Offermann Flashcards

1
Q

Wie wird das Honorar nach HOAI ermittelt?

A

Grundlagen des Honorars:

  • beauftragter Leistungsumfang
  • anrechenbare Kosten
  • Honorarzone
  • Honorartafel
  • erbrachte Leistungen
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2
Q

Was heißt Privatautonomie?

Wie äußert sie sich und welche Grenzen hat sie?

A

Privatautonomie= eigenverantwortliche Gestaltung der Rechtsbeziehungen

  • Abschlussfreiheit= frei zu entscheiden, ob und mit wem jemand einen Vertrag abschließt; Ausnahme: §1 Abs.3 VOB/B, §1 Abs.4 VOB/B

Gestaltungsfreiheit= Vertragsparteien steht frei, wie sie den Vertrag inhaltlich gestalten; Ausnahme: Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, VOB/A, AGB-Gesetz

Formfreiheit= formlos Wirksamkeit von Verträgen; Ausnahme: notarielle Beurkundung, gesetzliche Schriftform

Rechtsformen privatautonomer Gestaltung= Willenserklärung, Rechtsgeschäft, Vertrag

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3
Q

Nennen Sie mögliche Konfliktthemen

A
  • Mängel in der Planung und Ausschreibung (Abweichungen vom Wunsch des Bauherrn durch Planungsfehler, unklare Definition des Bausolls, Komplexität des Vorhaben)
  • Störung im Bauablauf (Behinderung durch mangelhafte/ nicht erbrachte Vorleistungen, unzureichende Koordination
  • Mängel in der Bauausführung (Qualitätsmängel mit Folge der Beweissicherung, Teilkündigung, Ersatzvornahme, Verweigerung der Abahme)
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4
Q

Was ist das Schiedsgerichtverfahren?

A
  • Beginn mit Zugang des Antrags bei der anderen Partei inkl. Bezeichnung: Streitgegenstand und Benennung des Schiedsrichters
  • Verfahren ähnlich wie vor staatlichen Gerichten, aber kürzere Fristen und Teilung nach Thema
  • Schiedsspruch hat die Wirkung wie rechtskräftiges Urteil
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5
Q

Was ist die Schlichtung

A
  • Lösung eines Konflikts unter Anleitung eines neutralen Dritten
  • Ziel: gütliche Einigung
  • Schlichter macht einen unverbindlichen Lösungsvorschlag
  • Voraussetzung: Schlichtungsvereinbarung
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6
Q

Erläutern Sie: Mediation

A

Mediation= außergerichtliche Konfliktregelungsmethode

  • freiwilliges und konsensorientiertes Verfahren
  • Beteiligung aller Konfliktparteien
  • Gespräch wird durch Mediator unterstützt um gemeinsam eine Konsenslösung zu entwickeln
  • Abschluss: verbindliche, umsetzbare Vereinigung über die Regelung der Konfliktfrage
  • > Ergebnis wird schriftlich festgehalten

Grundprinzip: Es wird kein Vorschlag gemacht, Mediator hat das Ziel das Problem rauszuarbeiten -> eigene Lösungsfindung im Gespräch

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7
Q

Wie ist ein Prozess zeitlich aufgebaut

A
  1. Klageerhebung
  2. 1 mündliche Vorverhandlung
  3. 2 schriftliches Vorverfahren
  4. Schriftsätze der Parteien = Verteidigung des Beklagten (Einlassung), Geständnis, Aufrechnung, Wiederklage, Anerkenntnis und Klageverzicht
  5. Haupttermin = Beweis, Augenscheinbeweis, Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Urkundenbeweis, Parteienvernehmung
  6. Urteil = Tatbestand, Entscheidungsgründe, Unterschriften
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8
Q

Welche Merkmale weisen Konflikte auf?

A
  • gegensätzliche, scheinbar unvereinbare Positionen
  • Interessen sind oft hinter der Position versteckt
  • wenn eine oder alle Beteiligten glauben, dass sie aus ihrer Sicht (subjektiv) “Recht haben” und ihre Position durchsetzten müssen
  • alle Beteiligten sind, direkt oder indirekt, voneinander abhängig und aufeinander angewiesen
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9
Q

Welche Verjährungsfrist gibt es?

