Schubert Flashcards
Aufmaß - Erläuterung und in welchen Fällen wird dieses verwendet?
Aufmaß = Für Abrechnung notwendige Feststellungen
-> tatsächliche Feststellung über die Art und den Umfang der vom Arbeitnehmer ausgeführten Leistungen
-> Klärung der tatsächlichen Verhältnisse zur u.a. Verhinderung der Beweisschwierigkeit, Bsp. Einheitspreisvertrag
Nennen Sie drei verschiedene Formen der Abnahme und erklären Sie diese genauer
1) konkludente Abnahme = liegt vor, wenn aus dem Verhalten des Auftraggebers für den Auftragnehmer zu erkennen ist, dass er die Leistungen in der Hauptsache als vertragsgerecht erfüllt anerkennt = zweifelsfrei und nach außen erkennbar. Bsp. bestimmungsmäßige Ingebrauchnahme, Zahlung der vereinbarten Vergütung
2) förmliche Abnahme = setzt die Anwesenheit beider Vertragsparteien voraus. Abnahmebefund in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen (evtl. Hinzuziehen eines Sachverständigers)
3) fiktive Abnahme= bedarf zwei Voraussetzungen
- Abnahmefreie Erstellung der Leistungen
- Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung
- Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung
Welche Ansprüche hat der Auftragnehmer vor der Abnahme?
-> Haftung des Auftragnehmers vor der Abnahme
- Anspruch auf Schadensersatz
- Anspruch auf Mängelbeseitigung
- Anspruch auf Kündigung des Bauvertrags
Definieren Sie den Begriff der Abnahme
Abnahme = körperliche Hinnahme des Werkes verbundenes mit der Anerkennung (Billigung) des Werkes als in der Hauptsache vertragsgerechte Erfüllung.
Die Abnahme ist von der Zustandsfeststellung abzugrenzen
Nennen Sie verschiedene Zahlungsarten.
- Abschlagszahlung
- Vorauszahlungen
- Schlusszahlungen
- Teilschlusszahlungen
Was sind Abschlagszahlungen?
Abschlagszahlung = anteilige Vergütung erbrachter Teilleistungen. Vorläufige Zahlungen aufgrund vorläufiger Berechnungen. Höhe richtet sich nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen und vertragsgemäß erbrachten Teilleistungen. Zahlung innerhalb von 21 Kalendertagen
Was sind Vorauszahlungen?
Vorauszahlung = Teil der Vergütung für noch nicht erbrachte vertragliche Leistungen; Bedarf einer Vereinbarung beider Parteien bei oder nach Abschluss des Bauvertrags
Was sind Schlusszahlungen?
Schlusszahlung = endgültige, schließende Zahlung / Abrechnung sämtlicher Ansprüche eines Bauvertrags; In Schlussrechnungen sind Voraus und Abschlagszahlungen abzurechnen
Was sind Teilschlusszahlungen?
Teilschlusszahlung = In sich geschlossene Teile der Leistung -> endgültig festgestellte Zahlung; Voraussetzung = Teilabnahme
Nennen Sie Rechtsfolgen der Abnahme
- Ende der Ausführungsphase, Beginn der Mangelhaftungsphase
- Konkretisierung des Erfüllungsanspruchs auf die erbrachten Leistungen
- Fälligkeit der Schlusszahlung
- Beginn der Verjährungsfrist
- kein Recht zur Kündigung des Vertrags
- Übergang der Gefahr auf Auftraggeber
- Umkehr der Beweisart
Wie wird die Vergütung berechnet? (Regelfall und Ausnahme)
Grundsatz: Vergütung nach Einheitspreis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen ( Mengenanpassung)
- Einheitspreis = Festpreis (außer 10% Abweichung der Mengen)
- Auftragnehmer trägt Risiko von Lohn- und Stoffpreiserhöhung -> außer: Vereinbarung Lohn- und Stoffpreisklausel (Risiko bei Auftraggeber)
- tatsächlich ausgeführte Leistungen werden nach Aufmaß ermittelt
Ausnahme: Vereinbarung eines Pauschal- und Stundenlohnvertrags
Was passiert mit Mangelansprüchen wenn die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist?
