Sozial Recht Flashcards

1
Q

Was besagt die deutsche Verfassung, also das Grundgesetz in Art. 20 GG?

A
  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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2
Q

Was bedeutet Volkssouveränität?

A

Dass alle Staatsgewalt (= Souveränität) vom Volk ausgeht.

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3
Q

Wie wird von den wahlberechtigten Bürger die Wahl bestimmt?

A

Durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen.

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4
Q

Die Legislative besteht in Deutschland als föderalem Bundesstaat aus:

A

Bundestag und Bundesrat

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5
Q

Wer wählt einen Abgeordneten als Regierungschef (Bundeskanzler)?

A

Die prozentuale Mehrheit der Abgeordneten = (Regierungskoalition)

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6
Q

Wer bildet die ausführende Gewalt (Exekutive)?

A

Die Bundesregierung (auch Bundeskabinett genannt), gemeinsam mit den Verwaltungsbehörden auf Bundes- und Landesebene.

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7
Q

Der Bundesrat (die Ländervertretung auf Bundesebene) ist Teil der Legislative. Aus was besteht er?

A

Er besteht aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen, die je nach Einwohnerstärke des Bundeslands drei bis sechs Vertreter entsenden.

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8
Q

Wie ist der Bundesrat neben der Bundesregierung und dem Bundestag an Gesetzesinitiative beteiligt?

A

Der Bundesra ist über Einspruchsgesetzen (sie sind der Regelfall) und Zustimmungsgesetzen (solchen, die Länderangelegenheiten betreffen oder von erheblicher Bedeutung sind) ist an der Gesetzgebung des Bunds beteiligt.

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9
Q

Warum ist auch der Bundesrat vom Volk gewählt?

A

Die Wähler entscheiden zwar in erster Linie über die Zusammensetzung des Landtages und darüber, wer im Land regieren soll; indirekt wird damit aber zugleich festgelegt, wer im Bundesrat Sitz und Stimme erhält, denn die Mehrheit im Landesparlament bestimmt die Landesregierung, die ihrerseits die Bundesratsmitglieder aus ihrer Mitte bestel

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10
Q

Benenne die Wahlprinzipien?

A

Jeder entscheidet frei.

Jede Wahl ist geheim.

Jeder wählt direkt, keine Wahlmänner.

Mehrere Kandidaten stehen zur Wahl.

Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.

Jede Partei hat die gleiche Chance (5% Klausel)

Alle Bürger dürfen wählen und abhängig von Religion, Geschlecht Alter etc.

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11
Q

Erläutere Bundesstaat:

A

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, d. h. ein aus mehreren Teilstaaten (Bundesländern) bestehender Föderalstaat.

Die Bundesländer haben Staatsqualität und nehmen zusammen mit dem Bund Hoheitsrechte wahr.

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12
Q

Beschreibe Föderalismus

A

Beide Ebenen Bundestag und Bundesrat sind Träger der Staatsgewalt (Föderalismus). Im Föderalismus ist die Macht der Politiker zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

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13
Q

Was bedeutet materiell rechtmäßig?

A

wenn es maßgeblichen rechtlichen Vorgaben entspricht, inhaltlich fair und verhältnismäßig ist, angemessen ist sowie Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird.

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14
Q

Sind Einzelfallgesetze erlaubt?

A

Einzelfallgesetze, also solche, die nur im Hinblick auf einzelne Adressaten geschaffen werden, sind verboten (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG).

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15
Q

Was meint der Generationenvertrag?

A

Die Idee des Generationenvertrags besteht darin, dass die junge, erwerbstätige Generation für Erziehung und Unterhalt der Kinder (Folgegeneration) sorgt und gleichzeitig durch Pflichtbeiträge die laufenden Renten der älteren Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, finanziert.

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16
Q

Wann ist ein Gesetz formell rechtmäßig?

A

Formell rechtmäßig ist hoheitliches Handeln, wenn es auf die richtige Art und Weise durch den zuständigen Hoheitsträger und dessen Organe, also den Form-, Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften entsprechend, zustande kommt.

Sie werden in einem formellen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundestags erlassen.

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17
Q

Was versteht man unter Gewaltenverschränkung?

A

Grundsätzlich gilt Gewaltenteilung

Allerdings wird diese Gewaltenteilung nicht immer so strikt durchgehalten, wie man sich das in der Theorie vorstellt. Wenn es zu solchen Überschneidungen kommt, spricht man von “Gewaltenverschränkung”.

Die Bundesregierung (Exekutive) bereitet Gesetze vor und kann davon ausgehen, dass die Mehrheit der Abgeordneten (Legislative) für diese Vorschläge stimmt. Hier zeigt sich, dass Legislative und Exekutive häufig mit einander verschränkt sind. Getrennt aber ist die Rechtsprechung.

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18
Q

An was ist alle staatliche Gewalt gebunden?

A

Alle staatliche Gewalt ist an Recht und Gesetz und damit an die Verfassung gebunden.

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19
Q

Das Sozialstaatsprinzip, benenne den Paragraphen.

A

(Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG)

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20
Q

Auf wen geht das Sozialstaatsprinzip zurück?

A

Reichskanzlers Otto Fürst von Bismarck (1815–1898)

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21
Q

Welche Veränderungen traten mit der Verarmung der Arbeiter ein?

