Strafrecht AT Flashcards

1
Q

Mittäterschaft

A

Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken = gemeinsamer Tatentschluss und gemeinsame Tatausführung

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2
Q

Tatplan

A

Zwei oder mehrere Personen verabreden die gemeinsame Begehung einer Tat durch bestimmte objektive Tatbeiträge

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3
Q

Additive Mittäterschaft

A

Mehrere tun sich zusammen, um durch gemeinsames, gleichzeitiges Handeln den Erfolgseintritt wahrscheinlicher zu machen

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4
Q

Alternative Mittäterschaft

A

Mehrere Täter greifen an verschiedenen Orten einzeln an, je nachdem, wo das konkretisierte Opfer auftaucht

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5
Q

Bestimmen, § 26

A

Wenigstens mitursächliches Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter

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6
Q

Omnimodo facturus

A

= „Jemand, der die Tat ohnehin begehen wird“, beschreibt die Situation, in der Vorsatz bereits vor der Einwirkung bestand

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7
Q

Aufstiftung

A

Anstiftung zur Begehung einer Qualifikation

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8
Q

Umstiftung

A

Zu einer Tat entschlossener Täter wird zur Begehung einer anderen Tat verleitet

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9
Q

Abstiftung

A

Täter wird veranlasst, statt der Qualifikation nur das Grunddelikt zu verwirklichen

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10
Q

Mittäterschaftliche Anstiftung

A

Gemeinschaftliche Einwirkung auf einen Täter

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11
Q

Kettenanstiftung

A

Anstiftung zur Anstiftung zur Haupttat

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12
Q

Hilfeleisten (Beihilfe)

A

Jede Handlung, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss

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13
Q

Physische Beihilfe

A

Jede tätige Mitwirkung am äußeren Tatgeschehen

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14
Q

Psychische Beihilfe

A

Technische Rathilfe und Bestärkung des Tatentschlusses

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15
Q

Technische Rathilfe

A

Ratschläge und Tipps jeder Art, die die Tat erleichtern oder ermöglichen

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16
Q

Bestärkung des Tatentschlusses

A

Bestärken eines schon gefassten Tatentschlusses oder der Bereitschaft, ihn weiterzuverfolgen

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17
Q

Zufluss- oder Verstärkerkausalität der Beihilfe

A

Der Gehilfenbeitrag muss die Steigerung der Erfolgschancen für den Täter kausal steigern, bzw. Ermöglichen, erleichtern, beschleunigen oder intensivieren

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18
Q

Objektiv erkennbare Tatgeneigtheit

A

Es gibt konkrete Anhaltspunkte für den möglichen Gehilfen, die ein strafbares Verhalten des Haupttäters als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen

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19
Q

Sich-Erbieten

A

Ein tatgeneigter Täter bietet einem anderen die Durchführung eines Verbrechens an und macht es von dessen Zustimmung abhängig

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20
Q

Annahme einer Anstiftung

A

Erklärung gegenüber dem Anstifter zur Tatbereitschaft, wobei die Erklärung nicht unbedingt zugegangen sein muss

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21
Q

Unbewusste Fahrlässigkeit

A

Täter erkennt die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht

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22
Q

Bewusste Fahrlässigkeit

A

Erkennt zwar die Möglichkeit, vertraut aber auf das Ausbleiben

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23
Q

Leichtfertigkeit

A

Grobe Fahrlässigkeit, Pflichtwidrigkeit und Voraussehbarkeit liegen gesteigert vor, Täter handelt besonders sorgfaltswidrig und Erfolgseintritt drängt sich gerade zu auf

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24
Q

Objektive Pflichtwidrigkeit

A

Objektiv pflichtwidrig handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt

