Str Flashcards
Betrug
Inhalt
Objektiv (4)
Subjektiv (2)
263 I
Täuschhungshandlung an Menschen über Tatsachen
Täuschungshandlung
Dadurch Irrtum
Dadurch Vermögensverfügung
Dadurch Schaden
Vorsatz + Bereicherungsabsicht
GefKV
Objektiv (2)
5
Subjektiv (1)
223, 224
- Körperliche Misshandlung/ Gesundheitsschädigung an Mensch
- a) Gift/ Gesundheitschädlicher Stoff
b) Waffe/ Gef. Werkzeug
c) Hinterlistiger Überfall
d) gemeinschaftlich
e) Leben gefährdede Behandlung
Vorsatz
Gutgläubiger Erwerb
Inhalt
932
Erwerber wird Eigentümer, auch wenn Verkäufer nicht Eigentümer war
Kein gutgläubiger Erwerb
Inhalt I und II
935 BGB
I Erwerb tritt nicht ein, wenn Sachen gestohlen, verloren o. sonst abhanden
Außer wenn freiwillig übergeben
II keine Anwendung auf Geld, Papiere, öff. Versteigertes
KV
Obj.
Subj.
223
Körperliche Misshandlung/ Gesundheitsschädigung
Vorsatz
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Obj (2
7)
Subj (2)
242 I, 243
Obj 242 I
Wegnahme Fremde, bewegliche Sache
Obj 243
A) in Gebäude, Dienst, Geschäftsraum, umschlossener Raum, mit falschen Schlüssel/ Werkzeug o. verborgen haltend, einsteigen/ einbrechend
B) aus verschlissenem Behältnis/ Schutzvorrichtung
C) gewerbsmäßig
D) kirchendiebstahl
E) Sache von Bedeutung
F) Hilflosigkeit/ Unglücksfall/ gemeine Gefahr ausnutzend
G) Waffe/ Sprengstoff stehlend
Subj
Vorsatz
Zueignungsabsicht (Aneignung& Enteignung)
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl
Obj (3 Möglichkeiten)
Abs 4
Subj (2)
244 I
Obj
A) begeht mit Waffe/ gefährliches Werkzeug/ sonst ein Mittel
B) Als Bande, auf Dauer angelegt
C) in Wohnung einbricht, einsteigt, falschen Schlüssel
Abs 4 , dauerhaft genutze Privatwohnung FS = 1-10
Subj
Vorsatz
Zueignungsabsicht
Notwehr
3
32 I
- Notwehrlage= Rechtswidriger, gegenwertiger Angriff
- Notwehrhandlung = erforderlich (geeignet, mildestes Mittel) Gebotenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement = Verteidigungswille
Entschuldigungsgründe
3
- Notwehrexcess
- Entschuldigender Notstand
- Übergesetzlich entschuldigender Notstand
Rechtfertigungsgründe
8
- Notwehr
- Rechtfertigender Notstand
- Defensivnotstand
- Aggressivnotstand
- Festnahmerecht
- Rechtfertigende Einwilligung
- Mutmaßliche Einwilligung
- Rechtfertigende Pflichtenkollision
Mittelbare Täterschaft
Vorprüfung (2)
Obj (1)
Subj (1)
25 I 2 Alt.
- Strafbarkeit des Tatnächsten
- Strafbarkeit eines weiteren Beteiligten als mittelbarer Täter
Obj.
1. Tatbegehung durch einen anderen aufgrund eines deliktischen Minus (tatbestandslos, vorsatzlos, nicht rechtswidrig, schuldlos)
Subj.
vorsatz bezg. Obj Merkmale , eigener Täterwille, Tatherrschaft
Versuch
Vorprüfung (2)
Tatbestandsmäßigkeit (2)
22, 23 I
Vorprüfung
A) keine Tatvollendung
B) Strafbarkeit des Versuch
Tatbestandsmäßigkeit
A) Tatentschluss (Vorsatz auf Vollendung der Tat)
B) unmittelbares Ansetzten (jetzt gehts los überschreiten)
Schuld
Ggf Rücktritt vom Versuch
Irrtümer
I und II
Und 1 und 2 Alt.
