Strafrecht AT Flashcards

1
Q

Mittäterschaft

A

Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken = gemeinsamer Tatentschluss und gemeinsame Tatausführung

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2
Q

Tatplan

A

Zwei oder mehrere Personen verabreden die gemeinsame Begehung einer Tat durch bestimmte objektive Tatbeiträge

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3
Q

Additive Mittäterschaft

A

Mehrere tun sich zusammen, um durch gemeinsames, gleichzeitiges Handeln den Erfolgseintritt wahrscheinlicher zu machen

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4
Q

Alternative Mittäterschaft

A

Mehrere Täter greifen an verschiedenen Orten einzeln an, je nachdem, wo das konkretisierte Opfer auftaucht

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5
Q

Bestimmen, § 26

A

Wenigstens mitursächliches Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter

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6
Q

Omnimodo facturus

A

= „Jemand, der die Tat ohnehin begehen wird“, beschreibt die Situation, in der Vorsatz bereits vor der Einwirkung bestand

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7
Q

Aufstiftung

A

Anstiftung zur Begehung einer Qualifikation

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8
Q

Umstiftung

A

Zu einer Tat entschlossener Täter wird zur Begehung einer anderen Tat verleitet

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9
Q

Abstiftung

A

Täter wird veranlasst, statt der Qualifikation nur das Grunddelikt zu verwirklichen

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10
Q

Mittäterschaftliche Anstiftung

A

Gemeinschaftliche Einwirkung auf einen Täter

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11
Q

Kettenanstiftung

A

Anstiftung zur Anstiftung zur Haupttat

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12
Q

Hilfeleisten (Beihilfe)

A

Jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss

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13
Q

Physische Beihilfe

A

Jede tätige Mitwirkung am äußeren Tatgeschehen

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14
Q

Psychische Beihilfe

A

Technische Rathilfe und Bestärkung des Tatentschlusses

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15
Q

Technische Rathilfe

A

Ratschläge und Tipps jeder Art, die die Tat erleichtern oder ermöglichen

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16
Q

Bestärkung des Tatentschlusses

A

Bestärken eines schon gefassten Tatentschlusses oder der Bereitschaft, ihn weiterzuverfolgen

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17
Q

Zufluss- oder Verstärkerkausalität der Beihilfe

A

Der Gehilfenbeitrag muss die Steigerung der Erfolgschancen für den Täter kausal steigern, bzw. Ermöglichen, erleichtern, beschleunigen oder intensivieren

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18
Q

Objektiv erkennbare Tatgeneigtheit

A

Es gibt konkrete Anhaltspunkte für den möglichen Gehilfen, die ein strafbares Verhalten des Haupttäters als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen

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19
Q

Sich-Erbieten

A

Ein tatgeneigter Täter bietet einem anderen die Durchführung eines Verbrechens an und macht es von dessen Zustimmung abhängig

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20
Q

Annahme einer Anstiftung

A

Erklärung gegenüber dem Anstifter zur Tatbereitschaft, wobei die Erklärung nicht unbedingt zugegangen sein muss

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21
Q

Unbewusste Fahrlässigkeit

A

Täter erkennt die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht

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22
Q

Bewusste Fahrlässigkeit

A

Erkennt zwar die Möglichkeit, vertraut aber auf das Ausbleiben

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23
Q

Leichtfertigkeit

A

Grobe Fahrlässigkeit, Pflichtwidrigkeit und Voraussehbarkeit liegen gesteigert vor, Täter handelt besonders sorgfaltswidrig und Erfolgseintritt drängt sich gerade zu auf

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24
Q

Objektive Pflichtwidrigkeit

A

Objektiv pflichtwidrig handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt

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25
Q

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Maßstab

A

Besonnener und gewissenhafter Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters

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26
Q

Vertrauensgrundsatz

A

Wer sich selbst sorgfaltsgemäß verhält darf, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, davon ausgehen, dass sich alle anderen Teilnehmer ebenfalls pflichtgemäß verhalten

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27
Q

Übernahmefahrlässigkeit

A

Jemand übernimmt eine Tätigkeit, ohne die dafür erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten zu besitzen

