palliativmedizinische_Aspekte_Brainscape Flashcards
palliativmedizinische Aspekte: Einteilung der letzten Lebensphase nach Jonen-Thielemann
- Rehabilitationsphase (2)
- Präterminalphase (2)
- Terminalphase (2)
- Finalphase (2)
Rehabilitationsphase
- Prognose: noch Monate bis Jahre
- Charakteristika: palliative Therapie ermöglicht Teilhabe (Bsp: indolentes NHL, Prostatakarzinom)
Präterminalphase
- Prognose: Wochen bis Monate
- Charakteristika
- —- mehr Schmerztherapie notwendig
- —- gesellschaftliches Leben eingeschränkt
- —- mehr Gedanken an nahes Lebensende
Terminalphase
- Prognose: Tage bis Wochen
- Charakteristika: zumeist Bettlägerigkeit
Finalphase
- Prognose: wenige Stunden
- Charakteristika: Patient liegt im Sterben
palliativmedizinische Aspekte: Schmerzkonzepte
- Total Pain (1)
- mixed Pain (1)
Total Pain: körperlicher, seelischer, spiritueller Schmerz, Hoffnungslosigkeit … alles auf einmal
mixed Pain: peripherer und neuropathischer Schmerz gleichzeitig
palliativmedizinische Aspekte: Sterbephasen nach Kübler-Ross (5)
Verneinung / Leugnung / Isolation
Aggression, Zorn, Wur, Auflehnung gegen das Schicksal
Verhandeln
Depression
Akzeptanz des nahenden Todes
palliativmedizinische Aspekte: NURSE-Modell nach Back
- N (1)
- U (1)
- R (1)
- S (1)
- E (1)
N: Name: Emotionen des Patienten benennen
U: Understand: nach Möglichkeit Verständnis für die EMotionen des Patienten ausdrücken
R: Respect: Dem Patienten Anerkennung und Respekt zollen für bereits durchlebte Situationen
S: Support: Unterstützung anbieten
E: Explore: Nachfragen, um weitere emotionale Aspekte herauszufinden
palliativmedizinische Aspekte: Übermitteln schwieriger Nachrichten mittels SPIKES-Modell nach Baile
- S (1)
- P (1)
- I (1)
- K (1)
- E (1)
- S (1)
S: Setting: geschützte Umgebung, ggf. Bezugspersonen involbieren, Unterbrechungen vermeiden, zeitlichen Rahmen klären
P: Perception: Patienten mit eigenen Worten Kenntinsstand wiedergeben lassen
I: Invitation
- —- Gesprächsmöglichkeit auch zu späteren zeitpunkten anbieten
- —- herausfinden, wo Gesprächsbedarf besteht
K: Knowledge: Wissen vermitteln, Patienten vorwarnen. Kurze Sätze ohne Fachtermini. Keine Extremaussagen
E: Emotions: Emotionen ansprechen. Empathieorientiertes Antworten
S: Summary: Zusammenfassung des Gesprächs, Planung des weiteren prozederes
palliativmedizinische Aspekte: Wut / Verbale ANgriffe –> CALM-Modell
- C (1)
- A (1)
- L (1)
- M (1)
C: Contact: ANerkennung für die Situation des Patienten. Sachlich bleiben. Fehler eingestehen.
A: Appoint: Verständnis für Emotionen aufbringen, diese benennen. Rückgriff auf NURSE-Modell.
