Rechtsformwahl Flashcards

1
Q

Definition der Unternehmensrechtsform

A

Unter der Rechtsform versteht man das System rechtlicher Regelungen, mit dem die Beziehungen…
- zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- zwischen Gesellschaft und Außenstehenden
- zwischen den Gesellschaftern untereinander
festgelegt wird

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2
Q

Rechtsformen privater Betriebe

A
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft/mbBH)
  • Kapitalgesellschaften (AG/SE, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KGaA)
  • Mischformen (GmbH & Co.KG, Betriebsaufspaltung, GmbH & Still)
  • Rechtsformen des ausländischen Rechts (Englische Ltd., LLP)
  • Genossenschaft
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3
Q

Einflussfaktoren auf die Rechtsformwahl

A
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (rechtliche Struktur, Gründungsvoraussetzungen, etc.)
  • Zielvorstellungen der Gesellschafter (Kapitaleinsatz, Bereitschaft Haftungsrisiken zu tragen, etc.)
  • Persönliche Eigenschaften der Gesellschafter (Einsatzfähigkeit in der Geschäftsführung, Möglichkeit der Eigenfinanzierung, etc.)
  • Marktumfeld (Anforderungen an die Unternehmensgröße, Haftungsrisiken, etc.)
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4
Q

Anlässe und Dimensionen der Rechtsformwahlentscheidung

A
  • Unternehmensgründung: Auswahl zwischen in sich optimal gestalteten Rechtsformen -> Rechtsformwahl und -optimierung
  • Bestehende Unternehmung: Feststellung wesentlicher Änderungen der externen/internen Rahmenbedingungen (aufgrund besonderer/regelmäßiger Ereignisse/Überprüfung)
    -> Überprüfung einer Rechtsformoptimierung
    -> ausreichend (Rechtsformoptimierung) oder nicht ausreichend (Rechtsformwahl)
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5
Q

Besteuerungssystem Kapitalgesellschaft

A
  • Trennungssystem (klassisches Körperschaftsteuersystem)
  • Steuerbelastung auf Ebene der GmbH (ca. 30%)
  • Weitere Belastung beim Gesellschafter (Abgeltungsteuer) nur und erst dann, wenn Gewinne ausgeschüttet werden
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6
Q

Besteuerungssystem Personengesellschaft

A
  • Transparente Mitunternehmerbesteuerung
  • Grundsatz: Besteuerung im Jahr der Gewinnentstehung mit GewSt und ESt (Gesamt bei Anwendung des ESt-Spitzensatzes ca. 48%)
  • Wahlmöglichkeit: Sondertarif von 28,25% zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf nicht entnommenen Gewinn und bei späterer Entnahme dann Nachbelastung i.H.v. 25%
  • Wahlmöglichkeit: Option zur Körperschaftsbesteuerung (§1a KStG)
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7
Q

Systematik der Unternehmensbesteuerung und deren Folge

A
  • Kapitalgesellschaft: Trennungssystem
  • Personengesellschaft: transparente Mitunternehmerbesteuerung
    -> Folge: Dualität der Unternehmensbesteuerung
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8
Q

Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl

A
  • Grundproblem: Rechtsformabhängigkeit des Unternehmenssteuerrechts
  • Bedeutung der Besteuerung:
    -> Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl ist individuell verschieden
    -> Bedeutung der steuerliche Rechtsformwahl primär bei mittelständischen Unternehmen
    -> Große Bedeutung bei Optimierung der Rechtsformgestaltung
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9
Q

Besondere Aspekte der Steuerplanung bei mittelständischen Unternehmen

A
  • Planung muss sich an Zielen der Gesellschafter
    ausrichten
  • Problem bei mehreren Gesellschaftern: Zielkonflikte bzw. verschiedenartige Rahmenbedingungen
  • Einbezug der Gesellschafterebene notwendig
  • Oftmals mehrperiodige Planungen notwendig (Zielgröße: Nachsteuervermögen am Ende des
    Planungszeitraumes)
  • In Unternehmensgruppen ist nicht die Gesamtbelastung einer einzelnen Unternehmung, sondern die der Unternehmensgruppe zu optimieren
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10
Q

Wesentliche Aspekte der steuerlichen Rechtsformwahl (Checkliste)

