StPO Flashcards

1
Q

Prüfungsschema STPO

A

Vorprüfung:

  • evtl Strafanzeige gem. 158 stpo
  • anfangsverdacht 153(2) StPO
  • Legalitätsprinzip

Materielle Rechtmäßigkeit:
- Eingriffsermächtigung

  • Adressat
  • Zweck
  • Voraussetzung
  • Rechtsfolge

Formelle Rechtmäßigkeit:.

  • Anordungskomepetenz (Ermittlungspersonen der STA/grundsätzlich Richter)

Formen und Fristen

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2
Q

Der Anfangsverdacht

A

Gem. 152 (zwei) StPO ist der Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat hier gegeben, da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, nämlich…, Für das vorliegen einer Straftat (Ja:) sprechen

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3
Q

Verhältnismäßigkeit

A

Obwohl die… Einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, so war sie dennoch verhältnismäßig, sprich angemessen, da sie nicht außer Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes steht

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4
Q

Andere Person (Durchsuchung bei anderen Personen 103 fortfolgende STpo)

A

Sind solche, die nicht tatverdächtig sind oder die wegen Schuldausschließungsgründe nicht verfolgt werden können

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5
Q

ED-Behandlung

A

Ist die Feststellung äußerer unveränderlicher körperlicher Merkmale

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6
Q

Legalitätsprinzip

A

Somit haben die Polizei beamten XY nach 163 STPO hier Strafe folgende tätig zu werden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten

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7
Q

Zweck (Ed-Behandlung) 1. Alt.

A

Durchführung des aktuellen Strafverfahrens

> zum Nachweis der Täterschaft
Feststellung der Identität der Täter Person

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8
Q

Voraussetzung (Idee Behandlung)

A

die Maßnahme muss notwendig sein

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9
Q

Adressat (ED- Behandlung

A

Beschuldigter

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11
Q

Notwendigkeit (ED-Behandlung)

A

Abhängig von der gegebenen Beweislage im konkreten Strafverfahren (was ist bewiesen und was muss noch bewiesen werden?) Auf sie kann zur Beweisführung nicht verzichtet werden

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12
Q

Anordnungskompetenz (ED Behandlung)

A

Jeder Polizeibeamte

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13
Q

Beschuldigter (ED-Behandlung)

A

Ist die Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet

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14
Q

Adressat (Sicherstellung/Beschlagnahme)

A

Gewahrsamsinhaber

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15
Q

Zweck (Sicherstellung/Beschlagnahme)

A

Sicherung des Strafverfahrens

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16
Q

Für die Untersuchung von Bedeutung (Sicherstellung/Beschlagnahme )

A

Die potentielle Beweisbedeutung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Gegenstand im Verfahren zur Untersuchungszwecken, insbesondere zur Ent- oder Belastung des Beschuldigten, verwendet wird

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17
Q

Beweismittel (Sicherstellung/Beschlagnahme)

A

Sind alle beweglichen oder unbeweglichen Gegenstände/Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Weise Beweise erbringen können

19
Q

Auf andere Weise (Sicherstellung/Beschlagnahme)

A

Geschieht bei unbeweglichen Gegenständen (Gebäude, träumen, Grundstücken) entweder durch Versiegelung, ab Sperrung oder verboten.

19
Q

Anordnungskompetenz (bei förmlicher Sicherstellung, Beschlagnahme)

A

Grundsatz Richter, und bei Gefahr im Verzug mit STA und Ermittlungspersonen

20
Q

Adressaten (körperliche Untersuchung beim Beschuldigten)

A

Beschuldigter

20
Q

Zweck (körperliche Untersuchung beim Beschuldigten)

A

Feststellung von Tatsachen, die für das Verfahren von Bedeutung sind

21
Q

Voraussetzung(körperliche Untersuchung beim Beschuldigten)

A

Maßnahme muss erforderlich sein

22
Q

Anordnungskompetenz(körperliche Untersuchung beim Beschuldigten)

A

Grundsätzlich Richter, bei Gefahr in Verzug: STA und nachrangig ihre Ermittlungs Personen