Schuldrecht Flashcards
1
Q
Einordnung:
Im AT wurde das Zustandekommen von Verträgen behandelt. Nun werden die Verträge herausgenommen, die ein Schuldverhältnis begründen, d.h. Rechte und Pflichten zwischen mind. zwei Personen. Diese bezeichnen wir als Schuldverträge => Schuldrecht.
- Wie ist “Schuldverhältnis” definiert?
- Wie nennt man die beteiligten Personen?
- Wovon sind Schuldverhältnisse abzugrenzen?
A
- Ein Schuldverhältnis ist definiert, als das
Recht einer Person von einer anderen eine Leistung zu verlangen, § 241 I BGB.
- Beteiligten Personen: Schuldner und Gläubiger.
- Abzugrenzen sind Schuldverhältnisse von
reinen Gefälligkeitsverhältnissen → kein Rechtsbindungswillen.
2
Q
A
3
Q
A
4
Q
A
5
Q
A
6
Q
A
7
Q
A
8
Q
A
9
Q
A
10
Q
A
11
Q
A
12
Q
A
13
Q
A
14
Q
A