A
  1. Laufende Ertragsteuerbelastung (Grundfall)
  2. Laufende Ertragsteuerbelastung (Erweiterung des Grundfalls)
  3. Steuerrisiken bei der laufenden Besteuerung (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen)
  4. Aperiodische Besteuerungssachverhalte (z.B. Unternehmensverkauf)
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11
Q

Bedeutung der Standortwahl (GewSt)

A

Nationale Standortwahl:
- Steuerdifferenzierungen aufgrund der Hebesatzautonomie der Gemeinden bei der
GewSt
- weiche Faktoren: Prüfungsintensität der Finanzverwaltung usw.
- GewSt-Hebesatz: große Spreizung

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12
Q

Bedeutung der GewSt

A
  • Deutlich höhere Bedeutung der GewSt bei KapGes (gilt auch für gewerbesteuerliche Hinzurechnungen)
  • Weitgehender Ausgleich der GewSt-Belastung bei
    PersGes bis 420 % Hebesatz hat Auswirkungen auf
    die Standortwahl:
    -> PersGes: bis zu einem GewSt-Hebesatz von 400 % spielen Veränderungen des GewSt-Hebesatzes bzw. unterschiedlich hohe GewSt-Hebesätze zweier Kommunen steuerlich keine Rolle
    -> KapGes: effektive Gesamtbelastung hängt durchgängig vom GewSt-Hebesatz ab
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13
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Vorteilhaftigkeit)

A
  • Vorteilhaftigkeit hängt von der Vergleichsalternative ab
  • Sinnvoll zum Gewinntransfer auf die Gesellschafterebene (günstiger als GA)
  • Belastungsvorteil zur GA nur noch vergleichsweise gering
  • Instrument zur Nutzung eines niedrigeren ESt-Satzes auf Gesellschafterebene (insbesondere bei kleineren
    Gesellschaften) -> Progressionsvorteil eines alternativen PersU kann damit ausgeglichen werden
  • Vorteil dann, wenn aus den Leistungsvergütungen dem Gesellschafter (noch) keine entsprechenden Einnahmen zufließen (z. B. Pensionsrückstellung) oder für die jeweilige Vergütung ein besonderer Steuersatz gilt (z. B. LSt-Pauschalierung bei einer Direktversicherung)
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14
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Gestaltungsgrenzen, Risiken und Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung)

A

Gestaltungsgrenzen:
- Begrenzte Flexibilität, da…
-> der Höhe nach werden grundsätzlich nur fremdübliche Leistungsvergütungen anerkannt
-> bei beherrschenden Gesellschaftern auch der formelle Fremdvergleich (insb. also nur Änderungen
der Höhe nach für die Zukunft)

Risiko:
- Verdeckte Gewinnausschüttung

Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung:
- Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen
- Geringere Flexibilität

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15
Q

Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Belastungen)

A

Belastung von Leistungsvergütungen hängt vom konkreten Fall ab:
- Gehalt: Progressionsvorteile bei der ESt
- Pensionsrückstellung: Zinsvorteil, durch
hinausschieben der Versteuerung auf Gesellschafterebene
- Darlehen: Nachteil, da gewerbesteuerliche Hinzurechnung und regelmäßig beim Gesellschafter keine Abgeltungsteuer

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16
Q

Vorteilhaftigkeit von §34a EStG abhängig von …

A
  • Anzuwendendem ESt-Satz
  • Dauer der Nicht-Entnahme
  • Zinssatz
    -> Nur temporärer Vorteil (wie bei KapGes)
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17
Q

Vorteilhaftigkeit von §34a EStG lässt sich nur ermitteln …

A
  • In einer mehrperiodigen Steuerplanungsrechnung
  • Unter Beachtung der relevanten Entscheidungsalternative/Verwendung der thesaurierten Mittel
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18
Q

§34a EStG

A
  • Wesentliches Element zur Angleichung der Rechtsformbelastung
  • Anlage der Gewinne am Kapitalmarkt: §34a EStG nie
    vorteilhaft, da bei Anlage im Privatvermögen günstige Abgeltungsteuer
  • Investition im Betriebsvermögen: entscheidend ist Grenzsteuersatz, Thesaurierungsdauer und Zinssatz
  • Teilweise fremdfinanzierte Investition/Schuldentilgung: §34a EStG vorteilhaft bei hohem Grenzsteuersatz und Nettosollzins > Nettohabenzins
    -> Entscheidung nur für den Einzelfall (mittels mehrperiodiger Planungsrechnung)
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19
Q

