Soziale_Sicherung_Brainscape Flashcards
Soziale Sicherung: Grundprinzipien der Sozialversicherung
- Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip (2)
- Versorgungs-, Versicherungs- und Fürsorgeprinzip (3)
- soziales Netz (1)
Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip
- Prinzip der Subsidiarität = Individuum/kleinste Organisationseinheit soll möglichst viel Eigenverantwortung übernehmen; erst wenn dies nicht möglich ist schrittweise größere Organisationseinheiten unterstützend
- Solidaritätsprinzip = alle VErsicherten haben entsprechend ihrer Bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen und nicht entsprechend ihres individuellen Risikos
Versorgungs-, Versicherungs- und Fürsorgeprinzip
- Versorgungsprinzip = Vorleistung ggü der Gesellschaft berechtigt zu Leistungen des Solidarsystems (zB Beamte, Kriegsdienst)
- Versicherungsprinzip = Risikoübernahme durch das Kollektiv (zB GKV)
- Fürsorgeprinzip = in Notsituation auch ohne Vorleisung Hilfe öglich (zB Sozialhilfe)
soziales Netz: sozialpolitissche Maßnahmen, die einen gesellschaftlichen Absturz verhindern/auffangen
Soziale Sicherung: Gesetzliche Sozialversicherung
- was gehört dazu? (5)
- welches Prinzip liegt zugrunde? (1)
was gehört dazu?
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
welches Prinzip liegt zugrunde?: Solidaritätsprinzip (ANspruch auf Leistungen entsprechend Bedürftigkeit un dnich entsprechend ihres individuellen Risikos)
Soziale Sicherung: Private Krankenversicherung: welches Prinzip liegt zugrunde? (1)
welches Prinzip liegt zugrunde?: Äquivalenzprinzip: Beitragshöhe wird äquivalent zum individuellen RIsiko und dem gewünschten Leistungsspektrum bemessen
Soziale Sicherung: Beiträge
- Beitragsbemessungsgrenze (1)
- Versicherungspflichtgrenze (1)
Beitragsbemessungsgrenze: Höhe des Bruttolohns, bis zu dem ein Arbeitnehmer-Versicherungsbeitrag abhängig vom Bruttolohn ist
Versicherungspflichtgrenze: Höhe des Bruttolohns, bis zu dem ein Arbeitnehmer zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet ist (-> Marktabgrenzung zwischen GKV und PKV)
Soziale Sicherung: Gesetzliche Rentenversicherung
- Aufgaben (2)
- Prinzip (1)
Aufgaben
- versichert gegen Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod (Hinterbliebenenrente)
- —- Altersrente (siehe gesonderte Lernkarte)
- —- Erwerbsminderungsrenten (siehe gesonderte Lernkarte)
- Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung/Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
Prinzip: Generationenvertrag -> mit den Beiträgen werden Ansprüche auf eine zukünftige Rente erworben und die Renten der aktuellen Rentner finanziert
Soziale Sicherung: Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- vorrangige Aufgabe (1)
- weitere Leistungen (7)
vorrangige Aufgabe: EInkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit zur Arbeitssuche durch ENtgeldersatzleistungen (Arbeitslosen-, Übergangs-, Insolvenzgeld)
weitere Leistungen
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- ENtgeltsicherung bei älteren Arbeitnehmern
- Kurzarbeitergeld
- Unterstützung von BEratung und Vermittlung
- Mobilitätshilfen
- Förderung der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen
- Leistungen ggü Arbeitgeber (Zuschüsse bei EInstellungen) und dem Träger (Bundesagentur für Arbeit)
Soziale Sicherung: Versorgungsamt
- Allgemeines (1)
- Aufgaben (4)
- Behinderung (siehe gesonderte Lernkarte)
Allgemeines: nicht in allen Bundesländern vorhanden, alternativ übernimmt die Aufgaben die Sozialhilfe
Aufgaben
- soziale Sicherung
- individuelle Entschädigung besonders betroffener (zB durch gesetzliche Pflichten der Bürger)
- Angelegenheiten von Schwerbehinderten (Evaluierung des Grades der Behinderung)
- insb. Entschädigung von Kriegsopfern, Impfschäden, Versorgung von Soldaten und Bundesfreiwilligendienstleistenden
Soziale Sicherung: Gesundheitsamt: Aufgaben (8)
Aufgaben
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Durchführung des Infektionsschutzgesetztes (hierhin melden bei Meldepflicht!!)