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28
Q

Pflichtwidrigkeitszusammenhang

A

Der Erfolgseintritt wäre bei pflichtgemäßem Alternativverhalten vermeidbar gewesen

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29
Q

Spätfolgen (Fahrlässigkeit)

A

Beim Opfer bleibt nach der Behandlung des Primärschadens ein Schaden zurück, der die Lebensrisiken erhöht

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30
Q

Schockschäden

A

Typischerw. Verletzungen bis hin zum tödlichen Zusammenbruch, die Personen erleiden, weil sie z.B. vom Unfalltod erfahren

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31
Q

Unfreies Verhalten (Retterfälle)

A

Retter ist zum Eingreifen verpflichtet

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32
Q

Freies Verhalten (Retterfälle)

A

Es bestand keine rechtliche Pflicht zur Handlung, z.B. weil sie nicht zumutbar war

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33
Q

Verfolgerfälle

A

Der später Geschädigte verunglückt während der Verfolgung eines Straftäters

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34
Q

Subjektive Fahrlässigkeit

A

Täter war nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten bei Begehung der Tat in der Lage, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen

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35
Q

Omissio libera in causa

A

Der Täter versetzt sich vor der Tat in die Handlungsunfähigkeit und kann daraufhin Garantenpflichten nicht mehr erfüllen

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36
Q

Hypothetische Kausalität

A

Bei Vornahme der gebotenen Handlung wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen

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37
Q

Risikoverminderungslehre

A

Es genügt für die Kausalität nach einer Mindermeinung, dass die gebotene Handlung die Erfolgswahrscheinlichkeit vermindert hätte

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38
Q

Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

A

Garant würde durch die Pflichterfüllung billigenswerte eigene Interessen im erheblichen Umfang gefährden und das Gewicht der preiszugebenden Interessen entspricht dem Gewicht des drohenden Erfolges

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39
Q

Gebotsirrtum

A

Pendant zum Verbotsirrtum: Der Täter irrt über ein Handlungsgebot

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40
Q

Beschützergarant

A

Derjenige, der das anvertraute Gut vor aufkommenden Gefahren schützen muss

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41
Q

Überwachungsgarant

A

Derjenige, der eine Gefahrenquelle zu überwachen hat

42
Q

Garant aus familiärer Verbundenheit

A

Formales familienrechtliches Band und faktisches, auf Beistand angelegtes, Obhutsverhältnis

43
Q

Gefahrengemeinschaft

A

Mitglieder einer Gemeinschaft, die sich zusammengetan und (konkludent) versprochen haben, Gefahren voneinander abzuwenden

44
Q

Betriebsbezogene Straftaten

A

Taten, bei denen ein innerer Zusammenhang mit spezifischen Betriebsgefahren oder dem Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters besteht

45
Q

Objektive Bedingung für den Vorsatz

A

Es muss etwas eintreten, worauf der Täter keinen Einfluss hat; dies hier unschädlich, denn er hat seinen Entschluss schon getroffen

46
Q

Subjektive Bedingung des Vorsatzes

A

Der Täter weiß selbst noch nicht, was eintritt, hier muss der Täter selbst noch etwas machen

47
Q

Spezialität

A

Jeder Fall des einen Tatbestandes ist zugleich ein Fall eines anderen Tatbestandes, aber die eine Vorschrift umfasst weniger Fälle als die andere

48
Q

Subsidiarität

A

Teilweise gesetzlich angeordnet (Frage des Anwendungsbereichs);
Allgemeine Subsidiarität meint das Verhältnis zwischen Strukturen, die vom AT vorgegeben werden

49
Q

Konsumption

A

Das Unrecht der einen Tat ist im wesentlichen im Unrecht der anderen Tat enthalten

50
Q

Krankhafte seelische Störung

A

Störung, die auf (vermuteten) körperlichen Prozessen beruht, wohl auch Trunkenheit

