Strafrecht Flashcards

1
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder /und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

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2
Q

Körperliches Wohlbefinden

A

Der Zustand des Körperempfindens des Opfers, der vor der Einwirkung vorhanden war

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3
Q

Körperliche Unversehrtheit

A

Der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperliche Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers; wird beeinträchtigt durch Substandverletzung bzw Substanzverlust

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4
Q

Gesundheitsschädigung

A

Der hervorrufen oder steigern eines wenn auch vorübergehenden Krankhaften pathologischen Zustandes körperlicher und seelischer Art

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5
Q

Gift

A

Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemisch- oder Chemisch physikalische Wirkung im konkreten Fall aufgrund seiner Art und der verabreichten Menge geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen

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6
Q

Andere gesundheitliche Stoffe

A

Substanzen die nach ihrer Art und dem konkreten Einsatz zu einer erheblichen Gesundheitsschädigung geeignet ist; Wirkung kann mechanisch, thermisch oder biologisch erfolgen

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7
Q

TH: beibringen

A

Einführen der Stoffe in oder Auftragen der Stoffe auf den Körper, sodass sie ihre Eigenschaft entfalten können.

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8
Q

Sachen

A

Sachen sind alle körperlichen Gegenstände im Sinn des Paragraph 90 BGB

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9
Q

Waffe

A

Ein Gegenstand, der nach seiner Art dazu bestimmt ist, erhebliche Verletzungen von Menschen zu verursachen

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10
Q

Anderes gefährliches Werkzeug

A

Jeder Gegenstand, der nach seiner obj. Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen

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11
Q

Überfall

A

Ein Angriff, dessen sich der Verletzte nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann

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12
Q

Hinterlistig

A

Planmäßiges Vorgehen mit List, um den Opfer die Verteidigungsmöglichkeiten zu erschweren

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13
Q

Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich

A

Einverständliches zusammenwirken eines Täters und einer weiteren Person bei der Begehung einer KV

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14
Q

Lebensgefährdende Behandlung

A

Wenn die Art der gefährlichen Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist das Leben mindestens abstrakt zu gefährden

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15
Q

Kausalität

A

Eine Handlung ist dann für erzielten Erfolg kausal, wenn diese Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der konkrete Erfolg entfiele

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16
Q

Handlung

A

Ist ein Menschliches, willengetragenes und sozialerhebliches Verhalten

17
Q

Vorsatz

A

Ist das wissen und wollen der Tatbestandsverwirklichung

18
Q

Straftat

A

Ist eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und schuldhafte Handlung, an die das Gesetz eine Strafandrohung knüpft

19
Q

Erfolg

A

Der Erfolg ist dem Täter nur dann objektiv zurechenbar, wenn dieser eine rechtlich missbilligte Gefahr für den Erfolgseintritt geschaffen hat, die sich im konkreten Erfolg verwirklicht hat

20
Q

Rechtswidrigkeit

A
  • Der Täter müsste rechtswidrig gehandelt haben.
  • Tatbestandsmäßiges Handeln indiziert die Rechtswidrigkeit, es sei denn es greift ein Rechtfertigungsgrund.
  • Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Rechtfertigungsgründe.
  • Somit handelt der Täter rechtswidrig.
21
Q

Schuld

A
  • Der Täter müsste schuldhaft gehandelt haben.
  • Aus dem Sachverhalt ergeben sich weder Schuldausschließungs-, noch Entschuldigungsgründe
  • Der Täter handelt somit schuldhaft.