Rechte & Pflichten der Objektüberwachung Flashcards
Pflichten der Objektüberwachung
Kooperaationspflichten
* >ausführendes Unternehmen hat zwar seine Leistung in eigener Verantwortung nach Vertrag auszuführen, ist jedoch auf Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Mitwirkungspflichten zum Großteil vom Bau leitenden Architekten/-in übernommen
Wahrnehmungspflicht
* Einfache und schwierige Wahrnehmungspflichten stichprobenartig überprüfen und nach Fertigstellung auf ordnungsgemäße Ausführung
Hinweispflicht
Dokumentationspflicht
Abstimmungen mit dem Rohbauer
a) Einweisung in das Projekt und die Baustelle
b) Übergabe der Planunterlagen (Ausführungsplanung)
c) Übergabe der Baugenehmigung
d) Übergabe des Baustelleneinrichtungsplanes
o) Klärung der notwendigen Vorlaufzeiten
e) Überlassen von Medien
f) BauschildundWerbung
g) Bauzeitenplan
h) Zustandsbesichtigung des Umfeldes
i) Abstimmung der Sicherheit auf dem Bau
j) AbsteckenderHauptachsenundderGrenzendes Grundstücks
k) Übergabe des Messprotokolls
l) DurchführungdesGelände-Nivellements
m) Anforderung eines Erdaushubplanes (gemäß DIN 18300 Erdarbeiten)
n) Festlegung der Höhenfestpunkte
x) Klärung des Kampfmittelräumdienstes (neu)
Abstimmung während der Bauausführung
a) Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle b) Leistungsfeststellung
c) Vorleistungen anderer Auftragnehmer
d) Aufmass (i. R. Ausführungsplanung M1:10)
e) Abnahmeverpflichtung
f)Kooperationsverpflichtung bei geänderten und zusätzlichen
Vergütungsansprüchen
Einfache/Besondere Wahrnehmungspflichten
Einfache, gängige Arbeiten:
* Beispiel: Malerarbeiten, Putzarbeiten, Verlegen von Platten, Fliesen, Fußböden (Handwerkliche Selbstverständlichkeiten)
Schwierigen und gefährlichen Arbeiten:
* Beispiel:
- Betonierungsarbeiten, Bewehrungsarbeiten,
- Fundamentierungen,
- Abdichtungs- und Isolierarbeiten, Drainagearbeiten,
- Dachkonstruktionen, Schall- u. Wärmeisolierungen,
- > - besonders intensive Überwachung notwendig,
- typische u. spezielle Gefahrenquellen sind zu beachten
- Vorortspräsenz „auf Schritt und Tritt“
Signale einer besonderen Wahrnehmungspflicht
- VerwendungvonneuenBaustoffen
- Planungsänderungen
- UnvorhergeseheneSchwierigkeitenbeider Bauausführung auftreten (z.B Grundwasser) …
- UnzuverlässigkeitvonUnternehmer,Handwerker
- GefahrträchtigeArbeitenausgeführtwerden (Explosionsgefahr, Brandgefahr) > Arbeitsschutz
- Nachbesserungsarbeiten(nurschwermöglich)
Warum gibt es die Dokumentationspflicht und was wird dokumentiert?
Grund: Gedächtnisstütze und Beweisführung des Bauablaufes
Mittel: Bautagebuch, Digitalkamera, Video Ziel: Erhalt, Durchsetzung und Abwehr von
Forderungen anderer Unternehmer,
Beweissicherung und Nachweis gegenüber Bauaufsichtsbehörden, Prüfanstalten, Instituten etc.
3.4.1 Dokumentation des Bauablaufs
3.4.2 Dokumentation der Planfortschreibung
3.4.3 Dokumentation von Baubesprechungen
3.4.4 Dokumentation des Schriftverkehrs