StPO Flashcards
Durchsuchung beim Verdächtigen
VS (4)
AK (3)
102
VS
A) Anfangsverdacht
B) Auffindevermutung
C) Durchsuchungsobjekte
D) Durchsuchungszwecke
AK
Freiwillig o. Richter, bei GiV durch die StA und EP
GiV Def.
Der mit einer Einholung einer richterlichen Anordnung verbundene Zeitablauf, gefährdet den Erfolg der Maßnahme.
Durchsuchung beim Unverdächtigen
VS wie bei D.V
1x zusätzlich
3x Beispiele
Ausnahme?
103 I S. 1
Zusätzlich: es muss aufgrund bestimmter Tatsachen darauf geschlossen werden können, dass sich die Person/ Sache in dem zu durchsuchendem Objekt befindet.
- Aussage von Dritten
- frühere Beobachtungen o. Feststellungen
- Spuren
Ausnahme: während Verfolgung keine Tatsachen nötig
Gebäudedurchsuchung
VS (3)
AK (1)
103 I S. 2
VS
a) Anfangsverdacht
b) Gebäude
c) Durchsuchungszweck
AK
Nur Richter o. bei GiV StA. Nicht EP
Durchsuchen von Papieren
Inhalt
AK (3)
110
Jegliche Daten/ Papiere um festzustellen, welche Papiere als Beweismittel in Betracht kommen. Somit keine Beschlagnahme sondern Art vorläufiger Sicherstellung.
AK
Wenn nicht freiwillig Richter o. StA, auf dessen Anordnung EP.
Zeugenvernehmung
VS (2)
AK (1)
163 III S. 1 i.V.m 48 ff.
VS
a) in amtlicher Eigenschaft
b) Zeuge = Beweismittel
AK
Poli
Zeignisverweigerungsrecht
52 ff.
Berufsgeheimnisträger Zeugnisverweigerungsrecht
53, 53a
Zeugnisverweigerungrechte Angehörige öff Dienst
54
Auskunftsverweigerungsrecht
55
Zeugen selbst oder nach 52 Angehörige
Belehrung
57
Vernehmung
58 I
Gegenüberstellung
58 II
DNA Analyse an Personenmaterial
- von (2)
zum Zwecke (3) - (3)
- (3)
1. 81e I Vom Unverdächtigen nach 81c Vom Verdächtigen nach 81a dürfen Untersuchungen: - zum Abgleich mit aufgefundenem Spurenmaterial - zur Feststellung der Abstammung - Feststellung des Geschlechts Gemacht werden.
- a) Anfangsverdacht
b) rechtmäßig nach 81a, 81c erlangtes
c) zur Sachverhaltserforschung erforderlich - AK
- freiwillig
- nach 81f I durch den Richter. Bei GiV StA& EP
- nach 81f II muss Sachverständiger/ Amtsträger LKA KTI Untersuchung machen.
DNA Analyse an Spurenmaterial
- (3)
- (2)
- 81e II
- a) Anfangsverdacht
b) aufgefundenes, sichergestelltes, beschlagnahmtes Material
c) zur Sachverhaltserffoschung erforderlich - AK
- bei Unbekannten keine erforderlich
Somit StA/ Poli. Ergibt sich aus 81f I, der sich nur auf 81e I bezieht!
- ansonsten gilt selbes wie bei 81f I
DNA Speicherung in BKA Datei
- Voruassetzungen (3)
- AK
- 81g I
Zweck für künftige Straftaten - a) Beschuldigter o. Verurteilter gem. 81g IV einer Straftat von:
- erheblicher Bedeutung
- gegen sexuelle Selbstbestimmung
- wiederholte Begehung sonstiger Straftaten, die insgesamt Unrechtsgehalt von erheblicher Bedeutung erreichen
b) Tat bei der Täter Körperzellen absondern könnte
c) Wiederholungsgefahr besteht - schriftl Einwilligung des Beschuldigten
- o Anordnung durch Gericht
- bei GiV StA & EP
Abgleich DNA Material mit DAD
1
Richtet sich nach 81g V
DNA Reihenuntersuchung
- (3)
- (2)
- 81h
- a) Anfangsverdacht wegen Katalogtat aus 81h
b) Täterkreis muss eingrenzbar sein
c) Maßnahme muss erforderlich sein & verhältnismäßig - AK
- schriftlich richterliche Anordnung
- schriftliche Einwilligung des Betroffenen in Einnahme und Untersuchung
Datenverarbeitung/-nutzung
- (3)
- (2)
- 163d
- a) Anfangsverdacht bzgl Katalogtat
b) Erfolgsaussicht
c) Verhältnismäßigkeit - schriftlich durch Richter
- bei GiV StA& EP, dann unverzüglich Einholung der richterlichen Bestätigung
Rechtsgrundlage für Abfrage im Poliks und Melderegister?
98c
Ermittlungsgeneralklausel
1. was?
