Rechtsformwahl Flashcards

1
Q

Definition der Unternehmensrechtsform

A

Unter der Rechtsform versteht man das System rechtlicher Regelungen, mit dem die Beziehungen…
- zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- zwischen Gesellschaft und Außenstehenden
- zwischen den Gesellschaftern untereinander
festgelegt wird

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2
Q

Rechtsformen privater Betriebe

A
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft/mbBH)
  • Kapitalgesellschaften (AG/SE, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KGaA)
  • Mischformen (GmbH & Co.KG, Betriebsaufspaltung, GmbH & Still)
  • Rechtsformen des ausländischen Rechts (Englische Ltd., LLP)
  • Genossenschaft
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3
Q

Einflussfaktoren auf die Rechtsformwahl

A
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (rechtliche Struktur, Gründungsvoraussetzungen, etc.)
  • Zielvorstellungen der Gesellschafter (Kapitaleinsatz, Bereitschaft Haftungsrisiken zu tragen, etc.)
  • Persönliche Eigenschaften der Gesellschafter (Einsatzfähigkeit in der Geschäftsführung, Möglichkeit der Eigenfinanzierung, etc.)
  • Marktumfeld (Anforderungen an die Unternehmensgröße, Haftungsrisiken, etc.)
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4
Q

Anlässe und Dimensionen der Rechtsformwahlentscheidung

A
  • Unternehmensgründung: Auswahl zwischen in sich optimal gestalteten Rechtsformen -> Rechtsformwahl und -optimierung
  • Bestehende Unternehmung: Feststellung wesentlicher Änderungen der externen/internen Rahmenbedingungen (aufgrund besonderer/regelmäßiger Ereignisse/Überprüfung)
    -> Überprüfung einer Rechtsformoptimierung
    -> ausreichend (Rechtsformoptimierung) oder nicht ausreichend (Rechtsformwahl)
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5
Q

Besteuerungssystem Kapitalgesellschaft

A
  • Trennungssystem (klassisches Körperschaftsteuersystem)
  • Steuerbelastung auf Ebene der GmbH (ca. 30%)
  • Weitere Belastung beim Gesellschafter (Abgeltungsteuer) nur und erst dann, wenn Gewinne ausgeschüttet werden
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6
Q

Besteuerungssystem Personengesellschaft

A
  • Transparente Mitunternehmerbesteuerung
  • Grundsatz: Besteuerung im Jahr der Gewinnentstehung mit GewSt und ESt (Gesamt bei Anwendung des ESt-Spitzensatzes ca. 48%)
  • Wahlmöglichkeit: Sondertarif von 28,25% zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf nicht entnommenen Gewinn und bei späterer Entnahme dann Nachbelastung i.H.v. 25%
  • Wahlmöglichkeit: Option zur Körperschaftsbesteuerung (§1a KStG)
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7
Q

Systematik der Unternehmensbesteuerung und deren Folge

A
  • Kapitalgesellschaft: Trennungssystem
  • Personengesellschaft: transparente Mitunternehmerbesteuerung
    -> Folge: Dualität der Unternehmensbesteuerung
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8
Q

Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl

A
  • Grundproblem: Rechtsformabhängigkeit des Unternehmenssteuerrechts
  • Bedeutung der Besteuerung:
    -> Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl ist individuell verschieden
    -> Bedeutung der steuerliche Rechtsformwahl primär bei mittelständischen Unternehmen
    -> Große Bedeutung bei Optimierung der Rechtsformgestaltung
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9
Q

Besondere Aspekte der Steuerplanung bei mittelständischen Unternehmen

A
  • Planung muss sich an Zielen der Gesellschafter
    ausrichten
  • Problem bei mehreren Gesellschaftern: Zielkonflikte bzw. verschiedenartige Rahmenbedingungen
  • Einbezug der Gesellschafterebene notwendig
  • Oftmals mehrperiodige Planungen notwendig (Zielgröße: Nachsteuervermögen am Ende des
    Planungszeitraumes)
  • In Unternehmensgruppen ist nicht die Gesamtbelastung einer einzelnen Unternehmung, sondern die der Unternehmensgruppe zu optimieren
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10
Q