A

Verjährung= dient dem Rechtsfrieden, Leistungsverweigerungsrecht

  • unterschiedliche Verjährungsfristen:
    • Jahresschlussverjährung
    • Stichtagsverjährung
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10
Q

Erläutern Sie: Privates Recht/ Zivilrecht

A
  • Beteiligte auf gleicher Ebene
  • regelt die Rechtsbeziehung der einzelnen natürlichen/ juristischen Personen untereinander
  • Gestaltung der Beziehung nach Vertragsfreiheit
  • Kern des Privatrechts: bürgerliches recht -> BGB
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11
Q

Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es nach dem BGB?

A

1) Bauhandwerkersicherung §650f BGB (Bürgschaft)
2) Bauhandwerkersicherungshypothek §650e BGB
3) Bauforderungssicherungsgesetz
4) Vorauszahlung und Abschlagszahlung

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12
Q

Was besagt die Bauhandwerkersicherung?

A

Bauhandwerkersicherung §650f BGB (Bürgschaft) = Unternehmer kann jederzeit Sicherheit vom Besteller für die von ihm zu erbringende Vorleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruch verlangen
-> Begrenzung des Vorleistungsrisikos des Bauunternehmers

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13
Q

Was besagt die Bauhandwerkersicherungshypothek?

A

Bauhandwerkersicherungshypothek §650e BGB = gesichert kann nur eine Vergütung für geleistete Arbeit. Es besteht nur der Anspruch der Hypothek in der Höhe erbrachter Bauleistungen
-> Sicherungshypothek am Baugrundstück des Auftraggebers

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14
Q

Wozu ist ein Architekt befugt?

A
  • Ausführungsunterlagen von Bauhandwerkern in technischer Sicht zu genehmigen
  • kleinere Zusatzaufträge zu erteilen
  • Leistungen den “Positionen zuzuordnen”
  • gemeinsames, den Bauherrn bindenes Aufmaß zu nehmen
  • technische Abnahme zu vollziehen
  • Weisungen auf Baustellen zu erteilen
  • Mängel zu rügen
  • Angebote und Schlussrechnungen entgegenzunehmen
  • Stundenlohnzettel entgegenzunehmen
  • Anzeigen gemäß §4 Nr.3 VOB/B entgegenzunehmen
  • Anzeigen nach §2 Nr.8 Abs.2 VOB/B entgegenzunehmen
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15
Q

Wozu ist ein Architekt NICHT befugt?

A
  • rechtsverbindliche Abnahme vorzunehmen
  • Vertragsstrafe bei der Abnahme vorzubehalten
  • Auftrag selbst zu erteilen
  • auf Gewährleistungsansprüche zu verzichten
  • Stundenlohnzettel anzuerkennen
  • vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ändern
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16
Q

Welche Bedeutung hat ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

A

= schriftliche Bestätigung beider Vertragsparteien des Inhalts einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung -> Beweisurkunde

  • Sinn und Zweck:
    • Vermeidung von späteren Streitigkeiten
    • Beweiszweck
  • Schweigen= Bestätigung des Schreibens
  • Anwendungsbereich:
    • Kaufleute
    • Personen im Geschäftsleben
    • Architekten
    • Gemeinden und Behörden
17
Q

Nennen Sie den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum

A
Besitz = tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache §854 Abs.1 BGB (bsp. Mieter einer Wohnung)
Eigentum = unmittelbar rechtliche Herrschaft über eine Sache (bsp. Vermieter einer Wohnung)

-> “Besitz ist die tatsächliche, Eigentum die rechtliche Sachherrschaft”

18
Q

Welche Leistungsbilder gibt es?

A
  • Leistungsbilder gliedern sich in Grundleistungen und besondere Leistungen und sind den Leistungsphasen 1 bis 9 untergeordnet
  • besondere Leistungen ergänzen oder ersetzen die Grundleistungen
  • > HOAI Anlage 10
19
Q

Was besagt die Adjudikation?

A

Adjudikation= Beauftragung von Anfang an, um bei Problemen die Baustelle fortführen zu können

20
Q

Nennen Sie den Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt

A

Rechtssubjekt= Träger von Rechten und Pflichten -> Rechtsfähigkeit
- Nach BGB Rechtssubjekt= Person
- natürliche Person -> Rechtsfähigkeit
- juristische Person
Rechtsobjekt= Gut, auf das sich rechtliche Herrschaftsmachten des Rechtssubjekts erstrecken
- Sachen= bewegliche, unbewegliche Sachen
- Immaterialgüter= geistige Schöpfungen
- Rechte

21
Q

Was ist eine Vertretung und was ist eine Vollmacht?

A

zur wirksamen Stellvertretung gehört es, dass derjenige, der die Erklärung abgibt, über die entsprechende Vollmacht verfügt

  • Geschäftsführer (Handelsregister)
  • Prokuristen (Handelsregister)
  • Handlungsvollmacht
  • Vollmacht gegenüber der Bevollmächtigten
  • Architekt, Bauingenieure
22
Q

Welche Mängel kann ein Architektenwerk haben?

A

Mängel des Architektenwerk (Trennung zum Bauwerk)
- vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich nach Vertrag und nicht nach HOAI
= mangelhafte Planung oder Objektüberwachung
-> Architektenwerk ist fehlerhaft, wenn die geplante Ausführung des Bauwerks notwendigerweise zu einem Mangel des Bauwerks führen muss
- Ein Planungsfehler liegt nicht vor, wenn die von dem Architekten präsentierte Planung nicht die Objektgünstigste ist

23
Q

Was ist ein Werkvertrag

A

Werkvertrag= Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eine Werks, der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet

24
Q

Welche Konfliktlösungsmethoden gibt es?

A

außergerichtliche Konfliktlösungsemthode
- Mediation (Vermittlung) = Vereinbarung der Konfliktparteien mit “anleitendem” Mediator
- Schlichtung = Gespräch zwischen Konfliktparteien, Eignungsvorschlag durch Schlichter
- Schiedsgericht = privates Gericht entscheidet rechtsverbindlich über Streit
Gericht
- Rechtsweg
- Prozessvergleich
- Anwaltsvergleich

25
Q

Was sind Nebenkosten?

A
§14 Nebenkosten 
Nebenkosten sind Kosten, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Die Vertragsparteien können bei Vertragserstellung schriftlich vereinbaren, dass eine Erstattung von Nebenkosten ganz oder teilweise ausgeschlossen ist.
- Beispiele
  - Versandkosten 
  - Fahrtkosten
  - Kosten für Vervielfältigung
-> Pauschal- oder Einzelnachweise
26
Q

Was ist das Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinne?

A

Schuldverhältnis im engeren Sinne = Recht auf Leistung, Anspruch einzelner Forderungen gegen Schuldner
Schuldverhältnis im weiteren Sinne = Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner

27
Q

Wie ist mit Konflikten umzugehen?

A

1) Umgang- traditionell
= Zwangs-, Einschüchterungs-, Drohstrategie, Ankündigung von Sanktionen, Androhung und Einsatz von Gewalt
2) Umgang- konstruktiv
- Sichtweise ändern: Konflikte als Chance
- Verzicht auf Androhung und Einsatz von Gewalt
- einbeziehen einer “dritten Partei”
- gemeinsame Gespräche
- eigene Wahrnehmung nicht als einzig richtige vertreten

28
Q

Welche Ziele hat der Zivilprozess?

A
  • subjektive Privatrechte durchsetzen

- Entscheidung der Parteien über die vorzubringenden Tatsachen

29
Q

Was sind Hemmung und Neubeginn der Verjährung?

A
  1. Hemmung der Verjährung
    = für die Dauer der Hemmung wird der Lauf der Verjährung angehalten
    - endet die Hemmung, läuft die restliche Verjährungsfrist weiter
    - Beispiel: Klageerhebung, Zustellung eines Mahnbescheids, Insolvenzverfahren, Leistungsverweigerungsrecht
  2. Neubeginn der Verjährung
    =Verjährungsfrist beginnt neu
    - Beispiel: Anerkenntnis des Anspruchs (Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung), gerichtliche oder behördliche Vollstreckungsleistung
30
Q

welche Prinzipien gibt es bei (Bau-) Vertrag?

