Stgb Flashcards
Objektive Zurechenbarkeit
Ein Erfolg ist objektiv zurechenbar,wenn sich die durch die Handlung gesetzte rechtlich missbilligte Gefahr im konkreten tatbestandlichen Erfolg verwirklicht hat.
Dolus directus 1. Grades
Absicht: dem Täter kommt es auf die Erreichung des Taterfolgs an (sehr starkes Wollen)
Dolus directus 2. Grades
Vorsatz: der Täter weiß, dass sein Handeln den Erfolg auslösen wird (sehr starkes Wissen)
Vorsätzliches Handeln
Wissentlich und willentlich hinsichtlich aller obj. tatbestandlichen Merkmale gehandelt zu haben
Kausalität
Kausal ist eine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt.
Rechtswidrigkeit (Schema)
32, 34, Bes. Zivilrechtlicher Notstand, Rechtfertigende Pflichtenkollision 228 Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung 127 StPO Elterliches Züchtigungsrecht
Schuld (Schema)
Schuldausschließungsgründe 19, 20 Spez. Schuldmerkmale Vorsatzschuld (entfall bei ETUI) Unrechtsbewusstsein (Verbotsirrtum) Entschukdigungsgründe 35 33 Übergesetzlicher entschuldigender Notstand Weiter Fälle, wie Handeln auf Befehl
Fahrlässigkeitsdelikt (Schema)
Erfolg, Handlung Kausalität Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei obj. Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts Obj. Zurechenbarkeit Pflichtwidrigkeitszusammenhang Schutzzweck der Norm
RW
Schuld
Schuldausschließungsgründe Subj. Sorgfaltspflichtverletzung bei subj. Vorhersehbarkeit
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Mittelbare Täterschaft (Schema)
- Prüfung der Strafbarkeit des Tatmitters nach dem üblichen Schema für Alleintäter
- Prüfung der Strafbarkeit des Hintermanns
Obj. Tatbestand
Erfolg kausal herbeigeführt durch Handlung
des Werkzeugs
Handlung dem Hintermann gem. Par. 25 objektiv zurechenbar? - kausaler Tatbeitrag des Hintermanns
- strafbarkeitsmangel beim Werkzeug
- korrespondierende Tatherrschaft d. H. Kraft überlegenden Wissens/Willens
Subj. Tatbestand
Insb. Vorsatz bezüglich der Voraussetzungen des par. 25 I alt. 2
RW
S
Mittäterschaft (Schema)
- Prüfung des Tatnächsten, üblich
- Strafbarkeit des anderen
Obj. TB Erfolgsherbeiführung durch anderen T Eigener Tatbeitrag Subj. TB Tatherrschaftswille ggb. dem Erfolg. Vorsatz ggb. Obj. Voraussetzungen Gemeinsamer Tatplan
RW
S
Dolus directus 1. Grades
Absicht: dem Täter kommt es auf die Erreichung des Taterfolgs an (sehr starkes Wollen)
Dolus directus 2. Grades
Vorsatz: der Täter weiß, dass sein Handeln den Erfolg auslösen wird (sehr starkes Wissen)
Vorsätzliches Handeln
Wissentlich und willentlich hinsichtlich aller obj. tatbestandlichen Merkmale gehandelt zu haben
Kausalität
Kausal ist eine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt.
Notwehr
Lage..
Angriff,
Gegenwärtig,
Rechtswidrig.
Handlung..
Geeignetheit,
Erforderlichkeit,
Gebotenheit.
Verteidigugnswille