Subjektiver Tatbestand Flashcards

1
Q

Definition Vorsatz:

A

Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller objektiven Tatumstände.

(Enthält also ein voluntatives und ein kognitives Element)

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2
Q

Absicht: (dolus directus 1. Grades )

A

Täter will den tatbestandlichen Erfolg herbeiführen, ist sich aber nicht sicher, ob das gelingt.

Dominant: Voluntatives Element
Regressiv: Kognitives Element

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3
Q

Direkter Vorsatz: (dolus directus 2. Grades)

A

Täter weiß sicher, dass der tatbestandliche Erfolg bei der Durchführung eintreten wird.

Dominant: Kognitives Element
Regressiv: Voluntatives Element

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4
Q

Eventualvorsatz (dolus eventualis)

A

Täter hält den Erfolgseintritt für möglich und nimmt diesen billigend in Kauf.

Kognitives und voluntatives Element ist jeweils eingeschränkt

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5
Q

Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

A

Eventualvorsatz: sich damit abfinden ( “und wenn schon”)
Bewusste Fahrlässigkeit: hoffen, dass der Erfolg ausbleibt (“es wird schon gut gehen”)

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6
Q

Möglichkeitstheorie:

A

Allein die Vorstellung der bloßen Möglichkeit des Erfolgseintritts ohne jedes voluntative Element, soll den Vorsatz begründen

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7
Q

Wahrscheinlichkeitstheorie:

A

Der Täter muss den Eintritt der Rechtsgutsverletzung für wahrscheinlich gehalten und dennoch gehandelt haben

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8
Q

Gleichgültigkeitstheorie:

A

Es ist ausreichend, wenn der Täter der Rechtsgutsverletzung gleichgültig gegenübersteht und trotzdem gehandelt hat

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9
Q

Ernstnahmetheorie: (herrschende Lehre)

A

Der Täter muss die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennen, Ernst nehmen und sich damit abfinden

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10
Q

Billigungstheorie: (BGH)

A

Der Täter muss den Erfolgseintritt für möglich halten und billigend in Kauf nehmen

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11
Q

Zeitpunkt des Vorsatzes: §16 I S.1 StGB

A

Nach dem Koinzidenzprinzip muss der Vorsatz gleichzeitig mit der Erfüllung der objektiven Tatbestandsmerkmale vorliegen.
(Also bei der Begehung der Tat)

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12
Q

Dolus antecedens

A

vorausgehender Vorsatz; vor der Tat lag ein Vorsatz vor, jedoch nicht bei der Tathandlung

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13
Q

Dolus subsequens:

A

nachfolgender Vorsatz, bei Tathandlung kein Vorsatz, jedoch bei weiterer Handlung, die nicht ursächlich für den Erfolg ist

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14
Q

Dolus generalis:

A

allgemeiner Vorsatz, bzw. dauerhafter Vorsatz (also vor und nach der Handlung)

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15
Q

Tatbestandirrtum (nach §16 StGB)

A

Handelnde weiß nicht, was er tut, der wirkliche Sinngehalt des Tatgeschehens im sozialen Zusammenhang bleibt ihm verborgen
-> Vorsatz entfällt

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16
Q

Verbotsirrtum (nach §17 StGB)

A

Dem Handelnden fehlt das Unrechtsbewusstsein, er missversteht rechtliche Normen und mein sein Verhalten sei erlaubt bzw. nicht verboten
-> Vorsatz bleibt

17
Q

deskriptive Tatbestandsmerkmale

A

Merkmale, die rein durch sinnliche Wahrnehmung zu begreifen sind
-> reine Wahrnehmung reicht aus um Vorsatz zu begründen

18
Q

normative Tatbestandsmerkmale:

A

Merkmale, die ausfüllbedürftig sind und einer gewissen Wertung bedürfen
-> geistiges Verstehen wird vorausgesetzt

19
Q

Irrtum über das Tatobjekt: (Error in persona vel objecto)

A

Der Täter irrt über die Identität des Opfers
-> Irrtum ist irrelevant, da die Identität des Opfers kein Tatbestandsmerkmal ist und Vorsatz sich nur darauf richtet

Es muss aber ein Gleichgewicht zwischen vorgestellten und tatsächlich angegriffenen Objekt ergeben !

20
Q

Irrtum über den Kausalverlauf

A

Der Kausalverlauf muss in seinen wesentlichen Umrissen vom Täter vorhergesehen werden. Unwesentlich ist eine Abweichung dann, wenn sie sich in den Grenzen der allgemeinen Lebenserfahrung hält und keine andere Bedeutung der Tat rechtfertigt

21
Q

Aberratio ictus: (Fehlgehen der Tat)

A

Der Täter lenkt bei seinem Angriff auf ein ganz bestimmtes Tatobjekt, dieser Angriff geht fehl und ein anderes Tatobjekt wird getroffen, das der Täter nicht anvisierte