Schutzberechtigte Flashcards

1
Q

Grundideen und Rechtsquellen Flüchtlingsrecht / Asylrecht

A

Grundidee hängen eng zusammen.

Flüchtlingrecht: vorläufiger Schutz aus humanitären Gründen, d.h. Nichtrückschiebung in lebensgefährliche Situation. Person ist ohne weiteres als Flüchting zu qualifizieren, wenn sie Kriterien gem. Art. 3 AsylG und Art. 1A Abs. 2 FK erfüllt.

Flüchtlingskonvention: Geschaffen, um “staatenlose” Flüchtlinge einen interantionalen Mindestschutz zu gewähren nach 2. WK.

Asylrecht: Gewährung eines Bleiberechts durch den Staat, welcher alleine darüber entscheidet, ob Kriterien erfüllt sind. VSS regelmässig Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft sowie Fehlen von Ausschlussgründen.

Asylgesetz und VOgen Regelungen AsylVSS, Rechtstellung Flüchtlinge, vorübergehender Schutz von Schutzbedürftigen

Dublin-Abkommen von grosser Bedeutung, verpflichtet Schweiz, bestimmte Eu-Verordnungen anzuwenden.

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2
Q

5 Elemente Flüchtlingsbegriff

A
  1. Verlassen Herkunftsland
  2. ausländische Staatsangehörigkeit
  3. abgebrochene Beziehungen mit dem Heimatstaat
  4. Begründete Furcht vor Verfolgung
  5. keine Ausschlussgründe
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3
Q

Elemente Flüchtlingsbegriff

  1. Verlassen Herkunftsland

Nachfluchtgründe (obj./subj.)

A

Entweder Gefahr schon bestehend bei Verlassen oder sich erst später ergebend = Nachfluchtgrund

objektive Nachfluchtgrund: Wenn äussere Umstände ausserhalb Kontrollbereich der betr. Person nach dem Verlassen zu deren Gefährdung führen (z.B. politische Verhältnisse ändern) -> wie Vorfluchtgründe behandelt

subjektiver Nachfluchtgrund: Person hat durch eigenes Handeln im Ausland Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland herbeigeführt (bspw. exilpolitische Tätigkeit). Sind zwar Flüchtlinge, aber erhalten KEIN Asyl (Art.54 AsylG).

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4
Q

Elemente Flüchtlingsbegriff

Ausländische Staatsangehörigkeit

A

Nur Personen, die aulsändische Staatsangehörigkeit besitzen, können Flüchtlingseigenschaft besitzen.

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5
Q

Elemente Flüchtlingsbegriff

Abgebrochene Beziehung mit dem Heimatstaat

A

Nur Personen, die vom Heimatstaat keinen Schutz erwarten können.

Bruch kann von beiden Seiten ausgehen

Objektive Komponente: Entzug Staatsbürgerschaft, Verweigerung Pass

Subjektive Komponenten: Einreichung Asylgesuch.

Flüchtlingsstatus geht verloren, wenn Person sich wieder unter den Schutz des Heimatstaates stellt (Art. 1 C FK)

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6
Q

Elemente Flüchtlingsbegriff

Begründete Furcht

6 Punkte

A
  • ernsthafte Nachteile: gewisse Intensität erforderlich. teilw. reicht obj. Element (z.B: Menschenrechtsverletzung). Manchmal subj. Element gefordert (Gefährdung Leib und Leben, psychischer Druck, Freiheitsbeschränkung)
  • Kein Schutz durch Herkunftsland: nicht gewillt oder nicht fähig, Person zu schützen (egal ob Gefahr von Staat oder Privaten ausgeht). Keine dauerhafte innerstaatliche Fluchtalternativen
  • gezielte Nachteile: gegen Person persönlich. Nicht zufällig betroffen (nicht im G erwähnt!). Persönlich heisst zu verfolgter Gruppe gehörend.
  • Verfolgunsmotiv: Zugehörigkeit zu Rasse, Religion, Nationalität, soziale Gruppe, Anschauung. Liste in AsylG 3 ist abschliessend. aber weit ausgelegt, somit selten von Beudeutung. Auch frauenspezifische Gründe anerkannt (Verfolgung der Frau weil sie Frau ist)
  • Begründetheit der Verfolgungsfurcht: nur vor künftiger Verfolgung schützen. Auf künftige Verfolgung wird geschlossen, wenn Flüchtling im Zeitpunkt der Flucht verfolgt wurde.
  • Kein Ausschlussgrund
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7
Q

Ausschluss Flüchtlingseigenschaft

A

Art. 1 Abs .D-F

Unterscheiden von Ausschluss Asyleigenschaft (Person bleibt dann trotzdem Flüchtling und kann ev. vorläufig aufgenommen werden)

Kann nicht als Flüchtling vorläufig aufgenommen werden. Ev. Aufnahme i.S.v. Art. 83 AuG

Abs. F

lit. a hinreichende Verdachtsmomente reichen aus. müssen verdichtet sein.
lit. c : Auffangtatbestand. Zwar als Entscheidungsträger beteiligt aber nicht an konkreter Ausführung beteiligt, somit nicht juristisch belangbar.

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8
Q

Asylauschluss

A

Art. 53-55 AsylG

Art. 53:

  1. Verwerfliche Handlungen: Taten miteiner Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren; Verbrechen i.S.v. Art. 10 StGB. Anklageerhebung mit liquider Beweislage genügt. Verwerflichkeit muss aber gegeben sein und Verhältnismässigkeit
  2. Gefährdung Staatssicherheit: innere oder äussere Sicherheit der Schweiz (Gefährdung Vorherrschaft der staatlichen Gewalt sowie Gefährdung äuswärtigen Beziehungen)

Art. 54 AsylG

Subjektive Nachfluchtgründe. Begründen zwar Flüchtlingsstatus aber beenden Asylstatus

Art. 55 AsylG Notstandsklausel

völkerrechtliche Verpflichtungen bleiben, z.B. Non-Refoulement-Gebot der FK, des AsylG und der BV.

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9
Q

Asylbeendigung

2 Gründe

A

Art. 63 Widerruf

Erschleichung des Asyls oder anderes siehe Gesetz

Art. 64 Erlöschen

siehe Gesetz

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