A

Es bildeten sich Arbeiterbewegungen, Gewerkschaften, neue politische Parteien und vor allem auch eine Vielzahl privater Krankenkassen.

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22
Q

Was war der Beginn des Sozialstaates im heutigen Sinne?

A

Bismarck sah sich gezwungen, der immer größer werdenden Anzahl von besitzlosen Menschen ohne irgendeine Form der Alters-, Krankheits- und Invaliditätsabsicherung eine Alternative zu bieten.

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23
Q

Wie sah die erste Krankenversicherung aus?

A

die erste gesetzliche Krankenversicherung ist 1883 in Kraft getreten.

Es wurden Arbeiter und Angestellte mit einem (schon damals sehr geringen) Einkommen von unter 2.000 Reichsmark jährlich versicherungspflichtig.

Sie zahlten zwei Drittel der zu entrichtenden Beiträge, der Arbeitgeber ein Drittel.

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24
Q

Wie sah die erste Unfallversicherung aus?

A

1884 die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich arbeitgeberfinanziert

Gleichwohl führte sie zu einer erheblichen Verbesserung der Absicherung der Arbeiter, die bis dato nur dann Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber hatten, wenn der Unternehmer den Arbeitsunfall (nachweislich) verursacht hatte, sodass sie leer ausgegangen waren, wenn der Unfall durch höhere Gewalt oder Unachtsamkeit von Kollegen verursacht wurde

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25
Q

Was unterstellten die Arbeiter Bismarck?

A

Die nach wie vor unzufriedenen Arbeiter vermuteten daher nicht zu Unrecht, dass Bis- marck, der dies später offen einräumte, nur am Erhalt der Monarchie interessiert war.

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26
Q

Aufgrund welcher Situation trat die Arbeitslosenversicherung in Kraft?

A

1927 trat das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ in Kraft.

verlorener Erster Weltkrieg (1914–1918) und der Abdankung des deutschen Kaisers Wilhelm II.

Tausende kriegsverletzte, schwerbehinderte und daher arbeitsunfähige Soldten kamen aus dem Krieg zurück.

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27
Q

Wann wurde die Pflegeversicherung eingeführt?

A

Als letzte der fünf Säulen der Sozialversicherung wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung geschaffen und rundet damit das deutsche Sozialversicherungssystem ab.

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28
Q

Was beschreiben die Staatsstrukturprinzipien?

A

Die Staatsstrukturprinzipien beschreiben die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen, die dem Staatswesen sein Gepräge geben.

Dem Grundgesetz sind fünf Staatsstrukturprinzipien zu entnehmen.

Sie lassen sich aus Art. 20 I–III GG herleiten:

Rechtsstaatsprinzip
Demokratieprinzip
Bundesstaatsprinzip
Republikprinzip
Sozialstaatsprinzip

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29
Q

Benenne den Paragraphen der Ewigkeitsklausel

A

Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG)

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30
Q

Was besagt die Ewigkeitsklausel?

A

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“, heißt es daher in Art. 79 Abs. 3 GG explizit.

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31
Q

Was kann Deutschland aufgrund der Ewigkeitsklausel nie mehr werden?

A
  1. Deutschland kann nie wieder zu einem Zentralstaat werden.
  2. Auch eine Abschaffung der Bundesländer kommt nicht in Betracht.
  3. Ebenso wenig wie die Wiedereinführung einer Monarchie
  4. oder die Abschaffung der Gewaltenteilung.
  5. Die Achtung der Menschenwürde (Art. 1 GG) ist ebenfalls unantastbar.
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32
Q

Wie unterscheidet sich das “Bismarcksystem” vom „Beveridge-System”

A

„Bismarck-System“ = beitragsfinanziert.

der Sozialversicherung auf ein allgemeines steuerfinanziertes Fürsorgemodell (sogenanntes „Beveridge-System“ nach dem britischen Gesundheitspolitiker William Henry Beveridge, das u. a. in Großbritannien, Dänemark, Finnland, Schweden, Spanien oder Portugal maßgeblich ist,

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33
Q

Was versteht man unter Staatszielen?

A

„Staatsziele sind solche die Staatsgewalt rechtlich bindende Verfassungsbestimmungen, , die für die Tätigkeit der staatlichen Organe die Verfolgung bestimmter Sachziele als Aufgabe vorschreiben, ohne aber zu regeln, wie diese Ziele konkret erreicht werden sollen“

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34
Q

Was sind sie Staatsziele des Sozialstaates?

A

Staatsziele im Bereich des Staatsstrukturprinzips Sozialstaat sind daher insbesondere

soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit,

die in § 1 SGB I konkretisiert werden:

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35
Q

Was versteht man unter: Teilhabe- und Leistungsrechten?

A

Teilhabe- und Leistungsrechte (wie Art. 6 Abs. 4 GG)

(4) Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

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36
Q

Benenne ein Abwehrrecht.

A

Abwehrrechte gegen den Staat (z. B. Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG).

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37
Q

Benenne ein Mitwirkungsrecht.

A

Mitwirkungsrechte (z. B. Wahlrecht, Art. 38 GG)

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38
Q

Aufgaben des § 1 SGB I?

A

Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.

Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

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39
Q

Welche zwei Aspekte umfasst die soziale Sicherheit?