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25
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung, Maßstab
Besonnener und gewissenhafter Mensch aus dem Verkehrskreis des Täters
26
Vertrauensgrundsatz
Wer sich selbst sorgfaltsgemäß verhält darf, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, davon ausgehen, dass sich alle anderen Teilnehmer ebenfalls pflichtgemäß verhalten
27
Übernahmefahrlässigkeit
Jemand übernimmt eine Tätigkeit, ohne die dafür erforderlichen Kenntnisse oder Fähigkeiten zu besitzen
28
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Der Erfolgseintritt wäre bei pflichtgemäßem Alternativverhalten vermeidbar gewesen
29
Spätfolgen (Fahrlässigkeit)
Beim Opfer bleibt nach der Behandlung des Primärschadens ein Schaden zurück, der die Lebensrisiken erhöht
30
Schockschäden
Typischerw. Verletzungen bis hin zum tödlichen Zusammenbruch, die Personen erleiden, weil sie z.B. vom Unfalltod erfahren
31
Unfreies Verhalten (Retterfälle)
Retter ist zum Eingreifen verpflichtet
32
Freies Verhalten (Retterfälle)
Es bestand keine rechtliche Pflicht zur Handlung, z.B. weil sie nicht zumutbar war
33
Verfolgerfälle
Der später Geschädigte verunglückt während der Verfolgung eines Straftäters
34
Subjektive Fahrlässigkeit
Täter war nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten bei Begehung der Tat in der Lage, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen und die Tatbestandsverwirklichung vorauszusehen
35
Omissio libera in causa
Der Täter versetzt sich vor der Tat in die Handlungsunfähigkeit und kann daraufhin Garantenpflichten nicht mehr erfüllen
36
Hypothetische Kausalität
Bei Vornahme der gebotenen Handlung wäre der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfallen
37
Risikoverminderungslehre
Es genügt für die Kausalität nach einer Mindermeinung, dass die gebotene Handlung die Erfolgswahrscheinlichkeit vermindert hätte
38
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Garant würde durch die Pflichterfüllung billigenswerte eigene Interessen im erheblichen Umfang gefährden und das Gewicht der preiszugebenden Interessen entspricht dem Gewicht des drohenden Erfolges
39
Gebotsirrtum
Pendant zum Verbotsirrtum: Der Täter irrt über ein Handlungsgebot
40
Beschützergarant
Derjenige, der das anvertraute Gut vor aufkommenden Gefahren schützen muss
41
Überwachungsgarant
Derjenige, der eine Gefahrenquelle zu überwachen hat
42
Garant aus familiärer Verbundenheit
Formales familienrechtliches Band und faktisches, auf Beistand angelegtes, Obhutsverhältnis
43
Gefahrengemeinschaft
Mitglieder einer Gemeinschaft, die sich zusammengetan und (konkludent) versprochen haben, Gefahren voneinander abzuwenden
44
Betriebsbezogene Straftaten
Taten, bei denen ein innerer Zusammenhang mit spezifischen Betriebsgefahren oder dem Tätigkeitsfeld des Mitarbeiters besteht
45
Objektive Bedingung für den Vorsatz
Es muss etwas eintreten, worauf der Täter keinen Einfluss hat; dies hier unschädlich, denn er hat seinen Entschluss schon getroffen
46
Subjektive Bedingung des Vorsatzes
Der Täter weiß selbst noch nicht, was eintritt, hier muss der Täter selbst noch etwas machen
47
Spezialität
Jeder Fall des einen Tatbestandes ist zugleich ein Fall eines anderen Tatbestandes, aber die eine Vorschrift umfasst weniger Fälle als die andere
48
Subsidiarität
Teilweise gesetzlich angeordnet (Frage des Anwendungsbereichs); Allgemeine Subsidiarität meint das Verhältnis zwischen Strukturen, die vom AT vorgegeben werden