51
Q

Tiefgreifende Bewusstseinsstörung

A

Vorübergehende Zustände

52
Q

Präpendenz

A

Früheres Verhalten erfüllt milderen Tatbestand sicher

53
Q

Postpendenz

A

Späteres Verhalten erfüllt milderen Tatbestand sicher

54
Q

Unechte Wahlfeststellung

A

Delikt steht sicher fest, aber nicht, welche Handlung

55
Q

Echte Wahlfeststellung

A

Das Gericht gelangt zur Erkenntnis, dass mehrere Tatabläufe möglich sind, die alle die Strafbarkeit des Täters begründen, aber jeweils nach anderen Delikten

56
Q

Nahestehende Person (§ 35)

A

Personen, die mit Täter in einer Angehörigen ähnelnden Weise in einer auf gewisse Dauer angelegten Beziehung verbunden sind

57
Q

Nicht anders abwendbar, § 35

A

Erforderlichkeit + Eignung + mildestes mittel

58
Q

Selbst verursacht, § 35

A

Nach h.M.: Täter hat sich pflichtwidrig verhalten und dadurch die Gefahr in objektiv zurechenbarer Weise verursacht

59
Q

Besonderes Rechtsverhältnis, § 35

A

Personen, denen aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses beruflicher oder berufsähnlicher Art besondere Schutzpflichten gegenüber der Allgemeinheit obliegen, z.B. Ärzte, Soldaten, Richter; auch gesetzliche Duldungspflichten

60
Q

Intensiver Notwehrexzess

A

Opfer überschreitet die Grenzen der gebotenen Notwehr

61
Q

Extensiver Notwehrexzess

A

Opfer überschreitet die zeitlichen Grenzen der Notwehr

62
Q

Asthenischer Affekt

A

Affekt, der auf menschlicher Schwäche beruht; für § 33 wenigstens von einem gewissen Störungsgrad, durch den der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduzierten Maße verarbeiten kann

63
Q

Putativnotwehrexzess

A

Der Täter stellt sich einen Sachverhalt vor, der bei tatsächlichem Vorliegen zu einer Notwehrexzesslage führen würde

64
Q

Conditio-sine-qua-non-Formel

A

Die Handlung kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele

65
Q

Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung

A

Zwischen Handlung und Erfolg muss ein nach den Naturgesetzen erklärbarer Zusammenhang bestehen —> Ist die Handlung im Erfolg wirksam geworden?

66
Q

Abgebrochene Kausalität

A

Eine Handlung, die für sich gesehen den Tod hätte kausal herbeiführen können, wird durch eine andere Handlung überholt, die unabhängig den Erfolg herbeiführt

67
Q

Fortwirkende Kausalität

A

Eine andere Handlung knüpft an die Ersthandlung an; regelmäßig, weil eine durch die Ersthandlung geschaffene Situation vorgefunden wird

68
Q

Alternative Kausalität

A

Von zwei gesetzten Bedingungen hätte jede für sich den Erfolg verursacht

69
Q

Kumulative Kausalität

A

Mehrere Täter setzen unabhängig voneinander Bedingungen, die nicht alleine, sondern nur in ihrer Gesamtheit den Tod herbeiführen

70
Q

Objektive Zurechenbarkeit

A

Täter hat eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat

71
Q

Unvorhersehbarer Kausalverlauf

A

Der Kausalverlauf liegt so sehr außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet werden muss

72
Q

Vorsatz

A

Wissen und Wollen um alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale

73
Q

Dolus directus 1. Grades

A

Absicht, zielgerichtetes Wollen mit der Vorstellung, dass es zum Erfolg kommen kann

74
Q

Dolus directus 2. Grades

A

Wissentlichkeit, Täter weiß um die Möglichkeit der Verwirklichung und nimmt dadurch den Willen in seine Handlung mit auf

75
Q

Dolus eventualis

A

Der Täter hält die Verwirklichung für möglich und findet sich mit dem Eintritt ab

76
Q

Dolus cumulativus

A

Der Täter hat den Vorsatz, durch eine Handlung mehrere Taten zu verwirklichen, zum Beispiel Mord/Totschlag u Sachbeschädigung durch Wurf einer Bombe

