T6 Elektronisches Patientendossier Flashcards

1
Q

Estland

A
  • Seit 2008 Estonian National Health Information Service (ENHIS) -erestes Land
  • ENHIS registriert gesamte Krankengeschichte der Bevölkerung von Geburt - Tod, (z.B. Überweisungen, Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, COVID-Zertifikate, Untersuchungsergebnisse, Erklärung zu Blut- und Organspende oder Körperspenden)
  • Opt-out-Recht, = Zugang zu eigenen Daten, können selbst entscheiden, wer auf Daten zugreifen darf, können den Zugriff auf ihre Daten überwachen oder auch den Zugriff auf Daten für Leistungserbringer sperren.
  • Leistungserbringer können eine Sperrfrist setzen, vor deren Ablauf Daten nicht übertragen werden, damit sie Diagnosen persönlich mit dem Patient:innen besprechen können
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2
Q

Österreich

A

Elektronische Gesundheitsakte (ELGA)
* ab 1.1.2013 stufenweise Einführung
* Seit 2015: Befunde (e-Befund) sowie eine digitale Medikationsliste (eMedikation) abrufbar
* Seit 2020 eImpfpass
* Ab 2024 radiologische Befunde wie bspw. Röntgenbefunde oder MRTBefunde verfügbar
* Alle Bürger:innen nehmen an ELGA teil, wenn sie einer Teilnahme nicht widersprechen («Opt-out»).
* 89% der sozialversicherungspflichtigen Bevölkerung inkl. Kinder haben eine ELGA
* Rund 280‘000 generelle Widersprüche (komplette ELGA-Abmeldungen) - entspricht rund 3% der Versicherten

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3
Q

Deutschland

A

elektronische Patientenakte (ePA)
* Seit 1.1.2021 Einführung durch Krankenversicherung per App (keine zentrale Website)
* 2023: weniger als 1% nutzen die ePA (BMG 2023)
* 01/2024: E-Rezept ab 01/2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung
* 12/2024: ePA für alle gesetzlich Versicherten einrichtet (Opt-out)
* 12/2025: 80% der gesetzlich Versicherten verfügen über eine ePA
* 2025: 80% der Nutzenden Einblick in eine digitale Medikationsübersicht
* Ende 2026 mind. 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue „Forschungsdatenzentrum Gesundheit“

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4
Q

Datentausch im Gesundheitswese

A
  • Versand
  • Per Briefpost oder Fax (Papierdokumente)
  • per E-Mail (PDF)
  • Von Patient:innen transportiert
  • Nicht alle Gesundheitspersonen erhalten die gleichen Dokumente
  • Gesundheitsfachpersonen müssen häufig Dokumenten nachtelefonieren
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5
Q

Versand Unterlagen vom Spital in die Arztpraxis

A
  • In der Schweiz nimmt die Digitalisierung beim Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Gesundheitseinrichtungen allmählich an Bedeutung zu.
  • grösster Anstieg Austausch per E-Mail (gesichert oder nicht), d.h. ein bilateraler Austausch, und nicht ein Portal, auf das alle Behandelnden eines Patienten zugreifen können.
  • Die E-Mail schränkt auch das Format (PDF, JPEG) und die Grösse der Dokumente stark ein.
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6
Q

Vision eHealth Strategie (2007)

A

= Grundlage für EPD
Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für die Umsetzung des elektronischen Patientendossiers und der Online Dienste
 Gesetz zum elektronischen Patientendossier (EPDG)

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7
Q

Strategie eHealth Schweiz 2.0

A

Laufdauer: 7 Jahre, 2018-2024
Ziele: Aktualisierung und Ergänzung bisherigen Strategie, Einführung und Verbreitung des EPDG

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8
Q

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG, 2017): Zweckartikel
Mit dem elektronischen Patientendossier sollen…

A

… die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt…
… die Behandlungsprozesse verbessert…
… die Patientensicherheit erhöht…
… die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie…
… die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert
… werden.

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9
Q

EPD gehört den Patienten - Möglichkeiten

A
  • Sie können Daten einsehen
  • Sie erteilen (abgestufte) Zugriffsrechte
  • Sie können Zugriffe im Protokoll nachlesen
  • Sie können den Notfallzugriff erlauben oder nicht
  • Sie können eigene Daten einstellen
  • Sie können eine Stellvertretung benennen
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10
Q

Bsp.-Dok. von Gesundheitsfachpersonal

A
  • Medikamentenlisten und -rezepte
  • Berichte von Behandlungen und Therapien
  • Resultate von Untersuchungen und Analysen
  • Informationen zu Impfungen und Allergien
  • Verordnungen
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11
Q

Bsp.-Dok. wo man selbst ablegen kann

A
  • Früherer Röntgenbericht oder Laborbefund
  • Selbstständig geführtes Schmerztagebuch
  • Blutdruckwerte aus einer App
  • Brillenrezept
  • Patientenverfügung
  • Organspendeausweis
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12
Q