§34a EStG: Fallstricke und Gestaltungsbedarf

A
  • Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Anlage der Mittel im Privatvermögen u.U. steuergünstiger (Abgeltungsteuer)
  • Umstrukturierungshemmnis
  • ggf. verschiedene Interessen der Gesellschafter
  • Vermeidung „ungewollter“ Entnahmen
  • Strikte jahresbezogene Ermittlung des maximalen
    Begünstigungsbetrages
  • Gesetzliche Verwendungsreihenfolge „LiFo“
  • Altrücklagen-Problematik
  • Keine Berücksichtigung bei den Vorauszahlungen
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20
Q

Gewinnverwendungsstrategien

A
  • Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene
  • Kurzfristige Thesaurierung
  • Langfristige Thesaurierung
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21
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene

A

Instrumente (KapGes):
- Gehalt (Leistungsvergütungen)
- Gewinnausschüttung

Instrument (PersU):
- Entnahme/Leistungsvergütung

Steuerlich (PersU): kein Antrag

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22
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei kurzfristiger Thesaurierung

A

KapGes:
- Instrument: Aufschub der Gewinnausschüttung
- Steuerlich: Temporärer Aufschub der Nachbelastung

PersU:
- Instrument: Aufschub der Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag, Antrag und spätere Rücknahme

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23
Q

Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei langfristiger Thesaurierung

A

KapGes:
- Instrument: Gewinnthesaurierung
- Steuerlich: dauerhafter Aufschub der Nachbelastung

PersU:
- Instrument: keine Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag

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24
Q

Einfluss der Gewinnverwendung in einer mehrperiodigen Rechnung

A
  • KapGes: Gewinnthesaurierung ist Gewinnausschüttung vorzuziehen, da dann die Nachbelastung auf Anteilseignerebene vermieden wird
  • PersGes: Nutzung von §34a EStG bringt auf Grund der festen Steuersätze nur Vorteile, wenn persönlicher ESt nahe dem ESt-Spitzensatz ist
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25
Q

Vorteile einer Thesaurierungsstrategie

A
  • Zinsvorteil
  • Selbstfinanzierungseffekt
    -> Thesaurierungsvorteil ist nur temporärer Natur
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26
Q

Steuerfreie Erträge

A
  • Steuerliche Behandlung steuerfreier Erträge in Abhängigkeit von der Rechtsform (PersGes oder KapGes)
    -> Vorteil für PersGes
    -> Gestaltungspotenzial in Unternehmensgruppen: Vereinnahmung steuerfreier Erträge über PersGes
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27
Q

Steuerfreie Erträge bei KapGes

A
  • Gesellschaft: steuerfreie Vereinnahmung
  • Weiterausschüttung an Gesellschafter: „normale“ Nachbelastung -> Steuerfreiheit geht also verloren
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28
Q

Steuerfreie Erträge bei PersGes

A
  • Transparente Besteuerung: Steuerfreiheit bleibt bis zu Gesellschafterebene erhalten
  • Entnahme steuerfreier Erträge schmälert nicht das maximale Begünstigungsvolumen nach §34a EStG
29
Q

Refinanzierungsaufwendungen bei PersGes

A
  • Refinanzierungsaufwendungen als Sonderbetriebsausgaben voll abzugsfähig
  • GewSt: Zinshinzurechnung nach §8 Nr. 1a) GewStG
    -> aber: teilweiser Ausgleich über §35 EStG
30
Q

Refinanzierungsaufwendungen bei KapGes

A
  • Natürliche Person als Gesellschafter: Grundsatz -> wegen Abgeltungsteuer keine Berücksichtigung
  • Anteile im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren (60%iger Abzug)
  • KapGes als Anteilseigner: vollständiger Abzug
31
Q

Refinanzierungsaufwendungen: Natürliche Person als Gesellschafter (KapGes) - Gestaltungsoptionen

