Probeklausur 17.01.14 Flashcards
Vorsätzliches Begehungsdelikt
Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektive Strafbarkeitsbedingungen Persönliche Strafausschließungsgründe Strafantragsbedürftigkeit
Fahrlässigkeitsdelikt
- objektive Pflichtwidrigkeit (Nichterfüllung der Sorgfaltspflicht)
- objektive Vorhersehbarkeit (einschließlich Kausalverlauf)
- subjektive Pflichtwidrigkeit (Nichterfüllen der dem Täter mögliche Sorgfalt)
- subjektive Voraussehbarkeit (hinsichtlich der persönlichen Fähigkeiten des Täters)
Objektive Zurechenbarkeit
Dem Täter wird die Erfolgsverursachung nur zugerechnet, wenn er eine rechtlich relevante Gefahr für das Rechtsgut geschaffen hat, die sich im Erfolg realisiert.
Kinder Schuldfähigkeit
bis 14 Jahre,schuldunfähig nach §19
Jugendliche Schuldfähigkeit
14-18 Jahre, Schuldfähigkeit muss festgestellt werden, §3 JGG
Heranwachsende Schuldfähigkeit
18-21 Jahre, Schuldfähigkeit wird vermutet
Vorläufige Festnahme
§127 I 1 StPO, Festnahme auf frischer Tat oder bei Tatverdacht zur Verhinderung der Flucht ist erlaubt
Rechtfertigungsgründe BGB
Aggressiver §228 BGB und Defensiver Notstand §904 BGB, Selbsthilfe §229 BGB, Besitzwehr und Besitzkehr §859 BGB
Mutmaßliche rechtfertigende Einwilligung
Vermutbarkeit der Einwilligung nach dem hypothetischen objektiven Willen des Betroffenen
Rechtfertigende Einwilligung
Einverstandensein des Rechtsgutsinhabers mit dem Verhalten des Täters wirkt rechtfertigend (Ausnahme: Sittenwidrigkeit!)
Subjektives Rechtfertigungselement
Handeln in Kenntnis der zu vermutenden Einwilligung
Nowehr
§32, Schutz- und Rechtsbewährungsprinzip
Notwehrlage - Notwehrhandlung - Verteidigungswille
Notwehrlage
Gegenwärtiger rechtswidriger menschlicher Angriff eines rechtlich geschützten Gutes
Gegenwärtig = steht kurz bevor, findet statt oder dauert an
Notwehrhandlung
Die zur Abwehr des Angriffs erforderliche Verteidigung
Schutzwehr & Trutzwehr
Mildeste von gleich wirksamen Mitteln
Notwehrprovokation
Hervorrufen des Angriffs
Absichtlich: keine Notwehr
Fahrlässig: Nur Schutzwehr