Steuerlehre David Flashcards

Steuerlehre

1
Q

Was sind Steuern

A
  1. Steuern sind in Form von Geldleistungen zu erbringen
  2. –> es folgt keine Gegenleistung des Staates
  3. hoheitliche Auferlegung der Steuern
  4. Steuern werden allen auferlegt.
    - -> Grundsatz der Gleichmaßigkeit der Besteuerung
    - -> bei denen der Tatbestand zutrifft an denen das Gesetz die Leistungspflicht anknüpft
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2
Q

Nicht selbstständige Arbeit/
Lohnsteuer

Nennen Sie die einzelnen Steuerklassen

A

Steuerklasse 1 = Für Alleinstehende
Steuerklasse 2 = für Alleinstehende mit Anspruch auf Entlastung (Alleinerziehende
Steuerklasse 3 = Für verheiratete (für den in der Ehe der mehr als 70% verdient)
Steuerklasse 4 = Für Verheiratete (beide verdienen gleich )
Steuerklasse 5 = Für Verheiratete ( für den der weniger als 30 % verdient)
Steuerklasse 6 = Nebenjob der nicht geringfügig entlohnt wird.

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3
Q

Begriffe I

A

Steuern: keine Gegenleistung Gilt für alle bei denen der Tatbestand der im Gesetz ausgewählt ist besteht
Gebühren: Abgaben für Leistungen / Dienstleistungen
Für Leistungen einer öffentlichen
Einrichtung
Beiträge: Abgaben zur Deckung– öffentlicher Kosten, kein zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgeld und Leistung
Steuerfähigkeit: wer träger steuerlichen Rechten und Pflichten ist.

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4
Q

Steuergläubiger

A

wer befähigt ist die Entrichtung einer Steuer zu verlangen

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5
Q

Steuerträger

A

Die Person, die die Steuertatsächlich zu tragen hat

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6
Q

Steuerobjekt

A

wird jeder Gegenstand oder Vogang bezeichnet an den eine Steuer geknüpft ist

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7
Q

Steuerschuld:

A

Muss die konkrete Steuerschuld kraft Gesetz entstehen –> immer kraft Gesetz

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8
Q

Steuerentrichtungspflichtiger

A

Bei Arbeitnehmer ist es der Arbeitgeber

Bei Sektsteuer ist es der Sekthersteller

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9
Q

Freibetrag

A

Freibetrag bleibt immer Steuerfrei

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10
Q

Pauschalbetrag

A

Dient der Steuervereinfachung

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11
Q

Werbungskosten

A

Aufwendung zum Erwerb/Sicherung der Einnahme

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12
Q

Freigrenze

A

bis zu bestimmten Betrag fällt keine Steuer an

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13
Q

Sonderausgabe

A

Aufwendungen die von Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

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14
Q

Außergewähnliche Belastung

A

Belastung die über das natürliche Maß hinausgeht

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15
Q

Steuerveranlagerung und Steuererklärung

A

Steuerpflichtige müssen eine Steuererklärung abgeben

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16
Q

Steuerbemessungsgrundlage

A

bestimmt die Zahlenmäßige Größe des konkreten Steuerobjekts

17
Q

Steuertarife

A

Die Größe, die mit der Bemessungsgrundlage das Maß der steuerlichen Belastung angibt

18
Q

Einkaufsarten

A
Einkünfte = Netto
Einnahmen = Brutto
Gewinn = Betriebseinnahmen - Ausgaben
Überschuss = Einnahmen - Werbungskosten
19
Q

Gewinneinkunftsarten (Buchführungspflichtig)

A
  1. Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  3. Einkünfte aus Gewerbbebetrieb
20
Q

Überschusseinkunftsarten (können durch Werbungskosten reduziert werden)

A
  1. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Lohn)
  2. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  4. Sonstige Einkünfte
21
Q

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Wann liegt ein Gewerbebetrieb vor ?
  • Wer hat für diese Einkünfte
  • Wer gehört dazu ?
  • Wer hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb
A

Gewerbebetrieb liegt vor wenn:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Nachhaltigkeit
  • Kein Land und Forstwirtschaft
  • Selbstständigkeit

Beispiele Einkünfte aus Gewerbebetrieben:

  • Vergütung der Gesellschafter für
  • -Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft
  • -Hingabe von Darlehen
  • -Überlassung von Wirtschaftsgütern

Wer gehört ddazu ?

  • Einzelunternehmer
  • Handelsvertreter
  • Gesellschafter : OHG AG
22
Q

Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

- Aus welchen Teilen besteht Sie ?

A

Steuerfreie Einkünfte

  • Geschenke von der Firma max 60
  • Treuhegelder

Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis
–Gehälter/Löhne/Tantieme

Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis
–Wartegelder/Ruhegelder

23
Q

Werbungkosten I

Allgemein: Was sind Werbungskosten/ was sind keine?