A
  • Einlage der Beteiligung in ein Betriebsvermögen: Nutzung des Teileinkünfteverfahrens
  • Antrag zum Teileinkünfteverfahren (§ 32d Abs.
    2 Nr. 3 EStG): Teileinkünfteverfahren bei
    Anteilen im Privatvermögen - Voraussetzungen:
    -> Im Jahr der erstmaligen Antragstellung: (un-)mittelbare Beteiligung >= 25 %
    -> Oder Beteiligung >= 1 und Gesellschafter ist
    beruflich für die KapGes tätig
    -> Antrag kann nur einmalig für eine bestimmte
    Beteiligung gestellt werden
32
Q

Verlustverrechnung bei PersGes

A
  • GewSt: Verlustnutzung nur auf Ebene des Gewerbebetriebs möglich (Verlustvortrag)
    –> (anteiliger) Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel
  • ESt: Verlustverrechnung möglich -> regelmäßig durch §15a EStG begrenzt
33
Q

Verlustverrechnung bei KapGes

A
  • Verlustverrechnung nur auf Ebene der KapGes möglich
  • Bei Gesellschafterwechsel: §8c KStG beachten
  • ggf. Gestaltungspotenzial durch GmbH & Still
  • Problem Leistungsvergütungen: können den Verlust noch erhöhen und müssen andererseits beim Gesellschafter versteuert werden (rechtzeitige Heransetzung notwendig)
34
Q

Risikobereich Anrechnungsüberhänge

A
  • Steuerermäßigung nach §35 EStG trägt maßgeblich zur Höhe der Steuerbelastung bei
  • Leerlaufen von §35 EStG kann zu einem Anstieg der
    Steuerbelastung auf bis über 60% führen
    (48,3% + 14%)
  • Problem: kein Vortrag nicht genutztem Anrechnungsvolumen (endgültige Mehrbelastung)
  • Konsequenz: vorausschauende Steuerplanung und ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen notwendig
35
Q

Anlässe für Anrechnungsüberhänge

A
  • Verluste aus anderen Einkunftsquellen/ einkommensteuerliche Verlustvorträge
  • Sonder-/Ergänzungsbilanzen und damit andere Aufteilung des steuerlichen Gewinns der PersGes als des GewSt-Messbetrags
  • Hohe GewSt-Hinzurechnungen
36
Q

Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Anrechnungsüberhängen

A
  • Gezieltes Ausnutzen des Verlustrücktragswahlrechts
  • Überlegungen zur einkunftsbezogenen Zuordnung von Einkünften
  • Wahl der getrennten Veranlagung bei Ehegatten
  • Antrag auf Abzug ausländischer Steuern als Betriebsausgaben
  • Bilanzpolitische oder sachverhaltsgestaltende Maßnahmen zur Erhöhung der gewerblichen Einkünfte
  • Wahl des Zeitpunktes der Veränderung von Gesellschaftsverhältnissen
  • Modifikation des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels
  • Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in eine
    (Schwester-)PersGes
37
Q

Komplexität der Regelung (Steuerrisiko Nachversteuerung nach §34a EStG)

A
  • Schwierigkeit der Abschätzung der Vorteilhaftigkeit
    des Sondertarifs
  • Planungsrisiken, da mittelfristige Planung erforderlich
  • Teilweise Lösung: Antrag nach §34a EStG kann in
    einem zeitlich weiten Rahmen wieder zurück
    genommen werden -> allerdings nicht erstmals gestellt
    oder erweitert werden!
38
Q

Ungewollte Nachversteuerung (Steuerrisiko Nachversteuerung nach §34a EStG)

A
  • Entnahmen/Einlagen sind nur bedingt planbar
  • Problem: Formwechsel
  • Entnahmen und Einlagen müssen streng wirtschaftsjahr-/ gesellschafterbezogen geplant und überwacht werden
39
Q

Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Grundfall

A
  • Mehrbelastung auf Seiten der GmbH steht eine
    Steuerentlastung beim Gesellschafter gegenüber
  • Per Saldo führt die Aufdeckung einer vGA im Grundfall zu einer Mehrbelastung von 9,61% bezogen auf den Betrag der vGA
  • Aufdeckung einer vGA führt zu deutlichen Vermögensverschiebungen zu Gunsten des die vGA empfangenden Gesellschafters und zu Lasten der Gesellschaft bzw. der anderen Gesellschafter
40
Q

Gewinnhöhe, Höhe der anderen Einkünfte, Tarifstruktur bei PersU

A
  • Progressiver Bereich der ESt kann genutzt werden
  • Bei Anwendung des ESt-Spitzensatzes vergleichsweise
    hohe Belastung
  • Minderung der Belastung bei Nichtentnahme durch
    Antragstellung nach §34a EStG
41
Q