Wesentliche Aspekte der steuerlichen Rechtsformwahl (Checkliste)

A
  1. Laufende Ertragsteuerbelastung (Grundfall)
  2. Laufende Ertragsteuerbelastung (Erweiterung des Grundfalls)
  3. Steuerrisiken bei der laufenden Besteuerung (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen)
  4. Aperiodische Besteuerungssachverhalte (z.B. Unternehmensverkauf)
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11
Q

Bedeutung der Standortwahl (GewSt)

A

Nationale Standortwahl:
- Steuerdifferenzierungen aufgrund der Hebesatzautonomie der Gemeinden bei der
GewSt
- weiche Faktoren: Prüfungsintensität der Finanzverwaltung usw.
- GewSt-Hebesatz: große Spreizung

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12
Q

Bedeutung der GewSt

A
  • Deutlich höhere Bedeutung der GewSt bei KapGes (gilt auch für gewerbesteuerliche Hinzurechnungen)
  • Weitgehender Ausgleich der GewSt-Belastung bei
    PersGes bis 420 % Hebesatz hat Auswirkungen auf
    die Standortwahl:
    -> PersGes: bis zu einem GewSt-Hebesatz von 400 % spielen Veränderungen des GewSt-Hebesatzes bzw. unterschiedlich hohe GewSt-Hebesätze zweier Kommunen steuerlich keine Rolle
    -> KapGes: effektive Gesamtbelastung hängt durchgängig vom GewSt-Hebesatz ab
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13
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Vorteilhaftigkeit)

A
  • Vorteilhaftigkeit hängt von der Vergleichsalternative ab
  • Sinnvoll zum Gewinntransfer auf die Gesellschafterebene (günstiger als GA)
  • Belastungsvorteil zur GA nur noch vergleichsweise gering
  • Instrument zur Nutzung eines niedrigeren ESt-Satzes auf Gesellschafterebene (insbesondere bei kleineren
    Gesellschaften) -> Progressionsvorteil eines alternativen PersU kann damit ausgeglichen werden
  • Vorteil dann, wenn aus den Leistungsvergütungen dem Gesellschafter (noch) keine entsprechenden Einnahmen zufließen (z. B. Pensionsrückstellung) oder für die jeweilige Vergütung ein besonderer Steuersatz gilt (z. B. LSt-Pauschalierung bei einer Direktversicherung)
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14
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Gestaltungsgrenzen, Risiken und Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung)

A

Gestaltungsgrenzen:
- Begrenzte Flexibilität, da…
-> der Höhe nach werden grundsätzlich nur fremdübliche Leistungsvergütungen anerkannt
-> bei beherrschenden Gesellschaftern auch der formelle Fremdvergleich (insb. also nur Änderungen
der Höhe nach für die Zukunft)

Risiko:
- Verdeckte Gewinnausschüttung

Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung:
- Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen
- Geringere Flexibilität

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15
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Belastungen)

A

Belastung von Leistungsvergütungen hängt vom konkreten Fall ab:
- Gehalt: Progressionsvorteile bei der ESt
- Pensionsrückstellung: Zinsvorteil, durch
hinausschieben der Versteuerung auf Gesellschafterebene
- Darlehen: Nachteil, da gewerbesteuerliche Hinzurechnung und regelmäßig beim Gesellschafter keine Abgeltungsteuer

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16
Q

Vorteilhaftigkeit von §34a EStG abhängig von …

A
  • Anzuwendendem ESt-Satz
  • Dauer der Nicht-Entnahme
  • Zinssatz
    -> Nur temporärer Vorteil (wie bei KapGes)
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17
Q

Vorteilhaftigkeit von §34a EStG lässt sich nur ermitteln …

A
  • In einer mehrperiodigen Steuerplanungsrechnung
  • Unter Beachtung der relevanten Entscheidungsalternative/Verwendung der thesaurierten Mittel
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18
Q

