Schuldrecht BT, Bereicherungsrecht Definitionen Flashcards

1
Q

Betriebsbezogener Eingriff

A

Ein Eingriff ist betriebsbezogen, wenn er sich unmittelbar gegen den Gewerbebetrieb als solchen richtet und nicht gegen solche Rechtsgüter, die auch Privatpersonen zustehen können.

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2
Q

Handlung

A

Handlung ist jedes menschliche Verhalten, das der Bewusstseinskontrolle unterliegt und somit beherrschbar ist.

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3
Q

Verkehrssicherungspflicht (VSP)

A

Die VSP besagt, wer eine Gefahrenquelle für andere schafft oder unterhält, muss die Vorkehrungen treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um Gefahren für andere auszuschließen.

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4
Q

Sittenwidrigkeit

A

Sittenwidrigkeit liegt bei einem Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vor.

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5
Q

Verrichtungsgehilfe

A

Verrichtungsgehilfe ist, wer im Interesse des Geschäftsherrn und mit dessen Wissen und Wollen tätig wird und dabei weisungsgebunden ist.

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6
Q

Kfz-Halter

A

Halter ist, wer das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber hat.

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7
Q

Kaufvertrag über „Waren mit digitalen Elementen“

A

Ein solcher Kaufvertrag liegt vor, wenn in der Ware digitale Produkte enthalten oder so mit ihr verbunden sind, dass die Ware ihre Funktion ohne dieses digitale Produkt nicht erfüllen kann.

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8
Q

Digitale Inhalte

A

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.

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9
Q

„Etwas erlangt“ (§ 812 BGB)

A

Unter „etwas“ ist jeder Vermögensvorteil zu verstehen.

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10
Q

Leistung (§ 812 BGB)

A

Leistung i.S.d. § 812 ff. BGB ist die bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.

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