Gewinnhöhe, Höhe der anderen Einkünfte, Tarifstruktur bei KapGes

A
  • Günstige Belastung im Thesaurierungsfall
  • Linearer Tarif
42
Q

Gewinnverwendung bei PersU

A
  • Steuerbelastung unabhängig von der Gewinnverwendung
  • Auf Antrag Sondertarif für nicht entnommene Gewinne
  • Bei der GmbH & Co.KG können die Vorteile der PersGes und der KapGes kombiniert werden (Belastung unter der einzelnen Grundformen möglich)
43
Q

Gewinnverwendung bei KapGes

A
  • Steuerbelastung abhängig von der Gewinnverwendung
  • Ausschüttungszeitpunkt als Instrument der Steuergestaltung
  • Durch langfristige Gewinnthesaurierung kann eine
    günstige Belastung erreicht werden
44
Q

Leistungsvergütungen bei PersU

A

Leistungsvergütungen werden als Gewinnverwendung angesehen -> keinen Einfluss
auf die Steuerbelastung

45
Q

Leistungsvergütungen bei KapGes

A
  • Leistungsvergütungen stellen geringen Rechtsformvorteil gegenüber der PersGes dar
  • Leistungsvergütungen als Instrument zur Nutzung von Progressionsvorteilen
46
Q

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei PersU

A

Wegen der Steuerermäßigung nach §35 EStG haben GewSt-Hinzurechnungen und Kürzungen nur eine geringe Bedeutung

47
Q

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei KapGes

A

Vergleichsweise große Bedeutung von GewSt-Hinzurechnungen bzw. Kürzungen und dem GewSt-Hebesatz

48
Q

Steuerfreie Einnahmen bei PersU

A

Steuerfreiheit geht auch bei Transfer auf die
Gesellschafterebene nicht verloren

49
Q

Steuerfreie Einnahmen bei KapGes

A

Bei Weiterausschüttung erfolgt Nachbelastung
(Abgeltungsteuer / Teileinkünfteverfahren)

50
Q

Verlustfall bei PersU

A
  • Verluste aus dem unternehmerischen Bereich können mit Erträgen aus dem Privatvermögen verrechnet werden
  • ggf. sind die Einschränkungen des §15a EStG zu beachten
51
Q

Verlustfall bei KapGes

A

Verlustverrechnung auf Gesellschaftsebene beschränkt

52
Q

Steuerrisiko verdeckte Gewinnausschüttung

A

Nur bei KapGes: verdeckte Gewinnausschüttungen führen zu Vermögensverschiebungen und oft auch zu Steuermehrbelastungen

53
Q

Steuerrisiko Verlust von Steuerermäßigungspotenzial (§35 EStG)

A

Nur bei PersU: Gefahr von Anrechnungsüberhängen und damit dauerhaften Steuernachteilen ist groß
-> Bedarf einer sorgfältigen Steuerplanung

54
Q

Refinanzierungsaufwendungen des Anteilseigners bei PersU

A

Refinanzierungsaufwendungen können steuerlich in vollem Umfang berücksichtigt werden

55
Q

Refinanzierungsaufwendungen des Anteilseigners bei KapGes

A

Refinanzierungsaufwendungen können steuerlich nicht angesetzt werden (Abgeltungsteuer)
-> ggf. Antragsmöglichkeit auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

56
Q

Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a
KStG)

A
  • Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes (KöMoG) eingeführt
  • Anwendung für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG)
  • Option per Antrag (Wirkung: fiktiver Formwechsel)
  • Rückoption: jederzeit möglich (faktisch: siebenjährige Bindungsfrist)
57
Q

Optionen bei der Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften (§1a KStG)

A
  • Behandlung der Gesellschaft wie eine KapGes (Belastung mit GewSt / KSt, Leistungsvergütungen an Gesellschafter steuerlich abzugsfähig)
  • Behandlung der Gesellschafter wie solche einer Kapitalgesellschaft (Besteuerung von Gewinnen der PersGes nur bei Entnahme und als Einkünfte aus Kapitalvermögen -> Gewinnausschüttungen)
  • Leistungsvergütungen führen beim Gesellschafter zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder VuV)
  • Überhöhte Leistungsvergütungen: vGA
  • Anteile gelten als solche nach §17 EStG
58
Q