A

Im Rahmen der sozialen Sicherheit geht es um den Schutz des Kollektivs einerseits und den des einzelnen Bürgers andererseits

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40
Q

An was ist Soziale Sicherung vorwiegend ausgerichtet?

A

Soziale Sicherung ist daher primär auf Teilhabe ausgerichtet.

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41
Q

Welches ist das Grundprinzip sozialer Sicherung.

A

Das wesentlichste Grundprinzip sozialer Sicherung ist die Vorsorge.Nach dem Vorsorgeprinzip, auch als Versicherungsprinzip bezeichnet, übernimmt der Einzelne die individuelle Verantwortung für sich.

Klassischer Fall privater Vorsorge ist die Sozialversicherung. Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind beitragsfinanziert. Wobei die Unfallversicherung nur aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist wird.

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42
Q

Woran orientieren sich Prämien und Leistungen der deutschen Sozialversicherung?

A

Prämien und Leistungen der deutschen Sozialversicherung, in welcher Pflichtmitgliedschaft besteht, orientieren sich nicht an der Risikowahrscheinlichkeit des Einzelnen, sondern an seiner finanziellen Leistungsfähigkeit.

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43
Q

In welchem Gesetz ist Arbeitslosenversicherung (ALG 1 geregelt?

A

Arbeitslosenversicherung (ALG 1, nach SGB III)

In der Arbeitslosenversicherung (ALG 1, nach SGB III) hängt die Leistungshöhe (neben anderen Voraussetzungen) wesentlich vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitsentgelt ab, und für die Höhe der Leistungen der Rentenversicherung sind die eingezahlten Beiträge maßgeblich.

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44
Q

Wie unterscheidet sich das Versicherungsprinzip vom Versorgungsprinzip?

A

Im Gegensatz zum Versicherungsprinzip ist das Versorgungsprinzip Ausfluss staatlicher Fürsorge z. B. Beamte und Soldate.

Schwerbehinderte haben beispielsweise Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX. Für Kriegs- opfer oder Wehrdienstbeschädigte besteht Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz ebenso wie für Opfer von Straftaten nach dem Opferentschädigungsgesetz, Zivildienstbeschäftigte nach dem Zivildienstgesetz, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz oder Impf-schadenopfer nach dem Infektionsschutzgesetz.

Versorgungsleistungen sind beitragsunabhängig und werden aus Steuermitteln finanziert.

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45
Q

Was beinhaltet das Fürsorgeprinzip?

A

Das Fürsorgeprinzip dient der Linderung sozialer Not und setzt daher individuelle Bedürftigkeit voraus = Sozialhilfe.

Sie ist unabhängig von einem zuvor erbrachten Beitrag oder einer eigenen Leistung des Bedürftigen, sondern hat einen humanitären Charakter, als Weiterführung des mittelalterlichen Almosengedankens.

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46
Q

Was versteht man unter dem Subsidiaritätsprinzip?

A

Leistungen werden daher individuell, bedarfsgerecht und nach dem sogenannten Subsidiaritätsprinzip (= Nachrangigkeitsprinzip) nur dann erbracht, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft, keine Ansprüche an Dritte bestehen und der Betroffene sich nicht selbst helfen kann.

Erbracht werden Geld- und Sachleistungen ebenso wie bedarfsgerechte Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

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47
Q

Was bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe?

A

Fürsorge zielt aber stets auf Förderung: Betroffene sollen schnellstmöglich wieder selbst für sich sorgen können und von staatlicher Hilfe unabhängig werden.

48
Q

Wie lauten die 5 Säulen der Sozialversicherung?

A

Die Säulen der Sozialversicherung

Wie bereits dargestellt, ruht die deutsche Sozialversicherung historisch auf fünf Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

49
Q

Was sind die Grundprinzipien der Sozialversicherung?

A

Grundprinzipien der Sozialversicherung

Alle Säulen der Sozialversicherung in Deutschland sind durch folgende Grundprinzipien geprägt:

Der Versicherungsschutz knüpft an die Aufnahme der Erwerbstätigkeit an. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, nur in Ausnahmefällen kommt (z. B. bei Überschreiten von Entgeltgrenzen oder Freiberuflichkeit) freiwillige Versicherung in Betracht, jedoch nicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Versicherungsbeitrag und -umfang richten sich nach der Lohn-/Einkommenshöhe. Das bedeutet, dass jeder Versicherte im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Sozialversicherung beiträgt, während andererseits die Sachleistungen grundsätzlich für alle Versicherten gleich sind (die Geldleistungen variieren, s. o.). Das ist solidarisch.

50
Q

Was versteht man unter dem Beverage System?

A

Benannt nach dem britischen Sozialökonom William Henry Beveridge (1879–1963) und als Fortführung des Almosengedankens ausgestaltet, bietet es beitragsunabhängige, steuerfinanzierte und standardisierte Mindestversorgung in unterschiedlichen Bereichen für die gesamte Bevölkerung.

Im Vergleich zum bismarckschen System bietet das Beverage System nur Existenzsicherung in diversen Lebensbereichen.

51
Q

Nenne Vor- und Nachteile des Beverage Systems.

A

Im Beveridge-System sind alle Bevölkerungsgruppen eingeschlossen.

