Steuerlehre David Flashcards

Steuerlehre

1
Q

Was sind Steuern

A
  1. Steuern sind in Form von Geldleistungen zu erbringen
  2. –> es folgt keine Gegenleistung des Staates
  3. hoheitliche Auferlegung der Steuern
  4. Steuern werden allen auferlegt.
    - -> Grundsatz der Gleichmaßigkeit der Besteuerung
    - -> bei denen der Tatbestand zutrifft an denen das Gesetz die Leistungspflicht anknüpft
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2
Q

Nicht selbstständige Arbeit/
Lohnsteuer

Nennen Sie die einzelnen Steuerklassen

A

Steuerklasse 1 = Für Alleinstehende
Steuerklasse 2 = für Alleinstehende mit Anspruch auf Entlastung (Alleinerziehende
Steuerklasse 3 = Für verheiratete (für den in der Ehe der mehr als 70% verdient)
Steuerklasse 4 = Für Verheiratete (beide verdienen gleich )
Steuerklasse 5 = Für Verheiratete ( für den der weniger als 30 % verdient)
Steuerklasse 6 = Nebenjob der nicht geringfügig entlohnt wird.

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3
Q

Begriffe I

A

Steuern: keine Gegenleistung Gilt für alle bei denen der Tatbestand der im Gesetz ausgewählt ist besteht
Gebühren: Abgaben für Leistungen / Dienstleistungen
Für Leistungen einer öffentlichen
Einrichtung
Beiträge: Abgaben zur Deckung– öffentlicher Kosten, kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgeld und Leistung
Steuerfähigkeit: wer träger steuerlichen Rechten und Pflichten ist.

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4
Q

Steuergläubiger

A

wer befähigt ist die Entrichtung einer Steuer zu verlangen

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5
Q

Steuerträger

A

Die Person, die die Steuertatsächlich zu tragen hat

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6
Q

Steuerobjekt

A

wird jeder Gegenstand oder Vogang bezeichnet an den eine Steuer geknüpft ist

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7
Q

Steuerschuld:

A

Muss die konkrete Steuerschuld kraft Gesetz entstehen –> immer kraft Gesetz

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8
Q

Steuerentrichtungspflichtiger

A

Bei Arbeitnehmer ist es der Arbeitgeber

Bei Sektsteuer ist es der Sekthersteller

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9
Q

Freibetrag

A

Freibetrag bleibt immer Steuerfrei

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10
Q

Pauschalbetrag

A

Dient der Steuervereinfachung

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11
Q

Werbungskosten

A

Aufwendung zum Erwerb/Sicherung der Einnahme

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12
Q

Freigrenze

A

bis zu bestimmten Betrag fällt keine Steuer an

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13
Q

Sonderausgabe

A

Aufwendungen die von Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

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14
Q

Außergewähnliche Belastung

A

Belastung die über das natürliche Maß hinausgeht

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15
Q

Steuerveranlagerung und Steuererklärung

A

Steuerpflichtige müssen eine Steuererklärung abgeben

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16
Q

Steuerbemessungsgrundlage

A

bestimmt die Zahlenmäßige Größe des konkreten Steuerobjekts

17
Q

Steuertarife

A

Die Größe, die mit der Bemessungsgrundlage das Maß der steuerlichen Belastung angibt

18
Q

Einkaufsarten

A
Einkünfte = Netto
Einnahmen = Brutto
Gewinn = Betriebseinnahmen - Ausgaben
Überschuss = Einnahmen - Werbungskosten
19
Q

Gewinneinkunftsarten (Buchführungspflichtig)

A
  1. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Gewerbbebetrieb
20
Q

Überschusseinkunftsarten (können durch Werbungskosten reduziert werden)

A
  1. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Lohn)
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  4. Sonstige Einkünfte
21
Q

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor ?
  • Wer hat für diese Einkünfte
  • Wer gehört dazu ?
  • Wer hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb
A

Gewerbebetrieb liegt vor wenn:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Nachhaltigkeit
  • Kein Land und Forstwirtschaft
  • Selbstständigkeit

Beispiele Einkünfte aus Gewerbebetrieben:

  • Vergütung der Gesellschafter für
  • -Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft
  • -Hingabe von Darlehen
  • -Überlassung von Wirtschaftsgütern

Wer gehört ddazu ?

  • Einzelunternehmer
  • Handelsvertreter
  • Gesellschafter : OHG AG
22
Q

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

- Aus welchen Teilen besteht Sie ?

A

Steuerfreie Einkünfte

  • Geschenke von der Firma max 60
  • Treuhegelder

Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis
–Gehälter/Löhne/Tantieme

Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis
–Wartegelder/Ruhegelder

23
Q

Werbungkosten I

Allgemein: Was sind Werbungskosten/ was sind keine?