A

Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
Private Lebenshaltungskosten –> KEINE WERBUNGSK:

Nur Kosten die mit dem Beruf zu tuen hat.
Typische Werbungskosten:
-Dienstreisen (Hin und zurück zur BA)
-Fortbildungskosten
-Bewerbungskosten

PAUSCHALBETRAG 1000€

24
Q

Werbungskosten II (Beispiele)

A

-Ausbildungskosten (bis zu 6000€ sind abzugsfähig)
-Erstausbildung (erststudent in einem nicht zuvor ausgeübten Beruf kein Gegenstand eines Dienstvehältnisses
- Fahrkosten
–Bei PKW 30 cntpro km NUR HIN !!!
- Kontoführungsgebühren( immer 16 €)
Bewerbungskosten

25
Werbungskosten III (Wirtschaftgüter)
Wann berufich gemeldet zeitanteilig als Werbungskosten abschreibbar Laptop soweit einschließlich nicht mehr als 952€ müssen auf 3 Jahre abgeschrieben werden GWG: - dürfen ohne Berücksichtigung der ND und Jahr der Anschaffung komplett abgescchrieben werden. Nettowert: 952€
26
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen: | - Aus was besteht die Kapitalforderung
- Gegenüber Kreditinstituten (Sparkonten) - Sosnstige private Kapitalforderung (Vorzugszinsen/Erstattungszins) - Öffentliche Anleihe (Schuldscheindarlehen, kurz und Mittelfristige) - private Anleihe (Pfandbriege, Gewinnoblegate
27
Rechtsbehelfsverfahren (außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren)
Einspruch: --> gegen Verwaltungsakte: --richtet sich gegen die erfassende Finanzbehörde Beispiel: Steuerbescheide/Festbetrav von Zwangsgeldern --Frist ein Monat nach Bekantgabe Entscheidung: Finanzamt durch Einspruchsentscheidung - gegen Unterlassen von Verwaltungsakten - - richtet sich gegen die unterlassende Finanzbehörde - - Beispiel: Untätigkeitseinspruch wegen der Nicht Bearbeitung eines Einspruchs - Erlassantrags
28
Rechtsbehelfsverfahren | -gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren I
Klage - richtet sich gegen (Einspruchsentscheidungen der Finanzämter) - Frist 1 Moant nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung - Entscheidung - -Finanzgericht urch Urteil (einschl. Kostenentscheidungen) - -Kostenfestsetzung - -Nach Rechtskraft i.d.R. durch die Geschäftsstelle des Finanzgerichts
29
Rechtsbehelfsverfahren gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren II
Revision: - -> richtet sich gegen--> Urteil des Finanzgerichts - Frist - - ein Moant nach Bekanntgabe des Urteils - Entscheidung - -Bundesfinanzhof grundsätzlich urch Urteil (einschl. Kosten entscheidung) - -Kostenfestsetzung - -nach Rechtskraft i.d.R durch die
30
Gebühren/Beträge - Welche Artender Gebühren gibt es ? - wo liegt der Unterschied
Gebühren + Beiträge enthalten gegenleistung Gebühren: - Geldleistungen für in Anspruch genommene Leistung Unterscheiden sich in -Benutzungsgebühr (Kanalbenutzungsgebühr) --Für in Anspruchnahme von Verwaltungeeinrichtungen -Verwaltungsgebühr (KFZ Anmelden) --für die Vornahme einer Amtshandlung Beiträge: - hier fehlt ders unmittelbare zeitliche zusammenhang -- Geldleistung für angebotene öffentliche Leistungen (BSP: Sozialversicherungsbeiträge)
31
Besteuerung einer Gesellschaft
1. Gwbst (Gewerbeertag*Steuermesszahl*Hebesatz) 2. Körperschaftssteuer +Soli ( 15% KPR. von zu versteerndem Einkommen davon 5,5 5 soli 3. Berechnung Rücklagendatierung Was geht raus an die Aktionäre (dividenden) 4. Berechnung Nettodividende Kapitalertragssteuer 25 % davon Soli 5,5 --> von Aktionär anteil
32
Welche Steuer geht an wen ?
``` Landessteuer: -Erbschaftssteuer -Grunderwerbssteuer -Biersteuer Bundessteuer: -Energiesteuer -Stromsteuer -Tabaksteuer Gemeindesteuer: -Gewerbesteuer -Grundsteuer -Vergnügungssteuer ```
33
Aufgaben
Steuern einer Gesellschaft Vorsorgeaufwendung (S. 96) Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (S. 63)
34
Geldwerte Vorteile
z.B Waren Endpreis bsp. 13.400 - 4% 536 = 12.864 -bezahlten Betrag 8000 = 4864 -Rabattfreibetrag 1.800 =Geldwerter Vorteil 3.784 --> oder Vermögenswirksame Leistungen