Rechtsformwahl Flashcards
Definition der Unternehmensrechtsform
Unter der Rechtsform versteht man das System rechtlicher Regelungen, mit dem die Beziehungen…
- zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- zwischen Gesellschaft und Außenstehenden
- zwischen den Gesellschaftern untereinander
festgelegt wird
Rechtsformen privater Betriebe
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft/mbBH)
- Kapitalgesellschaften (AG/SE, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), KGaA)
- Mischformen (GmbH & Co.KG, Betriebsaufspaltung, GmbH & Still)
- Rechtsformen des ausländischen Rechts (Englische Ltd., LLP)
- Genossenschaft
Einflussfaktoren auf die Rechtsformwahl
- Gesetzliche Rahmenbedingungen (rechtliche Struktur, Gründungsvoraussetzungen, etc.)
- Zielvorstellungen der Gesellschafter (Kapitaleinsatz, Bereitschaft Haftungsrisiken zu tragen, etc.)
- Persönliche Eigenschaften der Gesellschafter (Einsatzfähigkeit in der Geschäftsführung, Möglichkeit der Eigenfinanzierung, etc.)
- Marktumfeld (Anforderungen an die Unternehmensgröße, Haftungsrisiken, etc.)
Anlässe und Dimensionen der Rechtsformwahlentscheidung
- Unternehmensgründung: Auswahl zwischen in sich optimal gestalteten Rechtsformen -> Rechtsformwahl und -optimierung
- Bestehende Unternehmung: Feststellung wesentlicher Änderungen der externen/internen Rahmenbedingungen (aufgrund besonderer/regelmäßiger Ereignisse/Überprüfung)
-> Überprüfung einer Rechtsformoptimierung
-> ausreichend (Rechtsformoptimierung) oder nicht ausreichend (Rechtsformwahl)
Besteuerungssystem Kapitalgesellschaft
- Trennungssystem (klassisches Körperschaftsteuersystem)
- Steuerbelastung auf Ebene der GmbH (ca. 30%)
- Weitere Belastung beim Gesellschafter (Abgeltungsteuer) nur und erst dann, wenn Gewinne ausgeschüttet werden
Besteuerungssystem Personengesellschaft
- Transparente Mitunternehmerbesteuerung
- Grundsatz: Besteuerung im Jahr der Gewinnentstehung mit GewSt und ESt (Gesamt bei Anwendung des ESt-Spitzensatzes ca. 48%)
- Wahlmöglichkeit: Sondertarif von 28,25% zzgl. SolZ und ggf. KiSt auf nicht entnommenen Gewinn und bei späterer Entnahme dann Nachbelastung i.H.v. 25%
- Wahlmöglichkeit: Option zur Körperschaftsbesteuerung (§1a KStG)
Systematik der Unternehmensbesteuerung und deren Folge
- Kapitalgesellschaft: Trennungssystem
- Personengesellschaft: transparente Mitunternehmerbesteuerung
-> Folge: Dualität der Unternehmensbesteuerung
Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl
- Grundproblem: Rechtsformabhängigkeit des Unternehmenssteuerrechts
- Bedeutung der Besteuerung:
-> Stellenwert der Steuerkomponente bei der Rechtsformwahl ist individuell verschieden
-> Bedeutung der steuerliche Rechtsformwahl primär bei mittelständischen Unternehmen
-> Große Bedeutung bei Optimierung der Rechtsformgestaltung
Besondere Aspekte der Steuerplanung bei mittelständischen Unternehmen
- Planung muss sich an Zielen der Gesellschafter
ausrichten - Problem bei mehreren Gesellschaftern: Zielkonflikte bzw. verschiedenartige Rahmenbedingungen
- Einbezug der Gesellschafterebene notwendig
- Oftmals mehrperiodige Planungen notwendig (Zielgröße: Nachsteuervermögen am Ende des
Planungszeitraumes) - In Unternehmensgruppen ist nicht die Gesamtbelastung einer einzelnen Unternehmung, sondern die der Unternehmensgruppe zu optimieren
Wesentliche Aspekte der steuerlichen Rechtsformwahl (Checkliste)
- Laufende Ertragsteuerbelastung (Grundfall)
- Laufende Ertragsteuerbelastung (Erweiterung des Grundfalls)
- Steuerrisiken bei der laufenden Besteuerung (z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen)
- Aperiodische Besteuerungssachverhalte (z.B. Unternehmensverkauf)
Bedeutung der Standortwahl (GewSt)
Nationale Standortwahl:
- Steuerdifferenzierungen aufgrund der Hebesatzautonomie der Gemeinden bei der
GewSt
- weiche Faktoren: Prüfungsintensität der Finanzverwaltung usw.