Bei einer hohen Anzahl von Transfer- und mehr oder weniger einheitlichen Pauschalleistungen ist Letzteres staatlich verwaltet und kostenlos.

Das macht die Steuerung zwar einfach, überschaubar und gut berechenbar, insgesamt also gut planbar, aber leider auch mangels Anreizen ineffizient und wenig innovativ.

Mangels Konkurrenzdrucks, wie er im deutschen Kranken- und Pflegekassensystem (recht moderat) herrscht, blüht die Ressourcenverschwendung, was durch die Einführung eines Gate-Keeper-Systems verhindert werden soll.

52
Q

Nachteile des Bismarcksche Systems

A

Lohnabhängig = sinkt das Beitragsvolumen der Sozialversicherungsträger hier deutlicher, wenn die Löhne sinken.

  • immense Anzahl an Schnittstellen, Vor-, Nachrang- und Überschneidungsregelungen nebst Ausnahmen ein gigantisches Gesetzeswerk voraussetzt (wie man an den vielen Sozialgesetzbüchern, ergänzt um Dutzende Nebengesetze unschwe erkennt), ist es für Laien nahezu undurchdringlich und setzt erhebliche Fachkenntnisse sowie Spezialistenwis- sen voraus, um es wenigstens in Teilbereichen völlig zu durchdringen.

Nachteilig am Bismarck-System ist seine begrenzte Fähigkeit, die jeweils von unterschiedlichen Trägern finanzierten und getragenen Säulen zu koordinieren, aufeinander abzustimmen und zu überwachen. Das bezieht sich nicht nur auf die Kostenkontrolle.

53
Q

Was ist das Hauptproblem beider Systeme?

A

Da beide Systeme erhebliche Defizite aufweisen, haben sie sich innerhalb der letzten Jahrzehnte einander angenähert, nicht zuletzt, weil beide inzwischen mit dem gleichen Hauptproblem kämpfen: dem demografischen Wandel.

Die Zahl der Beitragszahler sinkt, die Beitragsempfänger werden immer älter.

54
Q

Welche zwei Sozialrechtsdefinitionen kennst du?

A

Begriff und Gegenstand des Sozialrechts lassen sich einmal formell (also nach der äußeren Form) und einmal materiell (nach ihrem Inhalt) erfassen (vgl. Beyer 2017, S. 58f.).

55
Q

Was versteht man unter dem formellen Sozialrecht?

A

Unter Sozialrecht im formellen Sinn versteht man die Gesetze, die in das mehrbändige Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden, die also schon der äußeren Form nach Sozialgesetze sind. Nach diesen Definitionen ist formelles Sozialrecht stets auch materielles Sozialrecht.

Bei der Definition von Sozialrecht kann zwischen formellem (im SGB geregelt bzw. zur Regelung vorgesehen) und materiellem Sozialrecht (alle Regelungen zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und zum Schutz Schwächerer) unterschieden werden.

56
Q

Was versteht man unter materiellem Sozialrecht?

A

Unter materiellem Sozialrecht versteht man demgegenüber alle Vorschriften, die der Gesetzgeber in Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips mit den Staatszielen soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit erlässt.

Beispielhaft seien hier Mieterschutz und Kündigungsschutz des Arbeitnehmers genannt. Bei der Definition von Sozialrecht kann zwischen formellem (im SGB geregelt bzw. zur Regelung vorgesehen) und materiellem Sozialrecht (alle Regelungen zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit und zum Schutz Schwächerer) unterschieden wer- den.

57
Q

Nennen Sie eine wichtige Grundregel sozialer Arbeit.

A

Der Staat soll nur da (subsidiär = nachrangig) eingreifen, wo es geboten ist: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“,

58
Q

In Deutschland ist man deshalb so gut gegen Schicksalsschläge abgesichert, weil …

A

aufgrund der sozialen Pflichtversicherungen und des Sozialhilfesystems niemand durch das Netz der sozialen Sicherung fällt bzw. fallen muss.

59
Q

Welche heutige Staatsstrukturbestimmung hat ihren Ursprung bereits um die Jahrhundertwende des 19. auf das 20. Jahrhundert?

A

Sozialstaatsprinzip

60
Q

Ihr Freund hat einen Impfschaden erlitten. Nach welchem Prinzip wird ihm gemäß dem Impfschutzgesetz der entstandene Gesundheitsschaden ersetzt?Wählen Sie eine

A

Antwort:

nach dem Fürsorgeprinzip

nach dem Versorgungsprinzip

nach dem Vorsorgeprinzip

nach dem Versicherungsprinzip

61
Q

In welchem Punkt hat das bismarcksche Sozialversicherungssystem einen erheblichen Nachteil gegenüber dem Beveridge-System?

A

Es ist deutlich abhängiger von der Entwicklung des Lohnniveaus.

62
Q

Öffentliches Recht regelt was?

A

Öffentliches Recht regelt die Rechtsbeziehungen der Träger öffentlichen Rechts unter- einander oder im Über-Unterordnungs-Verhältnis zu privaten Rechtsträgern/Rechtssubjekten.

63
Q

Privatrecht regelt was?

A

Das Privatrecht regelt in erster Linie die Rechtsverhältnisse zwischen Privaten, wobei auch privatrechtliches Handeln von staatlichen Institutionen dem Privatrecht unterfällt.