8
1. 161 I, 163 I (StA/ Poli) Allg. Ermächtigungsgrundlage für Ermittlungen geringer Intensität Zb: - kurzfristige Observation - Befragung Nachbarschaft - Einsatz V-Person/ Scheinkäufer - Beschaffunt Personalausweisbilder - behördliche Auslunftsersuche - allg. Internetermittlungen - Hausermittlung - einfache Fahndung
Poli wird beim ersten Angriff ohne StA tätig
- ansonsten Auftrag der StA o. GiV
Untersuchungshaft/ Haftbefehl
1.
- (2) (5)
- (1)
- (1)
- 112 ff (UH) 112,114 (HB)
- a) dringender Tatverdacht
b) Haftgrund
- Flucht
- Fluchtgefahr
- Verdunklungsgefahr
- Haftgrund der Schwerkriminalität
- Wiederholungsgefahr - GdV 112 I S. 2
- AK
- 114 I schriftlich durch Richter
Flucht
1
112 II Nr. 1
- ist flüchtig/ hält sich verborgen
Fluchtgefahr
Paragraph und Defi
112 II Nr. 2
- wahrscheinlich ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird, als dass er sich diesem stellt
- Strafschärfende Umstände, hohe kriminelle Energie, Vorstrafen, Wohnsitz, Familie, Ausland Kontakte, Beruf, Papiere, Alter, Gesundheit
Verdunklungsgefahr
3
112 II Nr. 3
- durch bestimmte Handlungen Verdacht, Beschuldigter könnte auf sachliche o. persönliche Beweismittel einwirken und dadurch Ermittlung erschweren
- frühere Verdunklungshandlung, Zugehörigkeit zu Gruppe deren Verhalten auf Drohung und Täuschung ausgelegt ist
Haftgrund der Schwerkriminalität
3
112 III
- dringender Tatverdacht einer der genannten Katalogtaten
- braucht verfassungskonforme Auslegung
- andere Haftgründe müssen ausgeschlossen sein
Wiederholungsgefahr
3
112a
- vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Allg.
- nur bei Katalogtat
- nicht anwendbar wenn ein anderer Haftgrund zutrifft
Einstweilige Unterbringung
- (2) Gründe
- (2)
- (1)
- 126a
- Medizinische Behandlung
- zum Schutz der Allg. - a) dringende Gründe, dass
- Beschuldigter schuldunfähig und dadurch spätere Unterbringung usw
b) öfftl. Sicherheit erfordert unterbringung - Richter
Vollstreckungshaft
1
457
- wenn nicht in JVA erschienen
Sofortige Vorführung
1
134
- wenn Haftgrund vorliegt
Sofortige Anhörung
1
135
- wenn Haftgrund vorliegt
Vorführung zur HV nach unentschuldigten Fernbleiben
1.
2. AK
230 I
- berechtigt zum Betreten d. Wohnung des Betroffenem zwecks Ergreifen und unmittelbarem Zwang
- Richter AK
Beschuldigtenvernehmung
- Gericht, StA, Poli?
- (2) (2-2)
- (2)
Durch Gericht: 136,136a
Durch StA: 163a III i.V.m 136, 136a
Durch Poli: 163a IV i.V.m 136, 136a
- a) handelt es sich um Vernehmung in amtlicher Eigenschaft?
b) Beschuldigter? bb) Tatverdacht als Täter bc) Willensakt, gegen ihn strafrechtlich vorzugehen - Aussageverweigerungsrecht
- notwendige Verteidigung 140 I
Verbotene Verbehmungsmethoden
(1) Folge?
136a
Folge: absolutes Verwertungsverbot auch bei Einwilligung
ED-Behandlung
- (2)
- (2)
- Rechtsfolge (2)
- (1)
- 81b 1 Alt.
- a) Adressat ist Beschuldigter
b) für Zwecke des Strafverfahrens notwendig - AK StA und Poli.
- Rechtsfolge:
- gegen Willen des Beschuldigten zulässig (nicht körperliche Untersuchung)
- unmittelbarer Zwang gem 81b - GdV
Gegenüberstellung
163 III S. 2 i.V.m 48ff, 58 II
IDF beim Verdächtigen
- (2)
- AK (2)
4.
5.
- 163b I
- a) Adressat „Tatverdächtiger“ (Anfangsverdacht)
b) ID steht nicht fest - AK
- StA und Poli - Behlerungspflichteb
- GdV
Zulässige Maßnahmen IDF Verdächtiger
(1) 3
(2) 5
- Anhalten, Frage nach ID
- Aufforderung Auszuweisen, Papiere auszuhändigen
- ggf. Abgleich und Meldeauskunft
Max. 18 h, wenn ID nicht o. nur unter S.
- Ingewahrsamnahme gegen Willen
- Festhalten, in KFZ sperren, Freiheitsentziehung aber noch keine vorläufige Festnahme
- Durchsuchung nach Ausweispapier, Tattoos …
- person, kleidung, tasche, fahrzeug
- ggf. ED Maßnahmen resultierend
IdF beim Unverdächtigen
1.
