Tatbestände Flashcards
Bewegliche Sache def.
Jeder körperliche Gegenstand, der tatsächlich fortgeschafft werden kann.
Fremde Sache. Def.
Sache die nicht im alleineigentum des Täters und nicht herrenlos ist.
Wegnehmen def.
Wegnehmen ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams. (Muss nicht in Gewahrsam des Täters übergehen)
Gewahrsam
Die von natürlichem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherschafft, deren Grenzen nach Anschauungen des täglichen Lebens zu bestimmen sind.
Bruch des Gewahrsams
Gewahrsam ist gebrochen, wenn die tatsächliche Sachherschaft des ursprünglichen gewahrsamsinhabets gegen oder ohne dessen Willen aufgehoben wurde
Begründung neuen gewahrsams
Wenn der Täter selbst die tatsächliche Herrschafft über Sache erlangt und ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegenstehen.
Drohung def.
In Aussicht stellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Realisierung der Täter Einfluss hat oder zu haben vorgibt und dessen Realisierung erfolgen soll, wenn das Opfer sich nicht dem Willen des Täters beugt.