Das Privatrecht ist in der Regel durch eine Gleichordnung, d. h. Gleichrang der Beteiligten geprägt. Es geht um individuelle Interessen.

Typisches Handlungsinstrument ist der Vertrag.

64
Q

Ist ein Verwaltungsakt?

A

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

5 Merkmale

  • Hoheitlich. Der Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Maßnahme. …
  • Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsakt muss dem öffentlichen Recht zuzuordnen sein. …
  • Regelung. …
  • Einzelfall. …
  • Behörde. …
  • Außenwirkung.
65
Q

Was ist eine Allgemeinverfügung?

A

Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 VwVfG ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft (z. B. Verkehrszeichen).

66
Q

In welchen Fällen ist das Sozialgericht nicht zuständig?

A

Die Sozialgerichte sind nicht zuständig für Streitigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Unterhaltsvorschusses, der Ausbildungsförderung und des Wohngelds. Zuständig hierfür sind die Verwaltungsgerichte

67
Q

Zuständigkeiten Sozialgericht

A

Zuständigkeit

Die Sozialgerichte sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung und Alterssicherung der Landwirte
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
  • Arbeitsförderung und weitere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
  • Arbeitslosenversicherung
  • Entschädigungsrecht (Kriegsopferfürsorge ausgeschlossen)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Leistungen für Menschen mit Behinderungen
68
Q

SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wer hat Anspruch?

A

Leistungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 SGB II ist, wer kumulativ (d. h. alle Kriterien zeitgleich erfüllend) …

  • … das 15. Lebensjahr vollendet und die (gestaffelten) Altersgrenze(n) nach § 7a SGB II noch nicht erreicht hat,
  • erwerbsfähig ist,
  • hilfebedürftig ist und
  • seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
69
Q

Wer erhält SGB III – Arbeitsförderung (ALG 1)?

A

ALG 1 ist eine Versicherungsleistung im Falle der Arbeitslosigkeit: das sogenannte Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).

Damit ist das ALG 1 – anders als das steuerfinanzierte ALG 2 – keine nach- rangige Fürsorgeleistung, sondern eine beitragsfinanzierte Vorsorgeleistung.

70
Q

Benenne die Voraussetzungen für den Bezug von ALG 1.

A

§ 137 SGB III):

Arbeitslosigkeit, d. h. weniger als 15 Wochenarbeitsstunden Erwerbstätigkeit. Arbeitslos ist nach § 138 Abs. 1 SGB III nur, wer:

Arbeitnehmer ist,

sich bemüht, die eigene Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)

und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit) (Sonderfälle der Verfügbarkeit in § 139 SGB III);

eine vorangegangene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; regelmäßig zwölf Monate Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung (unter Umständen abweichende Regelungen). Angerechnet werden Zeiten des Wehrdiensts, der Mutterschaft und der Kindererziehung sowie Krankengeldbezug (vgl. im Detail § 26 SGB III);

persönliche Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit.

71
Q

Benenne beim Minijob die Voraussetzungen:

A

Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 450-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.

Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn: Wer also beispielsweise 9,82 Euro verdient, darf höchstens 45,82 Stunden monatlich arbeiten, um die 450-Euro-Grenze (Fachbegriff: Geringfügigkeitsgrenze) nicht zu überschreiten.

72
Q

Was leistet die SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung

A

Primärprävention (Verhütung von Krankheiten),

Sekundärprävention (frühzeitiges Erkennen und Heilen von Erkrankungen) sowie Tertiärprävention (Verhütung des Fortschreitens und von Rückfällen).

73
Q

Was besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot

A

„ambulant vor stationär“ (bezüglich Krankenbehandlung) und „Reha vor Rente“

74
Q

Was besagt die Versicherungspflicht?

A

Die GKV ist eine öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, die – abgesehen von Fällen freiwilliger Versicherung oder Befreiung von der Versicherungspflicht – unabhängig vom Willen der Beteiligten eintritt bzw. endet.

Die GKV kennt drei Arten von Versicherten:

Pflichtversicherte,

freiwillig Versicherte und

Familienversicherte

75
Q

Wann besteht Versicherungsfreitheit?

A

Versicherungsfreiheit, also keine Pflichtversicherung in der GKV, besteht nach § 6 SGB V insbesondere (unter den dort genannten Voraussetzungen) für:

Arbeiter und Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: 62.550 Euro jährlich bzw. 5.212,50 Euro monatlich, vgl. § 6 Abs. 4–7 SGB V),

Beamte,

Richter,

Soldaten,

Studenten mit einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt,

Geistliche,

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen etc.

76
Q

Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert?

A

Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit 1957 – von Steuerzuschüssen abgesehen – überwiegend über ein Umlageverfahren finanziert. „Die erwerbstätige Generation trägt mit ihren Beiträgen die Renten der älteren Generation und erwirbt gleichzeitig den Anspruch, im Alter von der dann erwerbstätigen Generation versorgt zu werden.

= Generationenvertrag

77
Q

Was sind die Voraussetzungen für Altersrenten?