16
I erlaubnis-tatbestands-irrtum = kein Vorsatz
II irrtum über Tatumstände = irrtum Lage/Fakten nach milderem Gesetz bestraft
17 1 Alt.
Fehlende Einsicht unrecht zu tun/ kann nicht vermeiden = ohne Schuld
17 2 Alt.
Hätte Irrtum vermeiden können (Polizei)
Mittäterschaft
Obj (3)
Subj (2)
25 II
Obj.
A) Obj Tatmerkmale wie bei Mittäter
B) jeder T. besitz Tatherrschaft
C) Qualität der Tatbeiträge
Subj.
A) Kentniss/ Identifikation
B) wissen und Wollen
Anstifung
Obj (2)
Sub (2)
26
Obj
A) Taterfolg = vorsätzlich, rechtswidrige Haupttat
B) kausales Anstifterverhalten = bestimmen und hervorrufen Tatentschluss
Subj
A) Vorsatz zum doppelten Anstifterverhalten a) wissen b) wollen
Beihilfe
Obj (2)
Subj (1)
27 I
Obj
A) Taterfolg = vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat
B) geeignete Beihilfehandlung = fördert Tat physisch/ psychisch
Subj
A) Vorsat bzgl. Beihilfehandlung
Rücktritt von Versuch
Obj (3)
24 I
Obj A) kein fehlgeschlagener Versuch B) verhinderung/ vollendung/ aufgabe der Tat - beendeter Versuch - unbeendeter Versuch C) freiwillige Aufgabe
Nicht fehlgeschlagener Versuch, wenn Täter aufgrund äußerer Umstände zur Aufgabe gezwungen ist
Unterschlagung
Obj (2)
Subj (1)
246
Obj
A) fremde, bewegliche Sache
B) Zueignungsabsicht
Subj
Vorsatz
Sachbeschädigung
Obj (2)
Subj (1)
303 I
Obj
A) fremde Sache
B) beschädigen/ zerstören
Subj
A) Vorsatz
Schwere Körperverletzung
Obj
- (1)
- (1,3) (1)
Subj (2)
226 II
- obj. 223 I
- Erfolgsqualifikation des 226 I
a) schwere Folge
aa) Verlust Sehvermögen, Gehör, Sprache, Fortpflanzung
ab) Unbrauchbarkeit wichtiges Glied
ac) Siechtum, Lähmung, geistige Behinderung
b) tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang
Subj
Vorsatz bzgl 223 I
Vorsatz bzgl 226 II
Abgrenzung zwischen Anstiftung und mittelbarer Täterschaft (2)
Anstiftung weckt nur Tatentschluss
Mittelbare Täterschaft lenkt die Tat, Tatherrschaft
Raub
Obj (4) Bei 3(2)
Subj (2)
249 I
Obj
1. fremde, bewegliche Sache
2. Wegnahme
3. Einsatz eines qualifizierenden Nötigungsmittels
A) Gewalt gegen Person
B) Drohung mit gegenwärtiger für Leib o Leben
4. Finalzusammenhang zwischen Einsatz des Nötigungsmittels & Wegnahme
Subj
- Vorsatz
- Zueignungsabsicht
Totschlag
Obj (2)
Subj (1)
212 I
Obj
- anderer Mensch
- Handlung: Töten
Subj
Vorsatz
Rechtfertigender Notstand
I
1.
II (3)
Subj (1)
I Notstandslage
1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut - Gegenwärtig (auch Dauergefahr)
II Notstandshandlung
- Erforderlichkeit
- Interessenabwägung
- Angemessenes Mittel
Subj
1. Anwendungswille (Gefahr abzuschwächen)
Hausfriedensbruch
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