A

Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
Private Lebenshaltungskosten –> KEINE WERBUNGSK:

Nur Kosten die mit dem Beruf zu tuen hat.
Typische Werbungskosten:
-Dienstreisen (Hin und zurück zur BA)
-Fortbildungskosten
-Bewerbungskosten

PAUSCHALBETRAG 1000€

24
Q

Werbungskosten II (Beispiele)

A

-Ausbildungskosten (bis zu 6000€ sind abzugsfähig)
-Erstausbildung (erststudent in einem nicht zuvor ausgeübten Beruf kein Gegenstand eines Dienstvehältnisses
- Fahrkosten
–Bei PKW 30 cntpro km NUR HIN !!!
- Kontoführungsgebühren( immer 16 €)
Bewerbungskosten

25
Q

Werbungskosten III (Wirtschaftgüter)

A

Wann berufich gemeldet
zeitanteilig als Werbungskosten abschreibbar
Laptop soweit einschließlich nicht mehr als 952€ müssen auf 3 Jahre abgeschrieben werden
GWG:
- dürfen ohne Berücksichtigung der ND und Jahr der Anschaffung komplett abgescchrieben werden.
Nettowert: 952€

26
Q

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen:

- Aus was besteht die Kapitalforderung

A
  • Gegenüber Kreditinstituten (Sparkonten)
  • Sosnstige private Kapitalforderung (Vorzugszinsen/Erstattungszins)
  • Öffentliche Anleihe (Schuldscheindarlehen, kurz und Mittelfristige)
  • private Anleihe (Pfandbriege, Gewinnoblegate
27
Q

Rechtsbehelfsverfahren (außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren)

A

Einspruch:
–> gegen Verwaltungsakte:
–richtet sich gegen die erfassende Finanzbehörde
Beispiel: Steuerbescheide/Festbetrav von Zwangsgeldern
–Frist ein Monat nach Bekantgabe
Entscheidung: Finanzamt durch Einspruchsentscheidung

  • gegen Unterlassen von Verwaltungsakten
    • richtet sich gegen die unterlassende Finanzbehörde
    • Beispiel: Untätigkeitseinspruch wegen der Nicht Bearbeitung eines Einspruchs
  • Erlassantrags
28
Q

Rechtsbehelfsverfahren

-gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren I

A

Klage

  • richtet sich gegen (Einspruchsentscheidungen der Finanzämter)
  • Frist 1 Moant nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung
  • Entscheidung
  • -Finanzgericht urch Urteil (einschl. Kostenentscheidungen)
  • -Kostenfestsetzung
  • -Nach Rechtskraft i.d.R. durch die Geschäftsstelle des Finanzgerichts
29
Q

Rechtsbehelfsverfahren gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren II

A

Revision:

  • -> richtet sich gegen–> Urteil des Finanzgerichts
  • Frist
    • ein Moant nach Bekanntgabe des Urteils
  • Entscheidung
  • -Bundesfinanzhof grundsätzlich urch Urteil (einschl. Kosten entscheidung)
  • -Kostenfestsetzung
  • -nach Rechtskraft i.d.R durch die
30
Q

Gebühren/Beträge

  • Welche Artender Gebühren gibt es ?
  • wo liegt der Unterschied
A

Gebühren + Beiträge enthalten gegenleistung
Gebühren:
- Geldleistungen für in Anspruch genommene Leistung
Unterscheiden sich in
-Benutzungsgebühr (Kanalbenutzungsgebühr)
–Für in Anspruchnahme von Verwaltungeeinrichtungen
-Verwaltungsgebühr (KFZ Anmelden)
–für die Vornahme einer Amtshandlung
Beiträge:
- hier fehlt ders unmittelbare zeitliche zusammenhang
– Geldleistung für angebotene öffentliche Leistungen (BSP: Sozialversicherungsbeiträge)

31
Q

Besteuerung einer Gesellschaft

A
  1. Gwbst
    (GewerbeertagSteuermesszahlHebesatz)
  2. Körperschaftssteuer +Soli
    ( 15% KPR. von zu versteerndem Einkommen davon 5,5 5 soli
  3. Berechnung Rücklagendatierung
    Was geht raus an die Aktionäre (dividenden)
  4. Berechnung Nettodividende
    Kapitalertragssteuer 25 %
    davon Soli 5,5 –> von Aktionär anteil
32
Q

Welche Steuer geht an wen ?

A
Landessteuer:
-Erbschaftssteuer
-Grunderwerbssteuer
-Biersteuer
Bundessteuer:
-Energiesteuer
-Stromsteuer
-Tabaksteuer
Gemeindesteuer:
-Gewerbesteuer
-Grundsteuer
-Vergnügungssteuer
33
Q

Aufgaben

A

Steuern einer Gesellschaft
Vorsorgeaufwendung (S. 96)
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (S. 63)

34
Q

Geldwerte Vorteile

A

z.B Waren
Endpreis bsp. 13.400
- 4% 536
= 12.864

-bezahlten Betrag 8000
= 4864

-Rabattfreibetrag 1.800
=Geldwerter Vorteil 3.784

–> oder Vermögenswirksame Leistungen