§34a EStG

A
  • Wesentliches Element zur Angleichung der Rechtsformbelastung
  • Anlage der Gewinne am Kapitalmarkt: §34a EStG nie
    vorteilhaft, da bei Anlage im Privatvermögen günstige Abgeltungsteuer
  • Investition im Betriebsvermögen: entscheidend ist Grenzsteuersatz, Thesaurierungsdauer und Zinssatz
  • Teilweise fremdfinanzierte Investition/Schuldentilgung: §34a EStG vorteilhaft bei hohem Grenzsteuersatz und Nettosollzins > Nettohabenzins
    -> Entscheidung nur für den Einzelfall (mittels mehrperiodiger Planungsrechnung)
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19
Q

§34a EStG: Fallstricke und Gestaltungsbedarf

A
  • Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Anlage der Mittel im Privatvermögen u.U. steuergünstiger (Abgeltungsteuer)
  • Umstrukturierungshemmnis
  • ggf. verschiedene Interessen der Gesellschafter
  • Vermeidung „ungewollter“ Entnahmen
  • Strikte jahresbezogene Ermittlung des maximalen
    Begünstigungsbetrages
  • Gesetzliche Verwendungsreihenfolge „LiFo“
  • Altrücklagen-Problematik
  • Keine Berücksichtigung bei den Vorauszahlungen
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20
Q

Gewinnverwendungsstrategien

A
  • Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene
  • Kurzfristige Thesaurierung
  • Langfristige Thesaurierung
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21
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene

A

Instrumente (KapGes):
- Gehalt (Leistungsvergütungen)
- Gewinnausschüttung

Instrument (PersU):
- Entnahme/Leistungsvergütung

Steuerlich (PersU): kein Antrag

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22
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei kurzfristiger Thesaurierung

A

KapGes:
- Instrument: Aufschub der Gewinnausschüttung
- Steuerlich: Temporärer Aufschub der Nachbelastung

PersU:
- Instrument: Aufschub der Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag, Antrag und spätere Rücknahme

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23
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei langfristiger Thesaurierung

A

KapGes:
- Instrument: Gewinnthesaurierung
- Steuerlich: dauerhafter Aufschub der Nachbelastung

PersU:
- Instrument: keine Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag

