Strafrecht Flashcards

1
Q

Haftung

A

Klärung der Verantwortung

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2
Q

Mögliche Strafe

A
  • Geldstrafe

* Freiheitsstrafe

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3
Q

Deliktsaufbau

A
  • Schuld
  • Tatbestandsmäßigkeit
  • Rechtswidrigkeit
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4
Q

subjektiver Tatbestand

A
  • Vorsatz

* Fahrlässigkeit ( grob oder leicht)

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5
Q

objektiver Tatbestand

A

• Straftat (laut Gesetz) gegangen worden?

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6
Q

Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrig ist eine Handlung, die von der Rechtsordnung verboten ist und für die KEIN Rechtfertigungsgrund vorliegt

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7
Q

Rechtfertigungsgründe

A
  • Notwehr (+ Nothilfe)
  • rechtfertigender Notstand
  • Einwilligung
  • rechtfertigende Pflichtenkollision
    (- vorläufiges Festnahmerecht)
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8
Q

Einwilligungsfähigkeit

A

» In der Lage sein, die Tragweite der Entscheidung
zu erkennen «
- vom Arzt bestimmt
- Volljährig

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9
Q

Schuld

A

Voraussetzung: Schuldfähigkeit
Ausnahme: Schuldausschließungssgrund

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10
Q

Vorsatz

A
  • Wissen bzw. Für möglich halten

* Wollen bzw. billigen

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11
Q

Fahrlässigkeit

A
  • Wissen
  • Nicht wollen

• Die Möglichkeit pflichtunmäßig zu handeln

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12
Q

Notwehr

A
  • Verhältnismäßigkeit
  • immer das mildeste Mittel
  • nur solange der Angriff andauert

» so auch Nothilfe

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13
Q

rechtfertigender Notstand

A
  • Rechtsgüterabwägung

* ein Rechtsgut muss mehr wiegen als das Andere

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14
Q

Rechtfertigende Pflichtenkollision

A
  • besonders wichtig bei Unterlassung- Delikten

* Die Erfüllung einer Pflicht hindert an der Erfüllung einer Anderen

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15
Q

Gründe für Schweigepflichtsverletztung

A
  • (mutmaßliche) Einwilligung
  • Wahrnehmung berechtigen Interessen
  • Rechtsgüterabwägung ( Rechtfertigender Notstand)
  • Offenbarungspflicht ( Infektionsschutz etc.)
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16
Q

Unterlassene Hilfeleistung

A
  • Wahrnehmen v. Rettungschancen
  • Unglücksfall ( Straftat, Unfall) , gemeine Gefahr (Erbeben), gemeine Not ( abgeschnittenes Dorf)
  • Zumutbarkeit
  • richtet sich nach Fähigkeiten u Möglichkeiten
17
Q

Patientenverfügung

A
  • Schrift. festlegte Wille von volljährigem einwilligungsfähigen Pat. zu bestimmten Themen
  • darf nicht interpretierungsbedürftig sein
18
Q

Garantenstellung

A
  • Durch Arbeitsvertrag gegeben

* verändert Delikt von “unterlassen Hilfeleistung” in “Körperverletzung durch Unterlassen”

19
Q

Sterbehilfe

A
Verboten: 
• Tötung auf Verlangen
• aktive Sterbehilfe
• Beihilfe zum Selbstmord für Ärzte Arbeitsrechtlich...
Nicht Verboten: 
• passive Sterbehilfe
• indirekte Sterbehilfe
• Beihilfe zum Selbstmord
• Behandlungs- und Ernährungsabbruch
20
Q

Aktive Sterbehilfe

A

Täter für führt aktive die Tötung des Betroffenen aus

• entspricht Tötung auf Verlangen

21
Q

Passive Sterbehilfe

A
  • Pat liegt unmittelbar und unumkehrbar im Sterben

* Keine Maßnahmen um Tot hinaus zu zögern

22
Q

Indirekte Sterbehilfe

A
  • ärztlich gebotene Schmerzlinderung durch Medikamente
  • unbeabsichtigt aber in Kauf genommen Nebenwirkung
  • Tod ( bzw. Beschleunigung des Todes)
  • Rechtfertigender Notstand
23
Q

Beihilfe zum Selbstmord

A

Täter bereite die Tötung vor und assistiert ggf. aber den Akt des Tötens führt Betroffener selbst durch

24
Q

Behandlungs- und Ernährungsabbruch

A
  • Sterbevorgang noch nicht eingesetzt
  • Pat. ohne oder weitgehend ohne Bewusstsein
  • mit Behandlung noch lange lebensfähig
25
Q

Fixierung

A
  • Maßnahme, die Möglichkeit sich nach seinem Willen fortzubewegen, wegnimmt
  • Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung

Rechtfertigung:

  • Einwilligung
  • Notstand ( Eigen- o. Fremdgefährdung, nur KURZFRISTIG)
  • Genehmigung d. Betreuungsgerichtes
26
Q

Misshandlung v. Schutzbefohlenen

A
  • unter 18 Jahre o. wegen Krankheit wehrlos
  • Hausstand angehörig, Fürsorge, Arbeitsverhältnis, Überlassen wurde
  • quält oder roh mißhandelt
  • bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe
27
Q

PID

A

• Verboten es sei denn :

  1. Hohe Fehlgeburtenrate
  2. Hohes Risiko für genetisch erbbare Erkrankungen
28
Q

Schwangerschaftsabbruch

A

• Verbotene eigentlich, es sei denn:

Gründe:

  1. Beratungslösung:
    - Beratungsbescheinigung + 2 Tage vergangen
    - max. 12 Wochen Schwangerschaft
  2. Kriminologische Indikation
    - Schwangerschaft auf Grund Straftat (Vergewaltigung)
    - max. 12 Wochen Schwangerschaft
  3. medizinisches Indikation
    - Gefahr für das Leben der Mutter
    oder
    - Gefahr schwerwiegender Beeinträchtigung d. physischen oder seelischen Gesundheit
    - Beratungsgespräch
    –kein zeitliches Limit