Schutzberechtigte Flashcards
Grundideen und Rechtsquellen Flüchtlingsrecht / Asylrecht
Grundidee hängen eng zusammen.
Flüchtlingrecht: vorläufiger Schutz aus humanitären Gründen, d.h. Nichtrückschiebung in lebensgefährliche Situation. Person ist ohne weiteres als Flüchting zu qualifizieren, wenn sie Kriterien gem. Art. 3 AsylG und Art. 1A Abs. 2 FK erfüllt.
Flüchtlingskonvention: Geschaffen, um “staatenlose” Flüchtlinge einen interantionalen Mindestschutz zu gewähren nach 2. WK.
Asylrecht: Gewährung eines Bleiberechts durch den Staat, welcher alleine darüber entscheidet, ob Kriterien erfüllt sind. VSS regelmässig Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft sowie Fehlen von Ausschlussgründen.
Asylgesetz und VOgen Regelungen AsylVSS, Rechtstellung Flüchtlinge, vorübergehender Schutz von Schutzbedürftigen
Dublin-Abkommen von grosser Bedeutung, verpflichtet Schweiz, bestimmte Eu-Verordnungen anzuwenden.
5 Elemente Flüchtlingsbegriff
- Verlassen Herkunftsland
- ausländische Staatsangehörigkeit
- abgebrochene Beziehungen mit dem Heimatstaat
- Begründete Furcht vor Verfolgung
- keine Ausschlussgründe
Elemente Flüchtlingsbegriff
- Verlassen Herkunftsland
Nachfluchtgründe (obj./subj.)
Entweder Gefahr schon bestehend bei Verlassen oder sich erst später ergebend = Nachfluchtgrund
objektive Nachfluchtgrund: Wenn äussere Umstände ausserhalb Kontrollbereich der betr. Person nach dem Verlassen zu deren Gefährdung führen (z.B. politische Verhältnisse ändern) -> wie Vorfluchtgründe behandelt
subjektiver Nachfluchtgrund: Person hat durch eigenes Handeln im Ausland Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland herbeigeführt (bspw. exilpolitische Tätigkeit). Sind zwar Flüchtlinge, aber erhalten KEIN Asyl (Art.54 AsylG).
Elemente Flüchtlingsbegriff
Ausländische Staatsangehörigkeit
Nur Personen, die aulsändische Staatsangehörigkeit besitzen, können Flüchtlingseigenschaft besitzen.
Elemente Flüchtlingsbegriff
Abgebrochene Beziehung mit dem Heimatstaat
Nur Personen, die vom Heimatstaat keinen Schutz erwarten können.
Bruch kann von beiden Seiten ausgehen
Objektive Komponente: Entzug Staatsbürgerschaft, Verweigerung Pass
Subjektive Komponenten: Einreichung Asylgesuch.
Flüchtlingsstatus geht verloren, wenn Person sich wieder unter den Schutz des Heimatstaates stellt (Art. 1 C FK)
Elemente Flüchtlingsbegriff
Begründete Furcht
6 Punkte
- ernsthafte Nachteile: gewisse Intensität erforderlich. teilw. reicht obj. Element (z.B: Menschenrechtsverletzung). Manchmal subj. Element gefordert (Gefährdung Leib und Leben, psychischer Druck, Freiheitsbeschränkung)
- Kein Schutz durch Herkunftsland: nicht gewillt oder nicht fähig, Person zu schützen (egal ob Gefahr von Staat oder Privaten ausgeht). Keine dauerhafte innerstaatliche Fluchtalternativen
- gezielte Nachteile: gegen Person persönlich. Nicht zufällig betroffen (nicht im G erwähnt!). Persönlich heisst zu verfolgter Gruppe gehörend.
- Verfolgunsmotiv: Zugehörigkeit zu Rasse, Religion, Nationalität, soziale Gruppe, Anschauung. Liste in AsylG 3 ist abschliessend. aber weit ausgelegt, somit selten von Beudeutung. Auch frauenspezifische Gründe anerkannt (Verfolgung der Frau weil sie Frau ist)
- Begründetheit der Verfolgungsfurcht: nur vor künftiger Verfolgung schützen. Auf künftige Verfolgung wird geschlossen, wenn Flüchtling im Zeitpunkt der Flucht verfolgt wurde.
- Kein Ausschlussgrund
Ausschluss Flüchtlingseigenschaft
Art. 1 Abs .D-F
Unterscheiden von Ausschluss Asyleigenschaft (Person bleibt dann trotzdem Flüchtling und kann ev. vorläufig aufgenommen werden)
Kann nicht als Flüchtling vorläufig aufgenommen werden. Ev. Aufnahme i.S.v. Art. 83 AuG
Abs. F
lit. a hinreichende Verdachtsmomente reichen aus. müssen verdichtet sein.
lit. c : Auffangtatbestand. Zwar als Entscheidungsträger beteiligt aber nicht an konkreter Ausführung beteiligt, somit nicht juristisch belangbar.
Asylauschluss
Art. 53-55 AsylG
Art. 53:
- Verwerfliche Handlungen: Taten miteiner Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren; Verbrechen i.S.v. Art. 10 StGB. Anklageerhebung mit liquider Beweislage genügt. Verwerflichkeit muss aber gegeben sein und Verhältnismässigkeit
- Gefährdung Staatssicherheit: innere oder äussere Sicherheit der Schweiz (Gefährdung Vorherrschaft der staatlichen Gewalt sowie Gefährdung äuswärtigen Beziehungen)
Art. 54 AsylG
Subjektive Nachfluchtgründe. Begründen zwar Flüchtlingsstatus aber beenden Asylstatus
Art. 55 AsylG Notstandsklausel
völkerrechtliche Verpflichtungen bleiben, z.B. Non-Refoulement-Gebot der FK, des AsylG und der BV.
Asylbeendigung
2 Gründe
Art. 63 Widerruf
Erschleichung des Asyls oder anderes siehe Gesetz
Art. 64 Erlöschen
siehe Gesetz