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24
Q

Einfluss der Gewinnverwendung in einer mehrperiodigen Rechnung

A
  • KapGes: Gewinnthesaurierung ist Gewinnausschüttung vorzuziehen, da dann die Nachbelastung auf Anteilseignerebene vermieden wird
  • PersGes: Nutzung von §34a EStG bringt auf Grund der festen Steuersätze nur Vorteile, wenn persönlicher ESt nahe dem ESt-Spitzensatz ist
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25
Vorteile einer Thesaurierungsstrategie
- Zinsvorteil - Selbstfinanzierungseffekt -> Thesaurierungsvorteil ist nur temporärer Natur
26
Steuerfreie Erträge
- Steuerliche Behandlung steuerfreier Erträge in Abhängigkeit von der Rechtsform (PersGes oder KapGes) -> Vorteil für PersGes -> Gestaltungspotenzial in Unternehmensgruppen: Vereinnahmung steuerfreier Erträge über PersGes
27
Steuerfreie Erträge bei KapGes
- Gesellschaft: steuerfreie Vereinnahmung - Weiterausschüttung an Gesellschafter: „normale“ Nachbelastung -> Steuerfreiheit geht also verloren
28
Steuerfreie Erträge bei PersGes
- Transparente Besteuerung: Steuerfreiheit bleibt bis zu Gesellschafterebene erhalten - Entnahme steuerfreier Erträge schmälert nicht das maximale Begünstigungsvolumen nach §34a EStG
29
Refinanzierungsaufwendungen bei PersGes
- Refinanzierungsaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben voll abzugsfähig - GewSt: Zinshinzurechnung nach §8 Nr. 1a) GewStG -> aber: teilweiser Ausgleich über §35 EStG
30
Refinanzierungsaufwendungen bei KapGes
- Natürliche Person als Gesellschafter: Grundsatz -> wegen Abgeltungsteuer keine Berücksichtigung - Anteile im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren (60%iger Abzug) - KapGes als Anteilseigner: vollständiger Abzug
31
Refinanzierungsaufwendungen: Natürliche Person als Gesellschafter (KapGes) - Gestaltungsoptionen
- Einlage der Beteiligung in ein Betriebsvermögen: Nutzung des Teileinkünfteverfahrens - Antrag zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): Teileinkünfteverfahren bei Anteilen im Privatvermögen - Voraussetzungen: -> Im Jahr der erstmaligen Antragstellung: (un-)mittelbare Beteiligung >= 25 % -> Oder Beteiligung >= 1 und Gesellschafter ist beruflich für die KapGes tätig -> Antrag kann nur einmalig für eine bestimmte Beteiligung gestellt werden
32
Verlustverrechnung bei PersGes
- GewSt: Verlustnutzung nur auf Ebene des Gewerbebetriebs möglich (Verlustvortrag) –> (anteiliger) Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel - ESt: Verlustverrechnung möglich -> regelmäßig durch §15a EStG begrenzt
33
Verlustverrechnung bei KapGes
- Verlustverrechnung nur auf Ebene der KapGes möglich - Bei Gesellschafterwechsel: §8c KStG beachten - ggf. Gestaltungspotenzial durch GmbH & Still - Problem Leistungsvergütungen: können den Verlust noch erhöhen und müssen andererseits beim Gesellschafter versteuert werden (rechtzeitige Heransetzung notwendig)
34
Risikobereich Anrechnungsüberhänge
- Steuerermäßigung nach §35 EStG trägt maßgeblich zur Höhe der Steuerbelastung bei - Leerlaufen von §35 EStG kann zu einem Anstieg der Steuerbelastung auf bis über 60% führen (48,3% + 14%) - Problem: kein Vortrag nicht genutztem Anrechnungsvolumen (endgültige Mehrbelastung) - Konsequenz: vorausschauende Steuerplanung und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen notwendig
35
Anlässe für Anrechnungsüberhänge
- Verluste aus anderen Einkunftsquellen/ einkommensteuerliche Verlustvorträge - Sonder-/Ergänzungsbilanzen und damit andere Aufteilung des steuerlichen Gewinns der PersGes als des GewSt-Messbetrags - Hohe GewSt-Hinzurechnungen
36
Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Anrechnungsüberhängen
- Gezieltes Ausnutzen des Verlustrücktragswahlrechts - Überlegungen zur einkunftsbezogenen Zuordnung von Einkünften - Wahl der getrennten Veranlagung bei Ehegatten - Antrag auf Abzug ausländischer Steuern als Betriebsausgaben - Bilanzpolitische oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen zur Erhöhung der gewerblichen Einkünfte - Wahl des Zeitpunktes der Veränderung von Gesellschaftsverhältnissen - Modifikation des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels - Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in eine (Schwester-)PersGes
