfeststellungsklage, Anfechtungskonstellation, Stattgabe
Es wird festgestellt, dass de Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 1. f
Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2017 rechtswidrig war.
Fortsetzungsfeststellungsklage, Verpflichtungskonstellation, Stattgabe
Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin vom 1. Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids dieser Behörde vom 1. April 2017 rechtswidrig und der Beklagte verpflichtet war, dem Kläger die am 1. November 2016 beantragte Sondernutzungserlaubnis für einen Imbisswagen vor der Kirchstraße 7 in Berlin-Moabit zu erteilen.
Einseitige Erledigung
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Anfechtungsklage, Abweisung, Teilrücknahme
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Anfechtungsklage, Stattgabe, Teilrücknahme
Der Bescheid des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 1. Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 1. April 2017 wird aufgehoben. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
123 VwGO. Stattgabe
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ein Antrag des Antragsstellers vom 13. Oktober 2007 auf Zulassung seines Geschäfts zum Frühlingsdom 2008 binnen einer Woche unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts vorläufig erneut zu bescheiden.
123 VwGO, Zurückweisung
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen.