StR Flashcards

1
Q

Körperliche Misshandlung

A

Ist die üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

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2
Q

Gesundheitsschädigung

A

Ist jede Herbeiführung oder Steigerung einer Krankheit, sei sie körperlicher oder seelischer Art.

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3
Q

Erheblichkeitsschwelle

A

Ist aus der Sicht des objektiven Betrachters zu bestimmen. Sie ergibt sich aus der Dauer und Intensität der Einwirkung.

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4
Q

Bedingter Vorsatz

A

Der Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und findet sich damit ab, bzw nimmt den Erfolg billigend in Kauf.

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5
Q

Merkmale der fahrlässigen Körperverletzung

A
  • Sorgfaltspflichtverletzung
  • Vorhersehbarkeit
  • Vermeidbarerer
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6
Q

Sache

A

Alle körperlichen Gegenstände

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7
Q

Beweglich

A

Ist eine Sache, die von einem zum anderen Ort transportiert werden kann.

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8
Q

Fremd

A

Ist eine Sache, die aus Sicht des Täters im Allein- oder Miteigentum eines anderen steht und auch nicht herrenlos ist.

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9
Q

Wegnahme

A

Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

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10
Q

Gewahrsam

A

Ist die von einem Herrschaftswille getragene tatsächliche Herrschaftsmöglichkeit über eine Sache.

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11
Q

Gewahrsamsarten

A
  • Grundsatz (direkter Gewahrsam)
  • gelockerter Gewahrsam
  • Gewahrsam durch generelle Raumherrschaft
  • antizipierter Gewahrsam
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12
Q

Bruch fremden Gewahrsams

A

Liegt vor, wenn die Herrschaftsmacht gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers aufgehoben wird.

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13
Q

Begründung neuen Gewahrsams

A

Liegt vor, wenn der Täter ungehindert über die Sache verfügen kann und der bisherige Gewahrsamsinhaber erst die Verfügungsgewalt des Diebes beseitigen müsste, um die Sache zurückzuerlangen.

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14
Q

Rechtswidrige Zueignungsabsicht

A

Unterteilt sich in die Aneignungsabsicht und den Enteignungsvorsatz.

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15
Q

Aneignungsabsicht

A

Bedeutet, dass der Täter sich mindestens vorübergehend die Sache als solche in sein Vermögen einverleiben muss.

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16
Q

Enteignungsvorsatz

A

Bedeutet, den Eigentümer endgültig aus seiner Eigentümerposition verdrängen, also dauerhaft enteignen zu wollen.

17
Q

Beschädigen

A

Ist eine nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz oder der Funktion der Sache.
Die Beseitigung der Sachveränderung erfordert mehr als einen geringfügigen Aufwand.

18
Q

Zerstören

A

Eine Sache ist zerstört wenn ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben wurde.

19
Q

Erscheinungsbild einer Sache unbefugt und nachhaltig verändern

A

Die Fremde Sache ist noch voll gebrauchsfähig und es liegt keine Substanzverletzung vor. Allerdings ist ihr äußeres Erscheinungsbild für eine längere Zeitspanne erheblich verändert.

20
Q

Nicht nur unerheblich

A

Hierfür gibt es noch keine fundierte Erkenntnisse.

21
Q

Nicht nur vorübergehend

A

Die Veränderung kann mit geringem Aufwand wieder beseitigt werden.

22
Q

Täuschung

A

Ist das Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung.
Hier unterscheidet man zwischen der ausdrücklichen Täuschung, die bewusst und ausdrücklich durch Wort, Schrift oder Gestik statt findet und der konkludenter Täusschung und der Täuschung durch Unterlassen.

Bsp: Im SV wurde der Kellner konkludent getäuscht, da der Gast die Speisen bestellt und der Kellner somit keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Gastet hat.

23
Q

Tatsachen ( nur bei aktiven Tun)

A

Sind Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.

24
Q

Irrtum

A

Liegt vor, wenn das Bewusstsein eines Menschen und die Wirklichkeit nicht übereinstimmen.
Ein Irrtum wird erregt/unterhalten wenn…

(Kein SV-Bezug sondern erst ERREGT oder UNTERHALTEN)

25
Q

Ein Irrtum wird erregt

A

Wenn der Täter denn Irrtum durch die Täuschungshandlung verursacht oder zumindest mitverursacht.

Bsp: Im SV glaubt der Kellner an die sozialübliche Bezahlung im Nachhinein. Allerdings kann der Gast nicht bezahlen.

26
Q

Ein Irrtum wird unterhalten

A

Wenn der Täter eine vorhandene Fehlvorstellung bestärkt oder aber trotz Garantenpflicht nicht aufklärt.

27
Q

Vermögensverfügung

A

Ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, dass sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.

28
Q

Vermögensschaden

A

Liegt vor, wenn sich durch ein Vergleich des Vermögens vor und nach der Verfügung des Getäuschten ergibt, dass eine Vermögensminderung eingetreten ist.

Bsp: Im SV erleidet der Wirt einen Vermögensschaden, da der Gast die Speisen im Wert von 25€ nicht begleichen kann.

29
Q

Vorsatz (Betrug)

A

Muss sich auf alle obj. TBM und dessen kausale Verknüpfung beziehen.

30
Q

Bereicherungsabsicht

A

Ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

31
Q

Diese Bereicherungsabsicht ist Rechtswidrig

A

Wenn der Täter keinen fälligen Rechtsanspruch auf Übereignung hat.

SV: Die Bereicherungsabsicht ist rechtswidrig, weil kein fälliger Rechtsanspruch auf Übereignung erkennbar ist.