37
Komplexität der Regelung (Steuerrisiko Nachversteuerung nach §34a EStG)
- Schwierigkeit der Abschätzung der Vorteilhaftigkeit des Sondertarifs - Planungsrisiken, da mittelfristige Planung erforderlich - Teilweise Lösung: Antrag nach §34a EStG kann in einem zeitlich weiten Rahmen wieder zurück genommen werden -> allerdings nicht erstmals gestellt oder erweitert werden!
38
Ungewollte Nachversteuerung (Steuerrisiko Nachversteuerung nach §34a EStG)
- Entnahmen/Einlagen sind nur bedingt planbar - Problem: Formwechsel - Entnahmen und Einlagen müssen streng wirtschaftsjahr-/ gesellschafterbezogen geplant und überwacht werden
39
Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Grundfall
- Mehrbelastung auf Seiten der GmbH steht eine Steuerentlastung beim Gesellschafter gegenüber - Per Saldo führt die Aufdeckung einer vGA im Grundfall zu einer Mehrbelastung von 9,61% bezogen auf den Betrag der vGA - Aufdeckung einer vGA führt zu deutlichen Vermögensverschiebungen zu Gunsten des die vGA empfangenden Gesellschafters und zu Lasten der Gesellschaft bzw. der anderen Gesellschafter
40
Gewinnhöhe, Höhe der anderen Einkünfte, Tarifstruktur bei PersU
- Progressiver Bereich der ESt kann genutzt werden - Bei Anwendung des ESt-Spitzensatzes vergleichsweise hohe Belastung - Minderung der Belastung bei Nichtentnahme durch Antragstellung nach §34a EStG
41
Gewinnhöhe, Höhe der anderen Einkünfte, Tarifstruktur bei KapGes
- Günstige Belastung im Thesaurierungsfall - Linearer Tarif
42
Gewinnverwendung bei PersU
- Steuerbelastung unabhängig von der Gewinnverwendung - Auf Antrag Sondertarif für nicht entnommene Gewinne - Bei der GmbH & Co.KG können die Vorteile der PersGes und der KapGes kombiniert werden (Belastung unter der einzelnen Grundformen möglich)
43
Gewinnverwendung bei KapGes
- Steuerbelastung abhängig von der Gewinnverwendung - Ausschüttungszeitpunkt als Instrument der Steuergestaltung - Durch langfristige Gewinnthesaurierung kann eine günstige Belastung erreicht werden
44
Leistungsvergütungen bei PersU
Leistungsvergütungen werden als Gewinnverwendung angesehen -> keinen Einfluss auf die Steuerbelastung
45
Leistungsvergütungen bei KapGes
- Leistungsvergütungen stellen geringen Rechtsformvorteil gegenüber der PersGes dar - Leistungsvergütungen als Instrument zur Nutzung von Progressionsvorteilen
46
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei PersU
Wegen der Steuerermäßigung nach §35 EStG haben GewSt-Hinzurechnungen und Kürzungen nur eine geringe Bedeutung
47
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei KapGes
Vergleichsweise große Bedeutung von GewSt-Hinzurechnungen bzw. Kürzungen und dem GewSt-Hebesatz
48
Steuerfreie Einnahmen bei PersU
Steuerfreiheit geht auch bei Transfer auf die Gesellschafterebene nicht verloren
49
Steuerfreie Einnahmen bei KapGes
Bei Weiterausschüttung erfolgt Nachbelastung (Abgeltungsteuer / Teileinkünfteverfahren)
50
Verlustfall bei PersU
- Verluste aus dem unternehmerischen Bereich können mit Erträgen aus dem Privatvermögen verrechnet werden - ggf. sind die Einschränkungen des §15a EStG zu beachten
51
Verlustfall bei KapGes
Verlustverrechnung auf Gesellschaftsebene beschränkt
52
Steuerrisiko verdeckte Gewinnausschüttung
Nur bei KapGes: verdeckte Gewinnausschüttungen führen zu Vermögensverschiebungen und oft auch zu Steuermehrbelastungen
53
Steuerrisiko Verlust von Steuerermäßigungspotenzial (§35 EStG)
Nur bei PersU: Gefahr von Anrechnungsüberhängen und damit dauerhaften Steuernachteilen ist groß -> Bedarf einer sorgfältigen Steuerplanung
54
Refinanzierungsaufwendungen des Anteilseigners bei PersU
Refinanzierungsaufwendungen können steuerlich in vollem Umfang berücksichtigt werden
55
Refinanzierungsaufwendungen des Anteilseigners bei KapGes
Refinanzierungsaufwendungen können steuerlich nicht angesetzt werden (Abgeltungsteuer) -> ggf. Antragsmöglichkeit auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
56
Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)
- Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes (KöMoG) eingeführt - Anwendung für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) - Option per Antrag (Wirkung: fiktiver Formwechsel) - Rückoption: jederzeit möglich (faktisch: siebenjährige Bindungsfrist)
57
Optionen bei der Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (§1a KStG)
- Behandlung der Gesellschaft wie eine KapGes (Belastung mit GewSt / KSt, Leistungsvergütungen an Gesellschafter steuerlich abzugsfähig) - Behandlung der Gesellschafter wie solche einer Kapitalgesellschaft (Besteuerung von Gewinnen der PersGes nur bei Entnahme und als Einkünfte aus Kapitalvermögen -> Gewinnausschüttungen) - Leistungsvergütungen führen beim Gesellschafter zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder VuV) - Überhöhte Leistungsvergütungen: vGA - Anteile gelten als solche nach §17 EStG
58
Ziel der Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)
- Belastungsgleichheit der Rechtsformen - Abbau des steuerlichen Nachteils thesaurierender (Nichtentnehmender PersGes)
59
Grundvoraussetzung der Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)
- Einstufung der PersGes im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht, Aspekte der unternehmerischen Mitbestimmung und von Publizitätspflichten deutlich vorteilhafter als eine KapGes - Thesaurierung (Nichtentnahme) der Gewinne - Gesamtbelastung einschl. Anteilseignerebene nicht unter der Thesaurierungsbelastung der KapGes
60
Hürden/k.o.-Kriterien bei der Optionsausübung der Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)
- Nachversteuerungsbeträge (§34a EStG) - Umfangreiches Sonderbetriebsvermögen - Umfangreiche steuerliche Ergänzungsbilanzen - Verlust steuerlicher Vorteile der Mitunternehmerbesteuerung (Vorteile: §35 EStG bei GewSt-Hinzurechnungen, §§6 Abs.3 und Abs.5 EStG) - Zinsvortrag, Verlustvorträge bei der GewSt bzw. verrechenbare Verluste auf Gesellschafterebene (§15a EStG) - Siebenjährige Behaltefrist - Geltung der Wegzugsbesteuerung
61
Umstrukturierungen bei PersU
- Rechtsformwechsel innerhalb der PersGes unproblematisch - Formwechsel in die KapGes steuerneutral möglich (aber Nachbelastung nach §34a EStG) - Steuerneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in weitem Rahmen möglich (Problematisch oftmals Sonderbetriebsvermögen) - Realteilung zu Buchwerten auch bei Abfindung mit Einzelwirtschaftsgütern möglich - Vorteile bei der Grunderwerbsteuer (Behaltefristen beachten)
62
Umstrukturierungen bei KapGes
- Formwechsel aus der KapGes in die PersGes zwar unter Fortführung der Buchwerte möglich, oftmals aber hohe steuerliche Belastungen auf Seiten der Anteilseigner - Spaltung nur bei Erfüllung der doppelten Teilbetriebsbedingung steuerneutral möglich
63
Unternehmensverkauf bei PersU
- Begünstigung durch §§16, 34 EStG, aber wertmäßig begrenzt und abhängig von persönlichen Voraussetzungen - Veräußerungsverluste können vollständig geltend gemacht werden
64
Unternehmensverkauf bei KapGes
- Ist Veräußerer selbst eine KapGes -> vollständige Freistellung (§8b KStG) - Begünstigung durch das Teileinkünfteverfahren oftmals günstiger als §34 EStG (unabhängig von persönlichen Bedingungen des Veräußerers) - Veräußerungsverluste können nur zu 60% oder gar nicht berücksichtigt werden
65
Unternehmenskauf bei PersU
- Bezahlter Mehrwert kann steuermindernd geltend gemacht werden - Gewerbesteuerliche Verlustvorträge gehen (anteilig) unter - Volle Abzugsfähigkeit von Refinanzierungskosten
66
Unternehmenskauf bei KapGes
- Bezahlter Mehrwert kann regelmäßig nicht steuermindernd geltend gemacht werden - Gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge gehen ggf. anteilig oder ganz unter (§8c KStG) - Sehr eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Refinanzierungskosten des Anteilseigners (soweit dieser eine natürliche Person ist)
67
Unternehmernachfolge bei PersU
- Ertragsteuerlich ohne Aufdeckung stiller Reserven soweit unentgeltlich -> Problem: Sonderbetriebsvermögen - Begünstigung bei der Erbschaftsteuer unabhängig von der Beteiligungshöhe
68
Unternehmernachfolge bei KapGes
- Ertragsteuerlich ohne Aufdeckung stiller Reserven, soweit unentgeltlich - Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer abhängig von Mindestbeteiligungsquote