A

Die Zahlung von Altersrenten ist kumulativ gebunden …

… an das Erreichen bestimmter Altersgrenzen,

an das Vorliegen versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (Wartezeiten = d. h. die Zeit, der man mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben muss, bei der normalen, d. h. Regelaltersrente sind dies fünf Jahre, vgl. § 50 Abs. 1 SGB VI),

im Einzelfall an persönliche Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung oder langjährige Versicherung als Voraussetzung für ein früheres Renteneintrittsalter) sowie

an das Stellen eines Rentenantrags.

Ein vorzeitiger Rentenbezugsbeginn ist in der Regel möglich, dann aber mit finanziellen Abschlägen verbunden

78
Q

Nenne zwei Arten der Erwerbsminderung.

A

Voll erwerbsgemindert, wenn er aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden pro Tag.

Anteilige, nämlich halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Erwerbsgeminderte bei einem verbliebenen Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von ab drei bis unter sechs Stunden täglich

79
Q

Beschreibe die Rente für Pflegepersonen.

A

Seit 01.01.2017 sind Personen gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig (also nicht beruflich) pflegen, …

  • … die mindestens in den Pflegegrad 2 eingruppiert sind und
  • einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder einer

privaten Pflegepflichtversicherung haben.

80
Q

Wann ist die gesetzliche Unfallversicherun zuständig?

A

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist zuständig bei:

  • Arbeitsunfällen (Definition in § 8 Abs. 1 SGB VII und § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII),
  • Wegeunfällen (Definition in § 8 Abs. 2 Nr. 1–4) oder
  • Berufskrankheiten
81
Q

Was ist der Auftrag von SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe?

A

Der Auftrag der Jugendhilfe liegt „zwischen elterlichem Erziehungsvorrang und Wächteramt des Staates“, die sich beide aus Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz ergeben.

82
Q

Aufgabe der Jugendhilfe, beschreibe diese:

A

Jugendhilfe soll, so § 1 Abs. 3 SGB VIII, in Verwirklichung des Rechts junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (gemäß § 1 Abs. 1 SGB VIII), insbesondere …

… junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und

dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien

sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

83
Q

Nennen Sie die Leistungen der Jugendhilfe:

A

Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11– 14)

Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16–21)

Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tages- pflege (§§ 22–25)

Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27–35, 36, 37, 39, 40)

Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leis- tungen (§§ 35a–37, 39, 40)

Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41)

84
Q

Nennen Sie “Andere Aufgaben der Jugendhilfe”:

A

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)

Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis (§§ 43f.)

Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50)

Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52)

Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie von Pflegern und Vormündern (§§ 52a, 53)

Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts (§§ 55–58),

85
Q

Welche Leistungen gibt es bei der Kinder und Jugendhilfe?

A

Als Unterstützungsangebot leistet die Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich familien- unterstützende, -erhaltende und -ergänzende, nur in Ausnahmefällen familienersetzende Leistungen.

86
Q

Nennen Sie die 6 großen freien Wohlfahrtsverbände:

A
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO), die ihre Wurzeln in der sozialistischen Arbeiterbewegung der 20er-Jahre des letzten Jahrhunderts hat,
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
  • Deutscher Caritas Verband (DCV) (der katholischen Kirche),
  • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW der EKD),
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DER PARITÄTISCHE (als Dachverband vieler anderer Wohlfahrtsorganisationen) und die
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWSt).
87
Q

Wann trat die dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes das sogenannte Eingliederungshilferecht in Kraft?

A

01.01.2020

88
Q

Mit der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes traten insbesondere Änderungen im Schwerbehindertenrecht zum 01.01.2017 in Kraft.

A

Mit der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes traten insbesondere Änderungen im Schwerbehindertenrecht zum 01.01.2017 in Kraft.

Zum 01.01.2018 folgte die zweite Stufe, mit der das SGB IX komplett neu gefasst wurde.

Zum 01.01.2020 trat mit der dritten Stufe Teil 2 des SGB IX und damit die Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe vonden existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe in Kraft.

In der vierten Stufe zum 01.01.2023 ist die Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises der Einglie- derungshilfe beabsichtigt.

89
Q

Was regelt SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz?

A

Während die SGB II, III, V, VI, VII, VIII, IX, XI und XII vorrangig materielles Recht, also die inhaltliche Ausgestaltung der diversen Sozialleistungen, regeln, befasst sich das SGB X mit dem formellen Recht, also den Fragen, die Voraussetzung dafür sind, dass das materielle Recht überhaupt erst umgesetzt werden kann.

90
Q

In welchen Varianten kommt Datenverarbeitung vor?

A
  • Datenspeicherung,
  • Datenveränderung,
  • Datenübermittlung (besonders wichtig, da jetzt der geschützte Bereich eines Leis-
  • tungsträgers verlassen wird und ein Dritter Datenzugang erlangt),
  • Datensperre und
  • Datenlöschung.
91
Q

Welche wesentlichen Grundsätze gelten im Sozialdatenschutz?

A

Verhältnismäßigkeit: Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung bzw. Nutzung per- sonenbezogener Daten müssen im Hinblick auf die Zweckerfüllung geeignet, erfor- derlich und der Situation angemessen sein (Verhältnismäßigkeit; vgl. § 67a Abs. 1 SGB X).

Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für die Zwecke verarbeitet oder genutzt werden, für die sie erhoben bzw. erstmalig gespeichert wurden (vgl. § 67c Abs. 1 SGB X).