Ziel der Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)

A
  • Belastungsgleichheit der Rechtsformen
  • Abbau des steuerlichen Nachteils thesaurierender (Nichtentnehmender PersGes)
59
Q

Grundvoraussetzung der Option zur Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)

A
  • Einstufung der PersGes im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht, Aspekte der unternehmerischen Mitbestimmung und von Publizitätspflichten deutlich vorteilhafter als eine KapGes
  • Thesaurierung (Nichtentnahme) der Gewinne
  • Gesamtbelastung einschl. Anteilseignerebene nicht unter der Thesaurierungsbelastung der KapGes
60
Q

Hürden/k.o.-Kriterien bei der Optionsausübung der Körperschaftsteuer für PersGes (§1a KStG)

A
  • Nachversteuerungsbeträge (§34a EStG)
  • Umfangreiches Sonderbetriebsvermögen
  • Umfangreiche steuerliche Ergänzungsbilanzen
  • Verlust steuerlicher Vorteile der Mitunternehmerbesteuerung (Vorteile: §35 EStG bei GewSt-Hinzurechnungen, §§6 Abs.3 und Abs.5 EStG)
  • Zinsvortrag, Verlustvorträge bei der GewSt bzw. verrechenbare Verluste auf Gesellschafterebene (§15a EStG)
  • Siebenjährige Behaltefrist
  • Geltung der Wegzugsbesteuerung
61
Q

Umstrukturierungen bei PersU

A
  • Rechtsformwechsel innerhalb der PersGes unproblematisch
  • Formwechsel in die KapGes steuerneutral möglich (aber Nachbelastung nach §34a EStG)
  • Steuerneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in weitem Rahmen möglich (Problematisch oftmals Sonderbetriebsvermögen)
  • Realteilung zu Buchwerten auch bei Abfindung mit
    Einzelwirtschaftsgütern möglich
  • Vorteile bei der Grunderwerbsteuer (Behaltefristen beachten)
62
Q

Umstrukturierungen bei KapGes

A
  • Formwechsel aus der KapGes in die PersGes zwar unter Fortführung der Buchwerte möglich, oftmals aber hohe steuerliche Belastungen auf Seiten der Anteilseigner
  • Spaltung nur bei Erfüllung der doppelten Teilbetriebsbedingung steuerneutral möglich
63
Q

Unternehmensverkauf bei PersU

A
  • Begünstigung durch §§16, 34 EStG, aber wertmäßig
    begrenzt und abhängig von persönlichen Voraussetzungen
  • Veräußerungsverluste können vollständig geltend gemacht werden
64
Q

Unternehmensverkauf bei KapGes

A
  • Ist Veräußerer selbst eine KapGes -> vollständige Freistellung (§8b KStG)
  • Begünstigung durch das Teileinkünfteverfahren oftmals günstiger als §34 EStG (unabhängig von persönlichen Bedingungen des Veräußerers)
  • Veräußerungsverluste können nur zu 60% oder gar nicht berücksichtigt werden
65
Q

Unternehmenskauf bei PersU

A
  • Bezahlter Mehrwert kann steuermindernd geltend
    gemacht werden
  • Gewerbesteuerliche Verlustvorträge gehen (anteilig)
    unter
  • Volle Abzugsfähigkeit von Refinanzierungskosten
66
Q

Unternehmenskauf bei KapGes

A
  • Bezahlter Mehrwert kann regelmäßig nicht steuermindernd geltend gemacht werden
  • Gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge gehen ggf. anteilig oder ganz unter (§8c KStG)
  • Sehr eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Refinanzierungskosten des Anteilseigners (soweit dieser eine natürliche Person ist)
67
Q

Unternehmernachfolge bei PersU

A
  • Ertragsteuerlich ohne Aufdeckung stiller Reserven soweit unentgeltlich -> Problem: Sonderbetriebsvermögen
  • Begünstigung bei der Erbschaftsteuer unabhängig von der Beteiligungshöhe
68
Q

Unternehmernachfolge bei KapGes

A
  • Ertragsteuerlich ohne Aufdeckung stiller Reserven, soweit unentgeltlich
  • Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer abhängig von Mindestbeteiligungsquote