49
Konsumption
Das Unrecht der einen Tat ist im wesentlichen im Unrecht der anderen Tat enthalten
50
Krankhafte seelische Störung
Störung, die auf (vermuteten) körperlichen Prozessen beruht, wohl auch Trunkenheit
51
Tiefgreifende Bewusstseinsstörung
Vorübergehende Zustände
52
Präpendenz
Früheres Verhalten erfüllt milderen Tatbestand sicher
53
Postpendenz
Späteres Verhalten erfüllt milderen Tatbestand sicher
54
Unechte Wahlfeststellung
Delikt steht sicher fest, aber nicht, welche Handlung
55
Echte Wahlfeststellung
Das Gericht gelangt zur Erkenntnis, dass mehrere Tatabläufe möglich sind, die alle die Strafbarkeit des Täters begründen, aber jeweils nach anderen Delikten
56
Nahestehende Person (§ 35)
Personen, die mit Täter in einer Angehörigen ähnelnden Weise in einer auf gewisse Dauer angelegten Beziehung verbunden sind
57
Nicht anders abwendbar, § 35
Erforderlichkeit + Eignung + mildestes mittel
58
Selbst verursacht, § 35
Nach h.M.: Täter hat sich pflichtwidrig verhalten und dadurch die Gefahr in objektiv zurechenbarer Weise verursacht
59
Besonderes Rechtsverhältnis, § 35
Personen, denen aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses beruflicher oder berufsähnlicher Art besondere Schutzpflichten gegenüber der Allgemeinheit obliegen, z.B. Ärzte, Soldaten, Richter; auch gesetzliche Duldungspflichten
60
Intensiver Notwehrexzess
Opfer überschreitet die Grenzen der gebotenen Notwehr
61
Extensiver Notwehrexzess
Opfer überschreitet die zeitlichen Grenzen der Notwehr
62
Asthenischer Affekt
Affekt, der auf menschlicher Schwäche beruht; für § 33 wenigstens von einem gewissen Störungsgrad, durch den der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduzierten Maße verarbeiten kann
63
Putativnotwehrexzess
Der Täter stellt sich einen Sachverhalt vor, der bei tatsächlichem Vorliegen zu einer Notwehrexzesslage führen würde
64
Conditio-sine-qua-non-Formel
Die Handlung kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
65
Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
Zwischen Handlung und Erfolg muss ein nach den Naturgesetzen erklärbarer Zusammenhang bestehen —> Ist die Handlung im Erfolg wirksam geworden?
66
Abgebrochene Kausalität
Eine Handlung, die für sich gesehen den Tod hätte kausal herbeiführen können, wird durch eine andere Handlung überholt, die unabhängig den Erfolg herbeiführt
67
Fortwirkende Kausalität
Eine andere Handlung knüpft an die Ersthandlung an; regelmäßig, weil eine durch die Ersthandlung geschaffene Situation vorgefunden wird
68
Alternative Kausalität
Von zwei gesetzten Bedingungen hätte jede für sich den Erfolg verursacht
69
Kumulative Kausalität
Mehrere Täter setzen unabhängig voneinander Bedingungen, die nicht alleine, sondern nur in ihrer Gesamtheit den Tod herbeiführen
70
Objektive Zurechenbarkeit
Täter hat eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat
71
Unvorhersehbarer Kausalverlauf
Der Kausalverlauf liegt so sehr außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet werden muss
72
Vorsatz
Wissen und Wollen um alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale
73
Dolus directus 1. Grades
Absicht, zielgerichtetes Wollen mit der Vorstellung, dass es zum Erfolg kommen kann
74
Dolus directus 2. Grades
Wissentlichkeit, Täter weiß um die Möglichkeit der Verwirklichung und nimmt dadurch den Willen in seine Handlung mit auf
75
Dolus eventualis
