Asylverfahren Flashcards
Ablauf Asylverfahren
- Einleitung
- ff.
Asylgesuch muss zwingend eingereicht werden, sonst kein Verfahren. Auch mündlich möglich. An der Grenze reicht “Asyl” Wort.
Asylgesuch auf Botschaft nicht mehr möglich, aber Asyl aus humanitären Gründen ersetzt dies mehr oder weniger (2 Abs. 2 VEV)
Personalienaufnahme und Zuweisung Empfangsstelle
Spezielles Verfahren für Flughafen (22/23)
Ablauf Asylverfahren
- Vorbereitungsphase
Art. 26
Vorabklärungen, damit Verfahren rasch durchgeführt werden kann (dauert max. 21 Tage)
Erste summarische Befragung zu Reiseweg und Fluchtgründen.
Beratendes Vorgespräch (24). Asyl darf dem Flüchtling aber nicht ausgeredet werden, birgt Gefahr dafür.
Medizinische Beeinträchtigungen sind bekanntzugeben (Art. 26bis AsylG)
Unterbringung im EVZ, maximal 90 Tage, danach auf Kantone verteilt
Spezielle Zentren für “renitente” Asylbewerber”
Ablauf Asylverfahren
- Anhörung zu Asylgründen
Art. 29 AsylG
Befragung durch Mitarbeiter SEM
Besondere Verfahrensbestimmungen bei geschlechtsspezifischer Verfolgung und Minderjährigen (Art. 17)
Rechtliches Gehör bei Dublin-Fällen oder anderen Fällen von Art. 36)
Ablauf Asylverfahren
- Erstinstanzlicher Entscheid SEM
4 Möglichkeiten
Trifft Entscheid aufgrund Protokolle der Befragungen
NEE innerhalb von 5d
alle anderen innnerhalb von 10 d (Art. 37)
Bei Ablehnung i.d.R. Wegweisung (Art. 44) –> zwei Punkte, die separat behandelt werden können aber nicht müssen. Separat anfechtbar vor BVGer
Möglichkeiten:
- Gutheissung: Stellt Vorliegen Flüchtlingseigenschaft und Fehlen eines Ausschlussgrundes fest (49 ff.)
- Ablehnung Asylgesuch in Verbindung mit Wegweisungsentscheid (44)
- Ablehung Gesuch und vorläufige Aufnahme (83 AuG) entweder als Flüchtling oder als Ausländer (auch kein Flüchtling aber Vollzugshindernisse z.B. Refoulmentverbot)
Wegweisungsvollzug VSS
Art. 83
- Zulässigkeit: Völkerrechtliche Verflichtung der CH (insb. Non-Refoulment-Gebot) Art. 5 AsylG/Art. 33 FK und Art. 3 EMRK. Personen, die zwar Asylausschlussgrund aufweisen, aber doch Flüchtlinge sind.
- Zumutbarkeit: bei konkreter Gefährdung unzumutbar (humanitäre Überlegung)
- Möglichkeit: faktische und technische Möglichkeit (z.B. fehlende Reisepapiere, geschlossene Grenzen im Heimatland)
Beachte Abs. 7 (Auschluss vorläufige Aufnahme)
Nichteintreten Asylgesuch
Art. 31a
Dublin-Fälle (anderer Staat zuständig)
Gutheissung/Gewährung vorübergehender Schutz
Art. 4 und 66 ff. AsylG
Noch nie angewandt
bei grossem Zustrom von Flüchtlingen in gleicher Situation.
Syrische Gruppe wurde gem. Art. 56 und nicht gem. Art. 4/66 aufgenommen.
Asylverfahren
Abschreibung
Verletzung Mitwirkungspflicht Art. 8 Abs. 3bis
Rückzug 25a
unbegründete oder wiederholt gleich begründete Wiedererwägungsgesuche 111b Abs 4 und 11c Abs. 2
Asylverfahren
Beschwerdeverfahren
Art. 83 lit. d BGG: Beschwerde BVGer Entscheid endgültig
106 Beschwerdegründe
108 Fristen
Auch in Dublin-Verfahren aufschiebende Wirkung seit Juli 2015