- GewSt-Hebesatz: große Spreizung
Bedeutung der GewSt
- Deutlich höhere Bedeutung der GewSt bei KapGes (gilt auch für gewerbesteuerliche Hinzurechnungen)
- Weitgehender Ausgleich der GewSt-Belastung bei
PersGes bis 420 % Hebesatz hat Auswirkungen auf
die Standortwahl:
-> PersGes: bis zu einem GewSt-Hebesatz von 400 % spielen Veränderungen des GewSt-Hebesatzes bzw. unterschiedlich hohe GewSt-Hebesätze zweier Kommunen steuerlich keine Rolle
-> KapGes: effektive Gesamtbelastung hängt durchgängig vom GewSt-Hebesatz ab
Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Vorteilhaftigkeit)
- Vorteilhaftigkeit hängt von der Vergleichsalternative ab
- Sinnvoll zum Gewinntransfer auf die Gesellschafterebene (günstiger als GA)
- Belastungsvorteil zur GA nur noch vergleichsweise gering
- Instrument zur Nutzung eines niedrigeren ESt-Satzes auf Gesellschafterebene (insbesondere bei kleineren
Gesellschaften) -> Progressionsvorteil eines alternativen PersU kann damit ausgeglichen werden - Vorteil dann, wenn aus den Leistungsvergütungen dem Gesellschafter (noch) keine entsprechenden Einnahmen zufließen (z. B. Pensionsrückstellung) oder für die jeweilige Vergütung ein besonderer Steuersatz gilt (z. B. LSt-Pauschalierung bei einer Direktversicherung)
Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Gestaltungsgrenzen, Risiken und Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung)
Gestaltungsgrenzen:
- Begrenzte Flexibilität, da…
-> der Höhe nach werden grundsätzlich nur fremdübliche Leistungsvergütungen anerkannt
-> bei beherrschenden Gesellschaftern auch der formelle Fremdvergleich (insb. also nur Änderungen
der Höhe nach für die Zukunft)
Risiko:
- Verdeckte Gewinnausschüttung
Vergleich zur offenen Gewinnausschüttung:
- Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen
- Geringere Flexibilität
Bedeutung von Leistungsvergütungen bei Kapitalgesellschaften (Grund für Belastungen)
Belastung von Leistungsvergütungen hängt vom konkreten Fall ab:
- Gehalt: Progressionsvorteile bei der ESt
- Pensionsrückstellung: Zinsvorteil, durch
hinausschieben der Versteuerung auf Gesellschafterebene
- Darlehen: Nachteil, da gewerbesteuerliche Hinzurechnung und regelmäßig beim Gesellschafter keine Abgeltungsteuer
Vorteilhaftigkeit von §34a EStG abhängig von …
- Anzuwendendem ESt-Satz
- Dauer der Nicht-Entnahme
- Zinssatz
-> Nur temporärer Vorteil (wie bei KapGes)
Vorteilhaftigkeit von §34a EStG lässt sich nur ermitteln …
- In einer mehrperiodigen Steuerplanungsrechnung
- Unter Beachtung der relevanten Entscheidungsalternative/Verwendung der thesaurierten Mittel
§34a EStG
- Wesentliches Element zur Angleichung der Rechtsformbelastung
- Anlage der Gewinne am Kapitalmarkt: §34a EStG nie
vorteilhaft, da bei Anlage im Privatvermögen günstige Abgeltungsteuer - Investition im Betriebsvermögen: entscheidend ist Grenzsteuersatz, Thesaurierungsdauer und Zinssatz
- Teilweise fremdfinanzierte Investition/Schuldentilgung: §34a EStG vorteilhaft bei hohem Grenzsteuersatz und Nettosollzins > Nettohabenzins
-> Entscheidung nur für den Einzelfall (mittels mehrperiodiger Planungsrechnung)
§34a EStG: Fallstricke und Gestaltungsbedarf
- Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
- Anlage der Mittel im Privatvermögen u.U. steuergünstiger (Abgeltungsteuer)
- Umstrukturierungshemmnis
- ggf. verschiedene Interessen der Gesellschafter
- Vermeidung „ungewollter“ Entnahmen
- Strikte jahresbezogene Ermittlung des maximalen
Begünstigungsbetrages - Gesetzliche Verwendungsreihenfolge „LiFo“
- Altrücklagen-Problematik
- Keine Berücksichtigung bei den Vorauszahlungen
Gewinnverwendungsstrategien
- Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene
- Kurzfristige Thesaurierung
- Langfristige Thesaurierung
Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei Transfer von Gewinnen auf die Gesellschafterebene
Instrumente (KapGes):
- Gehalt (Leistungsvergütungen)
- Gewinnausschüttung
Instrument (PersU):
- Entnahme/Leistungsvergütung
Steuerlich (PersU): kein Antrag
Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei kurzfristiger Thesaurierung
KapGes:
- Instrument: Aufschub der Gewinnausschüttung
- Steuerlich: Temporärer Aufschub der Nachbelastung
PersU:
- Instrument: Aufschub der Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag, Antrag und spätere Rücknahme
Instrumente und steuerliche Wahlrechte bei langfristiger Thesaurierung
KapGes:
- Instrument: Gewinnthesaurierung
- Steuerlich: dauerhafter Aufschub der Nachbelastung
PersU:
- Instrument: keine Entnahmen
- Steuerliche Wahlrechte: ohne/mit Antrag
Einfluss der Gewinnverwendung in einer mehrperiodigen Rechnung
- KapGes: Gewinnthesaurierung ist Gewinnausschüttung vorzuziehen, da dann die Nachbelastung auf Anteilseignerebene vermieden wird
- PersGes: Nutzung von §34a EStG bringt auf Grund der festen Steuersätze nur Vorteile, wenn persönlicher ESt nahe dem ESt-Spitzensatz ist
Vorteile einer Thesaurierungsstrategie
- Zinsvorteil
- Selbstfinanzierungseffekt
-> Thesaurierungsvorteil ist nur temporärer Natur
Steuerfreie Erträge
- Steuerliche Behandlung steuerfreier Erträge in Abhängigkeit von der Rechtsform (PersGes oder KapGes)
-> Vorteil für PersGes
-> Gestaltungspotenzial in Unternehmensgruppen: Vereinnahmung steuerfreier Erträge über PersGes
Steuerfreie Erträge bei KapGes
- Gesellschaft: steuerfreie Vereinnahmung
- Weiterausschüttung an Gesellschafter: „normale“ Nachbelastung -> Steuerfreiheit geht also verloren