Skript Flashcards
Bestimmtheitsgrundsatz
Nullum crimen, nulla poena sine lege certa
Genaue Formulierung jeglicher Eingriffe in die Bürgerrechte, Rechtssicherheit
Artikel 103 II GG
Bestimmtheitsgrundsatz Rückwirkungsverbot Verbot täterbelastenden Gewohnheitsrechts Analogieverbot Schuldprinzip
Rückwirkungsverbot
Nullum crimen sine lege praevia
Zur Zeit der Tat muss die Handlung mit Strafe bedroht sein
Verbot Täter belastenden Gewohnheitsrechts
Nullum crimen sine lege scripta
Das Gesetz muss schriftlich fixiert sein
Analogieverbot
Nullum crimen sine lege stricta
Handlung die einer Norm ähnelt, dieser aber nicht voll entspricht
Schuldprinzip
Nullum crimen sine culpa
Man darf nicht für etwas bestraft werden, für das man keine Schuld hat
Strafzwecketheorien
Absolute und relative Strafzwecktheorien
Absolute Strafzwecktheorien
Vergeltung als Ausgleich des geschehenen Übels
Sühne als Ausgleich sittlicher Schuld
Relative Strafzwecktheorie
Generalprävention (Schutz der Allgemeinheit)
+ Vertrauen in die Rechtsordnung
- Abschreckung
Spezialprävention (zielt auf tatsächliche Gefährlichkeit des Täters ab)
+ Resozialisierung
- Allgemeinheit schützen und Täter vor weiteren Taten abhalten
Funktionen von Strafe
Primär
Befriedung (keine Selbstjustiz)
Orientierung (Erhaltung der Normen durch öffentliche Reaktion)
Sekundär
Resozialisierung
Sicherung der Gesellschaft
Grundmodell einer Straftat
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Handlung
Menschliches Verhalten, also ein willensgesteuertes Tun oder Unterlassen
<> reine Körperreflexe, Körperbewegungen im Zustand der Bewusstlosigkeit oder im Schlaf, durch unwiderstehlichen Zwang herbeigeführte rein mechanische Körperreaktionen
Klassische Verbrechenslehre
Alles äußerlich Wahrnehmbare gehört zum Unrecht
Neo-klassische Verbrechenslehre
Auch subjektive Merkmale die das Unrecht kennzeichnen sind Tatbestandsmerkmale
Finale Handlungslehre
Handlung im strafrechtlichen Sinne ist zweckgerichtetes Verhalten
Der Vorsatz ist danach ein reines Tatbestandsmerkmal da er zur Handlung gehört
Soziale, teleologische, funktionale Straftatlehre
Handlung ist das vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozialerhebliche Verhalten
Typen der generellen Tatbestandsmäßigkeit
Vorsätzlichkeit vs. Fahrlässigkeit
Vollendung vs. Versuch
Begehung vs. Unterlassung
Täterschaft vs. Teilnahme (§26,27,30 StGB)
Deliktsarten
Verbrechen vs. Vergehen
Tätigkeitsdelikt vs. Erfolgsdelikt vs. erfolgsqualifizierte Delikte
Verletzungsdelikt vs. Gefährdungsdelikte (konkret / abstrakt)
Zustandsdelikt vs. Dauerdelikt
Allgemeindelikt vs. Sonderdelikt
Verbrechen - Vergehen
§12 StGB
Rechtswidrige Taten deren mindeste Freiheitsstrafe ein Jahr beträgt = Verbrechen
Geldstrafe, Mindestmaß der Freiheitsstrafe unter einem Jahr = Vergehen
(Besonders schwere/milde Fälle außer Betracht!)