StrafR Flashcards

1
Q

Fahrl. Sorgfaltspflicht

A

Verletzung liegt vor, wenn der Täter nicht die Sorgfalt anwendet, die von einem besonnenen und gewissenhaften Mensvhen in der konkreten Lage und der sog. Rolle des Handelnden zu erwarten ist

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2
Q

Fahrl. Vorhersehbarkeit

A

Liegt vor wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nach allg. Lebenserfahrung nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegen sodass man damit nicht zu rechnen brauchte

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3
Q

Fahrl. Subj. Sorgfaltspflichtverl

Vorhersehbarkeit

A

Liegt vor wenn der Täter aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse, Intelligenz, Befähigung und sozialen Rolle in der konkreten Situation den Erfolg hätte verhindern können.

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4
Q

Quasikausal

A

Die gebotene Handlung kann nicht hinzugedacht werden ohne dass der Erfolg entfiele

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5
Q

Unterlassen obj ZR

A

Ist obj ZR wenn die Vornahme der gebotenen Handlung in der konkreten Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Erhaltung oder zumindest geringeren verletzung des Rechtsgut geführt hättep

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6
Q

Unglücksfall, gem. Gefahr/Not

A

U ist ein plötzlich eintretendes ereignis das erhebliche Gefahren für Personen oder bed. Sachwerte mit sich bringt

GG ist die Möglichkeit eines erheblichen Schadens für eine unbest. Anzahl von Menschen oder bed. Sachwerte

GN ist eine die Allg. betreffende Notlage

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7
Q

Nichtleisten der Hilfe

A

Liegt vor wenn der Täter die notwendigen kenntnisse Fähigkeiten oder Hilfsmittel besitzt

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8
Q

Erforderlichkeit der HL

A

Wenn zum Zeitpunkt des möglichen Eingreifens- nach Urteil eines verständigen Betrachters- der Schaden noch anwendbar bzw. Begrenzbar gewesen wäre

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9
Q

Widerstand

A

Jede aktive Tätigkeit, die die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen verhindern oder erschweren soll

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10
Q

Gewalt §113,114

A

Körperliche Kraftentfaltung die gegen das Vollstreckungsorgan gerichtet ist

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11
Q

Diensthandlung

A

Jede unter 113 fallende Vollstreckungstätigkeit, bei denen der konkretisierte, also der auf die Regelung eines Einzelfalles abzielende, staatliche Eille durch eine dazu berufene Person verwirklicht werden soll, und zwar notfalls mit Mitteln des staatlichen zwangs

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12
Q

Zur Vollstreckung berufen

A

Ist, wer die Befugnis hat, den Staatswillen bezogen auf einen konkretisierten Einzelfall zu verwirklichen und notfalls mit Zwang durchzusetzen

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13
Q

Tätlicher Angriff

A

Jede, in feindseliger Willensrichtung, auf den Körper des Betroffenen zielende Einwirkung

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14
Q

Gewalt §240

A

Liegt vor, wenn aufgrund einer- auch geringfügigen- körperlichen Kraftentfaltung körperlicher oder psychischer Zwang ausgeübt wird, der sich aber jedenfalls körperlich auswirken muss

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15
Q

Drohung §240

A

Ausdrückliches oder konkludierten Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der drohende Einfluss zu haben vorgibt

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16
Q

Empf Übel §240

A

Jede über bloße Unannehmlichkeit hinausgehende Einbuße an Werten oder Zufügen von Machteilen, sofern der drohende Verlust oder der zu befürchtende Nachteil geeignet ist, einen besonnenen Mensvhen zu dem mit der Handlung erstrebten Verhalten zu bestimmen

17
Q

Drohung mit Gewalt

A

Inaussichtstellen von Gewalt um die VH zu verhindert oder erschweren

18
Q

Gewalt Raub

A

Jede Kraftentfaltung die durch unmittelbare oder mittelbare Einwirkung, körperlichen Zwang auf eine andere Person ausübt, um geleisteten oder zu erwartenden Widerstand zu brechen

19
Q

Sonst Mittel Raub

A

Gegenstand, der sich zwar zur Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt eignet, der aber schon nach seine objektiven Beschaffenheit oder Art der geplanten Verwendung keine erheblichen KV hervorrufen und in diesem Sinne als ungefährlich bezeichnet werden kann

20
Q

Verwendung Waffen etc

A

Einsatz eines Gegenstandes in für das Opfer gefährlicher Weise, sei es durch Anwendung von Gewalt oder als Mittel der Drohung

21
Q

Leichtfertigkeit

A

Besonders Sorgfaltswidrig

22
Q

auf frischer Tat betroffen
Frische Tat

Betroffen

A

Frische:
Alsbald und am Tatort oder in unmittelbarer Nähe

Betroffen
Täter muss von einer anderen Person entweder sinnlich irgendwie wahrgenommen werden oder auf sonstige Weise mit einer anderen Person räumlich zusammentreffen

23
Q

Beuteerhaltungsabsicht

A

Tater muss es gerade darauf ankommen, sich durch das Nötigungdmittel im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten

24
Q

Einsperren

A

Schaffung äußerer Vorkehrungen, die das verlassen des Raumes objektiv verhindern

25
Q

Andere Weise der Freiheit berauben

A

Jedes Tun/Unterlassen, durch das ein anderer Mensch unter vollständiger Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit daran gehindert wird, den Aufenthaltsort zu verlassen

26
Q

Vermögensschaden

A

Negativer Saldo vor Tat und nach Rat