Rechtsformen + Haftungen Flashcards
1
Q
Kapitalgesellschaften
A
- Beispiele: GmbH, AG
- Rechnungslegungspflicht: Immer nach UGB (doppelte Buchführung, Jahresabschluss)
- Bestandteile des Jahresabschlusses:
- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
- ggf. Cashflow-Statement
- Zweck: Gläubigerschutz und Information externer Adressaten
2
Q
Personengesellschaften
A
- Beispiele: OG, KG, GmbH & Co. KG
- Rechnungslegungspflicht:
- UGB-Pflicht, wenn:
- Umsatz > 700.000 € in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
- oder Umsatz > 1 Mio. € in einem Jahr
- UGB-Pflicht, wenn:
- Sonst: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
3
Q
Freie Berufe
A
- Beispiele: Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten
- Rechnungslegungspflicht:
- Keine UGB-Pflicht
- Nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Besonderheit: Unabhängig vom Umsatz
4
Q
Schwellenwerte für Rechnungslegungspflichten
A
- Kapitalgesellschaften: Immer UGB-Pflicht
- Personengesellschaften und Einzelunternehmen:
- Umsatzgrenze: 700.000 € (2 Jahre) oder 1 Mio. € (1 Jahr)
- Land- und Forstwirte:
- Einheitswert: 150.000 € oder Umsatz: 550.000 €
5
Q
Sonderfall: GmbH & Co. KG
A
- Rechtsform: Mischung aus Kapital- und Personengesellschaft
- Rechnungslegungspflicht: Immer wie eine Kapitalgesellschaft→UGB-Pflicht
6
Q
H. Einzelunternehmen
A
- Haftung:
- Der Unternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privat- und Betriebsvermögen.
- Besonderheiten:
- Alleiniger Entscheidungsträger.
- Keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.
7
Q
H. Offene Gesellschaft (OG)
A
- Haftung:
- Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich, und solidarisch (jeder haftet für die gesamte Schuld).
- Auch nach Ausscheiden aus der OG bleibt die Haftung für Verbindlichkeiten, die vor dem Ausscheiden entstanden sind, bestehen.
- Besonderheiten:
- Gemeinsame Geschäftsführung durch alle Gesellschafter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8
Q
H. Kommanditgesellschaften (KG)
A
- Haftung:
- Komplementär: Haftet unbeschränkt und persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
- Kommanditist: Haftet beschränkt bis zur Höhe seiner Einlage.
- Besonderheiten:
- Kommanditisten sind typischerweise nicht an der Geschäftsführung beteiligt.
9
Q
H. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
A
- Haftung:
- Die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
- Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
- Keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
- Besonderheiten:
- Mindestkapital: € 35.000, davon mindestens € 17.500 bar oder Sacheinlage bei Gründung.
10
Q
H. GmbH & Co KG
A
- Haftung:
- Komplementär: Ist eine GmbH→Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH.
- Kommanditist: Haftet wie in der KG nur bis zur Höhe seiner Einlage.
- Besonderheiten:
- Kombination aus Haftungsbeschränkung der GmbH und Flexibilität einer Personengesellschaft.
11
Q
H. Aktiengesellschaft (AG)
A
- Haftung:
- Die Gesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
- Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer gezeichneten Aktien.
- Besonderheiten:
- Mindestkapital: € 70.000.
- Häufige Rechtsform für größere Unternehmen mit breiter Kapitalbasis.
12
Q
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, Ziviltechniker)
A
- Haftung:
- Haftung ist grundsätzlich unbeschränkt.
- In der Regel besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die finanzielle Risiken abdeckt.
- Besonderheiten:
- Diese Berufsgruppen sind nicht rechnungslegungspflichtig nach UGB.
13
Q
H. Europäische Gesellschaft (SE)
A
- Haftung:
- Haftung ist grundsätzlich unbeschränkt.
- In der Regel besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, die finanzielle Risiken abdeckt.
- Besonderheiten:
- Diese Berufsgruppen sind nicht rechnungslegungspflichtig nach UGB.