Softwareurheberrecht 2 Flashcards
Wie funktioniert Urheberrechtsschutz für Computerprogramme?
Computerprogrammewerdengeschützt,wennsie individuelle Werke in dem Sinne, dass sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung darstellen
Was gehört zu einem Computerprogramm?
- Computerprogramm in jeder Gestalt,
- Objektcode, Quellcode
- Entwurfsmaterial
- Schnittstellen
Was gehört nicht zu einem Computerprogramm?
- Pflichtenheft
- Handbücher,
- Bedienungsanleitungen,
- Wartungsbücher,
- Benutzeroberfläche (textlich graphische Gestaltung der Bildschirmoberfläche, die durch das Computerprogramm erzeugt wird, selbst aber kein Computerprogramm ist)
Haben graphischen Benutzeroberflächen softwareurheberrechtlicher Schutz?
Nein, Kein softwareurheberrechtlicher Schutz
Haben graphischen Benutzeroberflächen Urheberrechtlicher Schutz?
Ja, Nach deutschem Recht:
• AlsWerkimSinnedes§2Abs.2UrhG
• Werkkategorie: Werke der bildenden Künste
EuGH: urheberrechtlicher Schutz möglich, wenn eigene geistige Schöpfung vorliegt
• Grafische Benutzeroberfläche auch als Design schützbar (muss angemeldet werden)
Nenne zwei Besonderheit Softwareurheberrecht:
- Verwertungsrechte: Zustimmungsbedürftige Handlungen, § 69 c
- Urheber- persönlichkeitsrechte: Teilweise auf Schöpfer von Computerprogrammen anwendbar
Nenne die vier Zustimmungsbedürftige Handlungen:
Nr. 1 Vervielfältigungsrecht ~ § 16 UrhG
dauerhafte und vorübergehende Festlegung
Nr. 2 Umarbeitungsrecht ~~§ 23 UrhG
keine eigene schöpferische Leistung erforderlich Bsp: Softwarepflege
Nr. 3 Verbreitungsrecht ~ § 17 UrhG
Inverkehrbringen und Angebot an die Öffentlichkeit Erschöpfungsgrundsatz
Nr. 4Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ~ § 19a
Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich zu Orten und Zeiten ihrer Wahl
Was ist die “Vervielfältigungsrecht”?
die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Computerprogramms eine Vervielfältigung erfordert, bedürfen diese Handlungen der Zustimmung des Rechtsinhabers
Nenne ein paar Beispiele für dauerhaften Vervielfältigung:
Magnetband, Diskette, CD-ROM Festplatte Server. Sicherungskopie
Nenne ein paar Beispiele für vorübergehend Vervielfältigung:
nicht jeder technischer Kopiervorgang
bloßes Laufenlassen
bloße Sichtbarmachung auf dem Bildschirm