Schuldnerverzug Flashcards
Zeit der Erfüllung
Verfalltagsgeschäft: Der Tag der Erfüllung ist bestimmt oder bestimmbar. Mahnung ist entbehrlich. (Frühere Erfüllung ist möglich, 81).
Relatives Fixgeschäft: Schuldner kann nur noch mit Erlaubnis des G nach dem Ablauf des vereinbarten Datums erfüllen.
Absolutes Fixgeschäft: Erfüllung ist nach dem vereinbarten Datum nicht mehr möglich (zB. Hochzeitstorte).
Verzug
- obj Leistungsmöglichkeit
- Fälligkeit (75)
- Mahnung (102I: durch Mahnung, 102II: bei Verfalltagsgeschäft und Fixgeschäft ohne Mahnung im Verzug)
- Kein Leistungsverweigerungsrecht (81,82)
Folgen des Verzugs bei synallagmatischen Verträgen
107:
-Nachfristansetzung (Faire Chance zur Erfüllung, ansonsten sofortige Mitteilung des S. Andernfalls gilt sie als genehmigt)
Keiner Frist braucht es in Fällen nach 108 (auch auf Mahnung anwendbar)
- Wahlrecht beim ungenutzten verstreichen der Frist:
1. Festhalten an Leistung und Verspätungsschaden (103)
2. Verzichten auf Leistung mit unverzüglicher Mitteilung
2. 1 Festhalten am Vertrag + Ersatz des positiven Interesses
2. 2 Rücktritt + Ersatz des negativen Interesses
Rolle des Verschuldens beim Schuldnerverzug
Kein Verschulden beim Rücktritt nötig.
Beim Festhalten am Vertrag und für den Schadenersatz (ob negativ oder positiv) hingegen schon.
Die Zinsen sind verschuldensunabhängig.
Verspätungsschaden
103/106:
- Entgangener Gewinn
- Wertverminderung der geschuldeten Leistung
- Kosten und Auslagen wegen Verzugs
Zufallshaftung
Normalerweise würde der S nicht für den Zufall nacht 97 haften, da kein Verschulden. Sofern aber im verschuldeten Verzug, so wird die Haftung um die Zufallshaftung erweitert.
Folgen des Rücktritts nach 107 i.V.m. 109
Vertragliches Rückabwicklungsverhältnis: Vertrag bleibt bestehen mit negativen Vorzeichen
(Einziger Anwendungsfall. Sonst immer Vindikation und Kondiktion)
Leistungsverweigerungsrecht/Rechtfertigung des Verzugs
82: Einrede der nicht erbrachten Leistung
- Beide Forderungen sind fällig
- Keien Vorleistung des Einredenden
- Der Gläubiger hat seine Leistung weder erfüllt noch angeboten (Real- oder Verbaloblation bei Holschuld)
- Funktioneller Zusammenhang (kein zwingendes Synallagma)
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