L: Look ahead
- —- Benennen des geminsamen Ziels
- —- Klären der Beziung / Rolle zueinander
M: Make a deision
- —- Dem Patienten einen “Vertrag” anbieten, um in Zukunft den Grund für das Ärgernis zu verhindern
- —- Alternativen und Bedenkzeit anbieten
palliativmedizinische Aspekte: Hospiz
- Begründer (2)
- Intention (1)
Begründer
- Elisabeth Kübler-Ross
- Cicely Saunders
Intention: Abdeckung der Kernbedürnisse Sterbenskranker
palliativmedizinische Aspekte: Grundlagen: was ist Palliativmedizin laut WHO? (1)
Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von patienten und ihren Familien, die mit den Problemen kofnrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Schmerz (2)
WHO-Schema
retardiertes Opioid nach festen Zeitschema, schnelles als Bedarfsmedikamentation
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Übelkeit und Erbrechen (1)
MCP, Haloperidol, Levomepromazin, Dimenhydrinat
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Appetitlosigkeit (1)
Dexamethason / Prednisolon p.o.
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Durst (1)
regelmäßige Mundpflege (Durst meist durch trockene Schleimhäute. I.v. FLüssigkeit hilft meist nicht)
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Obstipation (1)
Lactulose, Macrogol, Natriumpicosulfat, Paraffin
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Diarrhö (2)
Ausschluss paradoxe Diarrhö
frühzeitige Elektrolyt- und Flüssigkeitssubstitution
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Dyspnoe (1)
schnell wirkendes Morphinpärparat
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Husten (3)
produktiv –> Protussiva
unproduktiv –> Antitussiva
therapierefraktär: Hydrocodon, Kortikosteroide
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Fatigue (2)
regelmäßig Sport
für kurzfristige Leistungssteigerung Kortikosteroide
palliativmedizinische Aspekte: Symptomkontrolle: Finalphase
- Unruhe / Agitation (1)
- Delir (1)
- terminale Rasselatmug (1)
Unruhe / Agitation: Midazolam, Lorazepam
Delir: Haloperidol, MCP
terminale Rasselatmug: ggf. Butylscopolamin –> vermindert Speichelbildung
palliativmedizinische Aspekte: Ethik und Recht am Lebensende: Patientenverfügung
- Beschreibung (1)
- Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht (1)
- Formalitäten (2)
Beschreibung: Patient legt fest, welche medizinischen Maßnahmen (nicht) ergriffen werden dürfen
Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht: Bei der Vorsorgevollmacht trifft der Patient degegenüber keine Entscheidungen über medizinische Maßnahmen, sondern bevollmächtigt einen Dritten, über diese Maßnahmen zu entscheiden.
Formalitäten
- muss nur unterschrieben sein
- bedarf keiner juristischen Prüfung und Legitimierung, kann aber zur Vorbeugung von Unstimmigkeiten notariell beurkundet werden.
palliativmedizinische Aspekte: Ethik und Recht am Lebensende: Vorsorgevollmacht
- Beschreibung (1)
- Grenzen (1)
- Formalitäten (1)
- Abgrenzung (siehe gesonderte Lernkarte)
Beschreibung: Bevollmächtigung einer (nahestehenden) Person, für Patienten in bestimmtem Bereich (medizinisch, finanziell) zu entscheiden, wenn der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Grenzen: z.B. erfordern freiheitsentziehende Maßnahmen nach wie vor gerichtlich bestellten Betreuer
Formalitäten: wie Patientenverfügung
- —- muss nur unterschrieben sein
- —- bedarf keiner juristischen Prüfung und Legitimierung, kann aber zur Vorbeugung von Unstimmigkeiten notariell beurkundet werden.
palliativmedizinische Aspekte: Ethik und Recht am Lebensende: Vorsorgevollmacht: Abgrenzung
- zur Patientenverfügung (1)
- zur Betreuung und Betreuungsverfügung (3)
zur Patientenverfügung: Bei der Patientenverfügung trifft der Patient Entscheidungen über medizinische Maßnahmen. Bei der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt er einen Dritten, über diese Maßnahmen zu entscheiden.
zur Betreuung und Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht bevollmävchtigt Dritten, Entscheidungen in einem gewissen Rahmen zu trefen,
- Ist dieser Rahmen “zu klein” braucht man einen gerichtlichen Betreuer
- Die Betreuungsverfügung macht dem Betreuungsgericht einen Vorschlag, wer dieser Dritte sein soll.