- (3)
- (2)
- (1)
- (4)
- 163b II
- a) Adressat unverdächtig, Konkrete Anhaltspunkte dass er als Zeuge in Frage kommt
b) ID steht nicht fest
c) IDF zur Aufklärung einer Straftat geboten - AK StA und Poli.
- ggf. Mitteilung der Straftat 69 I S. 2
- GdV a) erforderlich b) Festhalten (darf nicht außer Verhältnis stehen) c) durchsuchung nicht ohne Willen des Betroffenen d) ed-Maßnahmen nicht gegen Willen
Kontrollstellen
- (4)
- Befugnisse vor Ort (2)
- AK (3) + 1
- 111
- a) Anfangsverdacht katalogtat
b) aufgrund bestimmter Tatsachen Erfolgsaussicht
c) Ort der Maßnahme öfftl
d) GdV - Befugnisse an Kontrolllstellen
- IdF ohne Unterscheidunt Versächtiger/ Unverdächtiger
- Durchsuchung ohne richterliche Anordnung - AK
- Richter bei GiV StA/EP
- muss räumliche Begrenzung aufweisen
Unterschied Körperliche Untersuchung
2
- soweit körperliche/ natürliche Öffnungen oder BTM im Mund 102
- sobald körperlicher Eingriff 81a
Einfache körperliche Untersuchung
4
- 81a I S. 1
- ohne körperlichen Eingriff
- Suche nach äußeren Merkmalen
- muss kein Arzt durchführen
- P hat Duldulgspflicht: Position einnehmen
Blutprobenentnahme und andere körperliche Eingriffe
- (2)
- (2)
- (3)
- 81a I S.2
- Verletzung durch Entnahme
- Durch Arzt nach Regeln der ärztlichen Kunst - a) Blutentnahme BAK/BtM
b) andere körperliche Eingriffe (Röntgen, EKG ..:) - AK
- freiwillig
- schwerwiegende aber immer nur Richter
- bei GiV StA/EP
Körperliche Untersuchung beim Unverdächtigen
- (3)
- AK (3)
- 81c
- Bewusstlose/Säuglinge
- Arzt Blutentnahme/ Abstammung, Scheidenabstriche, Mund
- ansonsten alles unzulässig wenn nich t freiwillig
- GdV! - AK
- freiwillig
- Richter
GiV Sta/EP
Untersuchungsverweigerungsrechte
2
81c III
- bei Zeignisverweigerungsrecht mach 52 kann Untersuchung verweigert werden (auch alleine)
- für Minderjährige gesetzliche Vetreter, außer Gericht ordnet an, GiV StA/EP, benötigt dann aber später Einverständnis von Ergänzungspfleger
Kurzfristige Observation
1
- 161 I, 163 I
- ohne Anordnung
Langfristige Observation
- (2)
- (3)
- AK (2)
Zusatz: (2)
- 163f
- länger als 24h/ 2 Tage
- oder mehrfache in einer Ermittlung - a) Andangsverdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung (mittel-schwere)
b) gegen Beschuldigten o. Kontaktperson 163f I S.3
c) Subsidaritätaklausel - AK
- Gericht,
GiV StA und EP, hier dann binnen 3 Tagen gerichtliche Bestätigung
Zusatz:
- oft mit 100h I nr. 2 (technische Mittel)
- dritte unbeteiligte zulässig gem. 163f II
Poli Beobachtung
- (2)
- (3)
- (2)
- 163e
- Fahndungsausachreibung mit Ziel unauffällig Infos zu sammeln
- Beweungsbild erstellen - a) Anfangsverdacht Straftat von erheblicher Bedeutung
b) gegen Beschuldigten o. Dritte, wenn Tatsache darauf schließen lässt, dass Kontaktperson und so erfolgsversprechend
c) Subsidaritätsklausel: auf andere Weise wäre es weniger erfolgsversprechend/ wesentlich erschwert - AK
- Richter
- GiV StA + muss binnen 3 Tagen Bestätigung einholen
Einfache Fahndungsmaßnahmen
3
- 161, 163
- veröfftl Lichtbild im Poliks …
- Sachfahndung in Dateien
- veröffl. Lichtbilder Gesuchter/ aufgefundener Sachen
Aufenthaltsermittlung eines Besch/ Zeugen
- (1)
- (3)
Zusatz (3)
- 131a
- zur aufenthaltsermittlung, sicherstellung Führerschein, ED-Behandlung, DNA-Analyse o. IdF - AK
- StA bei GiV EP 131c I S. 2
Zusatz:
- bei Straftat von erheblicher Bedeutung auch öfftl Fahndung wenn dringender Tatverdacht und anders erheblich weniger erfoglsversprechend III
- AK Richter, bei GiV StA/ EP
- bei Zeugen GdV
Veröfftl. Abbildungen Besch./ Zeigen zur Aufklärung einer Straftat insb. IdF-Fahndung
- (2)
- AK (3)
- 131b
- Straftat von erheblicher Bedeutung
- Bei Zeuge nur wenn ansonsten erheblich erschwert - AK Richter/ StA, GiV EP 131c II