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung
- Überprüfung der Zulassung zum Heilpraktiker
- Schwangerenberatung
- Hygieneüberwachung
Soziale Sicherung: Gesetzliche Pflegeversicherung
- Aufgabe (1)
- Versicherungsschutz (1)
- Leistungen (1)
- Träger (1)
- wer ist pflegebdürftig nach Sozialgesetzbuch? (1)
- wonach richten sich Leistungen? (1)
Aufgabe: Versicherung für Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Versicherungsschutz: jeder, der in der GKV versichert ist
Leistungen: Dienst-, Sach- und Geldleistunngen für den BEdarf an Grundpflege und hauswirtscaftlicher Versorgung sowie Kostenerstattung (Pflegegeldzahlungen, häusliche Pflegehilfe, Teil- und vollstationäre Pflege)
Träger: Pflegekassen
wer ist pflegebdürftig nach Sozialgesetzbuch?: Personne, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen KRankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer (voraussichtlich mindestens 6 Monate) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
wonach richten sich Leistungen?: Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen durch den MDK (v.a. nach zeitlichem Gesamtaufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung: STufe I = 90Min, Stufe II = 180Min, STufe III = 300Min)
Soziale Sicherung: Sozialhilfe
- Aufgaben (1)
- welches Prinzip ist Grundlage? (1)
- ausführende Organe (1)
Aufgaben: Leistungsberechtigten die Führung des Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (STaat ist verpflichtet ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten)
welches Prinzip ist Grundlage?: Subsidiaritätsprinzip -> Sozialhilfe ist nur Ultima ratio -> andere vorrangige Leistungen sind ihr vorzuziehen, sofern möglich
ausführende Organe: die umgangssprachlich als “Sozialamt” bezeichneten Behörden
Soziale Sicherung: Gesetzliche Rentenversicherung: Aufgaben: versichert gegen Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod (Hinterbliebenenrente): Altersrente: Regelaltersgrenze (1)
Regelaltersgrenze: Vollendung des 67. Lebensjahres
Soziale Sicherung: Gesetzliche Rentenversicherung: Aufgaben: versichert gegen Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod (Hinterbliebenenrente): Erwerbsminderungsrenten
- Volle Erwerbsminderung (2)
- teilweise Erwerbsminderung (2)
Volle Erwerbsminderung
- Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit größer/gleich 3h tgl. arbeiten könen
- Anspruch auf 100% Erwerbsminderungsrente
teilweise Erwerbsminderung
- Manschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit 3-6h tgl arbeiten können
- ANspruch auf 50% Erwerbsminderungsrente
Soziale Sicherung: Versorgungsamt: Behinderung
- Definition (1)
- Grad der Behinderung (GdB) (siehe gesonderte Lernkarte)
- Berufsförderungswerk -> was machen die? (1)
Definition: Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, die länger als 6 Monate anhält (zuständig sind VErsorgungsämter)
Berufsförderungswerk -> was machen die?: unterstützt Menschen mit Behinderung bei beruflicher Rehabilitation, Berufsfindung und Umschulung
Soziale Sicherung: Versorgungsamt: Behinderung: Grad der Behinderung (GdB)
- Definition (1)
- Berechnung (1)
- ab welchem GdB liegt Behinderung vor? (1)
- woran orientiert sich Beurteilung? (1)
- ab wann Schwerbehinderung? (2)
Definition: Nach Sozialgesetzbuch: man ist behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit für einen Zeitraum von über 6 Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht -> Teilhabe am Leben in der GEsellschaft beeinträchtigt
Berechnung: es werden nicht alle störungen addiert, sondern Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander gewertet
ab welchem GdB liegt Behinderung vor?: ab GdB größer/gleich 20 (Abstufung in 10er Schritten)
woran orientiert sich Beurteilung?: Interantionale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO
ab wann Schwerbehinderung?
- GdB größer/gleich 50
- ab GdB größer/gleich 30 bei Nichteinhaltenkönnen des Arbeitsplatzes (=Gleichstellung)