Datenvermeidung und Datensparsamkeit: Es sind möglichst keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind Sozialdaten zu anonymisieren bzw. zu pseudonymisieren, soweit das möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X).

Ersterhebungsgrundsatz: Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen selbst zu erheben, soweit dies möglich ist. Er ist vom erhebenden Leistungsträger über den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie die Identität der verantwortlichen Stelle zu informieren (vgl. § 67a Abs. 2 SGB X).

92
Q

Was sind die Ziele der Pflegeversicherung?

A
  • Entlastung der Kommunen von Sozialhilfeleistungen
  • Förderung der familiären Pflege
  • Unterstützung pflegender Angehöriger
  • Verbesserung der Pflegesituation der Betroffenen
  • Absicherung des sozialen Risikos der Pflegebedürftigkeit
  • Sicherung der Finanzierung der Pflegeleistungen
  • Berücksichtigung des demografischen Wandels
93
Q

Welche Vorrangprinzipien gelten in der Pflegeversicherung?

A

Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig

  • die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen
  • Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
  • frühzeitig alle geeigneten Leistungen der Prävention, der Krankenbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
  • Vorrang der Rehabilitation vor Pflege
94
Q

Erläutere das Fürsorgeprinzip der Sozialhilfe

A

Sie dient der Linderung sozialer Not, hat humanitären Charakter und stellt die moderne Weiterführung des mittelalterlichen Almosengedankens dar.

95
Q

Welche Ziele verfolgt die Sozialhilfe

A

Die Sozialhilfe verfolgt mehrere Ziele: Sie soll (vgl. auch § 1 SGB XII) …

… Armut verhindern.

… Leistungsempfängern ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.

… Leistungsempfänger auch dazu befähigen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten, sodass sie insbesondere auf Hilfe zur Selbsthilfe setzt.

96
Q

Wer sind die Träger der Sozialhilfe?

A

Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Kreise.

97
Q

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

A
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung
98
Q

Wo ist die Höhe des Schonvermögens geregelt?

A

Die Höhe des Schonvermögens ist in § 90 SGB XII i. V. m. § 1 der dazu ergangenen Verordnung geregelt.

99
Q

Was sind die 2 Leistungsprinzipien der Sozialhilfe?

A

Bedarfsdeckungsprinzip: Sozialhilfe soll den Leistungsberechtigten eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht (§ 1 S. 1 SGB XII).

Subsidiaritätsprinzip (= Nachrangigkeitsprinzip): Gleichzeitig soll sie den Empfänger befähigen, soweit wie möglich ohne sie zu leben, wozu er sich nach Kräften zu bemühen hat (§ 1 SGB XII). Sozialhilfe erhält demnach nicht, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält (§ 2 Abs. 1 SGB XII).

100
Q

Wie und wann tritt Hilfe zum Lebensunterhalt ein?

A

Hilfe zum Lebensunterhalt wird anders als Grundsicherung ohne Antrag gewährt, sobald irgendeinem Träger der Sozialhilfe der Bedarfsfall bekannt wird, selbst wenn er unzuständig ist, notfalls muss der Sozialhilfeträger sogar eigene Ermittlungen anstellen, um den zuständigen Träger zu finden (vgl. § 18 Abs. 1 SGB XII).

101
Q

Welche Arten der Adoption gibt es?

A

Deutschland kennt drei Formen der Minderjährigen-Adoption.

Durch eine Inkognito-Adoption, bei der zwischen leiblichen und Adoptiveltern kein Kontakt besteht, soll die Gründung der neuen Familie vor Einwirkungen von leiblichen Eltern und Verwandten und das Kind vor einem Gefühl als Spielball zwischen den Beteiligten geschützt werden. Die leiblichen Eltern haben aber immer die Möglichkeit, Briefe, Bilder oder Ähnliches für das Kind zu hinterlegen, die dann in der Adoptionsvermittlungsakte aufbewahrt werden.

Bei einer offenen Adoption besteht ein direkter Kontakt zwischen leiblichen und Adoptiveltern, sodass die leiblichen Eltern die Möglichkeit haben, am Aufwachsen ihres Kinds, das seine Wurzeln kennt, teilzunehmen.

Bei der halboffenen Adoption erfolgt der Informationsaustausch über das Jugendamt. Die leiblichen Eltern erhalten z. B. Bilder und Entwicklungsberichte. Ein direkter Kontakt besteht zwischen ihnen und den Adoptiveltern aber nicht.

102
Q

Was bestimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

A

Die Aufenthaltsbestimmungsbefugnis umfasst sowohl die Bestimmung des dauerhaften als auch des vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Kinds und damit des Wohnorts.

Erfasst sind auch kürzere Aufenthalte an anderen Orten, etwa Urlaube, Klassen- fahrten, Besuch bei den Großeltern oder Schullandheimaufenthalte. Ebenfalls erfasst sind Besuche des Kinds beim anderen Elternteil, wenn die Eltern getrennt leben, etwa wenn das Kind während der Woche beim Vater und am Wochenende bei der Mutter lebt.

103
Q

Die Befragung von Kindern vor Gericht, ist wie geregelt?

A

Kommt es zur Gerichtsverhandlung, werden auch schon kleine Kinder, sobald sie sprechen können (in der Regel ab dem dritten Lebensjahr) vom Richter befragt, wo sie leben wollen und aus welchen Gründen.