77
Q

Dolus alternativus

A

Der Täter hat nur den Vorsatz, mit einer Handlung entweder den einen oder den anderen Tatbestand zu verwirklichen

78
Q

Koinzidenz-/Simultaneitätsprinzip

A

Alle Tatumstände müssen bei der Tat vorliegen

79
Q

Dolus antecedens

A

Vorhergehender Vorsatz

80
Q

Dolus subsequens

A

Nachträglicher Vorsatz

81
Q

Tatbestandsirrtum

A

Irrtum über merkmalsrelevante Tatsachen

82
Q

Error in persona

A

Täter irrt über die Identität einer Person oder Sache

83
Q

Aberratio ictus

A

Der Täter hat sein Handlungsobjekt als Ziel seiner Tat anvisiert, der Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes, nicht individualisertes Tatobjekt

84
Q

Dolus generalis

A

Klassische Konstellation ist der Glaube, das Opfer mit der Ersthandlung getötet zu haben, obwohl der Tod erst mit der Zweithandlung eintritt

85
Q

Handlungseinheit

A

Handlung im natürlichen Sinne, aber auch wiederholte Tatbestandsverwirklichung mit engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgrund einheitlichen Willens

86
Q

Rechtliche Handlungseinheit

A

Tatbestandliche Handlungseinheit (mehraktiges Delikt oder rechtliche Verbindung aufgrund Teilidentität); daneben Prinzip der Verklammerung und natürliche Handlungseinheit

87
Q

Prinzip der Verklammerung

A

Mehrere Taten werden durch Klammerwirkung, die an sich in Tatmehrheit stehen, verbunden werden, wenn das verklammernde Delikt nicht jeweils weniger schwer wiegt als die zu verbindenden Taten

88
Q

Logisches Stufenverhältnis

A

Von zwei alternativ verwirklichten Straftatbeständen umfasst der eine den anderen zwingend

89
Q

Normatives Stufenverhältnis

A

Das Mehr-Weniger-Verhältnis ergibt sich aus einer wertenden Betrachtung (z.B. Vorsatz/Fahrlässigkeit)

90
Q

Organisationsherrschaft

A

Innerhalb eines hierarchisch strukturierten Machtapparats mit Anordnungsgewalt, der vom Recht gelöst ist, und in dem der Ausführende beliebig austauschbar ist, wodurch insgesamt eine erhöhte Tatbereitschaft besteht

91
Q

Angriff

A

Jede von einem Menschen ausgehende Gefahr für ein Individualrechtsgut

92
Q

Gegenwärtig (Notwehr)

A

Unmittelbar bevorstehend/gerade stattfindend/noch andauernd

93
Q

Rechtswidrig

A

Angreifer selbst nicht gerechtfertigt

94
Q

Erlaubnistatbestandsirrtum

A

Der Täter stellt sich einen Tatbestand vor, bei dessen Vorliegen er gerechtfertigt wäre

95
Q

Wahndelikt

A

Täter erfasst die Umstände richtig, hält sein Verhalten aber aufgrund fehlerhafter Wertung für strafbar

96
Q

Fehlgeschlagener Versuch

A

Täter kann nach seiner subjektiven Vorstellung die Tat mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden

97
Q

Unbeendeter Versuch

A

Täter glaubt, noch nicht alles zur Herbeiführung des Erfolges getan zu halten und hält den Erfolgseintritt für möglich

98
Q

Beendeter Versuch

A

Täter glaubt, alles zur Erfolgsverwirklichung getan zu haben und hielt Erfolgseintritt für möglich

99
Q

Freiwilligkeit

A

Aufgrund freier Willensbildung

100
Q

Autonome Motive

A

Von innen kommende Entschlüsse

101
Q

Sichbemühen

A

Täter muss bewusst und gewollt in einer Weise aktiv tätig werden, die seiner Vorstellung nach geeignet ist, den Kausalverlauf zu unterbrechen und die Vollendung zu verhindern

102
Q

Ernsthaftigkeit

A

Täter muss alles tun, was in seinen Kräften steht und seiner Überzeugung nach erforderlich ist