Mit Ablauf der Verjährungsfrist kann der Auftragnehmer die Erfüllung des geltend gemachten Mangelanspruchs verweigern.
Was ist die VOB/B? Rechtsnatur?
Bei der VOB/B handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen
- vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen Anwendung finden soll
- die eine Vertragspartei stelle diese der Anderen bei Abschluss des Vertrages vor
Was ist eine Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik
- Regeln der Technik gelten als anerkannt, wenn sie in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in Bezug auf Baupraxis überwiegend als technisch geeignet bewährt und durchgesetzt haben.
- VOB/C vertraglich vereinbarte Beschaffenheit, haben sich den anerkannten Regeln der Technik unterzuordnen
DIN_Normen (keine Rechtsnorm, “Empfehlung”) können entsprechen oder hinter diesen zurückbleiben - technisches Regelwerk aktuell bei Abnahme; sonst: Sachmangel -> Mangelhaftung
In welchen Fällen ist der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Leistungen ohne Auftrag zulässig? (Voraussetzung: Vergütungsanspruch)
- nachträgliches Anerkenntnis der ohne Auftrag erbrachte Leistung, durch den Auftraggeber
- kein nachträgliches Anerkenntnis; aber: die ohne Auftrag erbrachte Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwendig, sie entsprach dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers und sie wurde ihm unverzüglich angezeigt
nennen Sie die Voraussetzungen zur Kündigung eines Bauvertrags.
- angemessene Frist zur Vertragserfüllung mit Kündigungsandrohung
- Erklärung der Kündigung
Wann darf eine Schlussrechnung gestellt/ gefordert werden?
- soweit durch Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, muss die Schlussrechnung bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden ( Frist wird um je 6 Tage für 3 Monate verlängert)
- Voraussetzung für Einreichung der Schlussrechnung = Fertigstellung der Bauleistungen
- Abnahme ist keine Voraussetzung für die Fertigstellung der Leistung
Nennen Sie haftungsbegründete Tatbestände.
- der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen
- > die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht
Nennen Sie die Rechtsfolgen einer Kündigung.
- Ersatzvornahme und Ersatz des entstandenen Schadens
- Schadensersatz wegen Nichterfüllen bei Interessenfortfall
- Verpflichtung zur Mangelhaftung
- Benutzungs- und Verwertungsrecht
Auch welchen Teilen setzt sich der Bauvertrag zusammen?
(Rangfolge abwärts)
- Leistungsbeschreibung
- besondere Vertragsbedingungen
- zusätzliche Vertragsbedingungen
- zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Rangfolge= Auslegungsregeln zur Festlegung in welcher Reihenfolge die Vertragsbestandteile herangezogen werden, um Widersprüche zu klären
Nennen Sie Voraussetzungen für den Ausschluss von Nachforderungen
- Schlusszahlung des Auftraggebers
- schriftliche Unterrichtung über die Schlusszahlung
- schriftlicher Hinweis auf die Ausschlusswirkung
- vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer
- fristgerechte Vorbehaltserklärung
- fristgerechte Vorbehaltsbegründung
Nennen Sie verschiedene Arten der Kündigung für den Arbeitgeber
1) ordentliche Kündigung
2) Kündigung aus wichtigem Grund
- wegen Vermögensverfalls des Auftragnehmers
- wegen erfolglos abgelaufenen Fristen
- bei sonstigen Fällen grober Vertragsverletzung
- wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Nennen Sie drei Tatbestände (§5 Abs. 4 VOB/B) die eine Kündigung des Bauvertrags oder die Zahlung von Schadensersatz zur Folge haben können.
- Verzögerung des Baubeginns = wird verzögert, wenn der Auftragnehmer die verbindliche Vertragsfrist nicht einhält
- Verzug mit der Vollendung = Verpflichtung der Vollendung der gesamten Leistungen und vereinbarten Teilleistungen.
Voraussetzung: Fälligkeit der Leistungen, Mahnung, Verzug verschuldet durch Arbeitnehmer - Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Abhilfe
Was sind besondere Vertragsbedingungen?
- ergänzen für die Erfordernisse des Einzelfalls die VOB/B und die zusätzlichen Vertragsbedingungen
- enthalten einzelfallbezogene Bestimmungen
(gehören zu rechtlichen Vertragsbedingungen)