Vertraulichkeitsstufen für Dokumente

A

Geheim
Eingeschränkt zugänglich
Normal zugänglich

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13
Q

Zugriff im Notfall

A
  • Im medizinischen Notfall können Gesundheitsfachpersonen auch ohne Zugriffsrecht auf das EPD zugreifen.
  • Standardmässig sind im Notfall die normal zugänglichen Dokumente abrufbar.
  • Die Patient:innen können dieses Zugriffsrecht erweitern oder ganz ausschliessen.
  • Bei einem Notfall-Zugriff müssen die Patient:innen nachträglich aktiv darüber informiert werden.
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14
Q

Massnahmen zum Schutz der Daten

A
  • Zertifizierung der EPD-Anbieter mit über 400 Anforderungen
  • Sichere Identifizierung und 2-Faktor-Authentifizierung aller Benutzenden
  • Alle Zugriffe auf ein EPD werden protokolliert
  • Verschlüsselte Datenaufbewahrung in der Schweiz
  • Sichere Kommunikationsverbindungen
  • Regelmässige Sicherheitsprüfungen
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15
Q

Fristen für Anschluss an EPD

A

Das Bundesgesetz ist seit 15. April 2017 in Kraft.
Obligatorischer Anschluss:
* Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Reha Kliniken
* Pflegeheime und Geburtshäuser: bis April 2022
* Neue zugelassene Arztpraxen: ab 1. Januar 2022
Freiwilliger Anschluss:
* Ambulanter Bereich -> Pflicht wird eingeführt (Parlamentsbeschluss 2021)
* Bevölkerung

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16
Q

Eröffnung eines EPD für die Bevölkerung

A
  • Wahlfreiheit unter den EPD-Anbietern
  • Zweistufiger Prozess zur Erlangung eines EPD:
  • Erstellung einer gültigen elektronischen Identität für das EPD
  • Eröffnung eines EPD
  • Die EPD-Anbieter unterscheiden sich in ihrem Angebot durch:
  • lokale Eröffnungsstellen
  • online Eröffnungsprozess
  • die Sprache
  • teilweise durch zusätzliche Funktionen: B2B Datenaustausch, Mobile App, etc.
17
Q

EPD-Eröffnung per Self-Onboarding-Service

A
  • Beteiligte Kantone: Basel-Stadt, Bern Schaffhausen, Solothurn, Zug und Zürich (alternativ Dossiereröffnungsstellen)
  • Post Sanela Health AG: Digital Health-Spezialistin der Schweizerischen Post
  • Es wird benötigt: Smartphone, Pass/ID, Swiss ID-Login
  • Anmeldung des EPD in 3 Schritten (Erstellung Swiss ID, Antrag ausfüllen, Einmal-Login)
18
Q

Eröffnete EPD

A

26’749 (September 2023)
8‘900 (Ende April 2022)

19
Q

aktuelle Zahlen

A
  • 2.7% sind an eine (Stamm-)Gemeinschaft angeschlossen
  • 57.2% der Ärzt:innen planen einen EPD-Anschluss
  • 39.6% planen keinen Anschluss (Pensionsalter: 57.7%, Einzelpraxen: 48.8%)
  • höchsten Anteil der angeschlossene Ärzt:innen sind in der französischsprachigen Schweiz (6,4%) OBSAN 2023 Zürcher Fachhochschule 34 A
20
Q

Nationale Kampagne: Das EPD bei Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung bekannt machen

A

Das BAG lanciert gemeinsam mit den Kantonen, eine Sensibilisierungskampagne unter dem Motto «Das EPD wirkt.». Erste Phase für die Gesundheitsfachpersonen ab dem 30. Juni 2023 Zweite Phase für die breite Bevölkerung nicht vor Frühling 2024

21
Q

Gesetzesreviosion: Teilrevision Ende 2024

A
  • Finanzhilfen an Stammgemeinschaften (gemessen anhand Anzahl eröffneter EPD, CHF 30 pro EPD) bis Inkrafttreten der umfassenden Revision
  • Kostenbeteiligung durch Kantone in mind. gleicher Höhe
  • EPD als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verankern (Krankenkassen haben weiterhin kein Zugang)
  • Vereinfachung der Online-Eröffnung durch Anpassung Formvorschriften Einwilligung
  • Botschaft zur Beratung am 6. September 2023 ans Parlament überwiesen
22
Q

Gesetzesrevision: Umfassende Revision

A
  • Seit Juni 2023 in der Vernehmlassung (bis Okt. 2023)
  • Klären der Zuständigkeiten Bund / Kantone / Private
  • Pflicht zur Teilnahme aller Gesundheitsfachpersonen?
  • Automatische EPD-Eröffnung für die Bevölkerung mit Widerspruchsmöglichkeit ?
  • Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken mit Zustimmung des Patienten ?