Soziale Schließung, Diskriminierung, Ausbeutung Flashcards
Soziale Schließung
Laut der Theorie sozialer Schließung monopolisieren bestimmte Gruppen Chancen und/oder Ressourcen gegenüber anderen dadurch ausgeschlossenen Gruppen und schränken damit die vollkommene Konkurrenz ein. Dieser Ausschlussmechanismus basiert auf Webers Definition von sozialen Beziehungen. Weber unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen sozialen Beziehungen. Eine offene soziale Beziehung steht für jede partizipationswillige und partizipationsfähige Person offen, wohingegen der Zugang zu einer geschlossenen sozialen Beziehung durch zuvor zu erfüllende Voraussetzungen beschränkt wird. Als Konsequenz dieser Einschränkung können die in die geschlossene Beziehung Eingebundenen ihre Ressourcen monopolisieren, während der ausgeschlossenen Gruppe der Zugang zu diesen verwehrt bleibt. Aus diesem Grund erfügen sie über eine geringere Ressourcenausstattung und es entsteht soziale Ungleichheit. Ein Beispiel für die soziale Schließung wären die erweiterten Rechte von Menschen mit EU-Staatsbürgerschaft gegenüber Menschen aus Drittstaaten im EU-Raum. Ihnen werden rechtlich exklusive Rechte bzw. Ressourcen gesichert, die sie gegenüber Konkurrenz aus Drittstaaten z.B. auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt und schützt. Diese Rechte sind wiederum durch politische Prozesse entstanden, in denen verschiedene Akteure wie z.B. Regierungen oder Interessengruppen Einfluss auf deren Ausgestaltung genommen haben.
Diskriminierung
Beim Phänomen der Diskriminierung kommt es zur Einschränkung der Konkurrenz zwischen Personen, da einige Personengruppen nicht nach dem Leistungsprinzip, sondern aufgrund von askriptiven, d.h. nicht unmittelbar veränderbaren und von der eigenen Leistung unabhängigen Merkmalen schlechter behandelt bzw. bezahlt werden als andere Personen. Diskriminierung kann sich z.B. auf Frauen mit dem askriptiven Merkmal Geschlecht oder ethnische Gruppen mit dem askriptiven Merkmal Ethnizität beziehen. Diskriminierung stellt letztendlich die Konsequenz für die von der sozialen Schließung ausgeschlossene Personengruppe dar. Um das Beispiel von oben fortzuführen wären z.B. die Personen aus Drittstaaten aufgrund ihres askriptiven Merkmals “Nicht-EU Bürger” auf dem Arbeitsmarkt (ohne weitere existierende Regelungen ihres Status) ebenfalls in gewisser Weise diskriminiert.
Ausbeutung
Ein Spezialfall sozialer Schließung liegt mit der Ausbeutung vor. Sodass von Ausbeutung gesprochen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1) der Wohlstand einer Gruppe ist abhängig vom geringeren Wohlstand einer anderen Gruppe. 2) der Ausschluss der einen Gruppe von der Kontrolle über Produktionsmittel in der Gesellschaft. 3) die Aneignung der Arbeitserträge einer Gruppe durch andere Gruppen. Folglich erzeugen Ausbeutungsbeziehungen spezifische Muster der Ressourcenverteilung. Bestimmte Personen werden von der Kontrolle über Produktionsmittel in einer Gesellschaft abgehalten. Als Beispiel kann hierfür die Beziehung zw. einem abhängigen Bauern und seinem Grundherrn in einer Feudalgesellschaft angeführt werden (Ausbeuter und Ausgebeuteter stehen in einer Beziehung). Auch die klassische marxistische Theorie der Ausbeutung im Kapitalismus kann mithilfe dieser drei Annahmen rekonstruiert werden.
Frage Erläutern Sie die Begriffe soziale Schließung, Diskriminierung und Ausbeutung sowie Ihre Zusammenhänge.
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