A

(Bau-) Vertrag = Rechtsgeschäft, bestehend aus übereinstimmendes wechselseitigen Willenserklärungen zweier (oder mehrerer) Personen
- bestehend aus: Angebot/ Antrag und Annahme

Prinzipien

  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Eindeutigkeit
  • Grundsatz des “sichersten Weges”
  • Grundsatz der Beweisbarkeit
  • geordnete Dokumentation
  • Halbwissen vermeiden
31
Q

Welche EU- Vorschriften gibt es?

A

zusätzlich zu den nationalen Vorschriften gelten auch EU- Vorschriften
1. Verordnungen = Sie haben allgemeine Geltung unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Sie haben bei einer Kollision mit nationalem Recht Vorrang
2. Richtlinie = Rechtsnormen, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels. Jeder Staat kann Form und Mittel des Ziels wählen -> Umsetzung ins nationale Recht
Beispiele
- Architektenrichtlinie: Niederlassungsfreiheit, Berufsbezeichnung
- Dienstleistungsrichtlinie: Vergabe von Dienstleistungen + Wettbewerb
- Baustellenrichtlinie: BaustellenVO
- Klauselrichtlinie: AGB´s, BGB

32
Q

welche Aufgaben hat das Recht?

Erscheinungsformen?

A
  • Recht als Ordnungsfaktor
  • Ziel= Verwirklichung von Gerechtigkeit -> Rechtsfrieden
  • bestehend aus Verhaltensnormen, die Gebote und Verbote enthalten
33
Q

Nennen und Erläutern Sie verschiedene Formen der Willenserklärung.

A

1) Innerer Wille (subjektiver Tatbestand)
- Handlungswille= Bewusstsein eine Handlung vorzunehmen
- Erklärungswille= Bewusstsein eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben
- Geschäftswille= Absicht einen bestimmten rechtsgeschäftliche Erfolg herbeizuführen
2) Äußerung des Willens
- ausdrückliche Willenserklärung -> Geschäftswille in Erklärung zum Ausdruck bringen
- konkludente Willenserklärung -> Geschäftswille durch Handlungen verdeutlichen

  • “Äußerungen eines auf die Herbeiführung eines Rechtserfolgs gerichteten Willens”
34
Q

Für wen gilt die HOAI?

A

§1
Verordnung regelt die Berechnng der Entgelte (->Honorare) für Archtiekten und Ingenieure, auch für Berufsfremde Inländer (nicht für ausländische Büros)

35
Q

Erläutern Sie: öffentliches Recht

A
  • Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten (Hoheitsverhältnis)
  • Verhältnis des einzelnen zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt
  • Verhältnis der Träger öffentlicher Gewalt untereinander
    = Staatsverträge zwischen den Bundesländern (Staats-, Völker-, Kirchen-, Straf-, Zivilprozessrecht, Steuer- und Umweltrecht)
36
Q

Was besagt das selbständige Beweisverfahren?

A
  • Folge: Hemmung der Verjährung
  • Gegenstand: Sicherung eines Beweises und nicht die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche = vorsorgliche Tatsachenfeststellung
  • Zulässigkeit des Beweisantrags -> Zustimmung des Gegners, Gefahr des Verlusts von Beweismitteln, rechtliches Interesse des Antragstellers
  • Antrag: Mängelbeschreibung, Beseitigungsmaßnahmen und -kosten
  • Zuständigkeit: Prozessgericht, zuständiges Gericht eines Hauptprozesses; Ausnahme: Amtsgericht
  • Auswahl: Sachverständiger: durch Antragsteller, Zustimmung durch Gegner sonst Befangenheitsantrag
  • Kosten: Kosten des Rechtsstreits
37
Q

Wie wird richtig zitiert?

A

Bücher=
Maier, Martin; Müller, Martina: Die Bauunternehmung, 2. Aufl. Berlin: Bauverlag 2016, Seite 15

Zeitschriften=
Maier, Martin; Müller, Martina: Die Bauunternehmung, in: Bauwirtschaft Bd. 53 (2016), S. 110-115

Rechtsquellen=
DIN 1045-3: 2012-3. Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton- Teil 3: Bauausführung- Anwendungsregeln zu DIN EN 13670