Der Täter hält die Verwirklichung für möglich und findet sich mit dem Eintritt ab
76
Dolus cumulativus
Der Täter hat den Vorsatz, durch eine Handlung mehrere Taten zu verwirklichen, zum Beispiel Mord/Totschlag u Sachbeschädigung durch Wurf einer Bombe
77
Dolus alternativus
Der Täter hat nur den Vorsatz, mit einer Handlung entweder den einen oder den anderen Tatbestand zu verwirklichen
78
Koinzidenz-/Simultaneitätsprinzip
Alle Tatumstände müssen bei der Tat vorliegen
79
Dolus antecedens
Vorhergehender Vorsatz
80
Dolus subsequens
Nachträglicher Vorsatz
81
Tatbestandsirrtum
Irrtum über merkmalsrelevante Tatsachen
82
Error in persona
Täter irrt über die Identität einer Person oder Sache
83
Aberratio ictus
Der Täter hat sein Handlungsobjekt als Ziel seiner Tat anvisiert, der Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes, nicht individualisertes Tatobjekt
84
Dolus generalis
Klassische Konstellation ist der Glaube, das Opfer mit der Ersthandlung getötet zu haben, obwohl der Tod erst mit der Zweithandlung eintritt
85
Handlungseinheit
Handlung im natürlichen Sinne, aber auch wiederholte Tatbestandsverwirklichung mit engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgrund einheitlichen Willens
86
Rechtliche Handlungseinheit
Tatbestandliche Handlungseinheit (mehraktiges Delikt oder rechtliche Verbindung aufgrund Teilidentität); daneben Prinzip der Verklammerung und natürliche Handlungseinheit
87
Prinzip der Verklammerung
Mehrere Taten werden durch Klammerwirkung, die an sich in Tatmehrheit stehen, verbunden werden, wenn das verklammernde Delikt nicht jeweils weniger schwer wiegt als die zu verbindenden Taten
88
Logisches Stufenverhältnis
Von zwei alternativ verwirklichten Straftatbeständen umfasst der eine den anderen zwingend
89
Normatives Stufenverhältnis
Das Mehr-Weniger-Verhältnis ergibt sich aus einer wertenden Betrachtung (z.B. Vorsatz/Fahrlässigkeit)
90
Organisationsherrschaft
Innerhalb eines hierarchisch strukturierten Machtapparats mit Anordnungsgewalt, der vom Recht gelöst ist, und in dem der Ausführende beliebig austauschbar ist, wodurch insgesamt eine erhöhte Tatbereitschaft besteht
91
Angriff
Jede von einem Menschen ausgehende Gefahr für ein Individualrechtsgut
92
Gegenwärtig (Notwehr)
Unmittelbar bevorstehend/gerade stattfindend/noch andauernd
93
Rechtswidrig
Angreifer selbst nicht gerechtfertigt
94
Erlaubnistatbestandsirrtum
Der Täter stellt sich einen Tatbestand vor, bei dessen Vorliegen er gerechtfertigt wäre
95
Wahndelikt
Täter erfasst die Umstände richtig, hält sein Verhalten aber aufgrund fehlerhafter Wertung für strafbar
96
Fehlgeschlagener Versuch
Täter kann nach seiner subjektiven Vorstellung die Tat mit den bereits eingesetzten oder zur Hand liegenden Mitteln nicht mehr ohne zeitliche Zäsur vollenden
97
Unbeendeter Versuch
Täter glaubt, noch nicht alles zur Herbeiführung des Erfolges getan zu halten und hält den Erfolgseintritt für möglich
98
Beendeter Versuch
Täter glaubt, alles zur Erfolgsverwirklichung getan zu haben und hielt Erfolgseintritt für möglich
99
Freiwilligkeit
Aufgrund freier Willensbildung
100
Autonome Motive
Von innen kommende Entschlüsse
101
Sichbemühen
Täter muss bewusst und gewollt in einer Weise aktiv tätig werden, die seiner Vorstellung nach geeignet ist, den Kausalverlauf zu unterbrechen und die Vollendung zu verhindern
102
Ernsthaftigkeit
Täter muss alles tun, was in seinen Kräften steht und seiner Überzeugung nach erforderlich ist