Täterschafft und Teilnahme Flashcards

1
Q

Wie heißen die 3 Theorien zur anstiftung

A

Verusachungstheorie
Kommunikationstheorie
Lehre vom.unrechtspakt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Mittelbarer Täter

A

Begeht die Straftat durch einen anderen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Unmittelbarer Täter

A

Begeht die Tat selbst

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Voraussetzung der Mittelbaren Täterschafft (Tatherrschaftslehre)

A
  1. Verantwortungsdefizit beim “werkzeug” (deliktisches Minus)
  2. Hervorrufen und/oder ausnutzen dieses Defekts duch den mittelbare Täter.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Ausprägungen der Tatherrschafft

A

Wissensherrschaft (Täter verursacht Irrtum oder nutzt wissensdefizit aus)

Willensherrschafft (Täter zwingt vordermann durch Drohung oder Gewaltanwendung zur tat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Bedingungen der Täterschafft ( subjektive Theorie)

A

Täter ist wer mit seinem Tatbeitrag nicht bloß fremdes run fördert sondern die Tat als eigene will.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Argumente Streitentscheid zwischen subjektiver Theorie und tatherrschaftslehre

A

Subjektives Kriterium des Tatinteresses ist zu Unbestimmt

Keine Klarheit über Gewicht der einzelnen Kriterien ( Umfang der tatbeteiligung vs Interesse am Erfolg vs Wille zur Tatherrschafft)

Problem damit, dass der eigennützig handelnde Anstifter nicht sofort Täter ist.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Bestimmen (anstiftung)

A

Das mindestens mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

3 Theorien zu den Anforderrungen ans bestimmen

A
  1. Jede Form der Verursachung des Tatentschlusses genügt (durch habdlung geht man davon aus dass der tatenschluss hervortritt)
  2. Abstifter muss “geistigen Kontakt” aufnehmen und den Täter konkludent oder ausdrücklich zur Tat auffordern
  3. Es muss ein Pakt geschlossen werden in dem ein.Versprechen zur Begehung der Tat abgenommen wird.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Streitentscheid der Anstiftungstehorien

A

Die Rechtsfolge des $26 besagt, dass Anstifter gleich Täter bestraft wird. Diese krasse Folge verlangt eine restriktive Auslegung des bestimmungsbegriffs.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Limitierte Akzessorität

A

Limitierte Abhängigkeit: Teilnahme ab einer Straftat durch Anstiftung. Die haupttat muss rechtswidrig und vorsätzlich, aber nicht schuldhaft sein

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Voraussetzungen Begehung $25 II
(Mittäterschaft)

A

Gemeinsamer Tatplan + gemeinsame Tatausführung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Gemeinsamer Tatplan

A

Benötigt das gegenseitige Einvernehmen, gemeinsam eine bestimmte Vorsatztat zu begehen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Gemeinsame Tatausführung

A

Beide Tatbeiträge müssen “täterschaftliche Qualität” haben (nach den tatherschaftstheorien)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wann ist ein Tatbeitrag täterschaftlich (mittäterschaft) laut Tatherrschaftslehre

A

Benötigt ist das vom Vorsatz umfasste in den Händen halten des Geschehensablaufs. Man muss also die tatbestandsverwirklixhung zu hemmen und ablaufen zu lassen und entsprechenden Willen haben.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Wann ist Tatbeitrag Täterschafrlich (Mittäterschaft) laut gemäßigt subjektiver Theorie

A

Wenn Täter täterwille hat. . Dieser bestimmt sich nach Tatbeteiligung, tatherrschaft, Wille zur Tatherschaft und Interesse am taterfolg.
Diese Aspekte werden zusammen abgewogen.

17
Q

Hilfeleisten (Beihilfe) def.

A

Ein Hilfeleisten ist jeder Tatbeitrag, der die Haupttat ermöglicht, erleichtert oder die Vom Täter begangene Rechtsgutverletzung verstärkt.

18
Q

Prüfung des gehilfen

A
  1. Objektiver Tatbestand
    a. Vorsätzlich rechtswidrige Haupttat
    b. Hilfe Leisten der Tat
  2. Subjektiver Tatbestand
    a. Vorsatz auf die vorsätzlich rechtswidrige Haupttat
    b. Vorsatz auf das hilfeleisten
    II. Rechtswidrigkeit
    Iii. Schuld
19
Q

Muss der Gehilfenveitrag Kausal für den Erfolg sein (2 Meinungen)

A

Lit: Tatbeitrag muss die Haupttat beeinflusst haben und zumindest mit-ursächöich gewesen sein

BGH: Haupttat “irgendwie befördern” reicht aus. Z.b. ach durch bestärken des Tatentschlusses (psychische Beihilfe)

20
Q

Streitentscheid Kausalität des Gehilfenbeitrags

A

Bgh+ wortlautargument: $27 fordert Unterstützung also auch ohne kausalbeziehung. Sinn und zweck: Außerdem muss die kriminelle Energie des Gehilfen bestraft werden

Lit+: Sinn und zweck: strafgrund ist die Mitwirkung an fremdem Unrecht also muss Beihilfe ursprünglich sein. Des weiteren würde Kausalität außer Acht gelassen, was Strafbarkeit zuweit ausdehnt. Zur Bestrafung der Solidarität gibt es außerdem bereits den $138. Anstiftung und Beihilfe wird vermischt. Versuchte Beihilfe ist eigentlich strafrei.

21
Q

Streitensntscheid Kausalität des Gehilfenbeitrags

A

Führt eh oft zu ähnlichen Ergebnissen weil bloße mitverursachung grundsätzlich genügt.
Aber streitenscheid in schwabe nachlesen!!

22
Q

Beihilfe durch sozial adäquate Handlungen (3 Meinungen)

A

Extensive Beihilfetheorie: keine Ausnahme für “neutrale” Handlungen (können immer Hilfe leisten sein)

Objektiver Ansatz: sozialadäquate Handlungen sind nie “Hilfe leisten”

Subjektiver Ansatz: nur Hilfe leisten wenn das Handeln des Haupttäters ausschließlich auf strafbare Handlung abziehlt und der helfende das weiß. Oder wenn der helfende die tag für MÖGLICH hält, und der Täter objektiv zur Tat geneigt ist

23
Q

Meinungsstreit Aliudtheorie

A

Pro aliudtheorie: Allgemeine Definition des bestimmen wird durch qualifikationsmerkmal nicht getroffen.
Contra aliudtheorie: nach Systematik des gesetztes sind qualifikationstatbestände eigenständige Unrechtseinheiten. Deshalb potentiell hervorrufen eines neuen Tatentschlusses.