104
Q

Von wem wird die Vormundschaft bei minderjährigen Kindern wahrgenommen?

A

Die Vormundschaft, die nur für minderjährige Kinder möglich ist, wird in der Regel durch das Jugendamt wahrgenommen.

105
Q

In welchen Fällen wird für einen Volljährigen ein Betreuer bestellt?

A

Kann ein Volljähriger aufgrund psychischer Erkrankung oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.

106
Q

Betreuung: Wie wird bestimmt ob ein freier Wille vorliegt?

A

Daher muss vor der Bestellung eines Betreuers stets festgestellt werden, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.

Die beiden für eine freie Willensbildung entscheidenden Kriterien sind

  • die Einsichtsfähigkeit eines Betroffenen und
  • dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.

Fehlt es an einem dieser beiden Elemente,

  • liegt kein freier Wille vor,
  • sondern nur ein natürlicher Wille.
107
Q

Wie weit reichen die Befugnisse eines Betreuers?

A

Die Befugnisse des Betreuers reichen nur so weit, wie der Aufgabenkreis, für den er bestellt wurde, es erlaubt (vgl. § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). Für das Öffnen der Post des Betreuten bedarf er stets einer eigenen, vom Gericht explizit zu erteilenden Befugnis (vgl. § 1896 Abs. 4 BGB).

108
Q

Benenne die Voraussetzungen für eine zivilrechtliche Unterbringung.

A

Zivilrechtliche Unterbringung nach § 1906 BGB setzt voraus, dass kumulativ …

… eine Person unter Betreuung steht,

sie auf beschränktem Raum festgehalten wird,

ihr Aufenthalt ständig überwacht wird und

ihr – soweit erforderlich – die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb der Ein-

richtung versagt werden kann (vgl. BtPRAX Online-Lexikon Betreuungsrecht 2017).

109
Q

Beschreibe das Elternzeitgesetz in seiner heutigen Gestalt:

A

Am 01.01.2015 trat Elternzeitgesetz in seiner heutigen Gestalt in Kraft. Während die Elternzeit die Möglichkeit gibt, für einen Zeitraum von bis zu drei vollen Jahren pro Kind die Arbeitspflichten (ohne Bezug von Arbeitslohn, aber mit weiter laufender Sozialversicherung) auszusetzen.

110
Q

Beschreibe das Bundeselterngeld in seiner heutigen Gestalt:

A

Das Elterngeld ein finanzieller Anspruch gegen den Staat als Ausgleich für Einbußen an Arbeitseinkommen während eines bestimmten Zeitraums der Kinderbetreuung.

Zum einen kann Basiselterngeld im Zeitraum bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats (grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten – ggf. verlängert um bis zwei weitere Partnerschaftsmonate bzw. für zwei weitere Monate für alleinerziehende Elternteile) des Kinds bezogen werden. Familien mit Zwillingen erhalten Zuschläge, ebenso Familien mit mehreren kleinen Kindern.

Es kann ebenfalls ElterngeldPlus beantragt werden: Halb so hoch wie das normale Elterngeld (auch die Zuschläge für Geschwister und Mehrlinge), kann es doppelt so lange beantragt werden (im Zeitraum bis zur Vollendung des 28. Lebensmonats – grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten, ggf. verlängert um bis zu vier weitere Partnerschaftsmonate bzw. weitere vier Monate für alleinerzie- hende Elternteile)

111
Q

Jugendgerichtshilfe: Welche Aufgaben hat das Jugendamt?

A

Mitwirkungspflicht im Verfahren

Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

Es entscheidet insbesondere bei Heranwachsenden darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist.

Hilfsorgan der Justiz und unterstützt dies

Überwacht die Einhaltung von Auflagen und Weisungen

Parallel dazu hat es während des gesamten Strafverfahrens die Aufgabe, den Angeklagten (ob Jugendlicher oder Heranwachsender) zu betreuen.

Es kann Jugendhilfeleistungen anregen

112
Q

Was regelt das PsychKG?

A

Die Psychisch-Kranken-Gesetze bezeichnen die deutschen Landesgesetze, die die freiheitsentziehende Unterbringung psychisch kranker Menschen im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus regeln. In vielen Bundesländern werden sie als PsychKG abgekürzt.

Das gerichtliche Verfahren für die freiheitsentziehenden Maßnahmen ist in §§ 312 ff FamFG geregelt.

113
Q

Hat die Elternzeit Auswirkungen auf den Urlaub?

A

Ja nach § 17. Abs. 1 BEEG.

1/12 pro Monat.

114
Q

Gibt es einen Sonderkündigungsschutz für Eltern in Elternzeit?

A

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt

frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und

frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

115
Q

Was besagen die Marburger Richtlinien?

A

mangelhaft Ausbildung der Persönlichkeit

Hilflosigkeit

Naivität

Neigung zu abenteuerlichen Unternehmungen

spielerische Einstellung zur Arbeit

mangelnder Anschluss an Altersgenossen

keine Lebensplanung

mangelmde Eigenständigkeit

116
Q

Was sind die allgemeinen Aufgaben der Krankhaus und Flüchlingssozialarbeit?

A

beraten

betreuen

begleiten